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Grad-der-Behinderung-Rechner

GdB schätzen & Behindertenpauschbetrag 2026 berechnen

Einzel-GdB Ihrer Gesundheitsstörungen

Tragen Sie für jede festgestellte Funktionsbeeinträchtigung den Einzel-GdB (10–100, in Zehnerschritten) ein. Der Gesamt-GdB wird daraus nur näherungsweise geschätzt – verbindlich entscheidet das Versorgungsamt.

Störung 1
Störung 2

Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis

Bei den Merkzeichen H, Bl oder TBl gilt ein erhöhter Pauschbetrag von 7.400 € – die GdB-Staffel wird dann nicht zusätzlich gewährt (§ 33b Abs. 3 Satz 3 EStG).

♿ Geschätzter Gesamt-GdB

60GdB (Näherung)

Orientierungsspanne: 50 bis 60 – der höchste Einzel-GdB (50) ist der Mindestwert.

Behindertenpauschbetrag1.440 €

pro Jahr, § 33b Abs. 3 EStG

📊 Berechnungsdetails

Gesamt-GdB (Näherung nach VersMedV Teil A Nr. 3)
Eingegebene Einzel-GdB50, 30
Ausgangswert = höchster Einzel-GdB50
≈ Gesamt-GdB (unverbindliche Schätzung)50–60
Behindertenpauschbetrag (§ 33b Abs. 3 EStG)
Pauschbetrag zu GdB 60 (Staffel Satz 2)1.440 €
Pauschbetrag pro Jahr1.440 €

📋 Behindertenpauschbetrag nach GdB (§ 33b EStG)

Grad der BehinderungPauschbetrag / Jahr
GdB 20384 €
GdB 30620 €
GdB 40860 €
GdB 501.140 €
GdB 601.440 €
GdB 701.780 €
GdB 802.120 €
GdB 902.460 €
GdB 1002.840 €
Merkzeichen H, Bl oder TBl7.400 €

Unter GdB 20 besteht kein Anspruch. Bei H/Bl/TBl gilt der Betrag von 7.400 € – die Staffel wird dann nicht zusätzlich gewährt.

⚠️ Der Gesamt-GdB ist eine Schätzung

  • Keine Formel: Der Gesamt-GdB darf nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (Teil A Nr. 3.2) nicht durch Addition oder Mittelung der Einzel-GdB gebildet werden.
  • Gutachterliche Gesamtschau: Maßgeblich sind die wechselseitigen Beziehungen der Beeinträchtigungen – dieser Rechner liefert daher nur eine grobe Orientierung.
  • Verbindlich entscheidet das Versorgungsamt auf Antrag (Feststellung nach SGB IX). Der tatsächliche Gesamt-GdB kann von dieser Schätzung abweichen.

Hinweis: Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Gesamt-GdB wird verbindlich vom Versorgungsamt festgestellt; der Behindertenpauschbetrag wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellen

Zuletzt aktualisiert: Juli 2026 Grundlage: § 33b EStG · VersMedV (Anlage zu § 2)

✓ Berücksichtigt

  • • Näherung des Gesamt-GdB aus mehreren Einzel-GdB
  • • Behindertenpauschbetrag-Staffel (GdB 20–100)
  • • Erhöhter Pauschbetrag 7.400 € bei H/Bl/TBl

✗ Nicht berücksichtigt

  • • Verbindliche Feststellung (nur Versorgungsamt)
  • • Fahrtkosten-, Hinterbliebenen-, Pflege-Pauschbetrag
  • • Individuelle Wechselwirkungen der Störungen

Grad der Behinderung (GdB) & Behindertenpauschbetrag 2026

Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein Maß für die Auswirkungen einer Behinderung auf die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgestellt. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert. Mit unserem GdB-Rechner schätzen Sie den Gesamt-GdB aus Ihren Einzel-GdB und ermitteln den Behindertenpauschbetrag nach § 33b EStG.

Stand: Juli 2026 – die Pauschbeträge nach § 33b Abs. 3 EStG gelten seit dem Veranlagungszeitraum 2021 unverändert fort. Die Regeln zur Bildung des Gesamt-GdB stehen in der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), Anlage zu § 2, Teil A Nr. 3.

Wie wird der Gesamt-GdB gebildet?

Liegen mehrere Gesundheitsstörungen vor, werden die Einzel-GdB nicht addiert. Die VersMedV (Teil A Nr. 3.2) verbietet Addition und Mittelung ausdrücklich. Stattdessen geht man vom höchsten Einzel-GdB aus und prüft, ob weitere Störungen die Gesamtbeeinträchtigung wesentlich verstärken (also um mindestens 10 erhöhen).

Warum ist der GdB-Rechner nur eine Näherung?

Der Gesamt-GdB ist eine ärztlich-gutachterliche Gesamtschau, keine Rechenformel. Wie stark eine zweite oder dritte Störung den Gesamt-GdB erhöht, hängt von den wechselseitigen Beziehungen ab (Nr. 3.3): Überschneiden sich die Beeinträchtigungen, erhöht sich der GdB oft gar nicht; wirken sie sich unabhängig aus, kann er steigen. Ein Online-Rechner kann das nicht abschließend beurteilen – verbindlich entscheidet das Versorgungsamt.

Welche Einzel-GdB erhöhen den Gesamt-GdB?

  • GdB 10: Erhöht den Gesamt-GdB in der Regel nicht – auch nicht mehrere zusammen (Nr. 3.5).
  • GdB 20: Führt vielfach nicht zu einer wesentlichen Zunahme, ist aber im Einzelfall zu prüfen (Nr. 3.5).
  • GdB ab 30: Kann den Gesamt-GdB spürbar erhöhen, wenn eine wesentliche Verstärkung vorliegt.

Was ist der Behindertenpauschbetrag?

Der Behindertenpauschbetrag nach § 33b Abs. 3 EStG ist ein jährlicher Steuerfreibetrag, der behinderungsbedingte Mehraufwendungen pauschal abgilt – ohne Einzelnachweis. Die Höhe richtet sich nach dem Gesamt-GdB und reicht von 384 € (GdB 20) bis 2.840 € (GdB 100). Er wird in der Einkommensteuererklärung (Anlage außergewöhnliche Belastungen) geltend gemacht.

Behindertenpauschbetrag-Tabelle (§ 33b EStG)

Grad der Behinderung Pauschbetrag / Jahr
GdB 20384 €
GdB 30620 €
GdB 40860 €
GdB 501.140 €
GdB 601.440 €
GdB 701.780 €
GdB 802.120 €
GdB 902.460 €
GdB 1002.840 €
Merkzeichen H, Bl oder TBl7.400 €

Rechenbeispiel: Gesamt-GdB und Pauschbetrag Schritt für Schritt

Angenommen, es liegen drei Gesundheitsstörungen mit den Einzel-GdB 50, 30 und 10 vor. So läuft die näherungsweise Beurteilung ab:

Schritt Wert
Höchster Einzel-GdB (Ausgangswert, Nr. 3.2)50
Zweite Störung GdB 30 → wesentliche Verstärkung möglich (+10)60
Dritte Störung GdB 10 → erhöht i.d.R. nicht (Nr. 3.5)±0
≈ Gesamt-GdB (Näherung, Versorgungsamt entscheidet)50–60
Behindertenpauschbetrag bei GdB 60 (§ 33b Abs. 3 Satz 2)1.440 €

Wichtig: Die tatsächliche Erhöhung von 50 auf 60 ist nicht garantiert – überschneiden sich die beiden Beeinträchtigungen, kann der Gesamt-GdB auch bei 50 bleiben. Der Pauschbetrag richtet sich immer nach dem vom Versorgungsamt festgestellten Gesamt-GdB.

Ab wann gilt man als schwerbehindert?

Ab einem Gesamt-GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Damit sind zahlreiche Nachteilsausgleiche verbunden – etwa zusätzliche Urlaubstage, besonderer Kündigungsschutz und je nach Merkzeichen steuerliche oder verkehrsbezogene Vergünstigungen.

Was bedeuten die Merkzeichen H, Bl und TBl?

  • H (hilflos): Dauernder Bedarf fremder Hilfe für häufig und regelmäßig wiederkehrende Alltagsverrichtungen (§ 33b Abs. 3 Satz 4 EStG).
  • Bl (blind): Blindheit im gesetzlichen Sinn.
  • TBl (taubblind): Kombination von Blindheit und Taubheit.

In allen drei Fällen beträgt der Pauschbetrag 7.400 € pro Jahr – die GdB-Staffel wird dann nicht zusätzlich gewährt.

Wie wird der GdB festgestellt?

Der GdB wird auf Antrag beim Versorgungsamt (bzw. der zuständigen Behörde nach SGB IX) festgestellt. Ärztliche Befunde werden ausgewertet und die Einzel-GdB nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen zu einem Gesamt-GdB zusammengeführt. Der Bescheid ist verbindlich; gegen ihn kann Widerspruch eingelegt werden.

Behindertenpauschbetrag in der Steuererklärung

Der Pauschbetrag mindert das zu versteuernde Einkommen und damit die Einkommensteuer. Die konkrete Steuerersparnis hängt vom persönlichen Steuersatz ab und lässt sich mit dem Steuererstattungs-Rechner abschätzen. Der Pauschbetrag wird pro Jahr gewährt, auch wenn der GdB erst unterjährig festgestellt wurde.

GdB und Pflegegrad – nicht dasselbe

Der GdB nach SGB IX und der Pflegegrad nach SGB XI sind zwei getrennte Systeme mit eigenen Begutachtungsverfahren. Ein hoher GdB bedeutet nicht automatisch einen hohen Pflegegrad und umgekehrt – beide müssen separat beantragt und festgestellt werden.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wie wird der Gesamt-GdB berechnet?

Der Gesamt-GdB wird nicht durch Addition der Einzel-GdB gebildet – Addition und Mittelung sind laut Versorgungsmedizin-Verordnung (Teil A Nr. 3.2) ausdrücklich unzulässig. Man geht vom höchsten Einzel-GdB aus und prüft, ob weitere Störungen die Gesamtbeeinträchtigung wesentlich verstärken, also um mindestens 10 erhöhen. Das Ergebnis ist eine gutachterliche Gesamtschau, die verbindlich das Versorgungsamt trifft.

Wie genau ist dieser GdB-Rechner?

Der Rechner liefert nur eine unverbindliche Näherung bzw. Orientierungsspanne. Da der Gesamt-GdB eine ärztlich-gutachterliche Gesamtschau ist und von den wechselseitigen Beziehungen der Beeinträchtigungen abhängt, kann keine Formel den exakten Wert bestimmen. Verbindlich festgestellt wird der Gesamt-GdB ausschließlich vom Versorgungsamt.

Wie hoch ist der Behindertenpauschbetrag 2026?

Der Behindertenpauschbetrag nach § 33b Abs. 3 EStG reicht von 384 € bei GdB 20 über 1.140 € bei GdB 50 bis 2.840 € bei GdB 100. Bei den Merkzeichen H (hilflos), Bl (blind) oder TBl (taubblind) beträgt er 7.400 € pro Jahr; die GdB-Staffel wird dann nicht zusätzlich gewährt.

Ab welchem GdB gilt man als schwerbehindert?

Ab einem Gesamt-GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Damit sind Nachteilsausgleiche wie zusätzlicher Urlaub, besonderer Kündigungsschutz und je nach Merkzeichen steuerliche Vergünstigungen verbunden.

Erhöht ein zusätzlicher GdB von 10 den Gesamt-GdB?

In der Regel nicht. Nach Teil A Nr. 3.5 der Versorgungsmedizin-Verordnung führen zusätzliche leichte Funktionsbeeinträchtigungen mit einem GdB von 10 – von Ausnahmefällen abgesehen – nicht zu einer Zunahme des Gesamt-GdB, auch dann nicht, wenn mehrere davon nebeneinander bestehen. Auch ein GdB von 20 führt vielfach nicht zu einer wesentlichen Zunahme.

Was bedeutet das Merkzeichen H?

Das Merkzeichen H steht für „hilflos". Hilflos ist nach § 33b Abs. 3 Satz 4 EStG, wer für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung der persönlichen Existenz im Ablauf jedes Tages dauernd fremder Hilfe bedarf. Bei Merkzeichen H beträgt der Pauschbetrag 7.400 € pro Jahr.

Wo beantrage ich die Feststellung des GdB?

Die Feststellung des Grades der Behinderung wird auf Antrag beim zuständigen Versorgungsamt (bzw. der nach SGB IX zuständigen Behörde Ihres Bundeslandes) beantragt. Dort werden die ärztlichen Befunde ausgewertet und die Einzel-GdB zu einem verbindlichen Gesamt-GdB zusammengeführt. Dieser Rechner ist ein unabhängiges, kostenloses Angebot und keine amtliche Feststellung.

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⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle

Einzel-GdB einfach addiert

Zwei GdB von 30 ergeben keinen Gesamt-GdB von 60. Addition und Mittelung sind laut VersMedV unzulässig – der Gesamt-GdB liegt meist deutlich unter der Summe der Einzelwerte.

GdB mit Pflegegrad verwechselt

Der GdB (SGB IX) und der Pflegegrad (SGB XI) sind zwei getrennte Systeme. Ein GdB 80 bedeutet nicht automatisch Pflegegrad 3 – beides muss separat festgestellt werden.

Pauschbetrag doppelt angesetzt

Bei Merkzeichen H, Bl oder TBl gilt der erhöhte Pauschbetrag von 7.400 €. Die GdB-Staffel (z. B. 2.120 € bei GdB 80) darf dann nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden.