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Heilpraktiker-Kosten und Erstattung berechnen

Honorare frei vereinbar | GebüH als Orientierung | verbindliche Höchstbeträge nur bei der Beihilfe

Anders als bei Ärzten (GOÄ) und Tierärzten (GOT) gibt es für Heilpraktiker keine verbindliche Gebührenordnung: Die Honorare sind frei vereinbar, das oft zitierte Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) von 1985 ist nur eine unverbindliche Orientierung des Berufsstandes. Rechtlich fest stehen dagegen die Beträge, die die Beihilfe des Bundes maximal anerkennt (Anlage 2 BBhV), und daran orientieren sich auch viele private Tarife. Der Rechner zeigt, was von Ihrer Rechnung erstattet wird und was Sie selbst tragen.

Beihilfefähig (max. 23,00 €, Anlage 2 BBhV)23,00 €
× Bemessungssatz 50 %Beihilfe zahlt 11,50 €
Ihr Eigenanteil33,50 €
Die Rechnung liegt über dem Höchstbetrag der Anlage 2 BBhV: Der übersteigende Teil (22,00 €) ist nicht beihilfefähig und bleibt komplett bei Ihnen. Eine private Zusatzversicherung kann diese Lücke je nach Tarif schließen.

Gilt für die Bundesbeihilfe; Landesbeihilfen haben teils eigene Regeln. Heilpraktiker-Honorare sind frei vereinbar und liegen oft über den Beihilfe-Höchstbeträgen.

Wer zahlt überhaupt für den Heilpraktiker?

Gesetzliche Krankenkassen zahlen grundsätzlich nichts. Heilpraktikerleistungen gehören nicht zum GKV-Leistungskatalog; einzelne Kassen bezuschussen allenfalls freiwillig bestimmte Naturheilverfahren über Bonus- oder Satzungsleistungen.

Beihilfeberechtigte (Beamte) bekommen Heilpraktikerleistungen anerkannt, aber nur bis zu den Höchstbeträgen der Anlage 2 BBhV und multipliziert mit dem persönlichen Bemessungssatz (50, 70 oder 80 Prozent, § 46 BBhV). Landesbeihilfen weichen teils ab.

Private Krankenversicherung und Zusatzversicherungen erstatten je nach Tarif: manche voll nach GebüH, manche mit Jahreslimits, manche gar nicht. Ein Blick in die Tarifbedingungen lohnt vor der Behandlung.

Beihilfe-Höchstbeträge für typische Leistungen (Anlage 2 BBhV)

Nr. Leistung Höchstbetrag
2aHomöopathische Erstanamnese (mind. 1 Stunde)80,00 €
9.1Hausbesuch bei Tag24,00 €
21.1Akupunktur inkl. Pulsdiagnose23,00 €
35.2Osteopathische Behandlung (Schulter/Wirbelsäule)21,00 €
4Eingehende Beratung (mind. 15 Minuten)18,50 €
34.2Gezielter chiropraktischer Eingriff (Wirbelsäule)17,00 €
1Eingehende Untersuchung12,50 €
24.1Eigenblutinjektion11,00 €
26.2Aderlass12,00 €
27.3Schröpfen (unblutig)5,00 €

Quelle: Anlage 2 BBhV (zu § 6 Abs. 5 S. 4). Die Marktpreise der Heilpraktiker liegen häufig deutlich darüber, die Differenz ist dann Eigenanteil.

Warum die Rechnung meist höher ist als die Erstattung

Die GebüH-Beträge stammen aus dem Jahr 1985 und wurden nie angepasst; viele Praxen rechnen deshalb nach frei vereinbarten Sätzen oder nach Zeitaufwand ab. Erstattet wird trotzdem höchstens der Betrag der Anlage 2 BBhV bzw. der im PKV-Tarif vereinbarte Rahmen. Ein Beispiel: Kostet die Akupunktur-Sitzung 45 €, erkennt die Bundesbeihilfe nur 23 € an; bei 50 % Bemessungssatz erhalten Sie 11,50 € zurück und tragen 33,50 € selbst. Heilbehandlungen sind dabei in der Regel umsatzsteuerfrei. Vor Behandlungsbeginn lohnt daher immer die Frage nach einem schriftlichen Kostenplan.

❓ Häufig gestellte Fragen

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse den Heilpraktiker?
Grundsätzlich nein, Heilpraktikerleistungen sind keine GKV-Leistung. Einzelne Kassen gewähren freiwillige Zuschüsse zu bestimmten Naturheilverfahren über Bonusprogramme oder Satzungsleistungen; das ist aber die Ausnahme und begrenzt.
Was ist die GebüH und ist sie verbindlich?
Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker von 1985 ist ein vom Berufsstand erstelltes Verzeichnis, keine Rechtsverordnung. Heilpraktiker dürfen ihre Honorare frei vereinbaren. Verbindlich sind die GebüH-Nummern nur mittelbar: Beihilfe und viele PKV-Tarife knüpfen ihre Höchstbeträge an diese Systematik.
Wie viel erstattet die Beihilfe beim Heilpraktiker?
Die Bundesbeihilfe erkennt Aufwendungen bis zu den Höchstbeträgen der Anlage 2 BBhV an (z.B. Akupunktur 23 €, homöopathische Erstanamnese 80 €) und zahlt davon den persönlichen Bemessungssatz von 50, 70 oder 80 Prozent. Alles über dem Höchstbetrag ist Eigenanteil.
Was kostet eine Behandlung beim Heilpraktiker?
Das legt jede Praxis selbst fest, üblich sind Abrechnungen nach GebüH-Nummern mit frei vereinbarten, meist deutlich höheren Sätzen oder nach Zeitaufwand. Verlangen Sie vor Beginn einen schriftlichen Kostenplan; seriöse Praxen geben ihn ohne Zögern.
Gelten die Beihilfe-Beträge auch für Landesbeamte?
Nicht automatisch. Die Anlage 2 BBhV gilt für die Bundesbeihilfe; die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen, die häufig ähnliche, aber nicht identische Höchstbeträge und Regeln vorsehen. Maßgeblich ist die Beihilfestelle des jeweiligen Dienstherrn.

Quellen: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), insbesondere § 6 Abs. 5, § 46 und Anlage 2, abrufbar über gesetze-im-internet.de. Verwandte Rechner: GOÄ-Rechner (Arzt) und Tierarztkosten-Rechner (GOT). Stand: Juli 2026. Keine Rechts- oder Gesundheitsberatung.