80 % des Regelentgelts, höchstens das Netto (§ 47 SGB VII) | zahlt die Berufsgenossenschaft
Nach einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer Berufskrankheit gibt es statt Krankengeld das großzügigere Verletztengeld der gesetzlichen Unfallversicherung: 80 % des Bruttoentgelts (Regelentgelt), gedeckelt auf das Nettoentgelt. Das sind rund 10 % mehr als beim Krankengeld. Der Rechner zeigt beide Beträge im direkten Vergleich.
= 2.400,00 € je 30-Tage-Monat (Netto-Deckel greift)
| Leistung | pro Tag | pro Monat (30 Tage) |
|---|---|---|
| Verletztengeld (Arbeitsunfall, 80 % / max. Netto) | 80,00 € | 2.400,00 € |
| Krankengeld (normale Krankheit, 70 % / max. 90 % Netto) | 72,00 € | 2.160,00 € |
| Vorteil Verletztengeld | +8,00 € | +240,00 € |
Bruttowerte der Leistung: Vom Verletztengeld gehen noch Ihre Anteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab (keine Krankenversicherungsbeiträge). Bei sehr hohen Einkommen begrenzt zusätzlich der Höchstjahresarbeitsverdienst der Berufsgenossenschaft. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld erhöhen das Regelentgelt.
Voraussetzung ist ein Versicherungsfall der Unfallversicherung: ein Arbeitsunfall, ein Wegeunfall (auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit) oder eine anerkannte Berufskrankheit, plus Arbeitsunfähigkeit infolge dieses Falls (§ 45 SGB VII).
Ablauf: In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber die normale Entgeltfortzahlung. Danach übernimmt die Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse das Verletztengeld; ausgezahlt wird es in der Regel über die Krankenkasse. Es beginnt mit der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (§ 46 SGB VII) und läuft, bis Sie wieder arbeitsfähig sind, eine Reha-Maßnahme endet oder feststeht, dass die Erwerbstätigkeit nicht wieder aufgenommen werden kann, längstens 78 Wochen.
| Verletztengeld | Krankengeld | |
|---|---|---|
| Anlass | Arbeits-/Wegeunfall, Berufskrankheit | sonstige Krankheit |
| Höhe | 80 % vom Brutto, max. 100 % Netto | 70 % vom Brutto, max. 90 % Netto |
| Träger | Berufsgenossenschaft / Unfallkasse | Krankenkasse |
| Zuzahlungen Heilbehandlung | keine (BG zahlt alles) | übliche Zuzahlungen |
Details zum Krankengeld im Krankengeld-Rechner. Deshalb ist die korrekte Unfallmeldung als Arbeitsunfall bares Geld wert.
Quellen: §§ 45, 46, 47 SGB VII; § 47 SGB V (Krankengeld-Vergleich), gesetze-im-internet.de. Stand: Juli 2026. Keine Rechtsberatung.