kW-PS-Rechner 2026
Kilowatt in PS umrechnen – und umgekehrt
Zuletzt aktualisiert am 5. Juni 2026
Grundlage: Amtlicher Umrechnungsfaktor nach DIN 66036 – 1 PS = 0,73549875 kW (exakt)
Berücksichtigt: beide Richtungen (kW → PS und PS → kW), Umrechnungstabelle gängiger Werte, Faustregel und Hinweis zur gesetzlichen Einheit
Nicht berücksichtigt: Wirkungsgrad, Nenn- vs. Spitzenleistung, abweichende Norm-PS (z. B. SAE/hp) – maßgeblich für Behörden bleibt der im Fahrzeugschein eingetragene kW-Wert
100 PS entsprechen
📋 Umrechnungstabelle gängiger Werte
PS → kW
| PS | kW |
|---|---|
| 50 | 36,77 |
| 75 | 55,16 |
| 100 | 73,55 |
| 150 | 110,32 |
| 200 | 147,1 |
kW → PS
| kW | PS |
|---|---|
| 50 | 67,98 |
| 75 | 101,97 |
| 100 | 135,96 |
| 150 | 203,94 |
| 200 | 271,92 |
ℹ️ kW oder PS – was gilt?
- ✓1 PS = 0,73549875 kW (exakt nach DIN 66036)
- ✓1 kW = 1,35962 PS (Kehrwert)
- ✓Das Kilowatt (kW) ist in Deutschland seit dem 1. Januar 1978 die einzig gesetzliche Einheit für Motorleistung
- ✓PS darf nur noch zusätzlich angegeben werden – die kW-Angabe muss im Vordergrund stehen
- ✓Maßgeblich für Zulassung und Kfz-Steuer ist immer der kW-Wert (Feld P.2 im Fahrzeugschein)
Hinweis: Die Umrechnung erfolgt mit dem amtlichen Faktor und ist rein rechnerisch. Maßgeblich für Behörden, Versicherung und Steuer ist immer der im Fahrzeugschein eingetragene kW-Wert. Angaben ohne Gewähr.
kW in PS umrechnen: Formel, Faktor & Bedeutung
Im Fahrzeugschein steht die Motorleistung in Kilowatt (kW) – im Autohaus, in Anzeigen und im Alltag spricht aber fast jeder von PS (Pferdestärken). Mit unserem kW-PS-Rechner rechnen Sie beide Einheiten in Sekunden exakt ineinander um, in beide Richtungen.
Die Umrechnungsformel
Der Rechner nutzt den amtlichen Faktor nach DIN 66036:
- PS in kW: Leistung (kW) = PS × 0,73549875
- kW in PS: Leistung (PS) = kW × 1,35962
Wer im Kopf überschlagen will, nutzt die Faustregel: PS × 3/4 ergibt ungefähr kW, kW × 4/3 ergibt ungefähr PS. Für die exakte Angabe zählt aber der genaue Faktor 0,73549875.
Was ist eigentlich 1 PS?
Die Pferdestärke ist nach DIN 66036 definiert als die Leistung, die nötig ist, um eine Masse von 75 kg innerhalb einer Sekunde einen Meter hoch zu heben – also gegen die Schwerkraft der Erde mit 1 m/s zu bewegen. Daraus ergeben sich exakt 735,49875 Watt bzw. 0,73549875 kW. Die Einheit geht auf die von James Watt eingeführte „Horsepower” zurück.
Warum kW die gesetzliche Einheit ist
Seit dem 1. Januar 1978 ist in Deutschland das Watt – und damit das Kilowatt – die einzig gesetzlich vorgeschriebene Einheit für die Leistung von Motoren. Die ausschließliche Angabe in PS ist im geschäftlichen und amtlichen Verkehr seither nicht mehr zulässig. PS darf nur noch zusätzlich zur kW-Angabe genannt werden, etwa in der Werbung. Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) finden Sie die Leistung im Feld P.2 in Kilowatt.
Wofür ist der kW-Wert wichtig?
Für nahezu alle amtlichen und finanziellen Belange zählt der kW-Wert: bei der Zulassung, bei der Kfz-Versicherung (Typklasse) und bei der Kfz-Steuer. Wer Einheiten generell ineinander umrechnen möchte, findet im Einheiten-Rechner weitere Größen wie Länge, Gewicht und Geschwindigkeit.
📊 Beispielrechnungen
So wirken sich typische Motorleistungen aus:
Beispiel 1: Kompaktwagen mit 100 PS
Beispiel 2: Fahrzeugschein zeigt 110 kW
⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle
Fehler 1: Falscher Faktor
Häufig wird mit „0,735” oder „1,36” gerechnet. Für eine grobe Schätzung reicht das, für die exakte Angabe gilt aber 0,73549875 bzw. 1,35962.
Fehler 2: Richtung verwechselt
kW ist die kleinere Zahl, PS die größere. Wer 100 kW mit 0,735 multipliziert, erhält einen viel zu kleinen Wert. Merke: von PS zu kW wird die Zahl kleiner.
Fehler 3: PS ist nicht gleich „hp”
Die metrische PS (735,5 W) unterscheidet sich leicht von der angelsächsischen Horsepower (hp, 745,7 W). Bei US-Importen kann die hp-Angabe minimal abweichen.
Sonderfall: Nenn- vs. Spitzenleistung
Vor allem bei Elektroautos werden Dauer-, Nenn- und Spitzenleistung unterschieden. Im Fahrzeugschein steht die maßgebliche Nennleistung in kW – die Umrechnung gilt für jeden dieser Werte gleich.
❓ Häufig gestellte Fragen zur kW-PS-Umrechnung
Wie rechne ich kW in PS um?
Multiplizieren Sie den kW-Wert mit 1,35962. Beispiel: 110 kW × 1,35962 = rund 149,56 PS. Als Faustregel können Sie kW auch mit 4/3 multiplizieren.
Wie rechne ich PS in kW um?
Multiplizieren Sie den PS-Wert mit 0,73549875. Beispiel: 100 PS × 0,73549875 = 73,55 kW. Als Faustregel können Sie PS auch mit 3/4 multiplizieren.
Wie viel kW hat 1 PS?
1 PS entspricht exakt 0,73549875 kW (735,49875 Watt). Dieser Wert ist über die DIN 66036 definiert: die Leistung, um 75 kg in einer Sekunde einen Meter hochzuheben.
Wie viel PS hat 1 kW?
1 kW entspricht rund 1,35962 PS. Der Wert ist der Kehrwert des PS-Faktors (1 ÷ 0,73549875).
Warum steht im Fahrzeugschein nur kW?
Seit dem 1. Januar 1978 ist das Kilowatt in Deutschland die einzig gesetzliche Einheit für Motorleistung. PS darf nur noch zusätzlich angegeben werden, die kW-Angabe muss im Vordergrund stehen. Im Fahrzeugschein finden Sie die Leistung im Feld P.2 in kW.
Welcher Wert zählt für die Kfz-Steuer?
Maßgeblich ist immer der eingetragene kW-Wert – nicht die PS-Angabe. Für die genaue Berechnung der jährlichen Steuer nutzen Sie unseren Kfz-Steuer-Rechner.