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Pension netto: Abzüge von der Beamtenversorgung

Einkommensteuer + Soli + Kranken-/Pflegeversicherung | Tarif und Freibeträge 2026

Die Beamtenpension ist, anders als die gesetzliche Rente, in voller Höhe steuerpflichtig; abgezogen werden nur der Versorgungsfreibetrag (je nach Jahr des Ruhestandsbeginns, 2026er Kohorte: 12,8 %, max. 960 € plus 288 € Zuschlag) und kleine Pauschbeträge. Dazu kommt die Kranken- und Pflegeversicherung, als Pensionär meist privat mit Beihilfe oder freiwillig gesetzlich zum vollen Beitragssatz. Der Rechner zeigt, was monatlich übrig bleibt.

Bestimmt den Versorgungsfreibetrag

Versorgungsfreibetrag + Zuschlag (Kohorte 2026)1.248,00 € / Jahr
Zu versteuerndes Einkommen (nach Pauschbeträgen + Vorsorge)31.752,00 €
Steuern/Monat (ESt 4.716,00 € p.a.)393,00 €
KV (612,50 €) + PV (126,00 €)738,50 €
Netto-Pension / Monat2.368,50 €

Jahressteuer-Näherung (Einzelveranlagung, keine weiteren Einkünfte, Basisbeiträge voll als Vorsorgeaufwand angesetzt); der Lohnsteuerabzug der Versorgungsstelle kann monatlich leicht abweichen. Bei PKV ist steuerlich nur der Basistarif-Anteil der Prämie abziehbar, hier vereinfachend voll angesetzt.

Wie hoch ist die Brutto-Pension überhaupt?

Das Ruhegehalt beträgt 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge je Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit, höchstens 71,75 % (§ 14 BeamtVG); den Höchstsatz erreicht man also nach 40 Dienstjahren. Bei vorzeitigem Ruhestand mindert sich das Ruhegehalt um 3,6 % pro Jahr des früheren Beginns (Versorgungsabschlag). Maßgeblich sind die Bezüge der letzten Besoldungsgruppe, die Werte liefern die Besoldungsrechner.

Pension vs. Rente: die drei großen Unterschiede

Beispielrechnung 2026

Brutto-Pension 3.500 €, Ruhestandsbeginn 2026, freiwillig gesetzlich versichert (Zusatzbeitrag 2,9 %, ohne Kinderlosenzuschlag), keine Kirchensteuer: Versorgungsfreibetrag 960 € + 288 € Zuschlag, zu versteuern bleiben 31.500 € (nach Abzug der KV/PV-Beiträge von 759,50 €/Monat als Vorsorgeaufwand). Einkommensteuer: 4.643 € im Jahr (387 €/Monat), Soli: 0 €. Netto: rund 2.354 € im Monat.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wird die Beamtenpension voll versteuert?
Ja, Versorgungsbezüge sind voll steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Abgezogen werden der Versorgungsfreibetrag samt Zuschlag (abhängig vom Jahr des Ruhestandsbeginns, § 19 Abs. 2 EStG) sowie 102 € Werbungskosten-Pauschbetrag; der Freibetrag schmilzt für neue Jahrgänge bis 2058 auf null ab.
Wie hoch ist der Versorgungsfreibetrag 2026?
Für Pensionäre mit Ruhestandsbeginn 2026: 12,8 % der Versorgungsbezüge, höchstens 960 € im Jahr, plus 288 € Zuschlag. Wer früher in den Ruhestand ging, behält die höheren Werte seiner Kohorte dauerhaft (z.B. Beginn 2020: 16 %, max. 1.200 € + 360 €).
Was zahlen Pensionäre für die Krankenversicherung?
Die meisten sind privat versichert: Im Ruhestand steigt der Beihilfesatz in der Regel auf 70 %, die PKV-Restkostenprämie sinkt entsprechend. Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen dagegen den vollen Beitragssatz (14,6 % plus Zusatzbeitrag plus Pflegeversicherung) auf die Pension bis zur Beitragsbemessungsgrenze, ohne Arbeitgeber- oder Kassenzuschuss.
Wie viel Pension bekommt man maximal?
Höchstens 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (§ 14 BeamtVG), erreicht nach 40 Dienstjahren mit 1,79375 % pro Jahr. Bei vorzeitigem Ruhestand gilt ein Abschlag von 3,6 % pro Jahr, maximal je nach Fallgruppe begrenzt.
Fällt auf die Pension Solidaritätszuschlag an?
Nur bei hohen Pensionen: Der Soli wird 2026 erst erhoben, wenn die Einkommensteuer 20.350 € (Einzelveranlagung) übersteigt, das entspricht Pensionen weit jenseits üblicher Versorgungsbezüge. Für die große Mehrheit der Pensionäre beträgt er 0 €.

Quellen: § 14 BeamtVG; § 19 Abs. 2, § 32a EStG (Tarif 2026, Grundfreibetrag 12.348 €); § 3 SolzG; § 55 SGB XI; SV-Rechengrößen 2026, jeweils gesetze-im-internet.de. Jahressteuer-Näherung ohne weitere Einkünfte. Stand: Juli 2026. Keine Steuerberatung.