Mütterrente-Rechner 2026
Kindererziehungszeiten & Zusatzrente berechnen
Zusätzliche Rente durch Kindererziehung
= 5,0 Entgeltpunkte × 40.79 € Rentenwert
📊 Aufschlüsselung
2 Kinder vor 1992
2 × 2,5 EP = 5,0 Entgeltpunkte
🎉Mütterrente III ab 2027
Ab 1. Januar 2027 werden Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder auf 3 Entgeltpunkte angehoben (derzeit 2,5).
ℹ️ So funktioniert die Mütterrente
- ✓Kindererziehungszeiten werden als Beitragszeit in der Rentenversicherung anerkannt
- ✓Vor 1992 geborene Kinder: 2,5 Entgeltpunkte (30 Monate) – ab 2027: 3 EP
- ✓Ab 1992 geborene Kinder: 3 Entgeltpunkte (36 Monate = 3 Jahre)
- ✓Aktueller Rentenwert 2025/26: 40.79 € pro Entgeltpunkt (bundeseinheitlich seit 01.07.2025)
- ✓Anrechnung: Die Zeiten werden automatisch berücksichtigt, wenn Sie sie bei der Rentenversicherung angemeldet haben
👨👩👧 Wer bekommt die Mütterrente?
Mütter (und Väter!)
Die Kindererziehungszeiten können grundsätzlich auch Vätern angerechnet werden, wenn sie die Erziehung überwiegend übernommen haben.
Voraussetzungen
• Kind muss in Deutschland geboren sein (oder EU/EWR mit deutschem Rentenanspruch)
• Erziehung während der ersten 2,5 bzw. 3 Lebensjahre überwiegend selbst übernommen
• Kindererziehungszeiten bei der DRV angemeldet
🏛️ Zuständige Behörde
Deutsche Rentenversicherung
Die Kindererziehungszeiten werden automatisch berücksichtigt, wenn Sie diese bei der Kontenklärung angegeben haben.
Online-Dienste
deutsche-rentenversicherung.de →📋 Wichtige Hinweise
Kontenklärung durchführen!
Prüfen Sie, ob Ihre Kindererziehungszeiten vollständig in Ihrem Rentenkonto erfasst sind. Eine Kontenklärung ist jederzeit kostenlos möglich.
Automatische Anrechnung für Rentner
Wenn Sie bereits Rente beziehen, werden die Verbesserungen durch die Mütterrente automatisch berücksichtigt. Sie müssen keinen Antrag stellen.
Auch Adoptiv- und Pflegekinder
Kindererziehungszeiten können auch für Adoptiv- und Pflegekinder angerechnet werden, wenn Sie sie in den ersten Lebensjahren überwiegend erzogen haben.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rentenwert ab 01.07.2025: 40,79 € (bundeseinheitlich) | Stand: Januar 2026
Mütterrente 2026: Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung
Mit der Mütterrente werden Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt. Unser Mütterrente-Rechner 2026 berechnet, wie viel zusätzliche Rente Sie durch die Erziehung Ihrer Kinder erhalten.
Was ist die Mütterrente?
Die Mütterrente ist eine Anerkennung für die Kindererziehungsleistung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für jedes Kind werden Ihnen Entgeltpunkte gutgeschrieben, die Ihre spätere Rente erhöhen – unabhängig davon, ob Sie während der Kindererziehung erwerbstätig waren.
Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten 2026
Die Anzahl der Entgeltpunkte hängt davon ab, wann Ihr Kind geboren wurde:
- Kinder vor 1992 geboren: 2,5 Entgeltpunkte (30 Monate = 2,5 Jahre)
- Kinder ab 1992 geboren: 3 Entgeltpunkte (36 Monate = 3 Jahre)
- Ab 2027 (Mütterrente III): 3 Entgeltpunkte auch für vor 1992 geborene Kinder
Aktueller Rentenwert 2025/2026
Der Rentenwert bestimmt, wie viel Euro ein Entgeltpunkt wert ist:
- Ab 01.07.2025: 40,79 € pro Entgeltpunkt (bundeseinheitlich)
- 1 Kind vor 1992: 2,5 EP × 40,79 € = 101,98 € monatlich
- 1 Kind ab 1992: 3 EP × 40,79 € = 122,37 € monatlich
- Ab 2027: Auch für Kinder vor 1992 ca. 122 € monatlich
Mütterrente III ab 2027
Zum 1. Januar 2027 tritt die Mütterrente III in Kraft:
- ✓ Angleichung auf 3 Entgeltpunkte für alle Kinder (auch vor 1992)
- ✓ +0,5 Entgeltpunkte pro Kind vor 1992 (Erhöhung von 2,5 auf 3)
- ✓ +20,40 € monatlich pro Kind vor 1992 (bei aktuellem Rentenwert)
- ✓ Automatische Anpassung für bestehende Renten
Wer bekommt die Mütterrente?
Die Kindererziehungszeiten werden demjenigen Elternteil angerechnet, der das Kind überwiegend erzogen hat:
- In der Regel wird dies der Mutter zugeordnet
- Väter können die Zeiten erhalten, wenn sie die Erziehung übernommen haben
- Eine Aufteilung zwischen beiden Elternteilen ist möglich
- Bei Mehrlingsgeburten zählt jedes Kind einzeln
Kindererziehungszeiten anmelden
So stellen Sie sicher, dass Ihre Kindererziehungszeiten berücksichtigt werden:
- Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung durchführen
- Geburtsurkunden der Kinder bereithalten
- Bei Bedarf Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten stellen
- Bereits als Rentner? Die Verbesserungen werden automatisch berücksichtigt
Tipp: Führen Sie rechtzeitig eine Kontenklärung durch, um sicherzustellen, dass alle Kindererziehungszeiten in Ihrem Rentenkonto erfasst sind. Dies ist kostenlos und online über das Portal der Deutschen Rentenversicherung möglich.
Berücksichtigungszeiten zusätzlich
Neben den Kindererziehungszeiten gibt es auch Berücksichtigungszeiten:
- Gelten für die ersten 10 Lebensjahre des Kindes
- Wirken sich positiv auf die Rentenberechnung aus
- Können Beitragslücken schließen und die Wartezeit erfüllen
- Werden bei der Berechnung von Erwerbsminderungsrenten berücksichtigt
🏛️ Zuständige Behörde
Deutsche Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung ist für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten zuständig. Die Zeiten werden bei der Rentenberechnung automatisch berücksichtigt.
Service-Telefon: 0800 1000 480 (kostenfrei)
Online: deutsche-rentenversicherung.de