Fahrtkosten-Rechner 2026
Spritgeld teilen, Fahrtkosten von der Steuer absetzen, Wegstreckenentschädigung im öffentlichen Dienst
Was möchten Sie berechnen?
Fahrt und Auto
Laut Bordcomputer oder Tankbeleg
Beispielwert: Ihren aktuellen Tankpreis eintragen
Spritgeld für diese Fahrt
300 km · 19,5 l Kraftstoff
Rechenweg
- Strecke: 150 km × 2 (Hin- und Rückfahrt) = 300 km
- Verbrauch: 300 km ÷ 100 × 6,5 l/100 km = 19,5 l
- Kosten: 19,5 l × 1,80 € = 35,10 €
- Pro Person: 35,10 € ÷ 3 = 11,70 €
Ihre Mitfahrer zahlen zusammen 23,40 €, das sind 7,8 Cent je Kilometer. Ohne Genehmigung erlaubt sind bis zu 30 Cent je Kilometer (§ 1 Abs. 2 PBefG).
Nur Energiekosten: Verschleiß, Versicherung und Wertverlust sind nicht enthalten. Kraftstoffarten vergleicht der Spritkosten-Rechner.
Arbeitsweg (Entfernungspauschale)
Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Kürzeste Straßenverbindung, nur volle Kilometer zählen
Ohne Urlaub, Krankheit und Homeoffice
Dienstreisen (Auswärtstätigkeit)
Fahrten zu Kunden, Baustellen, Fortbildungen oder anderen Einsatzorten
Hin- und Rückwege zusammen, z. B. aus dem Fahrtenbuch
Kilometergeld, das Sie für diese Fahrten erhalten haben
Absetzbare Fahrtkosten 2026
Werbungskosten pro Jahr. Davon liegen 860,00 € über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €, wenn Sie keine weiteren Werbungskosten haben.
Rechenweg
- Arbeitsweg: 25 volle km × 0,38 € × 220 Tage = 2.090,00 €
- Dienstreisen: 0 km × 0,30 € = 0,00 €
- Summe: 2.090,00 € + 0,00 € = 2.090,00 €
Dienstreise mit dem eigenen Fahrzeug
Wegstreckenentschädigung nach § 5 Bundesreisekostengesetz
Hin- und Rückweg und dienstliche Fahrten am Geschäftsort zusammen
Wegstreckenentschädigung (Bund)
240 km × 0,20 € = 48,00 €
Rechenweg
- Wegstreckenentschädigung: 240 km × 0,20 € = 48,00 €
- Steuerliche Pauschale: 240 km × 0,30 € = 72,00 € (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG)
- Werbungskosten: 72,00 € − 48,00 € steuerfreie Erstattung = 24,00 € (§ 3 Nr. 13, § 3c EStG)
Bundesrecht: § 5 BRKG gilt für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter des Bundes sowie für Soldatinnen und Soldaten (§ 1 BRKG). Für Landes- und Kommunalbedienstete gelten die Reisekostengesetze der Länder mit eigenen Sätzen, die dieser Rechner nicht abbildet; für Tarifbeschäftigte richtet sich die Erstattung nach ihrem Tarifvertrag.
Keine Wegstreckenentschädigung gibt es, wenn Sie eine unentgeltliche Beförderungsmöglichkeit des Dienstherrn nutzen konnten oder von anderen Dienstreisenden im Kraftwagen mitgenommen wurden (§ 5 Abs. 4 BRKG). Mit dem Fahrrad zahlt der Bund bei mindestens zwei dienstlichen Nutzungen im Monat 5 € je Monat (Nr. 5.3.1 BRKGVwV).
Quellen
- § 9 EStG – Entfernungspauschale (Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, Abs. 2) und Kilometersätze bei Dienstreisen (Nr. 4a)
- Steueränderungsgesetz 2025, BGBl. 2025 I Nr. 363, Art. 2 Nr. 3: 0,38 € ab dem ersten Kilometer seit 1. Januar 2026
- § 9a EStG – Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €
- § 3 Nr. 13 und Nr. 16 EStG – steuerfreie Reisekostenerstattungen
- § 3c Abs. 1 EStG – kein Abzug, soweit steuerfrei erstattet
- BMF-Schreiben vom 25.11.2020 zu Reisekosten, Rz. 37 (Lohnsteuer-Handbuch 2026, Anhang 25 III)
- BMF-Schreiben vom 18.11.2021 zu Entfernungspauschalen, Rz. 10–12 (Lohnsteuer-Handbuch 2026, Anhang 14)
- § 5 BRKG – Wegstreckenentschädigung
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BRKG, Nr. 5.1.3 und 5.3.1
- § 1 Abs. 2 PBefG – Mitnahme bis 30 Cent je Kilometer
Zuletzt aktualisiert: 23. September 2026
Grundlage
§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und 4a, Abs. 2 EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2025; § 9a EStG; BMF-Schreiben vom 25.11.2020 (Rz. 37) und 18.11.2021 (Rz. 10–12); § 5 BRKG mit Verwaltungsvorschrift; § 1 Abs. 2 PBefG.
Berücksichtigt
Hin- und Rückfahrt, Verbrenner und Elektroauto, Aufteilung auf Personen; Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer mit Höchstbetrag 4.500 € (nicht beim Pkw) und höheren Ticketkosten; Dienstreise-Kilometersätze abzüglich Arbeitgeber-Erstattung; Wegstreckenentschädigung des Bundes mit Höchstbetrag je Dienstreise.
Nicht berücksichtigt
Verschleiß, Versicherung und Wertverlust; tatsächliche Kfz-Kosten statt Pauschale; Jobtickets und Zuschüsse zum Arbeitsweg; wechselnde Fahrgemeinschaften; Familienheimfahrten; Sonderregel für Menschen mit Behinderung; Mobilitätsprämie; Reisekostengesetze der Länder.
Fahrtkosten berechnen: Welcher Satz gilt wofür?
„Fahrtkosten“ steht für drei verschiedene Rechnungen: die Spritkosten einer Fahrt, die Sie mit Mitfahrern teilen, den Betrag, den Sie als Arbeitnehmer von der Steuer absetzen, und die Erstattung, die Beamtinnen und Beamte für Dienstreisen mit dem eigenen Auto erhalten. Jede Rechnung hat eigene Kilometersätze. Der Rechner oben trennt die drei Fälle.
| Anlass | Satz | Grundlage |
|---|---|---|
| Arbeitsweg | 0,38 € je km der einfachen Entfernung und Arbeitstag, höchstens 4.500 € im Jahr (nicht beim eigenen oder überlassenen Pkw) | § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG |
| Dienstreise mit Pkw | 0,30 € je gefahrenem km | § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG |
| Dienstreise mit Motorrad, Motorroller, Moped | 0,20 € je gefahrenem km | § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG |
| Wegstreckenentschädigung Bund | 0,20 € je km, höchstens 130 € je Dienstreise; 0,30 € bei erheblichem dienstlichem Interesse | § 5 BRKG |
| Mitnahme gegen Geld | höchstens 0,30 € je km für alle Mitfahrer zusammen, sonst gilt das Personenbeförderungsgesetz | § 1 Abs. 2 PBefG |
Spritgeld: die Kosten einer Fahrt teilen
Spritkosten = Strecke (km) ÷ 100 × Verbrauch (l/100 km) × Preis je Liter
Beispiel: 150 km zum Ziel und zurück sind 300 km. Bei 6,5 l/100 km verbraucht das Auto 19,5 Liter; bei 1,80 € je Liter kostet die Fahrt 35,10 €. Zu dritt zahlt jede Person 11,70 €, das Auto kostet 11,7 Cent je Kilometer. Ein Elektroauto mit 18 kWh/100 km braucht für dieselbe Strecke 54 kWh, bei 0,40 € je kWh also 21,60 € oder 7,2 Cent je Kilometer.
Einen amtlichen Satz für privates Spritgeld gibt es nicht, wohl aber eine Grenze: Wer Mitfahrer gegen Geld mitnimmt, fällt nicht unter das Personenbeförderungsgesetz, solange das Gesamtentgelt 30 Cent je Kilometer nicht übersteigt (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 PBefG). Im Beispiel zahlen die beiden Mitfahrer zusammen 23,40 €, also 7,8 Cent je Kilometer. Verschleiß, Versicherung und Wertverlust stecken nicht im Spritgeld. Kraftstoffarten vergleicht der Spritkosten-Rechner, Ihren tatsächlichen Verbrauch ermittelt der Spritverbrauch-Rechner.
Fahrtkosten in der Steuererklärung
Für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte gilt die Entfernungspauschale. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt sie 0,38 € für jeden vollen Kilometer der einfachen Entfernung, ab dem ersten Kilometer (Steueränderungsgesetz 2025). Damit sind Hin- und Rückweg abgegolten, und je Arbeitstag zählt der Weg nur einmal.
Entfernungspauschale = volle Kilometer der einfachen Entfernung × 0,38 € × Arbeitstage
- 25 km mit dem Pkw, 220 Arbeitstage: 25 × 0,38 € × 220 = 2.090 €.
- 60 km mit dem Motorrad, 220 Arbeitstage: rechnerisch 5.016 €, angesetzt werden höchstens 4.500 €. Mit dem eigenen Pkw zählen die vollen 5.016 €.
- 15 km mit Bus und Bahn, 220 Arbeitstage: 1.254 €. Kostet Ihr Jahresticket 1.500 €, setzen Sie 1.500 € an (§ 9 Abs. 2 Satz 2 EStG).
Dienstreisen, also Fahrten zu Kunden, Baustellen, Fortbildungen oder einem anderen Standort, rechnen Sie dagegen mit den tatsächlich gefahrenen Kilometern: 0,30 € je km mit dem Pkw, 0,20 € je km mit Motorrad, Motorroller oder Moped (BMF-Schreiben vom 25.11.2020, Rz. 37). 3.000 Dienstkilometer mit dem eigenen Auto ergeben 900 €. Erstattet der Arbeitgeber steuerfrei 0,20 € je Kilometer, also 600 €, bleiben 300 € als Werbungskosten.
Ohne Erstattung ergeben Arbeitsweg und Dienstreisen im Beispiel zusammen 2.090 € + 900 € = 2.990 €. Steuerlich wirkt nur, was Ihre gesamten Werbungskosten über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € hebt (§ 9a EStG): hier 1.760 €, sofern keine weiteren Werbungskosten anfallen. Homeoffice-Tage und die Steuerersparnis in Euro berechnet der Pendlerpauschale-Rechner, Verpflegungspauschalen für Dienstreisen der Verpflegungsmehraufwand-Rechner.
Wegstreckenentschädigung im öffentlichen Dienst (Bund)
Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter des Bundes sowie Soldatinnen und Soldaten erhalten für Dienstreisen mit dem eigenen Fahrzeug eine Wegstreckenentschädigung nach § 5 BRKG: 20 Cent je Kilometer, höchstens 130 € für die gesamte Dienstreise (Nr. 5.1.3 der Verwaltungsvorschrift zum BRKG). Die oberste Bundesbehörde kann den Höchstbetrag auf 150 € festsetzen. Besteht an der Nutzung des Pkw ein erhebliches dienstliches Interesse, das vor Antritt der Reise schriftlich oder elektronisch festgestellt wurde, gibt es 30 Cent je Kilometer ohne Höchstbetrag.
- 240 km mit dem Privat-Pkw: 240 × 0,20 € = 48,00 €.
- 800 km: rechnerisch 160 €, gezahlt werden 130 €, denn der Höchstbetrag ist ab 650 km erreicht. Mit erheblichem dienstlichem Interesse: 800 × 0,30 € = 240 €.
Die Wegstreckenentschädigung ist steuerfrei (§ 3 Nr. 13 EStG). Die Differenz zur steuerlichen Pauschale von 0,30 € je Kilometer können Sie als Werbungskosten ansetzen: im 240-km-Beispiel 72 € − 48 € = 24 €. Die Länder regeln die Reisekosten ihrer Beamtinnen und Beamten in eigenen Landesreisekostengesetzen mit teils anderen Sätzen und Höchstbeträgen; dieser Rechner bildet nur das Bundesrecht ab.
⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle
Hin- und Rückweg bei der Entfernungspauschale doppelt gezählt
Die 0,38 € gelten je Kilometer der einfachen Entfernung und decken Hin- und Rückweg ab. Bei 25 km Arbeitsweg sind das 9,50 € je Arbeitstag, nicht 19,00 €.
Dienstreise und Pendelweg verwechselt
Die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte bleibt Arbeitsweg, auch wenn Sie später am Tag zu Kunden fahren. Umgekehrt verschenken Sie Geld, wenn Sie eine Dienstreise nur mit der Entfernungspauschale ansetzen: 30 km als Dienstreise hin und zurück ergeben 18,00 €, als Arbeitsweg nur 11,40 €.
Spritgeld ohne Rückfahrt
Fährt das Auto wieder zurück, gehört die Rückfahrt in die Rechnung. 150 km bei 6,5 l/100 km und 1,80 € je Liter kosten einfach 17,55 €, hin und zurück 35,10 €.
Höchstbetrag beim Motorrad übersehen
Die Ausnahme vom Höchstbetrag gilt nur für Kraftwagen. Wer mit Motorrad, Motorroller, Moped oder Fahrrad zur Arbeit fährt, kann höchstens 4.500 € im Jahr ansetzen (BMF-Schreiben vom 18.11.2021, Rz. 10).
Satz aus dem falschen Jahr
Für das Steuerjahr 2025 galten noch 0,30 € für die ersten 20 Kilometer und 0,38 € erst ab dem 21. Kilometer. Seit 2026 gilt 0,38 € ab dem ersten Kilometer; für die Erklärung 2025 bleibt es bei der Staffel.
❓ Häufig gestellte Fragen
Wie berechne ich Fahrtkosten?
Das hängt vom Zweck ab. Private Fahrt: Strecke ÷ 100 × Verbrauch × Preis je Liter, bei Hin- und Rückfahrt mit der doppelten Strecke; 300 km mit 6,5 l/100 km und 1,80 € je Liter kosten 35,10 €. Arbeitsweg in der Steuererklärung: volle Kilometer der einfachen Entfernung × 0,38 € × Arbeitstage; 25 km an 220 Tagen ergeben 2.090 €. Dienstreise: gefahrene Kilometer × 0,30 € mit dem Pkw; 3.000 km ergeben 900 €.
Wie viel Spritgeld pro km ist üblich?
Einen amtlichen oder üblichen Satz für privates Spritgeld gibt es nicht. Er ergibt sich aus Ihrem Auto: Verbrauch × Preis ÷ 100. Bei 6,5 l/100 km und 1,80 € je Liter sind das 11,7 Cent je Kilometer, zu dritt 3,9 Cent je Kilometer und Person. Eine Obergrenze setzt das Personenbeförderungsgesetz: Zahlen die Mitfahrer zusammen mehr als 30 Cent je Kilometer, fällt die Fahrt unter das Gesetz (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 PBefG).
Wie viel kann ich pro Kilometer von der Steuer absetzen?
Für den Arbeitsweg 0,38 € je Kilometer der einfachen Entfernung und Arbeitstag, seit 2026 ab dem ersten Kilometer. Für Dienstreisen 0,30 € je gefahrenem Kilometer mit dem Pkw und 0,20 € mit Motorrad, Motorroller oder Moped. Diese Beträge mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen. Die Ersparnis ist Ihr persönlicher Steuersatz auf den Teil der Werbungskosten, der über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegt.
Was ist der Unterschied zwischen Pendlerpauschale und Dienstreisepauschale?
Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) gilt für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte: 0,38 € je Kilometer der einfachen Entfernung, höchstens 4.500 € im Jahr, außer mit eigenem oder überlassenem Pkw. Die Dienstreisepauschale gilt für Fahrten zu anderen beruflichen Zielen: 0,30 € je tatsächlich gefahrenem Kilometer, also für Hin- und Rückweg, ohne Höchstbetrag. Bei 30 km Entfernung ergibt ein Arbeitstag 11,40 €, dieselbe Strecke als Dienstreise hin und zurück 18,00 €.
Wie hoch ist die Wegstreckenentschädigung im öffentlichen Dienst?
Im Bund 20 Cent je Kilometer, höchstens 130 € je Dienstreise; die oberste Bundesbehörde kann 150 € festsetzen. Besteht ein erhebliches dienstliches Interesse an der Nutzung des Pkw, sind es 30 Cent je Kilometer ohne Höchstbetrag (§ 5 BRKG). 240 km ergeben 48 €, 800 km 130 €. Für Landes- und Kommunalbedienstete gelten die Reisekostengesetze der Länder mit eigenen Sätzen.
Kann ich Fahrtkosten absetzen, die mein Arbeitgeber erstattet?
Nur den Teil, den er nicht steuerfrei erstattet (§ 3 Nr. 16 und § 3c Abs. 1 EStG). Beispiel: 3.000 Dienstkilometer mit dem Pkw ergeben 900 €. Zahlt der Arbeitgeber steuerfrei 0,20 € je Kilometer, also 600 €, bleiben 300 € als Werbungskosten. Bundesbeamte setzen entsprechend die Differenz zwischen 0,30 € und ihrer Wegstreckenentschädigung an.
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