🇩🇪 DR

Werkstudent: Was bleibt netto vom Gehalt?

Nur 9,3 % Rentenversicherung | keine KV-, PV-, AV-Beiträge | max. 20 Std./Woche in der Vorlesungszeit

Werkstudentenjobs sind für beide Seiten günstig: Dank Werkstudentenprivileg fallen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an, nur der Rentenversicherungs-Anteil von 9,3 % wird abgezogen, zwischen 603,01 und 2.000 € sogar nur aus einem reduzierten Betrag (Übergangsbereich). Und weil der Grundfreibetrag (12.348 € im Jahr 2026) bis rund 1.200 € Monatslohn nicht überschritten wird, fällt dort keine oder nur wenig Lohnsteuer an. Der Rechner zeigt es konkret.

€

Mindestlohn 2026: 13,90 €

Vorlesungszeit: höchstens 20 Stunden

Brutto-Monatslohn (82,3 Std.)1.235,00 €
Renten­versicherung (Übergangs­bereich: 9,3 % aus 904,80 €)−84,15 €
Lohnsteuer (Näherung Steuerklasse I)−2,25 €
Netto im Monat1.148,60 €

Als Werkstudent fallen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V, § 27 Abs. 4 SGB III); versichert bleiben Sie über die studentische Krankenversicherung (eigener Beitrag) oder, solange Ihr Einkommen unter deren Grenze liegt, über die Familienversicherung. Zwischen 603,01 und 2.000 € wird Ihr Rentenbeitrag aus einer reduzierten Einnahme berechnet (Übergangsbereich, § 20 Abs. 2a SGB IV), die Rentenpunkte zählen trotzdem aus dem vollen Lohn (§ 70 Abs. 1a SGB VI). Steuer: Jahresnäherung Steuerklasse I; bis rund 1.200 € Monatslohn fällt wegen des Grundfreibetrags meist keine Lohnsteuer an, zu viel Einbehaltenes holt die Steuererklärung zurück.

🗓️ Zuletzt aktualisiert am 24. September 2026

Grundlage: Werkstudentenprivileg nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V und § 27 Abs. 4 SGB III (nur Rentenversicherung, Arbeitnehmeranteil 9,3 %), Übergangsbereich 603,01 bis 2.000 € nach § 20 Abs. 2 und 2a SGB IV, Minijob bis 603 € nach § 8 SGB IV mit Rentenbeitrag aus mindestens 175 € (§ 163 Abs. 8 SGB VI), Einkommensteuertarif 2026 nach § 32a EStG.

Berücksichtigt: Stundenlohn und Wochenstunden (Monatslohn = Stunden × 52 ÷ 12), Rentenbeitrag als Minijob, im Übergangsbereich oder voll, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag als Jahresnäherung in Steuerklasse I mit Arbeitnehmer- und Sonderausgaben-Pauschbetrag.

Nicht berücksichtigt: Kirchensteuer, andere Steuerklassen und weitere Einkünfte, eigene Beiträge zur studentischen Kranken- und Pflegeversicherung, die Befreiung von der Rentenversicherung im Minijob und der Wegfall des Privilegs bei mehr als 20 Wochenstunden.

Die 20-Stunden-Regel

Das Privileg gilt für ordentlich Studierende, solange das Studium im Vordergrund steht (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V, § 27 Abs. 4 SGB III). Nach ständiger Praxis heißt das: höchstens 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit. Mehr ist erlaubt in den Semesterferien sowie bei Arbeit am Abend oder am Wochenende, insgesamt aber nur befristet (mehr als 20 Stunden in höchstens 26 Wochen im Jahr). Wer dauerhaft darüber liegt, wird voll sozialversicherungspflichtig, und beim Überschreiten der Jahresarbeitszeit droht zusätzlich der Verlust der günstigen studentischen Krankenversicherung.

Werkstudent oder Minijob? Der Vergleich 2026

Minijob (bis 603 €)Werkstudent (darüber)
Verdienstgrenze603 €/Monat (2026)keine, nur 20-Std.-Regel
Rentenversicherung3,6 % Eigenanteil, unter 175 € Verdienst mehr (Befreiung möglich)9,3 % Arbeitnehmeranteil, bis 2.000 € aus reduziertem Betrag (Übergangsbereich)
KV / PV / AVkeinekeine
Lohnsteuermeist pauschal durch Arbeitgebernach Steuerklasse, oft 0 €

Die Minijob-Grenze ist dynamisch: Mindestlohn (2026: 13,90 €) × 130 ÷ 3, auf volle Euro aufgerundet = 603 € (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Zum 01.01.2027 steigt sie mit dem Mindestlohn (14,60 €) auf 633 €.

❓ Häufig gestellte Fragen

Welche Abzüge hat ein Werkstudent?
Nur den Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung (9,3 %, zwischen 603,01 und 2.000 € aus einem reduzierten Betrag) und gegebenenfalls Lohnsteuer. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen aus dem Werkstudentenjob nicht an; krankenversichert bleiben Sie über die studentische Krankenversicherung oder, bis 25 und solange Ihr Einkommen unter deren Grenze liegt, über die Familienversicherung.
Ab wann zahlt ein Werkstudent Steuern?
Faustregel: Bis rund 1.200 € Monatsbrutto und Steuerklasse I bleibt die Jahressteuer wegen des Grundfreibetrags (12.348 €) bei 0 €. Behält der Arbeitgeber monatlich Lohnsteuer ein (z.B. bei schwankendem Lohn), gibt es sie über die Steuererklärung zurück.
Darf ich in den Semesterferien mehr als 20 Stunden arbeiten?
Ja, in der vorlesungsfreien Zeit dürfen Sie Vollzeit arbeiten, ohne das Privileg zu verlieren. Insgesamt gilt: mehr als 20 Wochenstunden in höchstens 26 Wochen innerhalb eines Jahres, sonst gelten Sie nicht mehr als ordentlich Studierender im Sinne der Sozialversicherung.
Was passiert mit BAföG und Familienversicherung?
Beides hat eigene Einkommensgrenzen, die unabhängig vom Werkstudentenprivileg gelten: Beim BAföG mindert Einkommen oberhalb des Freibetrags die Förderung, und die kostenlose Familienversicherung endet bei regelmäßig zu hohem Gesamteinkommen. Vor einer Aufstockung der Stunden lohnt der Blick auf beide Grenzen.
Lohnt sich die Rentenversicherung als Werkstudent überhaupt?
Die Beiträge sind nicht verloren: Sie zählen als vollwertige Pflichtbeitragszeiten für die spätere Rente und für Wartezeiten (z.B. Erwerbsminderungsschutz), und die Rentenpunkte werden auch im Übergangsbereich aus dem vollen Lohn berechnet (§ 70 Abs. 1a SGB VI). Anders als beim Minijob gibt es beim Werkstudentenjob keine Befreiungsmöglichkeit.
Wo liegt die Minijob-Grenze 2026?
Bei 603 € im Monat: Mindestlohn 13,90 € × 130 ÷ 3, auf volle Euro aufgerundet (§ 8 Abs. 1a SGB IV); 2027 steigt sie auf 633 €. Bis zu dieser Grenze ist der Job ein Minijob: Sie zahlen nur den Rentenbeitrag von 3,6 % (unter 175 € mehr) und können sich davon befreien lassen.

Quellen: § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V, § 27 Abs. 4 SGB III, § 8 Abs. 1a SGB IV (Geringfügigkeitsgrenze), § 20 Abs. 2 und 2a SGB IV (Übergangsbereich), § 70 Abs. 1a SGB VI (Rentenpunkte aus dem vollen Lohn), § 163 Abs. 8 und § 168 Abs. 1 Nr. 1b SGB VI (Rentenbeitrag im Minijob, mindestens aus 175 €), § 32a EStG (Tarif 2026), gesetze-im-internet.de; Deutsche Rentenversicherung: Lexikon Werkstudentenprivileg (20-Stunden-Regel, 26 Wochen) und Tipps für Studierende (3/2026) (Übergangsbereich auch für Studierende). Verwandt: Stundenlohn-Rechner. Stand: 24. September 2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.