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Teilrente-Rechner

Altersrente als Teilrente 2026 berechnen – 10 bis 99,99 %

€/Monat
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⏳ Ihre Teilrente

800 €brutto / Monat

50 % Ihrer Vollrente von 1.600,00 €

Nicht in Anspruch genommen
800 €
= 50 % der Vollrente
Gesamteinkommen brutto
800 €
Teilrente + Hinzuverdienst

📊 Berechnungsdetails

= Vollrente (brutto)1.600,00 €
Teilrente (§ 42 SGB VI)
Gewählter Prozentsatz50 %
Teilrente = 50 % × 1.600,00 €800,00 €
Nicht in Anspruch genommener Anteil (50 %)800,00 €
Gesamteinkommen brutto / Monat800,00 €

ℹ️ So funktioniert die Teilrente

  • Freie Wahl: Sie bestimmen selbst, welchen Anteil Ihrer Altersrente Sie beziehen – mindestens 10 % (§ 42 Abs. 1 SGB VI), höchstens 99,99 % (DRV-Verwaltungspraxis).
  • Kein Hinzuverdienst-Limit: Seit dem 01.01.2023 sind die Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten aufgehoben – Sie können neben Voll- oder Teilrente unbegrenzt verdienen.
  • Rentenformel: Die Vollrente ergibt sich aus persönlichen Entgeltpunkten × Rentenartfaktor 1,0 × aktuellem Rentenwert von 42,52 € (ab 01.07.2026).
  • Restanteil: Der nicht in Anspruch genommene Teil Ihrer Rente verfällt nicht – Sie beziehen nur einen kleineren Anteil, solange die Teilrente läuft.

⚠️ Wichtige Hinweise

  • Bruttowerte: Der Rechner zeigt Bruttobeträge. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie ggf. Steuern gehen von der Teilrente noch ab und sind hier nicht berücksichtigt.
  • 99,99 %-Obergrenze: Sie steht nicht im Gesetzestext des § 42 SGB VI, sondern ist amtliche Verwaltungspraxis der Deutschen Rentenversicherung (DRV-FAQ).
  • Schrittweite: Welche Nachkommastellen beim Prozentsatz im Antrag zulässig sind, ist amtlich nicht spezifiziert – belegt ist nur die Spanne 10 bis 99,99 %.
  • Folgewirkungen: Auswirkungen der Teilrente auf Abschläge, spätere Zuschläge oder die Sozialversicherung (z. B. bei pflegenden Angehörigen) berechnet dieser Rechner nicht – dazu berät die Deutsche Rentenversicherung (0800 1000 4800).
  • Antrag: Die Teilrente (und jede Änderung des Prozentsatzes) müssen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.
Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung auf Basis der amtlichen Werte (Stand Juli 2026) und ersetzt keine Renten-, Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrer Rente erteilt ausschließlich die Deutsche Rentenversicherung.

Zuletzt aktualisiert am 22. Juli 2026

Grundlage: § 42 Abs. 1 SGB VI (Teilrente mindestens 10 % der Vollrente), Rentenformel nach § 64 SGB VI mit Rentenartfaktor 1,0 (§ 67 SGB VI), aktueller Rentenwert 42,52 € ab 01.07.2026 (§ 1 RWBestV 2026) sowie DRV-FAQ (Obergrenze 99,99 %, Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen zum 01.01.2023).

Berücksichtigt: Vollrente (direkt eingegeben oder aus persönlichen Entgeltpunkten berechnet), frei wählbarer Teilrenten-Prozentsatz von 10 bis 99,99 %, nicht in Anspruch genommener Restanteil, Hinzuverdienst als reine Information ohne Kürzung.

Nicht berücksichtigt: Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Rente, Abschläge oder Zuschläge bei vorgezogenem bzw. aufgeschobenem Rentenbeginn (der Zugangsfaktor muss bereits in den Entgeltpunkten stecken) und Folgewirkungen der Teilrente auf die Sozialversicherung, z. B. bei pflegenden Angehörigen.

Teilrente 2026: Rente flexibel in Teilen beziehen

Mit der Teilrente beziehen Sie Ihre Altersrente nicht in voller Höhe, sondern nur zu einem selbst gewählten Prozentsatz – von 10 bis 99,99 Prozent der Vollrente. Mit unserem Teilrente-Rechner berechnen Sie in Sekunden, wie hoch Ihre Teilrente ausfällt, welcher Anteil Ihrer Rente übrig bleibt und wie viel Gesamteinkommen Sie zusammen mit einem Hinzuverdienst erreichen.

Stand: Juli 2026 – die Berechnung basiert auf dem aktuellen Rentenwert von 42,52 € pro Entgeltpunkt (gültig ab 01.07.2026, § 1 RWBestV 2026) und der Rentenformel des § 64 SGB VI.

Was ist die Teilrente nach § 42 SGB VI?

Nach § 42 Abs. 1 SGB VI können Versicherte eine Rente wegen Alters „in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Höhe von mindestens 10 Prozent der Vollrente" in Anspruch nehmen. Sie entscheiden also selbst, ob Sie Ihre komplette Altersrente beziehen oder nur einen Teil davon – zum Beispiel, weil Sie noch weiterarbeiten und den Renteneintritt fließend gestalten möchten.

Teilrente 2026: frei wählbar zwischen 10 und 99,99 Prozent

Die zulässige Spanne für den Teilrenten-Prozentsatz:

  • Untergrenze 10 %: steht wörtlich im Gesetz (§ 42 Abs. 1 SGB VI)
  • Obergrenze 99,99 %: steht nicht im Gesetzestext – sie ist amtliche Verwaltungspraxis der Deutschen Rentenversicherung (DRV-FAQ) und folgt daraus, dass die Teilrente unter der Vollrente liegen muss

Innerhalb dieser Spanne ist der Prozentsatz frei wählbar. Welche Schrittweite (z. B. 0,01-Prozent-Schritte) im Antrag zulässig ist, ist amtlich nicht spezifiziert.

So wird die Teilrente berechnet: die Formel

Die Berechnung folgt in zwei Schritten der gesetzlichen Rentenformel:

  • Schritt 1 – Vollrente (§ 64 SGB VI): persönliche Entgeltpunkte (inkl. Zugangsfaktor) × Rentenartfaktor 1,0 (Altersrente, § 67 SGB VI) × aktueller Rentenwert 42,52 € (ab 01.07.2026)
  • Schritt 2 – Teilrente (§ 42 SGB VI): gewählter Prozentsatz × Vollrente

Alternativ können Sie im Rechner Ihre Voll-Bruttorente direkt eingeben – sie steht in Ihrer Renteninformation. Ihre Vollrente können Sie auch mit dem Renten-Rechner ermitteln.

Rechenbeispiel: Teilrente Schritt für Schritt

Angenommen, Ihre Vollrente beträgt 1.600 € brutto und Sie wählen eine Teilrente von 50 Prozent, daneben verdienen Sie 2.500 € brutto hinzu (frei gewähltes Beispiel):

Schritt Betrag
Vollrente (brutto)1.600,00 €
Gewählter Teilrenten-Prozentsatz50 %
Teilrente = 50 % × 1.600 €800,00 €
Nicht in Anspruch genommener Anteil (50 %)800,00 €
Hinzuverdienst brutto (keine Anrechnung, keine Kürzung)2.500,00 €
Gesamteinkommen brutto / Monat3.300,00 €

Wichtig: Der Hinzuverdienst kürzt die Teilrente nicht – die Hinzuverdienstgrenzen für Altersrenten sind seit dem 01.01.2023 aufgehoben.

Rechenbeispiel: Verschiedene Prozentsätze im Vergleich

So verändert der gewählte Prozentsatz die monatliche Teilrente – Basis ist wieder eine Vollrente von 1.600 €:

Prozentsatz Teilrente Restanteil
10 % (Minimum, § 42 SGB VI)160,00 €1.440,00 €
30 %480,00 €1.120,00 €
50 %800,00 €800,00 €
70 %1.120,00 €480,00 €
99,99 % (Maximum, DRV)1.599,84 €0,16 €

Hinzuverdienst neben der Teilrente: keine Grenze seit 2023

Zum 1. Januar 2023 wurden die Hinzuverdienstgrenzen für (vorgezogene) Altersrenten aufgehoben. Seitdem gilt: Altersrenten können unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes in voller Höhe bezogen werden – das gilt für die Vollrente genauso wie für jede Teilrente. Auch der aktuelle § 34 SGB VI enthält keinerlei Hinzuverdienstregelung mehr. Ein Hinzuverdienst-Feld in unserem Rechner ist deshalb rein informativ und kürzt das Ergebnis nie.

Wozu noch Teilrente, wenn es keine Hinzuverdienstgrenze mehr gibt?

Vor 2023 diente die Teilrente vor allem dazu, unter der Hinzuverdienstgrenze zu bleiben. Dieser Grund ist entfallen – die Teilrente bleibt aber laut Deutscher Rentenversicherung weiterhin wählbar. Heute nutzen sie Versicherte z. B., um den Übergang in den Ruhestand zu strecken: Wer weiterarbeitet und nur einen Teil der Rente bezieht, lässt den Rest seines Rentenanspruchs vorerst ungenutzt. Ob und welche weiteren Vorteile (etwa sozialversicherungsrechtliche) sich im Einzelfall ergeben, klären Sie am besten direkt mit der Deutschen Rentenversicherung.

Teilrente mit 99,99 Prozent: Was steckt dahinter?

Die maximale Teilrente von 99,99 Prozent ist fast eine Vollrente – bei 40 Entgeltpunkten (Vollrente 40 × 1,0 × 42,52 € = 1.700,80 €) beträgt sie 1.700,63 €, es fehlen nur 0,17 € zur vollen Rente. Der Punkt dabei: Wer eine Teilrente bezieht, gilt rechtlich nicht als Vollrentner. Daran können im Einzelfall Vorteile geknüpft sein, die häufig im Zusammenhang mit pflegenden Angehörigen diskutiert werden. Diese Folgewirkungen sind nicht Teil dieses Rechners – lassen Sie sich dazu vor dem Antrag von der Deutschen Rentenversicherung beraten.

Der nicht in Anspruch genommene Anteil

Wählen Sie z. B. 60 Prozent Teilrente, bleiben 40 Prozent Ihrer Vollrente zunächst ungenutzt. Unser Rechner weist diesen Restanteil in Prozent und Euro aus, damit Sie sehen, auf wie viel monatliche Rente Sie während der Teilrente verzichten. Wann und wie Sie später auf die Vollrente umstellen, klären Sie mit der Deutschen Rentenversicherung – auch ein Wechsel des Prozentsatzes ist ein Antrag an die DRV.

Teilrente beantragen: So gehen Sie vor

Die Teilrente wird bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt:

  • Online: über das eService-Portal der DRV
  • Vor Ort: in einer Beratungsstelle der Rentenversicherung
  • Telefonisch beraten lassen: kostenlos unter 0800 1000 4800

Geben Sie im Antrag den gewünschten Prozentsatz an. Klären Sie vorab die Folgen für Ihren individuellen Fall – etwa den passenden Zeitpunkt in Kombination mit dem Renteneintrittsalter oder Abschlägen bei Frührente.

Teilrente, Steuern und Sozialabgaben

Unser Rechner zeigt Bruttowerte. Von der Teilrente gehen – wie von jeder gesetzlichen Rente – noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, und sie unterliegt der Einkommensteuer. Wie viel von einer Rente nach Steuern übrig bleibt, zeigt der Rentensteuer-Rechner; das Nettogehalt aus einem Hinzuverdienst berechnen Sie mit dem Brutto-Netto-Rechner.

❓ Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Teilrente?

Die Teilrente ist eine Altersrente, die Sie nach § 42 SGB VI nicht in voller Höhe, sondern nur zu einem selbst gewählten Anteil beziehen. Der Anteil muss mindestens 10 Prozent der Vollrente betragen; nach der Verwaltungspraxis der Deutschen Rentenversicherung sind höchstens 99,99 Prozent möglich. Beispiel: Bei 1.600 € Vollrente und 50 Prozent Teilrente erhalten Sie 800 € im Monat.

Wie hoch darf die Teilrente 2026 sein?

Die Teilrente muss mindestens 10 Prozent der Vollrente betragen (§ 42 Abs. 1 SGB VI) und darf nach der Verwaltungspraxis der Deutschen Rentenversicherung höchstens 99,99 Prozent erreichen. Innerhalb dieser Spanne ist der Prozentsatz frei wählbar.

Wie wird die Teilrente berechnet?

In zwei Schritten: 1. Die Vollrente ergibt sich aus der Rentenformel des § 64 SGB VI: persönliche Entgeltpunkte × Rentenartfaktor 1,0 (Altersrente, § 67 SGB VI) × aktueller Rentenwert von 42,52 € (ab 01.07.2026). 2. Die Teilrente ist der gewählte Prozentsatz davon. Beispiel: 40 Entgeltpunkte ergeben 1.700,80 € Vollrente – bei 50 Prozent Teilrente sind das 850,40 € im Monat.

Wie viel darf ich neben der Teilrente hinzuverdienen?

Unbegrenzt. Die Hinzuverdienstgrenzen für Altersrenten wurden zum 1. Januar 2023 aufgehoben. Sie können neben einer Voll- oder Teilrente in beliebigem Umfang weiterarbeiten, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Steht die Obergrenze von 99,99 Prozent im Gesetz?

Nein. § 42 Abs. 1 SGB VI nennt nur die Untergrenze von mindestens 10 Prozent der Vollrente. Die Obergrenze von 99,99 Prozent ist amtliche Verwaltungspraxis der Deutschen Rentenversicherung und folgt daraus, dass die Teilrente unter der Vollrente liegen muss.

Warum wählen manche eine Teilrente von 99,99 Prozent?

Wer eine Teilrente bezieht, gilt rechtlich nicht als Vollrentner – daran können im Einzelfall Vorteile geknüpft sein, etwa für pflegende Angehörige. Ob sich das in Ihrem Fall lohnt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und sollte vor dem Antrag mit der Deutschen Rentenversicherung geklärt werden. Dieser Rechner bewertet solche Folgewirkungen nicht.

Gibt es einen offiziellen Teilrente-Rechner der Deutschen Rentenversicherung?

Zuständig für die Teilrente ist die Deutsche Rentenversicherung – sie berät kostenlos unter 0800 1000 4800 und erteilt verbindliche Auskünfte. Unser Teilrente-Rechner ist ein unabhängiges, kostenloses Angebot und kein offizieller Rechner der Deutschen Rentenversicherung. Die Teilrente beantragen Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung.

Verwandte Rechner

⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle

Angst vor Rentenkürzung durch Hinzuverdienst

Viele rechnen noch mit den alten Hinzuverdienstgrenzen. Die gibt es bei Altersrenten seit dem 01.01.2023 nicht mehr: Sie dürfen neben Voll- oder Teilrente unbegrenzt verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

99,99 Prozent für eine Gesetzesnorm gehalten

Im Gesetz (§ 42 Abs. 1 SGB VI) steht nur die Untergrenze von 10 Prozent. Die Obergrenze von 99,99 Prozent ist Verwaltungspraxis der Deutschen Rentenversicherung – die Teilrente muss lediglich unter der Vollrente bleiben.

Brutto mit Netto verwechselt

Der Rechner zeigt die Brutto-Teilrente. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie ggf. Steuern gehen davon noch ab – planen Sie Ihr Budget nicht mit dem Bruttowert.

Folgewirkungen der Teilrente ignoriert

Ob sich eine Teilrente (z. B. 99,99 %) im Einzelfall lohnt – etwa für pflegende Angehörige oder mit Blick auf Abschläge und spätere Zuschläge – hängt von Ihrer Situation ab. Lassen Sie sich vor dem Antrag von der Deutschen Rentenversicherung beraten.