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Mütterrente 2026/2027: Was sie bringt – und was sich 2027 ändert

Aktualisiert am 25. August 2026 – geprüft anhand offizieller Quellen

Die Mütterrente ist keine eigene Rente, die extra überwiesen wird – sie ist ein Rentenbaustein: Für jedes Kind schreibt dir die gesetzliche Rentenversicherung Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten gut (§ 56 und § 249 SGB VI), und die zählen bei deiner normalen Rente mit. Wie viel das in Euro ist, hängt nur von zwei Dingen ab: dem Geburtsjahr des Kindes und dem aktuellen Rentenwert. Und genau hier passiert 2027 etwas: Die Mütterrente III stellt ältere Kinder den jüngeren gleich.

So viel Mütterrente gibt es pro Kind

Die Anerkennung richtet sich nach dem Geburtsjahr des Kindes:

Ein Entgeltpunkt ist seit dem 1. Juli 2026 bundeseinheitlich 42,52 € Monatsrente wert. Daraus ergibt sich pro Kind: 2,5 EP × 42,52 € = 106,30 € (vor 1992) bzw. 3 EP × 42,52 € = 127,56 € (ab 1992) – brutto pro Monat.

Mütterrente-Tabelle: 1 bis 5 Kinder

Kinder vor 1992 (2,5 EP) ab 1992 (3 EP) Plus durch MR III ab 2027
1106,30 €127,56 €+21,26 €
2212,60 €255,12 €+42,52 €
3318,90 €382,68 €+63,78 €
4425,20 €510,24 €+85,04 €
5531,50 €637,80 €+106,30 €

Bruttowerte mit Rentenwert 42,52 € (Stand 01.07.2026). Die MR-III-Spalte gilt für vor 1992 geborene Kinder. Deine persönliche Kombination rechnet der Mütterrente-Rechner in Sekunden aus – inklusive 2027-Prognose.

Wie hoch ist die Mütterrente für 3 Kinder?

Die häufigste Frage, deshalb konkret: Drei vor 1992 geborene Kinder bringen aktuell 318,90 € brutto im Monat (3 × 106,30 €). Sind alle drei ab 1992 geboren, sind es 382,68 €. Gemischte Jahrgänge werden einfach addiert – zwei ältere plus ein jüngeres Kind ergeben 212,60 € + 127,56 € = 340,16 €. Ab 2027 zählen alle drei Kinder mit 3 Entgeltpunkten, dann sind es einheitlich 382,68 €.

Mütterrente III: Das ändert sich ab 2027

Bisher gilt: Wer Kinder vor 1992 bekommen hat, erhält nur 2,5 statt 3 Entgeltpunkte. Die Mütterrente III schließt diese Lücke – ab 2027 werden auch vor 1992 geborene Kinder mit 3 Entgeltpunkten anerkannt. Das bedeutet:

Wer bekommt die Mütterrente – und muss man sie beantragen?

Der Name führt in die Irre: Die Entgeltpunkte stehen dem Elternteil zu, der das Kind überwiegend erzogen hat – das können auch Väter, Adoptiv- oder Pflegeeltern sein. Ohne anderslautende Erklärung ordnet die Rentenversicherung die Zeiten der Mutter zu.

Beim Antrag gilt die einfache Regel: Rentner erhalten Verbesserungen automatisch. Wer noch nicht in Rente ist, sollte einmal eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung machen und prüfen, ob alle Kindererziehungszeiten im Versicherungskonto stehen – fehlende Zeiten lassen sich per Antrag auf Feststellung nachtragen. Das lohnt sich früh, nicht erst kurz vor dem Rentenbeginn.

Brutto ist nicht netto: Abzüge nicht vergessen

Die Tabellenwerte sind Bruttobeträge. Wie von der übrigen Rente gehen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab, und der steuerpflichtige Teil der Rente wächst mit – was bei höherer Gesamtrente eine Steuererklärung als Rentner relevanter macht. Was am Ende übrig bleibt, zeigt der Rentensteuer-Rechner; wie viel ein einzelner Entgeltpunkt generell wert ist, erklärt der Rentenpunkte-Rechner.

Häufige Fragen zur Mütterrente

Wie hoch ist die Mütterrente 2026 pro Kind?

Pro Kind gibt es aktuell 2,5 Entgeltpunkte (Geburt vor 1992) bzw. 3 Entgeltpunkte (Geburt ab 1992). Mit dem Rentenwert von 42,52 € (seit 01.07.2026) sind das 106,30 € bzw. 127,56 € Bruttorente pro Monat und Kind.

Wie hoch ist die Mütterrente für 3 Kinder?

Für drei vor 1992 geborene Kinder: 3 × 106,30 € = 318,90 € monatlich. Für drei ab 1992 geborene Kinder: 3 × 127,56 € = 382,68 €. Bei gemischten Geburtsjahren werden die Beträge je Kind addiert. Ab 2027 gilt für alle drei Kinder der höhere Satz.

Was ändert sich mit der Mütterrente III ab 2027?

Vor 1992 geborene Kinder werden von 2,5 auf 3 Entgeltpunkte aufgewertet – dieselbe Anerkennung wie für jüngere Kinder. Das bringt pro betroffenem Kind rund 21,26 € mehr Bruttorente im Monat (0,5 EP × 42,52 €), bei drei Kindern also etwa 63,78 €.

Muss ich die Mütterrente beantragen?

Wer bereits Rente bezieht, bekommt Verbesserungen wie die Mütterrente III automatisch – ein Antrag ist nicht nötig. Wer noch nicht in Rente ist, sollte per Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen lassen, ob die Kindererziehungszeiten vollständig im Versicherungskonto stehen, und fehlende Zeiten per Antrag auf Feststellung nachtragen lassen.

Bekommen auch Väter die Mütterrente?

Ja. Die Kindererziehungszeiten stehen dem Elternteil zu, der das Kind überwiegend erzogen hat – das können auch Väter, Adoptiv- oder Pflegeeltern sein. Ohne anderslautende Erklärung werden die Zeiten der Mutter zugeordnet; eine gemeinsame Erklärung gegenüber der Rentenversicherung kann das ändern.

Ist die Mütterrente eine eigene Rente?

Nein. Es handelt sich um zusätzliche Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten (§ 56 und § 249 SGB VI), die in die normale gesetzliche Rente einfließen. Sie erhöhen die Bruttorente und unterliegen wie die übrige Rente der Kranken-/Pflegeversicherung und ggf. der Steuer.

Wird die Mütterrente auf die Witwenrente oder Grundsicherung angerechnet?

Die zusätzlichen Entgeltpunkte erhöhen die eigene Rente und damit auch die Berechnungsgrundlage der Hinterbliebenenrente. Bei der Grundsicherung im Alter zählt die Rente als Einkommen – eine höhere Mütterrente kann die Grundsicherung entsprechend mindern.

Quellen