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Riester-Renten-Rechner

Zulagen & Förderung berechnen

12.000 €56.000 €100.000 €
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%

💡 Typisch: 25-35% bei mittlerem Einkommen, 42% bei hohem

30
Jahre

🏛️ Ihre Riester-Förderung (pro Jahr)

540 €/ Jahr

Zulagen + Steuerersparnis

Mindesteigenbeitrag
1.325,00 €
110,42 € / Monat
Gesamtbeitrag
1.800,00 €
für volle Förderung
Zulagenquote26,4 %

Prüfen Sie Alternativen

💰 Günstigerprüfung: Ihr Sonderausgabenabzug ist höher als die Zulagen. Sie erhalten zusätzlich 65 € Steuererstattung!

📊 Zulagen-Aufschlüsselung

Grundzulage175 €
Kinderzulage (1×300€)300 €
Staatliche Zulagen gesamt475 €

🧾 Steuerliche Betrachtung

Sonderausgabenabzug (max. 2.100€)1.800 €
Grenzsteuersatz30 %
Theoretische Steuerersparnis540 €
Staatliche Zulagen475 €
✅ Günstigerprüfung: Sonderausgabenabzug besser+65 €

ℹ️ Die Günstigerprüfung erfolgt automatisch durch das Finanzamt. Sie erhalten immer den höheren Vorteil – entweder die Zulagen oder die Steuerersparnis durch Sonderausgabenabzug.

📈 Vermögensentwicklung über 30 Jahre

104.991 €

Geschätztes Riester-Guthaben bei Rentenbeginn

(Annahme: 4% durchschnittliche Rendite p.a.)

Eigenbeiträge39.750 €
Zulagen14.250 €
Zinsen50.991 €
EigenbeiträgeZulagenZinsen

✅ Fördervoraussetzungen

  • 👤Unmittelbar förderberechtigt: Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Richter, Soldaten, Bezieher von Arbeitslosengeld
  • 👫Mittelbar förderberechtigt: Ehepartner von unmittelbar Förderberechtigten (auch ohne eigenes Einkommen)
  • 📄Vertrag: Zertifizierter Riester-Vertrag (Bank, Versicherung, Fondsgesellschaft)
  • 💰Mindesteigenbeitrag: 4% des Vorjahres-Brutto minus Zulagen, mind. 60€/Jahr
  • 📝Dauerzulagenantrag: Einmal stellen, gilt dauerhaft

⚠️ Wichtige Hinweise

  • Nachgelagerte Besteuerung: Die Riester-Rente wird in der Auszahlungsphase voll versteuert. Im Alter ist Ihr Steuersatz aber meist niedriger.
  • Lebenslange Rente: Riester-Vermögen wird in eine lebenslange Rente umgewandelt. Maximal 30% als Einmalzahlung möglich.
  • Beitragsgarantie: Der Anbieter muss mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen garantieren.
  • Kosten beachten: Riester-Verträge haben oft hohe Kosten (Abschluss, Verwaltung). Vergleichen Sie vor Abschluss!
  • Schädliche Verwendung: Bei vorzeitiger Kündigung müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.

🏛️ Zuständige Stellen & Beratung

Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)

Prüft Förderberechtigung, zahlt Zulagen aus

📞

ZfA Service-Telefon

0800 100 0880 (kostenfrei)

🌐
📧

Zulagen beantragen

Stellen Sie einen Dauerzulagenantrag bei Ihrem Riester-Anbieter. Die Zulagen werden dann automatisch jährlich beantragt und Ihrem Vertrag gutgeschrieben.

📋 Rechtsgrundlagen dieses Rechners

Berechnung nach §10a EStG (Sonderausgabenabzug), §§79–99 EStG (Zulagensystem), §82 EStG (Altersvorsorgebeiträge), §86 EStG (Mindesteigenbeitrag) und §93 EStG (schädliche Verwendung). Werte aktuell für 2026 — Grundzulage 175 €, Kinderzulage 300 €/185 €, max. Sonderausgaben 2.100 €. Ab 2027 gelten die neuen Regelungen des Altersvorsorgereformgesetzes (pAV-Reform). Zuletzt aktualisiert: März 2026.

Riester-Renten-Rechner 2026: Staatliche Förderung optimal nutzen

Mit unserem Riester-Renten-Rechner berechnen Sie schnell und kostenlos Ihre staatliche Förderung: Grundzulage, Kinderzulagen, Berufseinsteigerbonus und den optimalen Eigenbeitrag für die volle Förderung. Der Rechner basiert auf den aktuellen Regelungen nach §10a EStG und §79 ff. EStG. Ergänzend können Sie mit unserem Renten-Rechner Ihre gesetzliche Rente berechnen und so Ihre gesamte Altersvorsorge überblicken.

Was ist die Riester-Rente?

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, eingeführt 2002 unter Arbeitsminister Walter Riester. Der Staat fördert Ihre Beiträge durch Zulagen und Steuervorteile. Dadurch können Sie mit relativ geringem Eigenaufwand ein zusätzliches Rentenvermögen aufbauen — und so die Rentenlücke schließen, die zwischen gesetzlicher Rente und gewünschtem Lebensstandard entsteht.

Die Riester-Zulagen 2026

Die staatliche Förderung setzt sich aus verschiedenen Zulagen zusammen:

  • Grundzulage: 175 € pro Jahr für jeden Förderberechtigten
  • Kinderzulage (vor 2008): 185 € pro Kind und Jahr
  • Kinderzulage (ab 2008): 300 € pro Kind und Jahr (geht an den Kindergeld-Empfänger)
  • Berufseinsteigerbonus: Einmalig 200 € für unter 25-Jährige im ersten Jahr

Beispiel Familie: Ein Elternpaar mit 2 Kindern (geboren 2015 und 2018) erhält jährlich: 2 × 175 € + 2 × 300 € = 950 € staatliche Zulagen!

Mindesteigenbeitrag für volle Förderung

Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Sie den Mindesteigenbeitrag einzahlen. Wie viel von Ihrem Bruttogehalt netto übrig bleibt, berechnen Sie mit unserem Brutto-Netto-Rechner.

  • Formel: 4 % des Vorjahres-Bruttoeinkommens − Zulagen
  • Mindestens: 60 € pro Jahr (Sockelbeitrag)
  • Maximal: 2.100 € pro Jahr (Eigenbeitrag + Zulagen zusammen)

Rechenbeispiel: Bei 45.000 € Bruttojahresgehalt und 475 € Zulagen (Grundzulage + 1 Kind): 4 % × 45.000 € = 1.800 € − 475 € = 1.325 € Mindesteigenbeitrag (110,42 €/Monat)

Günstigerprüfung: Zulagen oder Steuerabzug?

Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch — ähnlich wie bei der Einkommensteuer, bei der verschiedene Freibeträge gegeneinander abgewogen werden:

  • Riester-Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar (bis 2.100 €)
  • Das Finanzamt prüft, ob Steuerersparnis > Zulagen
  • Sie erhalten immer den höheren Vorteil
  • Bei hohem Grenzsteuersatz oft zusätzliche Erstattung über die Zulagen hinaus

Tipp: Bei hohem Einkommen und hohem Grenzsteuersatz (über 35 %) profitieren Sie oft zusätzlich vom Sonderausgabenabzug! Nutzen Sie den Steuererstattung-Rechner, um Ihre Erstattung zu berechnen.

Wer ist förderberechtigt?

Unmittelbar förderberechtigt sind:

Mittelbar förderberechtigt sind Ehepartner von unmittelbar Förderberechtigten – auch ohne eigenes Einkommen erhalten sie die Zulagen, wenn sie einen eigenen Riester-Vertrag abschließen und mindestens 60 € pro Jahr einzahlen. Die optimale Steuerklassenwahl kann die Steuerersparnis zusätzlich beeinflussen.

Für wen lohnt sich Riester?

Die Riester-Rente lohnt sich besonders bei hoher Zulagenquote:

  • Familien mit Kindern: Bis zu 300 € pro Kind — zusammen mit Kinderzuschlag und Kindergeld eine starke Förderung
  • Geringverdiener: Schon mit 60 € Sockelbeitrag volle Zulagen möglich — besonders attraktiv für Minijobber und Teilzeitkräfte
  • Berufseinsteiger: 200 € Bonus im ersten Jahr
  • Gutverdiener: Hohe Steuerersparnis durch Sonderausgabenabzug

Faustregel: Bei einer Zulagenquote über 30 % lohnt sich Riester in der Regel.

Riester-Formen im Überblick

Es gibt verschiedene zertifizierte Riester-Produkte:

  • Riester-Banksparplan: Sicher, niedrige Kosten, aber geringe Rendite
  • Riester-Fondssparplan: Höhere Renditechancen — vergleichen Sie mit dem ETF-Sparplan-Rechner
  • Riester-Rentenversicherung: Klassisch mit Garantiezins, oft hohe Kosten
  • Wohn-Riester: Für selbstgenutzte Immobilie (Eigenheimrente) — sinnvoll bei hohen Kaufnebenkosten

📢 Riester-Reform ab 2027 (Altersvorsorgereformgesetz)

Ab 01.01.2027 wird die Riester-Rente grundlegend reformiert: Die Grundzulage (175 €) wird durch eine beitragsproportionale Zulage ersetzt (30 Cent pro Euro bis 1.200 €, danach 20 Cent bis 1.800 €). Die Kinderzulage wird 25 Cent pro gespartem Euro betragen. Mindesteigenbeitrag steigt auf 120 €/Jahr. Neu: Altersvorsorgedepot mit ETFs und Aktienfonds ohne Beitragsgarantie-Pflicht. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz. Für 2026 gelten noch die bisherigen Regelungen.

3 Beispielrechnungen: Riester-Förderung berechnen

Beispiel 1: Alleinerziehende Teilzeitkraft, 28.000 € brutto, 2 Kinder (2012, 2016)

  • Zulagen: 175 € Grundzulage + 2 × 300 € Kinderzulage = 775 €
  • Mindesteigenbeitrag: 4 % × 28.000 € = 1.120 € − 775 € = 345 €/Jahr (28,75 €/Monat)
  • Gesamtbeitrag: 345 € + 775 € = 1.120 € → Zulagenquote: 69 %
  • Ergebnis: Für nur 28,75 €/Monat erhält sie 775 € staatliche Förderung — extrem lohnend!

Beispiel 2: Gutverdiener, 75.000 € brutto, Steuerklasse I, keine Kinder

  • Zulagen: 175 € Grundzulage
  • Mindesteigenbeitrag: 4 % × 75.000 € = 3.000 € → gedeckelt auf 2.100 € − 175 € = 1.925 €/Jahr (160,42 €/Monat)
  • Sonderausgabenabzug: 2.100 € × 42 % Grenzsteuersatz = 882 € Steuerersparnis
  • Günstigerprüfung: 882 € > 175 € → zusätzliche Erstattung von 882 € − 175 € = 707 €
  • Ergebnis: Effektiver Eigenaufwand nur 1.925 € − 707 € = 1.218 €/Jahr bei 2.100 € Sparleistung

Beispiel 3: Berufseinsteigerin, 23 Jahre, 32.000 € brutto, ledig

  • Zulagen im 1. Jahr: 175 € Grundzulage + 200 € Berufseinsteigerbonus = 375 €
  • Mindesteigenbeitrag: 4 % × 32.000 € = 1.280 € − 375 € = 905 €/Jahr (75,42 €/Monat)
  • Ab 2. Jahr: Zulagen nur 175 € → Eigenbeitrag steigt auf 1.105 €/Jahr
  • Ergebnis: Im ersten Jahr Zulagenquote von 29 % — nahe an der 30 %-Schwelle, ab der sich Riester typischerweise lohnt

Schädliche Verwendung: Wann droht Rückzahlung?

Eine „schädliche Verwendung" nach §93 EStG liegt vor, wenn das Riester-Guthaben nicht für die Altersvorsorge genutzt wird. In diesem Fall müssen alle Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden:

  • Kündigung und vorzeitige Kapitalauszahlung
  • Kapitalauszahlung statt monatlicher Rente (Ausnahme: Kleinbetragsrente unter 33,95 €/Monat)
  • Auszahlung vor dem 62. Lebensjahr (bzw. 60. bei Verträgen vor 2012)
  • Teilauszahlung über 30 % des Kapitals bei Rentenbeginn
  • Wohn-Riester: Aufgabe der Selbstnutzung der Immobilie

Tipp: Prüfen Sie vor einer Kündigung, ob eine Beitragsfreistellung (Beiträge auf 0 € setzen, Vertrag bleibt bestehen) die bessere Option ist. So vermeiden Sie die Rückzahlung und behalten die bisherige Förderung.

Riester-Rente und Steuern im Alter

Die Riester-Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung: Beiträge sind in der Ansparphase steuerfrei, dafür wird die Rente im Alter voll mit dem persönlichen Steuersatz versteuert — anders als die gesetzliche Rente, bei der nur der Besteuerungsanteil gilt. Nutzen Sie den Rentensteuer-Rechner, um Ihre Steuerlast im Alter zu berechnen. In der Regel ist der Steuersatz als Rentner niedriger als im Berufsleben, sodass sich ein Steuervorteil ergibt. Auch die Kirchensteuer fällt auf die Riester-Rente an.

5 typische Fehler bei der Riester-Rente

  1. Eigenbeitrag nicht anpassen: Der Mindesteigenbeitrag basiert auf dem Vorjahresgehalt. Bei Gehaltserhöhungen muss der Beitrag angepasst werden — sonst erhalten Sie nur anteilige Zulagen. Prüfen Sie jährlich mit dem Brutto-Netto-Rechner, wie sich Ihr Gehalt verändert hat.
  2. Zulagenantrag vergessen: Zulagen müssen jedes Jahr beantragt werden — oder besser: Erteilen Sie Ihrem Anbieter einen Dauerzulagenantrag, der automatisch jährlich gestellt wird.
  3. Kinderzulage nicht umstellen: Die Kinderzulage geht standardmäßig an den Kindergeldempfänger. Bei Wechsel des Kindergeldempfängers (z. B. nach Trennung) muss die Zuordnung aktiv geändert werden.
  4. Teure Produkte wählen: Manche Riester-Rentenversicherungen haben Effektivkosten von 1,5–2,5 % p.a., was die Rendite massiv schmälert. Riester-Fondssparpläne sind oft günstiger — vergleichen Sie mit dem ETF-Sparplan-Rechner.
  5. Riester in der Steuererklärung vergessen: Die Anlage AV muss ausgefüllt werden, damit das Finanzamt die Günstigerprüfung durchführt. Ohne Steuererklärung verschenken Gutverdiener hunderte Euro Steuererstattung.

5 Sonderfälle bei der Riester-Rente

1. Riester bei Elternzeit

Während der Elternzeit sind Sie über die Kindererziehungszeiten weiterhin pflichtversichert und damit unmittelbar förderberechtigt. Ihr Mindesteigenbeitrag sinkt auf den Sockelbeitrag von 60 €/Jahr, da das Vorjahreseinkommen in der Elternzeit oft gering ist. Berechnen Sie Ihr Elterngeld separat — es zählt nicht als rentenversicherungspflichtiges Einkommen.

2. Riester und Scheidung (Versorgungsausgleich)

Bei Scheidung wird das in der Ehezeit angesammelte Riester-Guthaben im Versorgungsausgleich geteilt (§§ 2, 10 VersAusglG). Die Teilung gilt als förderunschädlich — keine Rückzahlung der Zulagen. Der ausgleichsberechtigte Ex-Partner erhält einen eigenen Riester-Anspruch. Beachten Sie die Unterhaltspflichten nach Trennung.

3. Riester bei Arbeitslosigkeit

Bezieher von ALG I sind unmittelbar förderberechtigt. Bei Bürgergeld ebenfalls. Das Riester-Guthaben ist als Altersvorsorge geschützt und wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet (§12 Abs. 2 SGB II). Der Mindesteigenbeitrag beträgt nur den Sockelbeitrag von 60 €/Jahr.

4. Wohn-Riester: Immobilie statt Rente

Das angesammelte Kapital kann für eine selbstgenutzte Immobilie entnommen werden — förderunschädlich nach §92a EStG. Das entnommene Kapital wird im Wohnförderkonto gebucht und mit 2 % p.a. fiktiv verzinst. Bei Rentenbeginn wird das Wohnförderkonto nachversteuert (auf einmal mit 30 % Abschlag oder jährlich bis 85). Beachten Sie auch die Grunderwerbsteuer und Notarkosten beim Immobilienkauf.

5. Riester für mittelbar berechtigte Ehepartner

Auch nicht erwerbstätige Ehepartner (z. B. Hausfrauen/Hausmänner) erhalten die volle Grundzulage, wenn der andere Partner unmittelbar förderberechtigt ist und seinen Mindesteigenbeitrag leistet. Eigener Mindestbeitrag: nur 60 €/Jahr. Die Kinderzulage fließt bei gleichem Kindergeld-Empfänger in den Vertrag der Mutter — eine der günstigsten Förderungen im deutschen Steuersystem.

Was bedeutet das für Sie?

  • Familien: Mit Kindern ist Riester fast immer lohnend — die Zulagenquote liegt oft bei 50–70 %. Selbst bei niedrigem Einkommen (z. B. Teilzeit) reicht der Sockelbeitrag von 60 €/Jahr für die volle Förderung.
  • Singles ohne Kinder: Prüfen Sie, ob der Sonderausgabenabzug lohnender ist als die Zulage. Ab ca. 30.000 € brutto und Steuerklasse I überwiegt oft die Steuerersparnis.
  • Selbstständige: Nur pflichtversicherte Selbstständige (Handwerker, Künstler in der KSK) sind förderberechtigt. Für andere ist ein ETF-Sparplan oft die bessere Alternative.
  • Kurz vor Rente: Auch mit 55+ kann sich ein Abschluss lohnen — besonders mit Kindern, da die Zulagen sofort fließen und die Ansparzeit irrelevant ist, wenn die Zulagenquote hoch genug ist.
  • Reform 2027: Warten oder jetzt abschließen? Für 2026 gelten die alten, erprobten Regeln. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz. Wer profitiert, sollte nicht warten.

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Häufig gestellte Fragen zur Riester-Rente

Wie hoch ist die Riester-Grundzulage 2026?
Die Riester-Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr für jeden Förderberechtigten. Verheiratete erhalten bei zwei eigenen Verträgen jeweils 175 Euro, also zusammen 350 Euro Grundzulage pro Jahr. Ab 2027 wird die feste Zulage durch eine beitragsproportionale Förderung (30 Cent pro Euro bis 1.200 €) ersetzt.
Wie viel Kinderzulage gibt es bei Riester?
Für kindergeldberechtigte Kinder, die vor 2008 geboren wurden, gibt es 185 Euro Kinderzulage pro Jahr. Für Kinder ab 2008 sind es 300 Euro pro Kind und Jahr. Die Kinderzulage geht an den Elternteil, der das Kindergeld erhält — in der Regel die Mutter.
Wie berechne ich den Mindesteigenbeitrag für volle Förderung?
Formel: 4 % des Vorjahres-Bruttoeinkommens minus Zulagen. Mindestens 60 € (Sockelbeitrag), maximal 2.100 € (Eigen + Zulagen). Beispiel: Bei 40.000 € brutto und 175 € Grundzulage: 4 % × 40.000 € = 1.600 € − 175 € = 1.425 € Eigenbeitrag (118,75 €/Monat).
Was ist die Günstigerprüfung bei Riester?
Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerersparnis durch Sonderausgabenabzug (bis 2.100 €) höher ist als die Zulagen. Sie erhalten immer den höheren Vorteil. Bei hohem Grenzsteuersatz (z. B. 42 %) kann eine zusätzliche Steuererstattung über die Zulagen hinaus entstehen — bis zu mehrere hundert Euro.
Kann ich meinen Riester-Vertrag kündigen?
Ja, aber es drohen erhebliche Verluste: Alle Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden (schädliche Verwendung nach §93 EStG). Zusätzlich fallen oft Stornogebühren an. Bessere Alternative: Beitragsfreistellung — Sie zahlen nichts mehr ein, behalten aber die bisherigen Zulagen und das angesparte Kapital.
Was ändert sich durch die Riester-Reform ab 2027?
Ab 2027 kommen drei wesentliche Neuerungen: 1) Ein neues Altersvorsorgedepot ermöglicht Investitionen in ETFs und Aktien ohne Beitragsgarantie-Pflicht. 2) Die feste Grundzulage wird durch eine beitragsproportionale Förderung ersetzt (30 Ct/€ bis 1.200 €, 20 Ct/€ bis 1.800 €). 3) Die Auszahlungsphase wird flexibler — neben lebenslanger Rente auch Auszahlungspläne möglich. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz.
Wird die Riester-Rente auf Bürgergeld angerechnet?
Nein. Das Riester-Guthaben ist als zertifizierte Altersvorsorge nach §12 Abs. 2 SGB II geschützt und wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Auch ALG-I-Bezieher und Bürgergeld-Empfänger sind weiterhin förderberechtigt und können mit dem Sockelbeitrag von 60 €/Jahr die vollen Zulagen erhalten.
Wie wird die Riester-Rente im Alter versteuert?
Die Riester-Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung: Die Beiträge sind in der Ansparphase steuerfrei, dafür muss die Rente im Alter voll mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden — anders als die gesetzliche Rente (nur Besteuerungsanteil). Bei Rentenbeginn dürfen bis zu 30 % des Kapitals steuerpflichtig auf einmal entnommen werden.