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Privatinsolvenz-Rechner

Pfändungsfreigrenze & pfändbares Einkommen berechnen

z.B. Ehepartner, Kinder, geschiedene Ehepartner (nur wenn du tatsächlich Unterhalt zahlst)

Pfändungsfrei (dir verbleibend)

1.841,99 €
73,7 % deines Einkommens

Pfändbarer Betrag (an Gläubiger)

658,01 €
26,3 % deines Einkommens

📅 Jahresübersicht (bei 3 Jahren Insolvenz)

22.103,88 €
behältst du pro Jahr
7.896,12 €
wird pro Jahr gepfändet
23.688,36 €
gesamt in 3 Jahren

📊 Berechnung im Detail

Dein Nettoeinkommen2.500,00 €
Pfändungsfreigrenze (ohne Unterhalt)1.559,99 €
Betrag über Freigrenze940,01 €
− Unpfändbarer Anteil (30,0 %)282,00 €
= Pfändbarer Betrag658,01 €
Dir verbleibt1.841,99 €

📋 Pfändungsfreigrenzen 2025/2026

UnterhaltsberechtigtePfändungsfreigrenze
KeineDeine Situation1.559,99 €
12.149,99 €
22.469,99 €
32.799,99 €
43.119,99 €
5 oder mehr3.449,99 €

Gültig seit 01.07.2025 • Alles über 4.767,00 € ist voll pfändbar

ℹ️ So funktioniert's

  • Pfändungsfreigrenze sichert dein Existenzminimum – dieser Betrag ist unpfändbar
  • Unterhaltspflichten erhöhen den geschützten Betrag erheblich
  • Mehrverdienst über der Freigrenze wird nur teilweise gepfändet (30-90%)
  • Privatinsolvenz dauert in der Regel 3 Jahre (Restschuldbefreiung)
  • Grenzen werden jährlich zum 1. Juli an das Existenzminimum angepasst

💰 Was zählt zum Nettoeinkommen?

✓ Pfändbar:

  • • Lohn und Gehalt (netto)
  • • Arbeitslosengeld I
  • • Altersrente
  • • Bürgergeld (über Grenze)

✗ Nicht pfändbar (§ 850a ZPO):

  • • Kindergeld, Wohngeld
  • • Urlaubsgeld (Hälfte, max. 600€)
  • • Überstundenvergütungen
  • • VWL, Aufwandsentschädigungen

🏦 Wichtig: P-Konto (Pfändungsschutzkonto)

Um dein Guthaben auf dem Girokonto zu schützen, solltest du es in ein P-Konto umwandeln.

  • Basispfändungsschutz: 1.560,00 € pro Monat
  • Erhöhung für Unterhaltsberechtigte möglich
  • Kostenlose Umwandlung bei deiner Bank
  • Bescheinigung von Schuldnerberatung für höheren Schutz

⚠️ Sonderfall: Unterhaltspfändung (§ 850d ZPO)

Bei Pfändungen wegen nicht gezahltem Unterhalt gelten die normalen Pfändungsgrenzen NICHT!

Dem Schuldner verbleibt nur der Sozialhilfebedarf (aktuell 563 € für Alleinstehende). Diese Berechnung gilt nur für normale Schulden.

🆘 Kostenlose Hilfe: Schuldnerberatung

Wenn du Schulden hast oder eine Privatinsolvenz erwägst, kannst du kostenlose Beratung erhalten:

🏛️

Kommunale Schuldnerberatung

Bei Stadt oder Landkreis

Caritas / Diakonie

Kirchliche Beratungsstellen

🤝

Verbraucherzentrale

verbraucherzentrale.de →

DRK / AWO

Wohlfahrtsverbände

📝 Ablauf einer Privatinsolvenz

1

Außergerichtlicher Einigungsversuch

Mit Hilfe einer Schuldnerberatung versuchst du, dich mit den Gläubigern zu einigen.

2

Antrag auf Privatinsolvenz

Scheitert die Einigung, stellst du beim Insolvenzgericht einen Antrag.

3

Wohlverhaltensphase (3 Jahre)

Pfändbares Einkommen geht an den Treuhänder zur Schuldenbegleichung.

4

Restschuldbefreiung

Nach 3 Jahren werden verbleibende Schulden erlassen – du bist schuldenfrei!

Privatinsolvenz: Alles zu Pfändungsfreigrenzen

Mit unserem Privatinsolvenz-Rechner berechnen Sie, wie viel von Ihrem Einkommen gepfändet werden kann und wie viel Ihnen bleibt. Die Berechnung basiert auf den aktuellen Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2025 nach § 850c ZPO.

Was ist eine Privatinsolvenz?

Die Privatinsolvenz (offiziell: Verbraucherinsolvenzverfahren) ist ein gerichtliches Verfahren für überschuldete Privatpersonen. Das Ziel: Nach einer Wohlverhaltensphase werden die restlichen Schulden erlassen (Restschuldbefreiung).

Seit 2020 beträgt die Wohlverhaltensphase nur noch 3 Jahre (statt 6 Jahre).

Pfändungsfreigrenzen 2025/2026

Die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO werden jährlich zum 1. Juli angepasst. Aktuell gelten (ab 01.07.2025):

  • Grundfreibetrag: 1.559,99 € (ohne Unterhaltspflichten)
  • Mit 1 Unterhaltspflicht: 2.149,99 €
  • Mit 2 Unterhaltspflichten: 2.469,99 €
  • Mit 3 Unterhaltspflichten: 2.799,99 €
  • Mit 4 Unterhaltspflichten: 3.119,99 €
  • Mit 5+ Unterhaltspflichten: 3.449,99 €

Alles unterhalb dieser Grenzen ist unpfändbar und bleibt Ihnen für den Lebensunterhalt.

Wie wird der pfändbare Betrag berechnet?

Das Einkommen über der Pfändungsfreigrenze wird nicht vollständig gepfändet. Ein Teil bleibt unpfändbar (§ 850c Abs. 3 ZPO):

  • Ohne Unterhaltspflichten: 30% des Mehrbetrags unpfändbar
  • Mit 1 Unterhaltspflicht: 50% unpfändbar
  • Mit 2 Unterhaltspflichten: 60% unpfändbar
  • Mit 3 Unterhaltspflichten: 70% unpfändbar
  • Mit 4 Unterhaltspflichten: 80% unpfändbar
  • Mit 5+ Unterhaltspflichten: 90% unpfändbar

Beispielrechnung

Beispiel: Nettoeinkommen 2.500 €, 1 unterhaltsberechtigtes Kind

  • Pfändungsfreigrenze: 2.149,99 €
  • Über Freigrenze: 2.500 € - 2.149,99 € = 350,01 €
  • Davon unpfändbar (50%): 175,01 €
  • Pfändbarer Betrag: 350,01 € - 175,01 € = 175,00 €

Ihnen bleiben also 2.325 € (Freigrenze + unpfändbarer Mehrverdienst).

Ablauf der Privatinsolvenz

  1. Außergerichtlicher Einigungsversuch: Mit Hilfe einer Schuldnerberatung wird versucht, sich mit den Gläubigern zu einigen
  2. Insolvenzantrag: Scheitert die Einigung, wird beim Amtsgericht Insolvenz beantragt
  3. Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan: Ein letzter Einigungsversuch über das Gericht
  4. Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Ein Treuhänder wird bestellt, Vermögen wird verwertet
  5. Wohlverhaltensphase (3 Jahre): Pfändbares Einkommen wird an Treuhänder abgeführt
  6. Restschuldbefreiung: Nach 3 Jahren werden restliche Schulden erlassen

Was zählt zum pfändbaren Einkommen?

Zum pfändbaren Arbeitseinkommen nach § 850 ZPO gehören:

  • Lohn und Gehalt (netto)
  • Überstundenvergütungen
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • Abfindungen
  • Renten und Pensionen
  • Arbeitslosengeld I und II (Bürgergeld)

Was ist unpfändbar?

Bestimmte Einkünfte und Vermögensgegenstände sind vollständig unpfändbar:

  • Kindergeld und Erziehungsgeld
  • Pflegegeld und Blindengeld
  • Berufsunfähigkeits- und Unfallrenten (bis zur Hälfte)
  • Aufwandsentschädigungen und Spesen
  • Notwendige Arbeitsgeräte und Berufskleidung
  • Haushaltsgegenstände (soweit nötig)

P-Konto: Kontopfändungsschutz

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt Ihr Einkommen bis zur Pfändungsfreigrenze vor Kontopfändung. Jeder hat Anspruch auf Umwandlung seines Girokontos in ein P-Konto.

  • Grundfreibetrag: 1.559,99 € monatlich geschützt
  • Erhöhung durch Bescheinigung (z.B. bei Unterhaltspflichten)
  • Nur ein P-Konto pro Person erlaubt

Obliegenheiten in der Wohlverhaltensphase

Während der 3-jährigen Wohlverhaltensphase müssen Sie bestimmte Pflichten erfüllen:

  • Erwerbstätigkeit: Angemessene Arbeit ausüben oder sich um eine bewerben
  • Pfändbares Einkommen abführen: An den Treuhänder
  • Vermögenszuwächse melden: Erbschaft, Lottogewinn etc.
  • Wohnsitzwechsel melden: Dem Gericht und Treuhänder
  • Keine Bevorzugung einzelner Gläubiger

Kosten der Privatinsolvenz

Die Kosten des Verfahrens können bei Mittellosigkeit gestundet werden:

  • Gerichtskosten: ca. 900-2.000 €
  • Treuhändervergütung: ca. 1.000-2.000 € (je nach Verwertung)
  • Schuldnerberatung: Bei gemeinnützigen Stellen kostenlos

Bei Stundung werden die Kosten über 4 Jahre nach Restschuldbefreiung abgezahlt.

🆘 Hilfe & Schuldnerberatung

Kostenlose Schuldnerberatung

Gemeinnützige Beratungsstellen helfen kostenlos:

  • Caritas: Online-Beratung
  • Diakonie: Beratungsstellen vor Ort
  • AWO, DRK, Paritätischer: Je nach Region
  • Kommunale Schuldnerberatung: Stadt/Gemeinde

Wichtige Anlaufstellen

  • Insolvenzgericht: Zuständiges Amtsgericht (Wohnsitz)
  • Bundesagentur für Arbeit: Bei Arbeitslosigkeit
  • Sozialamt: Bei Existenznot

Rechtsgrundlagen

  • InsO: Insolvenzordnung (§§ 304-314)
  • ZPO: Pfändungsschutz (§§ 850-850l)
  • Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung: Jährlich aktualisiert

Vorsicht vor unseriösen Anbietern

Achtung: Einige kommerzielle "Schuldenberater" verlangen hohe Gebühren. Nutzen Sie bevorzugt die kostenlosen Angebote gemeinnütziger Stellen!