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Freiwillige Krankenversicherung: Beitrag berechnen

Für Selbstständige & freiwillig Versicherte | Mindestbeitrag ab 278,17 € | Stand 2026

Wer nicht pflichtversichert ist, vor allem Selbstständige, Beamte oder Gutverdiener nach dem Ausscheiden aus der Pflicht, kann sich freiwillig gesetzlich versichern. Der Beitrag richtet sich nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (§ 240 SGB V): Gewinn, Mieten, Kapitalerträge, alles zählt. 2026 gilt eine Mindestbemessung von 1.318,33 € und die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat; der Monatsbeitrag liegt damit zwischen rund 278 € und 1.261 € inklusive Pflegeversicherung.

Zählt alles: Gewinn, Mieten, Kapitalerträge, Renten (§ 240 SGB V)

Selbstständige ohne Wahlerklärung: ermäßigter Satz

Voreingestellt: Durchschnitt 2026 (2,9 %)

Beitragspflichtige Einnahmen (Bemessungsgrundlage)3.000,00 €
Krankenversicherung (16,9 %)507,00 €
Pflegeversicherung (4,2 %)126,00 €
Monatsbeitrag gesamt633,00 €

Freiwillig Versicherte tragen den Beitrag allein (kein Arbeitgeberanteil). Hauptberuflich Selbstständige: Beiträge werden zunächst nach dem letzten Einkommensteuerbescheid festgesetzt und nachträglich spitz abgerechnet.

So setzt sich der Beitrag zusammen

Beitrag 2026 auf einen Blick (ohne Krankengeld, Zusatzbeitrag 2,9 %)

Monatliche Einnahmen KV (16,9 %) PV (4,2 % kinderlos) Gesamt
bis 1.318,33 € (Mindestbeitrag)222,80 €55,37 €278,17 €
2.000 €338,00 €84,00 €422,00 €
3.000 €507,00 €126,00 €633,00 €
4.000 €676,00 €168,00 €844,00 €
ab 5.812,50 € (Höchstbeitrag)982,31 €244,13 €1.226,44 €

Mit Krankengeld-Anspruch (14,6 %) liegt der Höchstbeitrag bei 1.261,32 €. Eltern zahlen in der Pflegeversicherung weniger als der kinderlose Beispielwert.

❓ Häufig gestellte Fragen

Was ist der Mindestbeitrag zur freiwilligen Krankenversicherung 2026?
Rund 278 € im Monat (222,80 € KV zum ermäßigten Satz mit 2,9 % Zusatzbeitrag plus 55,37 € PV für Kinderlose). Grundlage ist die Mindestbemessung von 1.318,33 €, ein Drittel der monatlichen Bezugsgröße; sie gilt auch bei geringeren oder gar keinen Einnahmen.
Welche Einnahmen zählen für den Beitrag?
Die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 240 SGB V): Arbeitseinkommen und Gewinn, Miet- und Pachteinnahmen, Kapitalerträge, Renten und Versorgungsbezüge. Anders als bei Pflichtversicherten sind also auch private Einkünfte beitragspflichtig.
Was ist der Unterschied zwischen 14,0 und 14,6 Prozent?
14,0 % ist der ermäßigte Satz ohne Krankengeld-Anspruch (§ 243 SGB V), der Standard für Selbstständige. Wer per Wahlerklärung Krankengeld ab der 7. Woche absichern will, zahlt den allgemeinen Satz von 14,6 % (§ 241 SGB V), bei Höchstbemessung rund 35 € mehr im Monat.
Wie werden Beiträge bei Selbstständigen festgesetzt?
Zunächst vorläufig nach dem letzten Einkommensteuerbescheid; nach Vorlage des Bescheids für das Beitragsjahr rechnet die Kasse endgültig ab. Nachzahlungen oder Erstattungen sind daher normal, Rücklagen einplanen.
Kann ich den Beitrag senken?
Hebel sind eine Kasse mit niedrigem Zusatzbeitrag, der Verzicht auf Krankengeld, nachgewiesen niedrigere Einnahmen (aktueller Steuerbescheid oder Vorauszahlungsbescheid) und bei Eltern die PV-Abschläge. Unter die Mindestbemessung kommt man nur mit Familienversicherung über den Ehepartner.

Quellen: §§ 240, 241, 243 SGB V; § 55 SGB XI (Satz 3,6 % gemäß Anpassungsverordnung nach § 55 Abs. 1a SGB XI); Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 (Bezugsgröße 3.955 €/Monat, Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 €/Monat), abrufbar über gesetze-im-internet.de. Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2026: 2,9 %. Stand: Juli 2026.