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Verletztengeld: Lohnersatz nach dem Arbeitsunfall

80 % des Regelentgelts, höchstens das Netto (§ 47 SGB VII) | zahlt die Berufsgenossenschaft

Nach einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer Berufskrankheit gibt es statt Krankengeld das großzügigere Verletztengeld der gesetzlichen Unfallversicherung: 80 % des Bruttoentgelts (Regelentgelt), gedeckelt auf das Nettoentgelt. Das sind rund 10 % mehr als beim Krankengeld. Der Rechner zeigt beide Beträge im direkten Vergleich.

80 % des Regelentgelts (Brutto ÷ 30 × 0,8)96,00 € / Tag
Deckel: kalendertägliches Netto80,00 € / Tag
Verletztengeld (brutto)80,00 € / Tag

= 2.400,00 € je 30-Tage-Monat (Netto-Deckel greift)

Leistungpro Tagpro Monat (30 Tage)
Verletztengeld (Arbeitsunfall, 80 % / max. Netto)80,00 €2.400,00 €
Krankengeld (normale Krankheit, 70 % / max. 90 % Netto)72,00 €2.160,00 €
Vorteil Verletztengeld+8,00 €+240,00 €

Bruttowerte der Leistung: Vom Verletztengeld gehen noch Ihre Anteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab (keine Kranken­versicherungsbeiträge). Bei sehr hohen Einkommen begrenzt zusätzlich der Höchstjahresarbeitsverdienst der Berufsgenossenschaft. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld erhöhen das Regelentgelt.

Wann gibt es Verletztengeld?

Voraussetzung ist ein Versicherungsfall der Unfallversicherung: ein Arbeitsunfall, ein Wegeunfall (auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit) oder eine anerkannte Berufskrankheit, plus Arbeitsunfähigkeit infolge dieses Falls (§ 45 SGB VII).

Ablauf: In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber die normale Entgeltfortzahlung. Danach übernimmt die Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse das Verletztengeld; ausgezahlt wird es in der Regel über die Krankenkasse. Es beginnt mit der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (§ 46 SGB VII) und läuft, bis Sie wieder arbeitsfähig sind, eine Reha-Maßnahme endet oder feststeht, dass die Erwerbstätigkeit nicht wieder aufgenommen werden kann, längstens 78 Wochen.

Verletztengeld vs. Krankengeld

VerletztengeldKrankengeld
AnlassArbeits-/Wegeunfall, Berufskrankheitsonstige Krankheit
Höhe80 % vom Brutto, max. 100 % Netto70 % vom Brutto, max. 90 % Netto
TrägerBerufsgenossenschaft / UnfallkasseKrankenkasse
Zuzahlungen Heilbehandlungkeine (BG zahlt alles)übliche Zuzahlungen

Details zum Krankengeld im Krankengeld-Rechner. Deshalb ist die korrekte Unfallmeldung als Arbeitsunfall bares Geld wert.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Verletztengeld?
80 % des Regelentgelts (Brutto der letzten Abrechnung, kalendertäglich), höchstens aber das kalendertägliche Netto (§ 47 SGB VII). Beispiel: 3.600 € brutto / 2.400 € netto → 96 € wären 80 %, gezahlt werden 80 € pro Tag (Netto-Deckel), also 2.400 € im Monat vor Sozialabzügen.
Werden vom Verletztengeld noch Beiträge abgezogen?
Ja, Ihre Anteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung; krankenversicherungsfrei ist die Leistung. Netto kommt daher etwas weniger an als der Rechnerwert. Steuerlich ist das Verletztengeld steuerfrei mit Progressionsvorbehalt.
Wie lange wird Verletztengeld gezahlt?
Bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, längstens 78 Wochen. Endet es, weil mit der Wiederaufnahme der Arbeit nicht mehr zu rechnen ist, prüft die Berufsgenossenschaft Übergangsgeld (bei Reha) oder eine Verletztenrente.
Zählt der Wegeunfall auch?
Ja, Unfälle auf dem unmittelbaren Weg zwischen Wohnung und Arbeit sind Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung, ebenso anerkannte Berufskrankheiten. Wichtig ist, den Unfall dem Arbeitgeber zu melden und beim Durchgangsarzt (D-Arzt) behandeln zu lassen.
Was gilt für Selbstständige?
Freiwillig bei der BG versicherte Unternehmer erhalten Verletztengeld auf Basis ihres Arbeitseinkommens (Vorjahres-Einkommen ÷ 360); die Satzung kann für die ersten 13 Wochen Einschränkungen vorsehen (§ 46 Abs. 2 SGB VII). Maßgeblich ist die Versicherungssumme bei der Berufsgenossenschaft.

Quellen: §§ 45, 46, 47 SGB VII; § 47 SGB V (Krankengeld-Vergleich), gesetze-im-internet.de. Stand: Juli 2026. Keine Rechtsberatung.