Urlaubsabgeltung berechnen
Resturlaub bei Kündigung auszahlen lassen – § 7 Abs. 4 BUrlG
Ihre Angaben
Ohne einmalige Zahlungen wie Weihnachtsgeld.
Auch halbe Tage möglich.
Ihre Urlaubsabgeltung (brutto)
1.800,00 €
10 offene Urlaubstage × 180,00 € pro Tag. Die Abgeltung ist steuer- und sozialversicherungspflichtig – netto kommt entsprechend weniger an.
So wird gerechnet (§ 7 Abs. 4, § 11 BUrlG)
| Verdienst der letzten 13 Wochen (Monatsbrutto × 3) | 11.700,00 € |
| ÷ Arbeitstage in 13 Wochen (13 × 5) | 65 Tage |
| = Urlaubsentgelt pro Tag | 180,00 € |
| × 10 offene Tage = Abgeltung | 1.800,00 € |
⚠️ Bruttowert nach der 13-Wochen-Referenzmethode. Nicht berücksichtigt: Überstundenvergütung, Provisionen mit Sonderregeln, tarifliche Abweichungen, Steuer- und SV-Abzüge auf die Abgeltung. Schätzung – keine Rechtsberatung.
📚 Quellen
Wie viel Geld gibt es pro nicht genommenem Urlaubstag?
Pro offenem Urlaubstag gibt es das Urlaubsentgelt eines Arbeitstags – nach der 13-Wochen-Formel des § 11 BUrlG: Monatsbrutto × 3 ÷ (13 × Arbeitstage pro Woche). Bei 3.900 € Brutto und 5-Tage-Woche sind das 180 € brutto pro Tag; zehn offene Tage ergeben 1.800 €. Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis endet – im laufenden Job darf Urlaub nicht ausgezahlt werden.
Urlaub auszahlen lassen: Wann und wie viel
Urlaubsabgeltung gibt es nur zum Ende des Arbeitsverhältnisses: Wer bei Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Befristungsende noch offene Urlaubstage hat, bekommt sie in Geld abgegolten (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Der Anspruch entsteht automatisch – er muss aber oft aktiv geltend gemacht werden, bevor vertragliche Ausschlussfristen (häufig 3 Monate) ihn verfallen lassen.
📐 Die Formel:
Abgeltung = (Monatsbrutto × 3) ÷ (13 × Arbeitstage/Woche) × offene Urlaubstage
Rechenbeispiel: 3.500 € Brutto, 5-Tage-Woche, 7 Resttage → 10.500 ÷ 65 = 161,54 €/Tag × 7 = 1.130,78 € brutto.
Wichtig für die Erwartung: Die Abgeltung ist brutto und wird wie normaler Arbeitslohn versteuert und verbeitragt. Wie viel netto von einer Einmalzahlung übrig bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner; das laufende Urlaubsentgelt während des Urlaubs behandelt der Urlaubsentgelt-Rechner.
⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle
Auszahlung im laufenden Job erwarten
Solange das Arbeitsverhältnis besteht, ist Urlaub Erholungszeit und darf nicht ausgezahlt werden – die Abgeltung gibt es nur bei Beendigung.
Ausschlussfristen verpassen
Arbeits- und Tarifverträge enthalten oft Fristen von drei Monaten, innerhalb derer die Abgeltung schriftlich geltend gemacht werden muss – sonst verfällt der Anspruch trotz § 7 Abs. 4 BUrlG.
Netto mit Brutto verwechseln
1.800 € Abgeltung heißt nicht 1.800 € aufs Konto: Als sonstiger Bezug wird die Zahlung voll versteuert und verbeitragt – je nach Steuerklasse bleiben oft nur 55–70 % übrig.
Überstunden in die Formel packen
§ 11 BUrlG klammert Überstundenvergütungen ausdrücklich aus – gerechnet wird mit dem regulären Verdienst der letzten 13 Wochen.
❓ Häufig gestellte Fragen
Wie berechnet man die Urlaubsabgeltung?
Nach dem Referenzprinzip des § 11 BUrlG: Verdienst der letzten 13 Wochen geteilt durch die Arbeitstage in diesen 13 Wochen ergibt das Urlaubsentgelt pro Tag – bei einer 5-Tage-Woche also Monatsbrutto × 3 ÷ 65. Multipliziert mit den offenen Urlaubstagen ergibt sich die Brutto-Abgeltung. Beispiel: 3.900 € Brutto, 5-Tage-Woche, 10 Resttage → 180 € × 10 = 1.800 €.
Wann habe ich Anspruch auf Urlaubsabgeltung?
Nur wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Urlaub deshalb nicht mehr genommen werden kann (§ 7 Abs. 4 BUrlG) – etwa bei Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Befristungsende. Im laufenden Arbeitsverhältnis darf Urlaub grundsätzlich nicht ausgezahlt werden; er dient der Erholung.
Ist die Urlaubsabgeltung steuerfrei?
Nein. Die Abgeltung ist normaler Arbeitslohn: Auf sie fallen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge an, meist als sonstiger Bezug im Auszahlungsmonat. Vom Bruttobetrag des Rechners kommt netto entsprechend weniger an.
Wie viele Resttage stehen mir bei Kündigung zu?
Bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte (nach erfüllter Wartezeit) besteht der volle gesetzliche Jahresurlaub, in der ersten Jahreshälfte ein Zwölftel pro vollem Beschäftigungsmonat. Tarif- oder Arbeitsverträge regeln oft eine anteilige Kürzung auch für die zweite Jahreshälfte – für den Mehrurlaub über das gesetzliche Minimum hinaus ist das zulässig.
Verfällt nicht genommener Urlaub oder wird er abgegolten?
Solange das Arbeitsverhältnis läuft, kann Urlaub zum Jahresende bzw. 31. März verfallen – allerdings nur, wenn der Arbeitgeber zuvor konkret auf den drohenden Verfall hingewiesen hat (EuGH/BAG-Rechtsprechung). Endet das Arbeitsverhältnis, wandelt sich der noch bestehende Anspruch in Geld: die Abgeltung.
Zählen Überstunden und Weihnachtsgeld in die Berechnung?
Nein. § 11 BUrlG nimmt Überstundenvergütungen ausdrücklich aus, und einmalige Leistungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld gehören nicht zum maßgeblichen Verdienst. Bei schwankendem Lohn (Schichtzulagen, Provisionen) zählt der Durchschnitt der letzten 13 Wochen.