Pflegekasse 805-2.096 € je nach Pflegegrad | Zuschlag 15-75 % nach Wohndauer (§ 43c SGB XI)
Die Pflegeversicherung ist eine Teilkasko: Sie zahlt im Heim einen festen Betrag je
Pflegegrad (805 € bis 2.096 €), den Rest trägt der Bewohner. Der pflegebedingte
Eigenanteil wird durch den Leistungszuschlag mit wachsender Wohndauer um
15, 30, 50 oder 75 Prozent gedrückt; Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben
dagegen ungekürzt. Der Rechner arbeitet mit den Bausteinen aus Ihrem Heimvertrag.
Die Entgeltbausteine stehen im Heimvertrag bzw. der monatlichen Rechnung; sie unterscheiden sich stark nach Einrichtung und Bundesland, deshalb rechnet dieser Rechner mit Ihren echten Beträgen statt mit Durchschnittswerten. Der Leistungszuschlag steigt automatisch mit der Wohndauer, die Pflegekasse berücksichtigt dabei auch angebrochene Monate.
Was zahlt die Pflegekasse im Heim? (Stand 2026)
Pflegegrad
Kassenleistung/Monat
Pflegegrad 1
131 € (Zuschuss)
Pflegegrad 2
805 €
Pflegegrad 3
1.319 €
Pflegegrad 4
1.855 €
Pflegegrad 5
2.096 €
Quelle: § 43 SGB XI. Der pflegebedingte Eigenanteil ist in jedem Haus für alle Pflegegrade
2-5 gleich hoch (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil, EEE): Ein höherer Pflegegrad
bedeutet daher nicht automatisch höhere Eigenkosten.
Der Leistungszuschlag: Je länger im Heim, desto weniger Eigenanteil
Auf den pflegebedingten Eigenanteil zahlt die Pflegekasse zusätzlich (§ 43c SGB XI):
15 % im ersten Jahr im Heim
30 % nach mehr als 12 Monaten
50 % nach mehr als 24 Monaten
75 % nach mehr als 36 Monaten
Der Zuschlag gilt nur für die Pflegegrade 2-5 und nur für den Pflegeanteil: Unterkunft und
Verpflegung, Investitionskosten und Ausbildungsumlage bleiben immer voll beim Bewohner.
Deshalb sinkt die Rechnung nach drei Jahren spürbar, aber nie auf null.
Wenn das Geld nicht reicht
Reichen Rente und Vermögen nicht, springt das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege
ein (§§ 61 ff. SGB XII); geschützt bleiben ein Schonvermögen und ein Barbetrag zur
persönlichen Verfügung. Kinder müssen erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als
100.000 € zum Unterhalt herangezogen werden (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Zusätzlich lohnt der
Blick auf Wohngeld für Heimbewohner und, je nach Bundesland, auf Landespflegegeld oder
Investitionskosten-Förderung.
❓ Häufig gestellte Fragen
Was kostet ein Pflegeheim im Monat?
Das Heimentgelt besteht aus pflegebedingten Kosten, Unterkunft/Verpflegung und Investitionskosten und unterscheidet sich stark nach Haus und Bundesland. Ihr tatsächlicher Eigenanteil ergibt sich aus dem Heimvertrag abzüglich Kassenleistung und Leistungszuschlag; genau das rechnet der Rechner oben.
Zahlt man bei Pflegegrad 5 mehr Eigenanteil als bei Pflegegrad 2?
Nein. Der pflegebedingte Eigenanteil ist einrichtungseinheitlich für die Pflegegrade 2-5 gleich (EEE); die höheren Pflegekosten schwererer Grade fängt die höhere Kassenleistung auf. Nur Pflegegrad 1 fällt aus dem System (131 € Zuschuss).
Wann steigt der Leistungszuschlag?
Automatisch mit der Wohndauer: über 12 Monate 30 %, über 24 Monate 50 %, über 36 Monate 75 % des pflegebedingten Eigenanteils. Auch angebrochene Monate zählen mit; die Kasse rechnet den Zuschlag direkt mit dem Heim ab.
Müssen Kinder für das Pflegeheim der Eltern zahlen?
Nur bei einem Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Darunter holt sich das Sozialamt bei der Hilfe zur Pflege nichts von den Kindern; Schwiegerkinder-Einkommen zählt nicht.
Was sind Investitionskosten?
Der Anteil für Gebäude, Instandhaltung und Ausstattung des Heims, den die Einrichtung auf die Bewohner umlegt. Er variiert stark (und wird in einigen Bundesländern bezuschusst); zusammen mit Unterkunft/Verpflegung bleibt er auch nach Jahren im Heim ungekürzt.
Wie hoch ist die Zuzahlung im Pflegeheim je Pflegegrad?
Eine Tabelle „Zuzahlung je Pflegegrad" gibt es bewusst nicht – denn die Zuzahlung ist im selben Heim für die Pflegegrade 2–5 identisch (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil). Je Pflegegrad unterscheidet sich nur, was die Kasse übernimmt: 805 € (PG 2), 1.319 € (PG 3), 1.855 € (PG 4), 2.096 € (PG 5); bei Pflegegrad 1 gibt es nur den Zuschuss von 131 €. Die höheren Pflegekosten schwererer Grade fängt also die Kasse auf, nicht der Bewohner. Wie hoch Ihre Zuzahlung konkret ausfällt, hängt vom Heimvertrag und der Wohndauer ab – genau das rechnet der Rechner oben aus.
Quellen: §§ 43, 43c SGB XI (Leistungsbeträge bestätigt durch die Bekanntmachung nach § 30
SGB XI, geltend seit 01.01.2025); §§ 61 ff., 94 SGB XII, gesetze-im-internet.de.
Stand: Juli 2026. Keine Rechtsberatung.