Altersvorsorgedepot-Rechner
Zulagen & Endkapital der neuen geförderten Altersvorsorge berechnen
Das Altersvorsorgedepot ist für Verbraucher ab dem 1. Januar 2027 verfügbar. Berechnung auf Basis der beschlossenen Förderparameter.
Deine Daten zum Altersvorsorgedepot
Gefördert werden bis zu 1.800 € pro Jahr. Mindestens 120 € für die Förderung nötig.
Ab 300 € Eigenbeitrag im Jahr (25 €/Monat) gibt es die volle Kinderzulage von 300 € – und zwar für jedes Kind. Mehr Kinder erfordern keinen höheren Eigenbeitrag.
💡 Die Rendite hängt vom gewählten Depot ab und kann schwanken (auch negativ).
Voraussichtliches Endkapital nach 30 Jahren
Deine jährlichen Zulagen
Woraus besteht dein Endkapital?
ℹ️ Was ist das Altersvorsorgedepot?
- •Das Altersvorsorgedepot ist die neue staatlich geförderte private Altersvorsorge und ersetzt die Riester-Rente.
- •Der Bundesrat hat die Reform am 8. Mai 2026 beschlossen; Produkte sind ab dem 1. Januar 2027 verfügbar.
- •Es gibt eine gestaffelte Grundzulage (50 Cent je Euro bis 360 €, danach 25 Cent bis 1.800 €) – maximal 540 €/Jahr.
- •Für jedes Kind gibt es 1 € je gespartem Euro, höchstens 300 € pro Kind und Jahr. Maßgeblich ist derselbe Eigenbeitrag – 300 € im Jahr genügen also für die volle Kinderzulage sämtlicher Kinder.
- •Wer vor dem 25. Geburtstag startet, erhält einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 €.
⚠️ Wichtige Hinweise
- •Produkte sind erst ab dem 1. Januar 2027 erhältlich – die Berechnung beruht auf den beschlossenen Förderparametern.
- •Die tatsächliche Rendite hängt vom Depot ab und kann schwanken (auch negativ!).
- •Produktkosten und Gebühren sind nicht berücksichtigt und mindern das Ergebnis.
- •Die nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlphase ist nicht eingerechnet.
- •Keine Steuer- oder Anlageberatung – Ergebnisse dienen nur der Orientierung.
Schätzung – keine Steuer- oder Anlageberatung. Das geförderte Altersvorsorgedepot ist für Verbraucher erst ab dem 1. Januar 2027 verfügbar; die Berechnung basiert auf den im Mai 2026 beschlossenen Förderparametern (BMF/Bundesregierung). Tatsächliche Renditen können schwanken (auch negativ). Produktkosten, individuelle Steuersituation und die nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlphase sind nicht berücksichtigt. Angaben ohne Gewähr.
📚 Quellen & Rechtliche Grundlagen
- BGBl. 2026 I Nr. 156 – Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (§§ 84–86 EStG n. F.)
- BMF – FAQ: Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
- Bundesregierung – Reform der privaten Altersvorsorge
- BMF-Monatsbericht – Neustart für die private Altersvorsorge
- Deutsche Rentenversicherung – Bundesrat beschließt Reform (08.05.2026)
- Deutscher Bundestag – Textarchiv zur privaten Altersvorsorge
Stand: Juni 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Steuer- oder Anlageberatung – Ergebnisse dienen nur der Orientierung.
Nicht berücksichtigt: Konkrete Produktkosten und Gebühren, nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlphase, individuelle Steuersituation, Kursschwankungen bzw. negative Renditen sowie exakte Anbieterkonditionen (Produkte erst ab dem 1. Januar 2027 verfügbar).
Altersvorsorgedepot 2027: Zulagen, Förderquote & Endkapital
Das Altersvorsorgedepot ist die neue staatlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland und tritt an die Stelle der Riester-Rente. Der Bundesrat hat die Reform am 8. Mai 2026 beschlossen; abschließbar ist das Depot für Verbraucher voraussichtlich ab dem 1. Januar 2027. Mit unserem Altersvorsorgedepot-Rechner ermitteln Sie Ihre jährlichen Zulagen, die Förderquote und das voraussichtliche Endkapital inklusive Zinseszins. Als Vergleich zur ungeförderten Geldanlage können Sie den ETF-Sparplan-Rechner nutzen.
Die Zulagen im Überblick
- Grundzulage (gestaffelt): 50 Cent je Euro auf die ersten 360 € (= bis 180 €), danach 25 Cent je Euro bis 1.800 € (= bis 360 €). Maximal 540 € pro Jahr.
- Kinderzulage: 1 € je gespartem Euro, höchstens 300 € je Kind und Jahr. Der Satz gilt für jedes Kind auf denselben Eigenbeitrag – 300 € im Jahr reichen also unabhängig von der Kinderzahl für die volle Kinderzulage.
- Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 € bei Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag.
- Mindesteigenbeitrag: 120 € pro Jahr sind nötig, damit überhaupt eine Zulage fließt.
- Geförderter Höchstbeitrag: 1.800 € pro Jahr – darüber hinaus ist eine Einzahlung möglich, wird aber nicht zusätzlich gefördert.
Die Formeln für Grund- und Kinderzulage
Dabei ist E der jährliche Eigenbeitrag und K die Zahl der kindergeldberechtigten Kinder. Liegt E unter 120 €, entfällt die Förderung. Entscheidend ist, dass K in der Kinderzulage multipliziert und nicht in den Eigenbeitrag hineingerechnet wird: Die Zahl der Kinder erhöht die Zulage, nicht den nötigen Eigenbeitrag. Die Förderquote zeigt, wie viel Prozent der Staat auf Ihren Eigenbeitrag drauflegt: Förderquote = (Grundzulage + Kinderzulage) ÷ Eigenbeitrag × 100.
Rechenbeispiel 1: 1.800 € Eigenbeitrag, keine Kinder
Bei einem Eigenbeitrag von 1.800 € pro Jahr ohne Kinder ergibt sich:
- Grundzulage = 360 × 0,50 + (1.800 − 360) × 0,25 = 180 € + 360 € = 540 € pro Jahr
- Förderquote = 540 € ÷ 1.800 € = 30 %
Der Staat legt also 30 % auf den Eigenbeitrag drauf – die maximal mögliche Grundzulage von 540 € ist ausgeschöpft.
Rechenbeispiel 2: 600 € Eigenbeitrag, 1 Kind
Bei einem Eigenbeitrag von 600 € pro Jahr mit einem Kind ergibt sich:
- Grundzulage = 360 × 0,50 + (600 − 360) × 0,25 = 180 € + 60 € = 240 €
- Kinderzulage = min(600 €; 300 €) × 1 = 300 € – schon 300 € Eigenbeitrag reichen für die volle Kinderzulage
- Zulage gesamt = 240 € + 300 € = 540 €
- Förderquote = 540 € ÷ 600 € = 90 %
Familien mit Kindern profitieren überproportional: Bei nur 600 € Eigenbeitrag verdoppelt sich der Einsatz durch die Zulagen fast.
Rechenbeispiel 3: 300 € Eigenbeitrag, 3 Kinder
Dieses Beispiel zeigt, warum die Kinderzahl den nötigen Eigenbeitrag nicht erhöht. Bei 300 € pro Jahr (25 € im Monat) und drei Kindern ergibt sich:
- Grundzulage = 300 × 0,50 = 150 € (die zweite Stufe greift erst ab 360 €)
- Kinderzulage = min(300 €; 300 €) × 3 Kinder = 900 €
- Zulage gesamt = 150 € + 900 € = 1.050 €
- Förderquote = 1.050 € ÷ 300 € = 350 %
Der geförderte Höchstbeitrag von 1.800 € begrenzt nur den Eigenbeitrag, nicht die Summe der Zulagen. Deshalb laufen auch kinderreiche Haushalte nicht gegen diese Grenze: Für die volle Kinderzulage genügen 300 € Eigenbeitrag – bei einem Kind ebenso wie bei zehn. Genau darin liegt der Kern der Reform, die ausdrücklich auf „geringe bis mittlere Eigenbeiträge“ zielt.
So wirkt der Zinseszins
Der Rechner addiert in jedem Jahr den Eigenbeitrag und die Zulagen und verzinst das angesparte Kapital anschließend mit der erwarteten Rendite. Über lange Laufzeiten entsteht so ein erheblicher Zinseszinseffekt – ähnlich wie bei einem ETF-Sparplan. Wer das Depot zur Schließung der Rentenlücke nutzen möchte, kann zunächst die gesetzliche Rente berechnen.
Typische Fehler & Sonderfälle
- • Mindesteigenbeitrag unterschätzt: Unter 120 € Eigenbeitrag pro Jahr fließt überhaupt keine Zulage – auch nicht anteilig.
- • Mehr als 1.800 € eingezahlt: Beträge oberhalb des geförderten Höchstbeitrags von 1.800 € erhöhen die Zulage nicht mehr – die Grundzulage bleibt bei maximal 540 €.
- • 300 € Eigenbeitrag je Kind eingeplant: Ein verbreiteter Irrtum. Nach § 85 Absatz 1 EStG wird die Kinderzulage für jedes Kind aus denselben Altersvorsorgebeiträgen berechnet. 300 € Eigenbeitrag im Jahr lösen deshalb die volle Kinderzulage für alle Kinder aus: bei drei Kindern 900 € Zulage für 300 € Einsatz. Wären dagegen 300 € je Kind nötig, würden kinderreiche Familien am geförderten Höchstbeitrag von 1.800 € scheitern – genau das wollte der Gesetzgeber vermeiden.
- • Berufseinsteigerbonus jährlich erwartet: Die 200 € gibt es nur einmalig bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag – nicht jedes Jahr.
- • Kosten und Steuern vergessen: Produktkosten, Gebühren und die nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlphase sind im Rechner nicht enthalten und mindern das tatsächliche Ergebnis.
Häufige Fragen (FAQ)
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Wie hoch ist die Grundzulage beim Altersvorsorgedepot?
Wie hoch ist die Kinderzulage?
Brauche ich bei mehreren Kindern einen höheren Eigenbeitrag?
Was ist der Berufseinsteigerbonus?
Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?
Wie wird das Endkapital im Rechner ermittelt?
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Zuletzt aktualisiert: 9. August 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr · Förderparameter nach §§ 84–86 EStG n. F. (BGBl. 2026 I Nr. 156)