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Indexmiete-Rechner: Erhöhung nach VPI prüfen

§ 557b BGB | amtlicher Verbraucherpreisindex (Destatis) | Stand: Juni 2026 = 124,6

Bei einem Indexmietvertrag folgt die Miete dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex (VPI): neue Miete = bisherige Miete × neuer Indexstand ÷ alter Indexstand (§ 557b BGB). Mehr darf der Vermieter nicht verlangen, und zwischen zwei Anpassungen muss mindestens ein Jahr liegen. Der Rechner nutzt die amtlichen Destatis-Monatswerte bis Juni 2026 und prüft die Sperrfrist gleich mit.

VPI Juni 2024Juni 2026 (Basis 2020 = 100)119,4124,6
Indexänderung+4,36 %
Rechnerische neue Indexmiete1.043,55 €

+43,55 € gegenüber heute

Die Änderung muss in Textform erklärt werden und dabei die Indexänderung sowie die neue Miete oder die Erhöhung als Geldbetrag angeben; die geänderte Miete gilt ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung (§ 557b Abs. 3 BGB).

Die Regeln der Indexmiete (§ 557b BGB)

Beispielrechnung

Kaltmiete 1.000 €, zuletzt festgelegt im Juni 2024 (VPI 119,4). Im Juni 2026 steht der VPI bei 124,6. Neue Miete: 1.000 € × 124,6 ÷ 119,4 = 1.043,55 €, ein Plus von 4,36 Prozent. Verlangt die Erhöhungserklärung mehr, ist sie in dieser Höhe unwirksam; prüfen Sie die angegebenen Indexstände immer gegen die amtliche Destatis-Reihe (Tabelle unten).

VPI Deutschland: die letzten 13 Monate (2020 = 100)

MonatIndexstand
Juni 2026124,6
Mai 2026125,0
April 2026125,2
März 2026124,5
Februar 2026123,1
Januar 2026122,8
Dezember 2025122,7
November 2025122,7
Oktober 2025123,0
September 2025122,6
August 2025122,3
Juli 2025122,2
Juni 2025121,8

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex für Deutschland, Basis 2020 = 100. Alle Monatswerte seit 2015 stehen in der VPI-Tabelle. Wie sich die Inflation langfristig auf die Kaufkraft auswirkt, zeigt der Inflationsrechner.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wie berechnet sich die Indexmieterhöhung?
Neue Miete = bisherige Miete × neuer VPI-Stand ÷ VPI-Stand bei der letzten Mietfestlegung. Beispiel: 1.000 € × 124,6 ÷ 119,4 = 1.043,55 €. Prozentuale Aufschläge, die davon abweichen, sind unzulässig.
Wie oft darf die Indexmiete erhöht werden?
Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben (§ 557b Abs. 2 BGB). Häufiger als jährlich geht es also nicht, und die Erhöhung wirkt erst ab dem übernächsten Monat nach Zugang der Textform-Erklärung.
Gilt die Mietpreisbremse bei der Indexmiete?
Nur für die Ausgangsmiete beim Vertragsschluss (§ 557b Abs. 4 BGB). Spätere Indexanpassungen sind von der Mietpreisbremse nicht erfasst, deshalb kann eine Indexmiete in Inflationsphasen schneller steigen als eine Vergleichsmieten-Erhöhung.
Kann die Indexmiete auch sinken?
Ja. Die Miete folgt dem Index in beide Richtungen, und die Änderungserklärung nach § 557b Abs. 3 BGB steht auch der Mieterseite offen. Fällt der VPI unter den Stand der letzten Festlegung, kann die Absenkung verlangt werden.
Welcher Index gilt für die Indexmiete?
Der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex für Deutschland (aktuell Basis 2020 = 100). Für die Berechnung ist die Basis egal, weil nur das Verhältnis zweier Indexstände zählt; beide Werte müssen aber aus derselben Basisreihe stammen.

Quellen: § 557b BGB (gesetze-im-internet.de); Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes (destatis.de), Monatswerte Basis 2020 = 100, abgerufen am 26.07.2026. Stand: Juli 2026. Keine Rechtsberatung.