§§ 114 ff. ZPO | Freibeträge der PKHB 2026 | ratenfrei oder bis zu 48 Monatsraten
Wer sich einen Prozess nicht leisten kann, hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH): Der Staat übernimmt Gerichtskosten und die eigene Anwältin oder den eigenen Anwalt, ganz oder gegen Monatsraten. Ob und wie viel Sie zahlen müssen, entscheidet das einzusetzende Einkommen nach § 115 ZPO: Nettoeinkommen minus Freibeträge minus Wohnkosten. Der Rechner nutzt die aktuellen Freibeträge der Prozesskostenhilfebekanntmachung 2026.
Alle Einkünfte inkl. Kindergeld, Renten, Unterhalt
Unterhaltsberechtigte Kinder / Personen im Haushalt
höchstens 48 Raten = maximal 13.152,00 € (nie mehr als die tatsächlichen Kosten)
Überschlagsrechnung mit den Bundes-Freibeträgen der PKHB 2026; in München und Umgebung gelten leicht höhere Beträge. Eigenes Einkommen von Unterhaltsberechtigten mindert deren Freibetrag; zumutbares Vermögen ist zusätzlich einzusetzen (§ 115 Abs. 3 ZPO). Maßgeblich ist die Entscheidung des Gerichts.
| Freibetrag | Betrag/Monat |
|---|---|
| Partei (Sie selbst) | 619 € |
| Zuschlag bei Erwerbstätigkeit | 282 € |
| Ehe- oder Lebenspartner | 619 € |
| Unterhaltsberechtigte Erwachsene | 496 € |
| Jugendliche (15 bis unter 18) | 518 € |
| Kinder (7 bis unter 15) | 429 € |
| Kinder (bis 6) | 393 € |
| Wohnkosten (Miete + Heizung) | in voller Höhe |
Quelle: PKHB 2026. In der Landeshauptstadt München sowie den Landkreisen München und Fürstenfeldbruck gelten wegen höherer Regelsätze leicht höhere Freibeträge. Eigenes Einkommen der Unterhaltsberechtigten mindert deren Freibetrag.
Ratenfrei: Alleinstehend, erwerbstätig, 1.320 € netto, 400 € Warmmiete. Einzusetzendes Einkommen: 1.320 − 619 − 282 − 400 = 19 €. Die halbe Rate läge unter 10 €, also PKH ohne Raten.
Mit Raten: Alleinstehend, erwerbstätig, 1.900 € netto, 450 € Warmmiete. Einzusetzendes Einkommen: 1.900 − 619 − 282 − 450 = 549 €. Monatsrate: 274 €. Kostet der Prozess z.B. 2.670 € (Prozesskosten-Rechner, 5.000 € Streitwert), sind die Kosten nach rund 10 Raten getilgt.
Quellen: §§ 114, 115, 123 ZPO; Prozesskostenhilfebekanntmachung 2026 (Beträge ab 01.01.2026), gesetze-im-internet.de. Verwandt: Prozesskosten-Rechner und Gerichtskosten-Rechner. Stand: Juli 2026. Keine Rechtsberatung.