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Rente mit 63, 65 oder 67 – welches Alter für dich wirklich zählt

Aktualisiert am 13. Juni 2026 – geprüft anhand offizieller Quellen

"Mit 63 in Rente" ist eine der hartnäckigsten Halbwahrheiten im deutschen Sozialrecht. Wer 1964 oder später geboren ist, hat keine abschlagsfreie Rente mit 63 – sondern eine Regelaltersgrenze von 67 und frühestens mit 65 die Chance auf einen abschlagsfreien Ausstieg. Ob du wirklich mit 63, 65 oder 67 gehen kannst, hängt an drei Stellschrauben: deinem Geburtsjahr, deinen Versicherungsjahren und der Frage, ob du bereit bist, einen lebenslangen Abschlag zu schlucken. Dieser Ratgeber sortiert die Begriffe, rechnet ein Beispiel komplett durch und zeigt dir, wo du deine eigene Lücke beziffern kannst.

Die drei Rententüren: 63, 65 und 67

Es gibt nicht "die eine" Altersrente, sondern mehrere Zugangswege mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Drei sind für die meisten relevant:

67 – die Regelaltersrente

Die Regelaltersgrenze ist das Alter, ab dem du ohne jeden Abschlag deine volle Rente bekommst – und nur 5 Versicherungsjahre brauchst. Sie wird seit 2012 jahrgangsweise von 65 auf 67 angehoben (§ 235 SGB VI). Für Jahrgang 1958 sind es 66 Jahre, danach kommen pro Jahrgang zwei Monate dazu. Ab Jahrgang 1964 steht sie endgültig bei 67 Jahren.

63/65 – langjährig versichert (35 Jahre)

Mit 35 Versicherungsjahren bist du "langjährig versichert" und kannst frühestens mit 63 starten (§ 36 SGB VI). Der Haken: Jeder Monat vor deiner Regelaltersgrenze kostet 0,3 % Abschlag. Bei Jahrgang 1964 sind 63 genau 48 Monate zu früh – macht 14,4 % weniger, lebenslang.

65 – besonders langjährig versichert (45 Jahre)

Das ist die echte "Rente mit 63" aus dem Volksmund – nur eben inzwischen mit 65. Wer 45 Beitragsjahre zusammenbekommt, gilt als besonders langjährig versichert (§ 38 SGB VI) und geht abschlagsfrei vor der Regelaltersgrenze. Die Altersgrenze dafür wurde von 63 auf 65 angehoben; für Jahrgang 1964 und jünger liegt sie bei 65 Jahren.

Regelaltersgrenze nach Jahrgang

Such dir deinen Jahrgang. Die Regelaltersgrenze (volle Rente, kein Abschlag) steigt so:

Parallel verschiebt sich die abschlagsfreie Grenze für 45 Beitragsjahre: Jahrgang 1958 kann mit 64 abschlagsfrei gehen, danach plus zwei Monate pro Jahrgang, ab 1964 dann mit 65. Wann genau du nach diesen Regeln frühestens raus kannst und was es kostet, rechnet dir der Frührente-Rechner für deinen Rentenabschlag jahrgangsgenau aus.

Der Abschlag: 0,3 % pro Monat – und er bleibt

Gehst du vor deiner persönlichen Altersgrenze, zieht die Rentenversicherung 0,3 % pro vorgezogenem Monat ab, also 3,6 % pro Jahr (§ 77 SGB VI). Zwei Dinge werden dabei regelmäßig unterschätzt:

Wichtig für das Verständnis: Der Abschlag ist kein Prozentsatz auf einen fertigen Rentenbetrag. Nach § 77 SGB VI senkt er den Zugangsfaktor, und der wirkt auf die Entgeltpunkte, die du bis zum Rentenbeginn tatsächlich gesammelt hast. Die Reihenfolge ist also: erst zählen, was du wirklich erreicht hast, dann den Abschlag darauf anwenden.

Daraus folgt eine Falle, in die viele tappen: Der Betrag in deiner Renteninformation ist eine Hochrechnung bis zur Regelaltersgrenze. Sie unterstellt, dass du bis dahin weiterarbeitest und weiter einzahlst. Wenn du zwei Jahre früher gehst, ziehst du den Abschlag also nicht von deiner künftigen Rente ab, sondern von einem Betrag, den du nie erreichst.

Den umgekehrten Fall gibt es auch: Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, bekommt einen Zuschlag von 0,5 % pro Monat (6 % pro Jahr) plus zusätzliche Entgeltpunkte.

Beispiel: Was 24 Monate früher konkret kosten

Nehmen wir Andrea, geboren 1964, also Regelaltersgrenze 67. Sie hat 35 Versicherungsjahre (langjährig versichert) und eine bei Regelaltersgrenze erreichbare Bruttorente von 1.600 Euro im Monat. Sie überlegt, mit 65 statt 67 zu gehen – also 24 Monate früher.

  1. Was sie bis 65 wirklich erreicht hat: Die 1.600 € entsprechen bei einem Rentenwert von 42,52 € rund 37,63 Entgeltpunkten. Zwei Jahre Durchschnittsverdienst bringen 2,0 Entgeltpunkte. Die fehlen ihr, also bleiben 35,63 Punkte oder 35,63 × 42,52 € = 1.514,96 €.
  2. Abschlag in Prozent: 24 Monate × 0,3 % = 7,2 %, der Zugangsfaktor sinkt auf 0,928.
  3. Abschlag in Euro: 1.514,96 € × 7,2 % = 109,08 €. Bruttorente damit 1.405,88 €.
  4. Gesamte Minderung: 1.600 € − 1.405,88 € = 194,12 € pro Monat, also 12,1 % statt der 7,2 %, die im Abschlag stecken. Pro Jahr sind das 2.329,44 €.
  5. Gegenrechnung: Dafür bezieht sie 24 Monate früher Rente: 24 × 1.405,88 € = 33.741 €, die sie sonst nicht bekommen hätte.

Wer beide Wege bis zum 87. Lebensjahr durchrechnet, sieht den Unterschied deutlich: Mit 67 bezieht Andrea 20 Jahre lang 1.600 €, zusammen 384.000 €. Mit 65 sind es 22 Jahre lang 1.405,88 €, zusammen 371.153 €. Der Gleichstand liegt bei rund 81,5 Jahren: Wer älter wird, fährt mit dem späteren Rentenbeginn besser, wer früher stirbt, mit dem früheren. Da die durchschnittliche Lebenserwartung eines 65-Jährigen in Deutschland darüber liegt, ist der vorgezogene Start rechnerisch meist der teurere Weg. Das kann trotzdem die richtige Entscheidung sein, wenn Gesundheit oder die gewonnene Zeit mehr wert sind als der Betrag. Es sollte nur eine bewusste Entscheidung sein und keine, die auf einer zu optimistischen Zahl beruht.

Wichtig: Die Bruttorente ist nicht dein Nettobetrag. Wie viel nach Steuer und Kranken-/Pflegeversicherung übrig bleibt, zeigt dir der Rentensteuer-Rechner für deine Nettorente. Deine grundsätzliche Rentenhöhe aus Entgeltpunkten schätzt der Renten-Rechner für deine voraussichtliche Rente ab.

Arbeitslosengeld I füllt die Beitragslücke

Ein Sonderfall, der die Rechnung spürbar verändert: Wer vor dem Rentenbeginn Arbeitslosengeld I bezieht, bleibt rentenversicherungspflichtig. Die Beiträge bemessen sich nach 80 % des vorherigen Arbeitsentgelts (§ 166 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI). Die Entgeltpunkte laufen also weiter, wenn auch etwas langsamer, und die Lücke aus Schritt 1 fällt deutlich kleiner aus. Wer den Rentenbeginn dadurch zusätzlich nach hinten schiebt, verkleinert zugleich den Abschlag um 0,3 % je gewonnenem Monat. Beides zusammen kann mehrere hundert Euro Monatsrente ausmachen.

Hinzuverdienst und die Rentenlücke schließen

Dazuverdienen ohne Grenze

Eine gute Nachricht für alle mit Altersrente: Seit 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Du kannst neben einer vorgezogenen Altersrente unbegrenzt arbeiten, ohne dass die Rente gekürzt wird. (Bei Erwerbsminderungsrenten gelten weiterhin Grenzen – das ist ein anderes Thema.) Aus dem Verdienst zahlst du normal Steuern, kannst aber durch freiwillige Beiträge sogar noch Rentenpunkte aufbauen.

Die Lücke beziffern, bevor du entscheidest

Egal ob 63, 65 oder 67 – fast immer klafft zwischen letztem Netto-Gehalt und Rente eine Lücke. Bevor du ein Ausstiegsalter festlegst, solltest du wissen, wie groß sie ist und wie viel privates Kapital sie füllt. Genau dafür gibt es den Rentenlücke-Rechner für deine Versorgungslücke. Erst wenn du die Lücke kennst, lässt sich seriös sagen, ob du dir den Abschlag der Frührente leisten kannst.

Häufige Fehler

Häufige Fragen

Kann ich mit 63 noch abschlagsfrei in Rente gehen?

Mit genau 63 nicht mehr. Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre) startet für Jahrgang 1964 und jünger erst mit 65. Wer früher gehen will und 35 Versicherungsjahre hat, kann ab 63 als langjährig Versicherter in Rente gehen, zahlt dann aber 0,3 % Abschlag pro vorgezogenem Monat – bei Jahrgang 1964 sind das bis zu 14,4 %.

Was ist meine Regelaltersgrenze?

Sie steigt jahrgangsweise auf 67. Jahrgang 1958 = 66 Jahre, danach plus 2 Monate pro Jahrgang: 1959 = 66 + 2, 1960 = 66 + 4 und so weiter. Ab Jahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze fest bei 67 Jahren. Den genauen Monat findest du auf deiner Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.

Wie hoch ist der Abschlag bei vorzeitigem Rentenbeginn?

0,3 % pro Monat, den du vor deiner persönlichen Altersgrenze in Rente gehst, also 3,6 % pro Jahr. Der Abschlag gilt lebenslang – auch nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze wird er nicht wieder herausgerechnet.

Warum ist meine Rente noch niedriger als der Abschlag vermuten lässt?

Weil der Abschlag nur ein Teil der Minderung ist. Der Betrag in deiner Renteninformation ist eine Hochrechnung bis zur Regelaltersgrenze und unterstellt, dass du bis dahin weiter einzahlst. Gehst du früher, fehlen dir zusätzlich die Entgeltpunkte dieser Jahre. Beispiel: Bei 1.600 € erwarteter Rente und zwei Jahren früherem Ausstieg kosten die fehlenden Beitragsjahre rund 85 € und der Abschlag von 7,2 % weitere 109 € – zusammen 194 € statt der 115 €, die sich aus 7,2 % auf 1.600 € ergäben. Wer stattdessen Arbeitslosengeld I bezieht, zahlt weiter Beiträge aus 80 % des bisherigen Entgelts (§ 166 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI), die Lücke fällt dann kleiner aus.

Zählen Bürgergeld-Zeiten zu den 45 Beitragsjahren?

Nein. Bürgergeld (früher ALG II) zählt für die 45 Jahre nicht. Angerechnet werden unter anderem Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehungs- und Pflegezeiten, Wehr- und Zivildienst sowie Bezug von Arbeitslosengeld I – Letzteres aber nicht in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn (Ausnahme: Insolvenz des Arbeitgebers).

Darf ich neben der Rente unbegrenzt dazuverdienen?

Bei der Altersrente ja. Seit 2023 ist die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten abgeschafft – du kannst neben der vollen Altersrente beliebig viel verdienen. Anders bei Erwerbsminderungsrenten: Dort gelten weiterhin Grenzen.

Kann ich den Abschlag wieder ausgleichen?

Ja, durch freiwillige Sonderzahlungen an die Rentenversicherung – möglich ab 50 Jahren nach einer Rentenauskunft. 2026 kostet ein Entgeltpunkt grob rund 9.700 Euro. Ob sich das lohnt, hängt von deiner Lebenserwartung, deinem Steuersatz und deiner Anlagealternative ab.

Quellen

Maßgeblich sind das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) – insbesondere § 35 (Regelaltersrente), § 36 (langjährig Versicherte), § 38 (besonders langjährig Versicherte), § 77 (Zu- und Abschläge) sowie §§ 235 und 236b (Anhebung der Altersgrenzen) – und die Auskünfte der Deutschen Rentenversicherung. Die hier genannten Werte gelten für 2026; deine individuellen Daten stehen in deiner persönlichen Renteninformation. Bei Grenzfällen (45-Jahre-Schwelle, Sonderzahlungen) ist eine kostenlose Rentenberatung der DRV der sicherste Weg.

Nächster Schritt: Rechne deinen konkreten Fall durch – Jahrgang, Versicherungsjahre und Wunschtermin – mit dem Frührente-Rechner, und schätze deine spätere Rentenhöhe mit dem Renten-Rechner.