Für Selbstständige & freiwillig Versicherte | Mindestbeitrag ab 278,17 € | Stand 2026
Wer nicht pflichtversichert ist, vor allem Selbstständige, Beamte oder
Gutverdiener nach dem Ausscheiden aus der Pflicht, kann sich freiwillig gesetzlich versichern.
Der Beitrag richtet sich nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
(§ 240 SGB V): Gewinn, Mieten, Kapitalerträge, alles zählt. 2026 gilt eine
Mindestbemessung von 1.318,33 € und die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat;
der Monatsbeitrag liegt damit zwischen rund 278 € und
1.261 € inklusive Pflegeversicherung.
Freiwillig Versicherte tragen den Beitrag allein (kein Arbeitgeberanteil). Hauptberuflich Selbstständige: Beiträge werden zunächst nach dem letzten Einkommensteuerbescheid festgesetzt und nachträglich spitz abgerechnet.
So setzt sich der Beitrag zusammen
Krankenversicherung: 14,0 % (ermäßigter Satz ohne Krankengeld-Anspruch, § 243 SGB V) oder 14,6 % (allgemeiner Satz mit Krankengeld, § 241 SGB V), jeweils plus kassenindividueller Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2026: 2,9 %).
Pflegeversicherung: 3,6 %, für Kinderlose ab 23 Jahren 4,2 %; Eltern mit mehreren Kindern unter 25 zahlen je Kind ab dem zweiten 0,25 Punkte weniger (§ 55 SGB XI).
Kein Arbeitgeberanteil: Freiwillig Versicherte tragen den vollen Beitrag selbst. Rentner erhalten auf die gesetzliche Rente einen Zuschuss der Rentenversicherung, Selbstständige nicht.
Bemessungsfenster 2026: mindestens 1.318,33 € (ein Drittel der Bezugsgröße von 3.955 €), höchstens 5.812,50 € (Beitragsbemessungsgrenze). Einnahmen darüber sind beitragsfrei.
Beitrag 2026 auf einen Blick (ohne Krankengeld, Zusatzbeitrag 2,9 %)
Monatliche Einnahmen
KV (16,9 %)
PV (4,2 % kinderlos)
Gesamt
bis 1.318,33 € (Mindestbeitrag)
222,80 €
55,37 €
278,17 €
2.000 €
338,00 €
84,00 €
422,00 €
3.000 €
507,00 €
126,00 €
633,00 €
4.000 €
676,00 €
168,00 €
844,00 €
ab 5.812,50 € (Höchstbeitrag)
982,31 €
244,13 €
1.226,44 €
Mit Krankengeld-Anspruch (14,6 %) liegt der Höchstbeitrag bei 1.261,32 €. Eltern zahlen in
der Pflegeversicherung weniger als der kinderlose Beispielwert.
❓ Häufig gestellte Fragen
Was ist der Mindestbeitrag zur freiwilligen Krankenversicherung 2026?
Rund 278 € im Monat (222,80 € KV zum ermäßigten Satz mit 2,9 % Zusatzbeitrag plus 55,37 € PV für Kinderlose). Grundlage ist die Mindestbemessung von 1.318,33 €, ein Drittel der monatlichen Bezugsgröße; sie gilt auch bei geringeren oder gar keinen Einnahmen.
Welche Einnahmen zählen für den Beitrag?
Die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 240 SGB V): Arbeitseinkommen und Gewinn, Miet- und Pachteinnahmen, Kapitalerträge, Renten und Versorgungsbezüge. Anders als bei Pflichtversicherten sind also auch private Einkünfte beitragspflichtig.
Was ist der Unterschied zwischen 14,0 und 14,6 Prozent?
14,0 % ist der ermäßigte Satz ohne Krankengeld-Anspruch (§ 243 SGB V), der Standard für Selbstständige. Wer per Wahlerklärung Krankengeld ab der 7. Woche absichern will, zahlt den allgemeinen Satz von 14,6 % (§ 241 SGB V), bei Höchstbemessung rund 35 € mehr im Monat.
Wie werden Beiträge bei Selbstständigen festgesetzt?
Zunächst vorläufig nach dem letzten Einkommensteuerbescheid; nach Vorlage des Bescheids für das Beitragsjahr rechnet die Kasse endgültig ab. Nachzahlungen oder Erstattungen sind daher normal, Rücklagen einplanen.
Kann ich den Beitrag senken?
Hebel sind eine Kasse mit niedrigem Zusatzbeitrag, der Verzicht auf Krankengeld, nachgewiesen niedrigere Einnahmen (aktueller Steuerbescheid oder Vorauszahlungsbescheid) und bei Eltern die PV-Abschläge. Unter die Mindestbemessung kommt man nur mit Familienversicherung über den Ehepartner.