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Urlaubsentgelt: Lohn im Urlaub richtig berechnen

§ 11 BUrlG | Durchschnitt der letzten 13 Wochen | ohne Überstunden, mit Zuschlägen

Im Urlaub läuft der Lohn weiter, aber in welcher Höhe? Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn, ohne die Vergütung für Überstunden (§ 11 BUrlG). Beim festen Monatsgehalt ändert sich dadurch nichts; spannend wird es bei Stundenlohn, Schichtzulagen und Provisionen. Der Rechner ermittelt beides.

Referenzverdienst (13 Wochen, ohne Überstunden)9.360,00 €
÷ 65 Arbeitstage = Urlaubsentgelt je Urlaubstag144,00 €
Urlaubsentgelt für 10 Tage (brutto)1.440,00 €

Nach § 11 BUrlG bleiben Überstundenvergütungen außen vor; Kürzungen durch Kurzarbeit, Arbeitsausfälle oder unverschuldete Fehlzeiten im Referenzzeitraum werden herausgerechnet (es zählt der Verdienst, der ohne sie angefallen wäre). Dauerhafte Gehaltserhöhungen gelten ab sofort. Das Urlaubsentgelt ist vor Urlaubsantritt auszuzahlen.

Urlaubsentgelt vs. Urlaubsgeld: der wichtigste Unterschied

Das Urlaubsentgelt ist die gesetzlich geschuldete Lohnfortzahlung während des Urlaubs, sie steht jedem Arbeitnehmer zu und ist vor Urlaubsantritt auszuzahlen (§ 11 Abs. 2 BUrlG). Das Urlaubsgeld ist dagegen eine zusätzliche, freiwillige Sonderzahlung, auf die nur ein Anspruch besteht, wenn Arbeits- oder Tarifvertrag sie vorsehen. Wer "kein Urlaubsgeld" bekommt, bekommt also trotzdem selbstverständlich seinen normalen Lohn im Urlaub.

Was zählt in die 13 Wochen und was nicht?

Vergütungsbestandteilzählt mit?
Grundlohn / Gehaltja
Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge, Schichtzulagenja
Provisionen und leistungsabhängige Vergütungja
Vergütung für Überstundennein (§ 11 Abs. 1 S. 1)
Kurzarbeit / Arbeitsausfall / unverschuldete Fehlzeitenwerden herausgerechnet
Dauerhafte Gehaltserhöhung im Referenzzeitraumneuer Lohn gilt sofort

Sachbezüge (z.B. Verpflegung), die im Urlaub nicht weitergewährt werden, sind für die Urlaubsdauer angemessen in bar abzugelten (§ 11 Abs. 1 S. 4 BUrlG).

❓ Häufig gestellte Fragen

Wie wird das Urlaubsentgelt berechnet?
Gesamtverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn (ohne Überstundenvergütung) geteilt durch die Arbeitstage in diesem Zeitraum, mal Urlaubstage. Bei einer 5-Tage-Woche also: 13-Wochen-Verdienst ÷ 65 × Urlaubstage.
Zählen Überstunden ins Urlaubsentgelt?
Nein, die zusätzlich für Überstunden gezahlte Vergütung bleibt ausdrücklich außen vor (§ 11 Abs. 1 S. 1 BUrlG). Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit im Rahmen der normalen Arbeitszeit zählen dagegen mit.
Was gilt bei Kurzarbeit im Referenzzeitraum?
Verdienstkürzungen durch Kurzarbeit, Arbeitsausfälle oder unverschuldete Fehlzeiten bleiben für die Berechnung außer Betracht (§ 11 Abs. 1 S. 3 BUrlG): Es zählt der Verdienst, den Sie ohne die Kürzung erzielt hätten. Kurzarbeit drückt das Urlaubsentgelt also nicht.
Wann muss das Urlaubsentgelt ausgezahlt werden?
Vor Antritt des Urlaubs (§ 11 Abs. 2 BUrlG). In der Praxis läuft es meist mit der normalen Gehaltsabrechnung; bei stark schwankendem Lohn lohnt der Blick, ob der 13-Wochen-Durchschnitt korrekt angesetzt wurde.
Was passiert mit offenem Urlaub bei Kündigung?
Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, ist er abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG), pro Tag nach derselben 13-Wochen-Formel wie das Urlaubsentgelt.

Quellen: §§ 3, 7, 11 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), gesetze-im-internet.de. Tarifverträge können abweichende, für Beschäftigte günstigere Berechnungen vorsehen. Stand: Juli 2026. Keine Rechtsberatung.