Renteneintrittsalter-Rechner 2026
Regelaltersgrenze nach Geburtsjahr (§235 SGB VI)
Zuletzt aktualisiert am 5. Juni 2026
Grundlage: §235 SGB VI (Regelaltersrente), §236b SGB VI (besonders langjährig Versicherte), §236 SGB VI (langjährig Versicherte), Deutsche Rentenversicherung
Berücksichtigt: Regelaltersgrenze für alle Jahrgänge 1947–1964+, abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren, maximaler Abschlag (0,3 % pro Monat) bei vorzeitigem Bezug ab 63
Nicht berücksichtigt: individuelle Versicherungsverläufe, Schwerbehinderten-Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Höhe der Rente in Euro – maßgeblich ist immer Ihre persönliche Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung
Ihre Regelaltersgrenze
abschlagsfreie Regelaltersrente (§235 SGB VI)
⏩ Früher in Rente – mit Abschlag
Mit mindestens 35 Versicherungsjahren (Altersrente für langjährig Versicherte) können Sie ab 63 Jahren in Rente – allerdings mit einem dauerhaften Abschlag von 0,3 % pro Monat, den Sie früher in Rente gehen.
Hinweis: Der gesetzliche Abschlag ist auf höchstens 14,4 % begrenzt (48 Monate × 0,3 %). Der genaue Abschlag hängt vom tatsächlichen Rentenbeginn ab.
ℹ️ So funktioniert's
- ✓Ab Jahrgang 1964 gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren
- ✓Jahrgänge 1947–1963 liegen stufenweise zwischen 65 und 67 Jahren
- ✓45 Versicherungsjahre = abschlagsfrei bis zu 2 Jahre früher (§236b SGB VI)
- ✓Mit 35 Jahren ab 63 möglich – aber mit 0,3 % Abschlag pro Monat
📋 Wichtige Hinweise
Rente wird nicht automatisch gezahlt
Sie müssen den Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen – idealerweise rund 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn.
45 Jahre sauber prüfen
Zur 45-Jahre-Wartezeit zählen u. a. Pflichtbeiträge aus Beschäftigung und Kindererziehungszeiten – aber keine Anrechnungszeiten wie Schule oder Studium. Ihre Rentenauskunft zeigt den exakten Stand.
🏛️ Zuständige Stelle
Deutsche Rentenversicherung
Zuständig für Rentenauskunft, Kontenklärung und Rentenantrag
Online-Dienste & Rentenantrag
deutsche-rentenversicherung.de →Renteneintrittsalter 2026: Regelaltersgrenze nach Geburtsjahr
Das Renteneintrittsalter – offiziell die Regelaltersgrenze – ist das Alter, ab dem Sie die gesetzliche Altersrente ohne Abschläge beziehen können. Seit 2012 steigt diese Grenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre an („Rente mit 67“). Mit unserem Renteneintrittsalter-Rechner sehen Sie auf einen Blick, wann Sie nach Ihrem Geburtsjahr regulär in Rente gehen können. Wie hoch Ihre Rente dann ausfällt, berechnen Sie mit dem Renten-Rechner.
Wie die Regelaltersgrenze steigt
Die Anhebung läuft nach §235 SGB VI in zwei Stufen. Für die Jahrgänge 1947 bis 1958 kommt pro Jahrgang ein Monat dazu, für die Jahrgänge 1959 bis 1963 jeweils zwei Monate:
- Geboren bis 1946: 65 Jahre
- 1947–1958: 65 Jahre + 1 Monat pro Jahrgang (bis 66 Jahre)
- 1959–1963: 66 Jahre + 2 Monate pro Jahrgang (bis 66 Jahre 10 Monate)
- Ab Jahrgang 1964: 67 Jahre (volle Regelaltersgrenze)
Tabelle: Regelaltersgrenze nach Geburtsjahr
- 1958: 66 Jahre, 0 Monate
- 1959: 66 Jahre, 2 Monate
- 1960: 66 Jahre, 4 Monate
- 1961: 66 Jahre, 6 Monate
- 1962: 66 Jahre, 8 Monate
- 1963: 66 Jahre, 10 Monate
- ab 1964: 67 Jahre, 0 Monate
Früher in Rente: drei Wege
Es gibt mehrere Möglichkeiten, vor der Regelaltersgrenze in Rente zu gehen. Welcher Weg für Sie in Frage kommt, hängt von Ihren Versicherungsjahren ab:
- Besonders langjährig Versicherte (45 Jahre): abschlagsfrei bis zu zwei Jahre früher (§236b SGB VI) – oft „Rente mit 63“ genannt
- Langjährig Versicherte (35 Jahre): ab 63 möglich, aber mit dauerhaftem Abschlag von 0,3 % pro Monat (max. 14,4 %)
- Schwerbehinderte (50 Grad der Behinderung): früher und teils abschlagsfrei – nicht in diesem Rechner abgebildet
Die 45-Jahre-Regel im Detail
Wer 45 Versicherungsjahre vorweist, kann früher und ohne Abschlag in Rente. Auch diese Altersgrenze ist angehoben worden: Für Jahrgänge ab 1964 liegt sie bei 65 Jahren, also zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze von 67. Wichtig: Zur 45-Jahre-Wartezeit zählen Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Zeiten der Kindererziehung und Pflege – aber keine Anrechnungszeiten wie Schule oder Studium und in der Regel keine Zeiten des Arbeitslosengeld-II-Bezugs. Ihre Grundrentenzeiten und Versicherungsjahre stehen exakt in Ihrer Rentenauskunft.
Abschläge richtig einschätzen
Gehen Sie mit 35 Versicherungsjahren vorzeitig in Rente, kostet jeder Monat vor der Regelaltersgrenze 0,3 %. Wer mit 63 startet und eine Regelaltersgrenze von 67 hat, verliert also bis zu 48 × 0,3 % = 14,4 % der Rente – und das dauerhaft, nicht nur bis 67. Bevor Sie sich entscheiden, lohnt ein Blick auf Ihre Rentenlücke und darauf, wie die Rente besteuert wird (Rentensteuer-Rechner).
📊 Beispielrechnungen: Wann gehe ich in Rente?
Drei typische Fälle für das Renteneintrittsalter nach Geburtsjahr:
Beispiel 1: Jahrgang 1965 – Regelaltersrente
Beispiel 2: Jahrgang 1961 – Übergangsjahrgang
Beispiel 3: Jahrgang 1958 – kurz vor der Rente
⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle
Fehler 1: „Rente mit 63" wörtlich nehmen
Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte heißt umgangssprachlich „Rente mit 63“, liegt aber für jüngere Jahrgänge deutlich höher. Ab Jahrgang 1964 ist sie erst mit 65 Jahren abschlagsfrei – nicht mit 63.
Fehler 2: 45 Jahre mit 35 Jahren verwechseln
Die beiden Regeln sind verschieden. Mit 45 Jahren gehen Sie abschlagsfrei früher in Rente. Mit 35 Jahren ist ein früherer Start zwar möglich, aber nur mit dauerhaftem Abschlag von 0,3 % pro Monat.
Fehler 3: Abschlag als vorübergehend ansehen
Der Abschlag bei vorzeitigem Bezug bleibt lebenslang bestehen – er verschwindet nicht, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreichen. Wer mit 14,4 % Abschlag startet, erhält dauerhaft 14,4 % weniger Rente.
Sonderfall: Schwerbehinderung
Mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 gelten eigene, frühere Altersgrenzen (§236a SGB VI). Diese sind in diesem Rechner nicht abgebildet – lassen Sie sich von der Deutschen Rentenversicherung beraten.
Sonderfall: Hinzuverdienst
Seit 2023 können Sie bei einer vorgezogenen Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Das macht den früheren Renteneintritt mit gleichzeitiger Teilzeit-Arbeit attraktiver.
🎯 Was bedeutet das Ergebnis für Sie?
Ihr Ergebnis zeigt, ab wann Sie regulär und ohne Abschlag in Rente gehen können. So nutzen Sie es weiter:
✅ Rentenauskunft anfordern
Prüfen Sie in Ihrer persönlichen Rentenauskunft, ob Sie die 45 Versicherungsjahre erreichen. Schon ein paar fehlende Monate können über zwei Jahre abschlagsfreien Renteneintritt entscheiden.
📋 Rentenlücke berechnen
Vergleichen Sie Ihre erwartete Rente mit Ihrem aktuellen Einkommen. Den Unterschied ermitteln Sie mit dem Rentenlücke-Rechner – das zeigt, wie viel private Vorsorge nötig ist.
💰 Früher vs. später durchrechnen
Ein früherer Renteneintritt bedeutet weniger Rente, aber mehr Rentenjahre. Wägen Sie den Abschlag gegen die längere Bezugsdauer ab – und denken Sie an die Besteuerung der Rente.
❓ Häufig gestellte Fragen zum Renteneintrittsalter
Mit wie viel Jahren kann ich in Rente gehen?
Das hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Wer ab 1964 geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze mit 67 Jahren. Für die Jahrgänge 1947 bis 1963 liegt sie stufenweise zwischen 65 und 66 Jahren und 10 Monaten. Geben Sie Ihr Geburtsjahr in den Rechner ein, um Ihren genauen Wert zu sehen.
Was ist die Regelaltersgrenze?
Die Regelaltersgrenze ist das Alter, ab dem Sie die gesetzliche Altersrente ohne Abschläge beziehen können (§235 SGB VI). Seit 2012 wird sie schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Sie ist nicht zu verwechseln mit dem frühestmöglichen Renteneintritt, der je nach Versicherungsjahren früher liegen kann.
Kann ich mit 63 abschlagsfrei in Rente?
Nur, wenn Sie 45 Versicherungsjahre erreichen und vor 1953 geboren sind. Für spätere Jahrgänge steigt die abschlagsfreie Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte an – ab Jahrgang 1964 liegt sie bei 65 Jahren. Mit nur 35 Versicherungsjahren ist ein Start ab 63 zwar möglich, aber mit dauerhaftem Abschlag.
Wie hoch ist der Abschlag bei früherem Renteneintritt?
Der Abschlag beträgt 0,3 % pro Monat, den Sie vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Maximal sind es 14,4 % (48 Monate). Der Abschlag bleibt lebenslang bestehen – er reduziert Ihre Rente dauerhaft, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
Welche Zeiten zählen zu den 45 Versicherungsjahren?
Zur 45-Jahre-Wartezeit zählen Pflichtbeiträge aus Beschäftigung und selbstständiger Arbeit, Zeiten der Kindererziehung und Pflege sowie bestimmte Zeiten des Bezugs von Lohnersatzleistungen. Nicht mitgezählt werden Anrechnungszeiten wie Schule oder Studium und in der Regel Zeiten des Bürgergeld-Bezugs (ALG II). Den exakten Stand zeigt Ihre Rentenauskunft.
Muss ich die Rente beantragen oder kommt sie automatisch?
Die Altersrente müssen Sie aktiv beantragen – sie wird nicht automatisch gezahlt. Stellen Sie den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung idealerweise rund drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn, damit die erste Zahlung pünktlich erfolgt.
Darf ich neben der vorgezogenen Rente weiterarbeiten?
Ja. Seit 2023 gilt bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Sie können also neben einer früher bezogenen Rente unbegrenzt weiterarbeiten, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird.
🏛️ Zuständige Stelle
Deutsche Rentenversicherung
Für Rentenauskunft, Kontenklärung und Rentenantrag ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Den Antrag stellen Sie online, persönlich in einer Beratungsstelle oder telefonisch.
Servicetelefon: 0800 1000 4800 (kostenfrei)
Online: deutsche-rentenversicherung.de