Altersteilzeit-Rechner 2026
Blockmodell, Aufstockung & Rentenpunkte
Steuerklasse 6 wird bei Altersteilzeit nicht berücksichtigt
Blockmodell: 3 Jahre Arbeitsphase + 3 Jahre Freistellungsphase
Voraussetzung: Mindestens 55 Jahre alt, mindestens 3 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt
Ihr Netto in Altersteilzeit
≈ 80,0 % Ihres bisherigen Nettos (2.725,00 €)
ATZ-Brutto (50%)
2.500,00 €
Aufstockung (netto)
+567,50 €
📊Blockmodell: Ihr Zeitplan
ARBEITSPHASE
3 Jahre
FREISTELLUNG
3 Jahre
📋 Arbeitsphase
- • Alter: 60 - 63 Jahre
- • Vollzeit arbeiten
- • Halbes Gehalt + Aufstockung
- • RV-Beiträge auf 80% Basis
🏖️ Freistellungsphase
- • Alter: 63 - 66 Jahre
- • Keine Arbeit
- • Gleiche Bezüge wie in Arbeitsphase
- • RV-Beiträge weiterhin auf 80%
💰Gehaltsvergleich
| Ohne ATZ | Mit ATZ | Differenz | |
|---|---|---|---|
| Brutto/Monat | 5.000,00 € | 2.500,00 € | -2.500,00 € |
| + Aufstockung (netto) | — | +567,50 € | |
| Netto/Monat | 2.725,00 € | 2.180,00 € | -545,00 € |
| Netto in % | 100% | 80,0 % |
💡 Die Aufstockung ist steuerfrei! Sie unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt und kann sich auf Ihren Steuersatz auswirken.
🏛️Rentenpunkte-Aufstockung
Der Arbeitgeber zahlt Rentenversicherungsbeiträge auf mindestens 80% Ihres bisherigen Bruttogehalts – nicht nur auf die 50% ATZ-Gehalt!
RV-Beitragsgrundlage
4.000,00 €
= 80% von 5.000,00 €
Zusätzl. AG-Beitrag
+279,00 €
pro Monat
| Ohne ATZ | Mit ATZ (80%) | |
|---|---|---|
| Entgeltpunkte/Jahr | 1.2645 | 1.0116 |
| → Rente/Monat | 49,72 € | 39,78 € |
| Gesamte ATZ (6 J.) | 7.5869 EP | 6.0695 EP |
⚠️ Rentenminderung pro ATZ-Jahr
Trotz der 80%-Aufstockung sammeln Sie 9,94 € weniger Rente pro Jahr ATZ als bei voller Weiterarbeit.
Über 6 Jahre: ca. 59,66 € weniger monatliche Rente.
Aktueller Rentenwert 2026: 39.32 € pro Entgeltpunkt und Monat
Durchschnittsentgelt 2026: 47.450 €/Jahr
📈Gesamtbetrachtung über 6 Jahre
Ohne Altersteilzeit
Gesamt-Netto (6 Jahre)
196.200,00 €
Mit Altersteilzeit
Gesamt-Netto (6 Jahre)
156.960,00 €
Einkommensdifferenz
-39.240,00 €
weniger Netto-Einkommen über die gesamte ATZ-Laufzeit
🏖️ Aber: Freizeit-Gewinn
3 Jahre bezahlte Freistellung
= 36 Monate früher "Rente" bei gleichem Netto
✅Voraussetzungen für Altersteilzeit
Mindestalter: 55 Jahre
Bei Beginn der Altersteilzeit
Mindestbeschäftigung: 3 Jahre
In den letzten 5 Jahren vor Beginn der ATZ sozialversicherungspflichtig
Vereinbarung mit Arbeitgeber
ATZ ist keine Pflicht – Arbeitgeber muss zustimmen
Halbierung der Arbeitszeit
Durchschnittlich 50% der bisherigen Arbeitszeit über die Gesamtlaufzeit
⚖️Vor- und Nachteile der Altersteilzeit
✓ Vorteile
- • Gleitender Übergang in Rente
- • Ca. 80% des Nettos bei 50% Arbeit
- • Aufstockung ist steuerfrei
- • RV-Beiträge auf 80% Basis
- • Freistellungsphase ohne Arbeit
- • Soziale Absicherung bleibt
✗ Nachteile
- • 20% weniger Netto
- • Weniger Rentenpunkte als Vollzeit
- • Progressionsvorbehalt der Aufstockung
- • Arbeitgeber muss zustimmen
- • Insolvenzrisiko des Arbeitgebers
- • Keine gesetzliche Pflicht
🧮So funktioniert die Aufstockung
Gesetzliche Mindestaufstockung:
- • Mindestens 20% des ATZ-Bruttos (= 10% des Vollzeit-Bruttos)
- • Viele Tarifverträge sehen höhere Aufstockungen vor
- • Ziel ist oft: ca. 80% des bisherigen Nettos
Rentenbeiträge:
- • Arbeitgeber zahlt RV-Beiträge auf mindestens 80% des bisherigen Bruttos
- • Zusätzliche Beiträge werden vom Arbeitgeber allein getragen
- • Damit werden mehr Entgeltpunkte gesammelt als nur bei 50% Gehalt
50%
Gehalt (brutto)
~80%
Netto-Einkommen
80%
RV-Grundlage
🛡️Insolvenzschutz bei Altersteilzeit
⚠️ Wichtig beim Blockmodell:
In der Arbeitsphase arbeiten Sie vor und "ersparen" sich Gehalt für die Freistellung. Wird der Arbeitgeber insolvent, könnte dieses Guthaben verloren gehen.
Pflicht des Arbeitgebers: Absicherung durch Bankbürgschaft, Sicherheit oder Insolvenzsicherung (z.B. Treuhandvertrag, Versicherung).
💡 Tipp: Lassen Sie sich die Insolvenzabsicherung schriftlich nachweisen!
🏛️Beratung & Ansprechpartner
Deutsche Rentenversicherung (DRV)
Informationen zu Auswirkungen der Altersteilzeit auf Ihre Rente und Beratung zur optimalen Gestaltung des Übergangs.
💡 Tipp: Sprechen Sie auch mit Ihrem Betriebsrat oder Personalrat – oft gibt es tarifliche Regelungen mit höherer Aufstockung!
Altersteilzeit 2026: Der sanfte Übergang in den Ruhestand
Mit unserem Altersteilzeit-Rechner berechnen Sie kostenlos, wie viel Netto Sie während der Altersteilzeit erhalten. Erfahren Sie, wie das Blockmodell funktioniert und wie sich die ATZ auf Ihre Rentenpunkte auswirkt.
Was ist Altersteilzeit (ATZ)?
Altersteilzeit ermöglicht älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Dabei wird die Arbeitszeit auf 50% reduziert, während der Arbeitgeber das Gehalt auf etwa 80% des bisherigen Nettos aufstockt.
Die wichtigsten Fakten zur ATZ:
- • Mindestalter: 55 Jahre bei ATZ-Beginn
- • Arbeitszeit: 50% der bisherigen Arbeitszeit
- • ATZ-Entgelt: 50% des bisherigen Bruttos
- • Aufstockung: Auf ca. 80% des Nettos (je nach Tarifvertrag)
- • Rentenbeiträge: Auf Basis von 80-90% des bisherigen Bruttos
Blockmodell vs. Gleichverteilung
Bei der Altersteilzeit gibt es zwei Arbeitszeitmodelle:
📊 Blockmodell (häufiger)
- • 1. Hälfte: Vollzeit arbeiten (100%)
- • 2. Hälfte: Komplett freigestellt (0%)
- • Gehalt in beiden Phasen gleich
- • Beliebt: Früher aufhören zu arbeiten
⚖️ Gleichverteilungsmodell
- • Durchgehend 50% Arbeitszeit
- • Kein Wertguthaben-Aufbau
- • Gleichmäßige Entlastung
- • Weniger verbreitet
Beispiel Blockmodell (6 Jahre ATZ):
- • Jahre 1-3 (Arbeitsphase): Vollzeit arbeiten, Wertguthaben aufbauen
- • Jahre 4-6 (Freistellungsphase): Nicht mehr arbeiten, Wertguthaben auszahlen
- • Während beider Phasen: Gleiches ATZ-Gehalt (~80% Netto)
Wie funktioniert die Aufstockung?
Die Aufstockung ist der Kern der Altersteilzeit. Der Arbeitgeber stockt das reduzierte Gehalt auf, sodass Sie trotz 50% Arbeitszeit etwa 80% Ihres bisherigen Nettos erhalten:
Rechenbeispiel:
- Bisheriges Brutto: 5.000€ (Netto ca. 3.200€)
- ATZ-Entgelt (50%): 2.500€ (steuerpflichtig)
- + Aufstockung: ca. 700€ (steuerfrei!)
- = ATZ-Netto: ca. 2.560€ (~80% vom Netto)
Wichtig: Der Aufstockungsbetrag ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, er erhöht den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte.
Auswirkung auf die Rente
Während der Altersteilzeit werden weniger Rentenpunkte erworben als bei voller Beschäftigung. Allerdings muss der Arbeitgeber zusätzliche RV-Beiträge zahlen:
- Gesetzliches Minimum: RV-Beiträge auf Basis von 80% des bisherigen Bruttos
- Tarifverträge: Oft 90% des bisherigen Bruttos als Bemessungsgrundlage
- Entgeltpunkte: Entsprechend 80-90% der normalen Punkte
Beispiel Rentenpunkte (90% RV-Aufstockung):
- • Normale Beschäftigung: ca. 1,0 EP/Jahr
- • Während ATZ (90%): ca. 0,9 EP/Jahr
- • Bei 6 Jahren ATZ: 0,6 EP weniger als bei Vollbeschäftigung
- • Rentenunterschied: ca. 24€/Monat weniger Rente
Voraussetzungen für Altersteilzeit
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit – der Arbeitgeber muss zustimmen. Die wichtigsten Voraussetzungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG):
- ✓ Mindestalter 55 Jahre bei Beginn der ATZ
- ✓ In den letzten 5 Jahren mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt
- ✓ Vereinbarung mit dem Arbeitgeber (oft durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung)
- ✓ Arbeitgeber zahlt mindestens 20% Aufstockung auf das ATZ-Entgelt
- ✓ Arbeitgeber zahlt zusätzliche RV-Beiträge (mind. 80%)
Tarifvertragliche Regelungen
Viele Tarifverträge bieten bessere Konditionen als das Gesetz vorschreibt:
| Tarifvertrag | Aufstockung | RV-Basis |
|---|---|---|
| TV ATZ (öffentlicher Dienst) | ~83% Netto | 90% |
| IG Metall | ~80-85% Netto | 90% |
| Chemie | ~80% Netto | 90% |
| Gesetzliches Minimum | +20% ATZ-Entgelt | 80% |
Insolvenzschutz beim Blockmodell
Beim Blockmodell baut der Arbeitnehmer in der Arbeitsphase ein Wertguthaben auf, das in der Freistellungsphase ausgezahlt wird. Der Arbeitgeber muss dieses Guthaben gegen Insolvenz absichern (§ 8a AltTZG).
⚠️ Wichtige Absicherungen:
- • Arbeitgeber muss Wertguthaben insolvenzsicher anlegen
- • Bürgschaft, Verpfändung oder treuhänderische Anlage
- • Bei Insolvenz: Anspruch auf Insolvenzgeld (max. 3 Monate)
- • Restansprüche über Insolvenztabelle
Nebentätigkeit während ATZ
Eine Nebenbeschäftigung während der Altersteilzeit ist grundsätzlich möglich. Allerdings kann sie Auswirkungen auf die staatliche Förderung haben. Sprechen Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber ab.
Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit
Während der gesamten Altersteilzeit – auch in der Freistellungsphase – sind Sie arbeitslosenversichert. Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
🏛️ Beratung & Kontakt
Deutsche Rentenversicherung (DRV)
Kostenlose Beratung zu den Auswirkungen der Altersteilzeit auf Ihre Rente. Lassen Sie sich vor Unterzeichnung des ATZ-Vertrags beraten!
👥 Betriebsrat / Personal
Für betriebliche ATZ-Regelungen und Tarifverträge
💡 Tipp: Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der DRV und sprechen Sie mit Ihrem Betriebsrat, bevor Sie den ATZ-Vertrag unterschreiben!