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Altersvorsorgedepot-Rechner

Zulagen & Endkapital der neuen geförderten Altersvorsorge berechnen

Das Altersvorsorgedepot ist für Verbraucher ab dem 1. Januar 2027 verfügbar. Berechnung auf Basis der beschlossenen Förderparameter.

Deine Daten zum Altersvorsorgedepot

Gefördert werden bis zu 1.800 € pro Jahr. Mindestens 120 € für die Förderung nötig.

Ab 300 € Eigenbeitrag im Jahr (25 €/Monat) gibt es die volle Kinderzulage von 300 € – und zwar für jedes Kind. Mehr Kinder erfordern keinen höheren Eigenbeitrag.

1 Jahr25 Jahre45 Jahre
0 %6 %10 %

💡 Die Rendite hängt vom gewählten Depot ab und kann schwanken (auch negativ).

Voraussichtliches Endkapital nach 30 Jahren

196.095,93 €
inkl. staatlicher Zulagen und Zinseszins
54.000,00 €
Dein Eigenbeitrag
16.200,00 €
Staatliche Zulagen
Förderquote (Zulage je Euro Eigenbeitrag)30,0 %
Der Staat legt 30,0 % auf deinen jährlichen Eigenbeitrag drauf.

Deine jährlichen Zulagen

Grundzulage (50 % bis 360 €, 25 % bis 1.800 €)540,00 €
Kinderzulage (0 Kinder)0,00 €
Zulage pro Jahr (Grund + Kinder)540,00 €
Geförderte Jahressumme (Eigenbeitrag + Zulage/Jahr)2.340,00 €

Woraus besteht dein Endkapital?

Eigenbeitrag54.000,00 €
Staatliche Zulagen16.200,00 €
Rendite (Zinseszins)125.895,93 €
Eigenbeitrag
Staatliche Zulagen
Rendite

ℹ️ Was ist das Altersvorsorgedepot?

  • Das Altersvorsorgedepot ist die neue staatlich geförderte private Altersvorsorge und ersetzt die Riester-Rente.
  • Der Bundesrat hat die Reform am 8. Mai 2026 beschlossen; Produkte sind ab dem 1. Januar 2027 verfügbar.
  • Es gibt eine gestaffelte Grundzulage (50 Cent je Euro bis 360 €, danach 25 Cent bis 1.800 €) – maximal 540 €/Jahr.
  • Für jedes Kind gibt es 1 € je gespartem Euro, höchstens 300 € pro Kind und Jahr. Maßgeblich ist derselbe Eigenbeitrag – 300 € im Jahr genügen also für die volle Kinderzulage sämtlicher Kinder.
  • Wer vor dem 25. Geburtstag startet, erhält einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 €.

⚠️ Wichtige Hinweise

  • Produkte sind erst ab dem 1. Januar 2027 erhältlich – die Berechnung beruht auf den beschlossenen Förderparametern.
  • Die tatsächliche Rendite hängt vom Depot ab und kann schwanken (auch negativ!).
  • Produktkosten und Gebühren sind nicht berücksichtigt und mindern das Ergebnis.
  • Die nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlphase ist nicht eingerechnet.
  • Keine Steuer- oder Anlageberatung – Ergebnisse dienen nur der Orientierung.

Schätzung – keine Steuer- oder Anlageberatung. Das geförderte Altersvorsorgedepot ist für Verbraucher erst ab dem 1. Januar 2027 verfügbar; die Berechnung basiert auf den im Mai 2026 beschlossenen Förderparametern (BMF/Bundesregierung). Tatsächliche Renditen können schwanken (auch negativ). Produktkosten, individuelle Steuersituation und die nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlphase sind nicht berücksichtigt. Angaben ohne Gewähr.

✅ Zuletzt aktualisiert am 9. August 2026.
Grundlage: Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (BGBl. 2026 I Nr. 156, ausgegeben am 29. Mai 2026) – §§ 84 bis 86 EStG in der ab dem Beitragsjahr 2027 geltenden Fassung; ergänzend die Erläuterungen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und der Bundesregierung. Produkte sind für Verbraucher ab dem 1. Januar 2027 verfügbar.
Berücksichtigt: Gestaffelte Grundzulage (50 % bis 360 €, 25 % bis 1.800 €, max. 540 €/Jahr), Kinderzulage (1 € je Euro, max. 300 € je Kind – berechnet für jedes Kind aus demselben Eigenbeitrag), einmaliger Berufseinsteigerbonus (200 €), Mindesteigenbeitrag 120 €/Jahr, geförderter Höchstbeitrag 1.800 €/Jahr, Endkapital mit Zinseszins.
Nicht berücksichtigt: Konkrete Produktkosten und Gebühren, nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlphase, individuelle Steuersituation, Kursschwankungen bzw. negative Renditen sowie exakte Anbieterkonditionen (Produkte erst ab dem 1. Januar 2027 verfügbar).

Altersvorsorgedepot 2027: Zulagen, Förderquote & Endkapital

Das Altersvorsorgedepot ist die neue staatlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland und tritt an die Stelle der Riester-Rente. Der Bundesrat hat die Reform am 8. Mai 2026 beschlossen; abschließbar ist das Depot für Verbraucher voraussichtlich ab dem 1. Januar 2027. Mit unserem Altersvorsorgedepot-Rechner ermitteln Sie Ihre jährlichen Zulagen, die Förderquote und das voraussichtliche Endkapital inklusive Zinseszins. Als Vergleich zur ungeförderten Geldanlage können Sie den ETF-Sparplan-Rechner nutzen.

Die Zulagen im Überblick

  • Grundzulage (gestaffelt): 50 Cent je Euro auf die ersten 360 € (= bis 180 €), danach 25 Cent je Euro bis 1.800 € (= bis 360 €). Maximal 540 € pro Jahr.
  • Kinderzulage: 1 € je gespartem Euro, höchstens 300 € je Kind und Jahr. Der Satz gilt für jedes Kind auf denselben Eigenbeitrag – 300 € im Jahr reichen also unabhängig von der Kinderzahl für die volle Kinderzulage.
  • Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 € bei Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag.
  • Mindesteigenbeitrag: 120 € pro Jahr sind nötig, damit überhaupt eine Zulage fließt.
  • Geförderter Höchstbeitrag: 1.800 € pro Jahr – darüber hinaus ist eine Einzahlung möglich, wird aber nicht zusätzlich gefördert.

Die Formeln für Grund- und Kinderzulage

Grundzulage = min(E; 360) × 0,50 + max(0; min(E; 1.800) − 360) × 0,25
Kinderzulage = min(E; 300) × K

Dabei ist E der jährliche Eigenbeitrag und K die Zahl der kindergeldberechtigten Kinder. Liegt E unter 120 €, entfällt die Förderung. Entscheidend ist, dass K in der Kinderzulage multipliziert und nicht in den Eigenbeitrag hineingerechnet wird: Die Zahl der Kinder erhöht die Zulage, nicht den nötigen Eigenbeitrag. Die Förderquote zeigt, wie viel Prozent der Staat auf Ihren Eigenbeitrag drauflegt: Förderquote = (Grundzulage + Kinderzulage) ÷ Eigenbeitrag × 100.

Rechenbeispiel 1: 1.800 € Eigenbeitrag, keine Kinder

Bei einem Eigenbeitrag von 1.800 € pro Jahr ohne Kinder ergibt sich:

  • Grundzulage = 360 × 0,50 + (1.800 − 360) × 0,25 = 180 € + 360 € = 540 € pro Jahr
  • Förderquote = 540 € ÷ 1.800 € = 30 %

Der Staat legt also 30 % auf den Eigenbeitrag drauf – die maximal mögliche Grundzulage von 540 € ist ausgeschöpft.

Rechenbeispiel 2: 600 € Eigenbeitrag, 1 Kind

Bei einem Eigenbeitrag von 600 € pro Jahr mit einem Kind ergibt sich:

  • Grundzulage = 360 × 0,50 + (600 − 360) × 0,25 = 180 € + 60 € = 240 €
  • Kinderzulage = min(600 €; 300 €) × 1 = 300 € – schon 300 € Eigenbeitrag reichen für die volle Kinderzulage
  • Zulage gesamt = 240 € + 300 € = 540 €
  • Förderquote = 540 € ÷ 600 € = 90 %

Familien mit Kindern profitieren überproportional: Bei nur 600 € Eigenbeitrag verdoppelt sich der Einsatz durch die Zulagen fast.

Rechenbeispiel 3: 300 € Eigenbeitrag, 3 Kinder

Dieses Beispiel zeigt, warum die Kinderzahl den nötigen Eigenbeitrag nicht erhöht. Bei 300 € pro Jahr (25 € im Monat) und drei Kindern ergibt sich:

  • Grundzulage = 300 × 0,50 = 150 € (die zweite Stufe greift erst ab 360 €)
  • Kinderzulage = min(300 €; 300 €) × 3 Kinder = 900 €
  • Zulage gesamt = 150 € + 900 € = 1.050 €
  • Förderquote = 1.050 € ÷ 300 € = 350 %

Der geförderte Höchstbeitrag von 1.800 € begrenzt nur den Eigenbeitrag, nicht die Summe der Zulagen. Deshalb laufen auch kinderreiche Haushalte nicht gegen diese Grenze: Für die volle Kinderzulage genügen 300 € Eigenbeitrag – bei einem Kind ebenso wie bei zehn. Genau darin liegt der Kern der Reform, die ausdrücklich auf „geringe bis mittlere Eigenbeiträge“ zielt.

So wirkt der Zinseszins

Der Rechner addiert in jedem Jahr den Eigenbeitrag und die Zulagen und verzinst das angesparte Kapital anschließend mit der erwarteten Rendite. Über lange Laufzeiten entsteht so ein erheblicher Zinseszinseffekt – ähnlich wie bei einem ETF-Sparplan. Wer das Depot zur Schließung der Rentenlücke nutzen möchte, kann zunächst die gesetzliche Rente berechnen.

Typische Fehler & Sonderfälle

  • Mindesteigenbeitrag unterschätzt: Unter 120 € Eigenbeitrag pro Jahr fließt überhaupt keine Zulage – auch nicht anteilig.
  • Mehr als 1.800 € eingezahlt: Beträge oberhalb des geförderten Höchstbeitrags von 1.800 € erhöhen die Zulage nicht mehr – die Grundzulage bleibt bei maximal 540 €.
  • 300 € Eigenbeitrag je Kind eingeplant: Ein verbreiteter Irrtum. Nach § 85 Absatz 1 EStG wird die Kinderzulage für jedes Kind aus denselben Altersvorsorgebeiträgen berechnet. 300 € Eigenbeitrag im Jahr lösen deshalb die volle Kinderzulage für alle Kinder aus: bei drei Kindern 900 € Zulage für 300 € Einsatz. Wären dagegen 300 € je Kind nötig, würden kinderreiche Familien am geförderten Höchstbeitrag von 1.800 € scheitern – genau das wollte der Gesetzgeber vermeiden.
  • Berufseinsteigerbonus jährlich erwartet: Die 200 € gibt es nur einmalig bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag – nicht jedes Jahr.
  • Kosten und Steuern vergessen: Produktkosten, Gebühren und die nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlphase sind im Rechner nicht enthalten und mindern das tatsächliche Ergebnis.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist die neue staatlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland und löst die Riester-Rente ab. Der Bundesrat hat die Reform am 8. Mai 2026 beschlossen. Verbraucher können entsprechende Produkte voraussichtlich ab dem 1. Januar 2027 abschließen. Der Staat fördert die eigenen Einzahlungen über eine gestaffelte Grundzulage, Kinderzulagen und einen einmaligen Berufseinsteigerbonus.
Wie hoch ist die Grundzulage beim Altersvorsorgedepot?
Die Grundzulage ist gestaffelt: Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt es 50 Cent je Euro (also bis zu 180 Euro), auf den Eigenbeitrag von 360,01 Euro bis 1.800 Euro gibt es 25 Cent je Euro (also bis zu 360 Euro). Die maximale Grundzulage beträgt damit 540 Euro pro Jahr bei einem geförderten Höchstbeitrag von 1.800 Euro. Voraussetzung ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr.
Wie hoch ist die Kinderzulage?
Für jedes Kind, für das Kindergeld festgesetzt wird, gibt es 1 Euro Kinderzulage je gespartem Euro – höchstens 300 Euro pro Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage erhalten Sie also ab einem Eigenbeitrag von 300 Euro im Jahr, das entspricht rund 25 Euro im Monat. Auch für die Kinderzulage gilt der Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr.
Brauche ich bei mehreren Kindern einen höheren Eigenbeitrag?
Nein. Nach § 85 Absatz 1 EStG in der ab 2027 geltenden Fassung wird die Kinderzulage für jedes Kind aus denselben Altersvorsorgebeiträgen berechnet. Ein Eigenbeitrag von 300 Euro im Jahr löst damit die volle Kinderzulage für jedes einzelne Kind aus: bei zwei Kindern 600 Euro, bei drei Kindern 900 Euro Kinderzulage – jeweils bei unveränderten 300 Euro Eigenbeitrag. Es ist ein verbreiteter Irrtum, dass je Kind 300 Euro eingezahlt werden müssten. Der geförderte Höchstbeitrag von 1.800 Euro begrenzt lediglich den Eigenbeitrag, nicht die Summe der Zulagen; kinderreiche Familien stoßen deshalb nicht an diese Grenze.
Was ist der Berufseinsteigerbonus?
Wer einen Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Dieser Bonus wird nur ein einziges Mal gutgeschrieben und nicht jährlich gezahlt. Im Rechner wird er deshalb nur dem ersten Anlagejahr zugerechnet.
Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?
Die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge wurde am 8. Mai 2026 vom Bundesrat beschlossen. Entsprechende Altersvorsorgedepots sind für Verbraucher voraussichtlich ab dem 1. Januar 2027 verfügbar. Die Berechnung in diesem Rechner beruht auf den bereits beschlossenen Förderparametern; konkrete Anbieterkonditionen und Produktkosten stehen noch nicht fest.
Wie wird das Endkapital im Rechner ermittelt?
Der Rechner addiert in jedem Jahr Ihren Eigenbeitrag plus die staatlichen Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage und im ersten Jahr den Berufseinsteigerbonus) und verzinst das angesparte Kapital anschließend mit der erwarteten Rendite. So entsteht über die Anlagedauer der Zinseszinseffekt. Das ausgewiesene Endkapital enthält Eigenbeiträge, staatliche Zulagen und die erzielte Rendite – jeweils vor Produktkosten und vor der nachgelagerten Besteuerung in der Auszahlphase.

Zuletzt aktualisiert: 9. August 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr · Förderparameter nach §§ 84–86 EStG n. F. (BGBl. 2026 I Nr. 156)