Urlaubstage-Rechner 2026
Berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch: Jahresurlaub, Teilzeit, Jobwechsel oder Kündigung – alles nach BUrlG.
🏖️ Ihr Urlaubsanspruch 2026
Inklusive 0 Tage Resturlaub
📊 Berechnungsdetails
ℹ️ So funktioniert das Urlaubsrecht
- ✓Gesetzlicher Mindesturlaub: 24 Werktage (6-Tage-Woche) bzw. 20 Arbeitstage (5-Tage-Woche) nach § 3 BUrlG
- ✓Wartezeit: Voller Urlaubsanspruch erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit (§ 4 BUrlG)
- ✓Anteiliger Urlaub: 1/12 des Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat (§ 5 BUrlG)
- ✓Übertragung: Resturlaub muss bis 31. März des Folgejahres genommen werden (§ 7 Abs. 3 BUrlG)
- ✓Urlaubsabgeltung: Nicht genommener Urlaub wird bei Kündigung ausgezahlt (§ 7 Abs. 4 BUrlG)
- ✓Gleichbehandlung: Teilzeitkräfte erhalten anteilig gleich viele Urlaubswochen
⚠️ Wichtige Hinweise
- •Urlaubsbescheinigung: Beim Jobwechsel unbedingt eine Urlaubsbescheinigung vom alten Arbeitgeber anfordern!
- •Verfall: Arbeitgeber muss Sie auf drohenden Verfall hinweisen, sonst kann Urlaub nicht verfallen (EuGH)
- •Krankheit: Urlaub während Krankheit wird nicht angerechnet, wenn Sie ein Attest haben
- •Kündigung in Probezeit: Auch hier besteht anteiliger Urlaubsanspruch (1/12 pro Monat)
- •Tarifvertrag: Viele Tarifverträge sehen mehr Urlaub vor als das Gesetz – Ihren Arbeitsvertrag prüfen!
📊 Übliche Urlaubstage nach Branche
| Branche | Urlaubstage | Quelle |
|---|---|---|
| Öffentlicher Dienst (TVöD) | 30 Tage | Tarifvertrag |
| Metallindustrie (IG Metall) | 30 Tage | Tarifvertrag |
| Chemie-Industrie | 30 Tage | Tarifvertrag |
| Banken | 30 Tage | Tarifvertrag |
| Einzelhandel | 28-36 Tage | nach Alter/Betriebszugehörigkeit |
| Gastronomie | 24-30 Tage | regional unterschiedlich |
| Gesetzliches Minimum | 20 Tage | BUrlG |
🏛️ Hilfe bei Problemen
Arbeitsgericht
Bei Streitigkeiten über Urlaubsansprüche ist das Arbeitsgericht zuständig. In der ersten Instanz gibt es keinen Anwaltszwang.
BMAS Infos
bmas.de/urlaub →Weitere Anlaufstellen
- • Gewerkschaft (Rechtsschutz für Mitglieder)
- • Betriebsrat (wenn vorhanden)
- • Verbraucherzentrale (Erstberatung)
- • Fachanwalt für Arbeitsrecht
📚 Alles Wichtige zum Urlaubsanspruch
Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?
Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr – das gilt bei einer 6-Tage-Woche. Bei der heute üblichen 5-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen. Viele Arbeits- und Tarifverträge sehen jedoch mehr Urlaub vor, oft 28-30 Tage.
Wie berechne ich Urlaub bei Teilzeit?
Bei Teilzeit wird der Urlaub anteilig berechnet, aber Sie bekommen
gleich viele Urlaubswochen wie Vollzeitkräfte! Die Formel:
(Vollzeit-Urlaub ÷ 5) × Teilzeit-Arbeitstage.
Bei 30 Tagen Vollzeit-Urlaub und 3 Arbeitstagen pro Woche erhalten Sie 18 Urlaubstage –
beide haben 6 Wochen Urlaub.
Was passiert mit meinem Urlaub bei Kündigung?
Bei Kündigung haben Sie Anspruch auf anteiligen Urlaub (1/12 pro Monat). Scheiden Sie nach dem 30. Juni aus, steht Ihnen der volle Jahresurlaub zu! Nicht genommener Urlaub muss ausgezahlt werden (Urlaubsabgeltung).
Wann verfällt mein Resturlaub?
Grundsätzlich muss Urlaub bis zum 31. Dezember genommen werden. Bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen kann er bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden. Wichtig: Der Arbeitgeber muss Sie aktiv auf drohenden Verfall hinweisen – sonst kann der Urlaub nicht verfallen (EuGH-Urteil).
Habe ich in der Probezeit Urlaubsanspruch?
Ja! Auch während der Probezeit entsteht Urlaubsanspruch: 1/12 des Jahresurlaubs pro Monat. Den vollen Urlaubsanspruch haben Sie allerdings erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit (Wartezeit nach § 4 BUrlG).
❓ Häufige Fragen zu Urlaubstagen
Wie berechne ich meinen Urlaub bei einem Jobwechsel?
Bei einem Jobwechsel teilen sich alter und neuer Arbeitgeber den Urlaubsanspruch anteilig auf. Wichtig: Lassen Sie sich vom alten Arbeitgeber eine Urlaubsbescheinigung geben! Diese muss dem neuen Arbeitgeber vorgelegt werden, damit bereits genommener Urlaub angerechnet wird (§ 6 BUrlG).
Kann ich mir Urlaub auszahlen lassen?
Grundsätzlich nein – Urlaub dient der Erholung und kann während des laufenden Arbeitsverhältnisses nicht ausgezahlt werden. Eine Ausnahme gibt es nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Dann muss nicht genommener Urlaub als Urlaubsabgeltung ausgezahlt werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG).
Was ist, wenn ich im Urlaub krank werde?
Wenn Sie im Urlaub krank werden und ein ärztliches Attest vorlegen, werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Sie bekommen die Urlaubstage zurück! Das Attest sollte ab dem ersten Krankheitstag vorliegen.
Bekomme ich mehr Urlaub, je älter ich werde?
Das BUrlG sieht keine Staffelung nach Alter vor. Allerdings enthalten viele Tarifverträge (z.B. Einzelhandel) Regelungen, die zusätzliche Urlaubstage nach Alter oder Betriebszugehörigkeit vorsehen. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag oder den anwendbaren Tarifvertrag.
Kann mein Chef mir vorschreiben, wann ich Urlaub nehme?
Grundsätzlich bestimmen Sie, wann Sie Urlaub nehmen möchten. Der Arbeitgeber muss Ihre Wünsche berücksichtigen, es sei denn, dringende betriebliche Belange sprechen dagegen (z.B. Auftragsspitzen, Urlaubswünsche anderer mit Schulkindern). Betriebsurlaub kann durch Betriebsvereinbarung geregelt werden.