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Haushaltshilfe-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihre Steuerersparnis nach §35a EStG: 20% der Kosten absetzen, bis zu 4.000€ für haushaltsnahe Dienstleistungen!

🏠Art der Haushaltshilfe

🧹Haushaltsnahe Dienstleistungen

€/Monat
0 €= 3.000 €/Jahr2.000 €

Typische Kosten:

🏠 Ihre Steuerermäßigung nach §35a EStG

600 €/Jahr

Direkt abzugsfähig von Ihrer Einkommensteuer!

Gesamtkosten/Jahr
3.000 €
Effektive Kosten
2.400 €

💡 Ersparnis: Sie sparen 20,0 %Ihrer Ausgaben durch die Steuerermäßigung!

📊 Berechnungsdetails

🧹 Haushaltsnahe Dienstleistungen600 €
Jahreskosten:3.000 €
Davon anrechenbar (max. 20.000 €):3.000 €
× 20% Ermäßigung (max. 4.000 €):600 €
= Gesamt-Steuerermäßigung600 €

📋 Höchstbeträge nach §35a EStG

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Haushaltsnahe Dienstleistungen

Reinigung, Pflege, Garten (Rechnung)

max. 4.000€

(= 20.000€ Kosten)

👩‍🏠

Minijob-Haushaltshilfe

Geringfügige Beschäftigung

max. 510€

(= 2.550€ Kosten)

🔧

+ Handwerkerleistungen

Renovierung, Reparaturen

max. 1.200€

(= 6.000€ Kosten)

💰

Theoretisches Maximum

Alle drei Kategorien kombiniert

max. 5.710€

pro Jahr

✅ Was ist als Haushaltshilfe absetzbar?

✓ Haushaltsnahe Dienstleistungen:

  • • Reinigung/Putzhilfe
  • • Fensterreinigung
  • • Gartenpflege (Rasen, Hecke)
  • • Winterdienst (Schneeräumen)
  • • Pflegedienst-Leistungen
  • • Kinderbetreuung im Haushalt
  • • Hausmeisterdienste
  • • Wäscherei (Abhol-/Lieferservice)
  • • Tierbetreuung (im Haushalt)

✗ Nicht absetzbar:

  • • Barzahlungen
  • • Leistungen außerhalb des Haushalts
  • • Umzugsunternehmen
  • • Nachhilfeunterricht
  • • Musikunterricht
  • • Vermögensverwaltung
  • • Müllabfuhr-Grundgebühr
  • • Schornsteinfeger (→ Handwerker)
  • • Bereits geförderte Leistungen

🆚 Minijob oder Dienstleistungsfirma?

👩‍🏠 Minijob-Anstellung:

  • ✓ Oft günstiger pro Stunde
  • ✓ Persönliche Bindung
  • ✓ Flexiblere Arbeitszeiten
  • − Anmeldung bei Minijob-Zentrale
  • − Arbeitgeber-Pflichten
  • − Max. 510€ Ermäßigung

🧹 Dienstleistungsfirma:

  • ✓ Kein Verwaltungsaufwand
  • ✓ Versicherung/Vertretung inkl.
  • ✓ Max. 4.000€ Ermäßigung
  • ✓ Einfache Rechnung
  • − Oft teurer pro Stunde
  • − Weniger persönlich

💡 Tipp: Sie können beide Varianten kombinieren! Minijob-Haushaltshilfe (510€) + Dienstleistungen (4.000€) = bis zu 4.510€ Ermäßigung.

⚠️ Wichtige Hinweise

  • Überweisung Pflicht: Barzahlungen werden NICHT anerkannt! Bezahlen Sie per Überweisung und heben Sie den Beleg auf.
  • Rechnung erforderlich: Bei Dienstleistungsfirmen benötigen Sie eine ordnungsgemäße Rechnung mit Umsatzsteuer-ID.
  • Minijob anmelden: Über das Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale (Formular wird zugeschickt).
  • Im eigenen Haushalt: Die Arbeiten müssen in Ihrer Wohnung oder auf Ihrem Grundstück (EU/EWR) stattfinden.
  • Jahr der Zahlung: Es gilt das Jahr der Zahlung – nicht das Jahr der Rechnungsstellung oder Durchführung.
  • Zusammenveranlagung: Bei Ehepaaren gelten die Höchstbeträge gemeinsam – nicht doppelt!

💡 Steuer-Tipps

  • Nebenkostenabrechnung prüfen: Auch Kosten für Hausmeister, Gartenpflege und Reinigung aus der Nebenkostenabrechnung sind absetzbar!
  • Pflegekosten: Ambulante Pflegedienst-Kosten (haushaltsnahe Tätigkeiten) sind bis 4.000€ absetzbar – zusätzlich zu Pflegegeld!
  • Alle Kategorien nutzen: Kombinieren Sie Haushaltshilfe, Dienstleistungen UND Handwerker für bis zu 5.710€ Ermäßigung!
  • Jahresende nutzen: Verschieben Sie ggf. Zahlungen ins neue Jahr, wenn Sie das Maximum bereits ausgeschöpft haben.

🏛️ Zuständige Behörden

Minijob-Zentrale

Anmeldung von Minijob-Haushaltshilfen über das Haushaltsscheckverfahren.

minijob-zentrale.de →

Finanzamt

Die Steuerermäßigung nach §35a EStG wird in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht (Hauptvordruck, Zeilen 4-7).

elster.de →

Quellen & Rechtsgrundlagen

Offizielle Berechnung nach §35a EStG:
• Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20% der Kosten, max. 4.000€ (§35a Abs. 2)
• Minijob-Haushaltshilfe: 20% der Kosten, max. 510€ (§35a Abs. 1)

📚 Alles Wichtige zur Haushaltshilfe nach §35a EStG

Was ist die Steuerermäßigung für Haushaltshilfen?

Nach §35a EStG können Sie Kosten für Haushaltshilfen steuerlich geltend machen. Das Finanzamt erstattet Ihnen 20% der Kosten direkt von Ihrer Einkommensteuer. Für haushaltsnahe Dienstleistungen (Reinigungsfirmen, Pflegedienste) sind bis zu 4.000€ Ermäßigung möglich, für eine direkt angestellte Minijob-Haushaltshilfe zusätzlich bis zu 510€.

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die üblicherweise von Haushaltsmitgliedern erledigt werden: Reinigung, Fensterputzen, Gartenpflege, Winterdienst, Kinderbetreuung, Pflegeleistungen und mehr. Wichtig: Die Arbeiten müssen in Ihrem Haushalt oder auf Ihrem Grundstück stattfinden und Sie benötigen eine ordnungsgemäße Rechnung.

Minijob oder Dienstleistungsfirma – was lohnt sich mehr?

Bei einer Minijob-Haushaltshilfe stellen Sie die Person selbst an (Haushaltsscheckverfahren) und erhalten bis zu 510€ Ermäßigung. Bei einer Dienstleistungsfirma erhalten Sie eine Rechnung und können bis zu 4.000€ absetzen. Beide Varianten sind kombinierbar! So erreichen Sie die maximale Steuerermäßigung von 4.510€ für Haushaltshilfen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Es gibt zwei wichtige Voraussetzungen: Erstens müssen Sie per Überweisung zahlen – Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt! Zweitens brauchen Sie entweder eine ordnungsgemäße Rechnung (bei Firmen) oder die Bescheinigung der Minijob-Zentrale (bei Anstellung). Die Arbeiten müssen in Ihrem Haushalt in der EU/EWR stattfinden.

Kann ich weitere Kosten absetzen?

Ja! Neben Haushaltshilfen (max. 4.510€) können Sie nach §35a EStG auch Handwerkerleistungen absetzen (max. 1.200€ für Arbeitskosten). Insgesamt sind so bis zu 5.710€ Steuerermäßigung pro Jahr möglich! Auch Kosten aus der Nebenkostenabrechnung (Hausmeister, Gartenpflege) sind absetzbar.

❓ Häufige Fragen zur Haushaltshilfe

Wie hoch ist die maximale Steuerermäßigung für Haushaltshilfen?

Für haushaltsnahe Dienstleistungen (Reinigungsfirmen, Pflegedienste etc.) beträgt die maximale Steuerermäßigung 4.000€ pro Jahr (= 20.000€ anrechenbare Kosten). Für eine direkt angestellte Minijob-Haushaltshilfe sind zusätzlich 510€ (= 2.550€ Kosten) möglich. Kombiniert: max. 4.510€.

Kann ich meine Putzfrau steuerlich absetzen?

Ja! Sowohl eine selbst angestellte Putzfrau (Minijob) als auch eine Reinigungsfirma können Sie steuerlich absetzen. Sie erhalten 20% der Kosten als Steuerermäßigung zurück. Bei einer Reinigungsfirma benötigen Sie eine Rechnung und müssen per Überweisung zahlen.

Was ist das Haushaltsscheckverfahren?

Das Haushaltsscheckverfahren ist ein vereinfachtes Anmeldeverfahren der Minijob-Zentrale für Haushaltshilfen. Sie melden Ihre Haushaltshilfe einmalig an, die Abgaben (~14,62% vom Lohn) werden halbjährlich per Lastschrift eingezogen. Sie erhalten jährlich eine Bescheinigung für die Steuererklärung.

Kann ich die Haushaltshilfe bar bezahlen?

Nein! Das Finanzamt erkennt nur unbare Zahlungen an (Überweisung, EC-Karte, Lastschrift). Barzahlungen führen zum vollständigen Verlust des Steuervorteils – auch wenn Sie eine Rechnung haben!

Sind Pflegedienstkosten auch absetzbar?

Ja! Ambulante Pflegeleistungen, die im Haushalt erbracht werden (Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung), sind als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar – zusätzlich zum Pflegegeld! Reine medizinische Behandlungspflege (z.B. Spritzen geben) zählt allerdings nicht dazu.

Kann ich Kosten aus der Nebenkostenabrechnung absetzen?

Ja! Haushaltsnahe Dienstleistungen, die in Ihrer Nebenkostenabrechnung aufgeführt sind (z.B. Hausmeister, Gartenpflege, Reinigung des Treppenhauses, Winterdienst), können Sie anteilig absetzen. Ihr Vermieter muss diese Kosten in der Abrechnung separat ausweisen.

Wo trage ich die Haushaltshilfe in der Steuererklärung ein?

Die Kosten für Haushaltshilfen werden im Hauptvordruck (Mantelbogen) in den Zeilen 4-7 eingetragen (Rubrik "Haushaltsnahe Aufwendungen"). Bei ELSTER gibt es dafür einen eigenen Bereich. Belege müssen Sie nur auf Nachfrage des Finanzamts vorlegen.