🇩🇪 DR
Alle Rechner
📋

Energieausweis-Rechner 2026

Energiekennwert und Effizienzklasse berechnen

✅

Zuletzt aktualisiert am 16. Oktober 2026

Grundlage: Verbrauchsausweis-Methode (vereinfacht) – 3-Jahres-Mittel des Endenergieverbrauchs ÷ Gebäudenutzfläche AN. AN ≈ Wohnfläche × 1,35 (bis zu zwei Wohnungen mit beheiztem Keller) bzw. × 1,2 (übrige Wohngebäude), § 82 Abs. 2 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis 28.07.2026 GEG). Klassen nach § 86 / Anlage 10 GModG.

Umrechnung: Heizöl 1 l ≈ 10 kWh, Erdgas 1 m³ ≈ 10 kWh, Pellets 1 kg ≈ 4,8 kWh. Klimafaktor Default 1,0 (DWD-Witterungskorrektur). Klassengrenzen: A+ ≤30 · A ≤50 · B ≤75 · C ≤100 · D ≤130 · E ≤160 · F ≤200 · G ≤250 · H >250 kWh/(m²·a).

Nicht berücksichtigt: exaktes DWD-Witterungsverfahren, Bedarfsausweis-Berechnung, getrennter Warmwasseranteil. Ersetzt keinen amtlichen Energieausweis. Angaben ohne Gewähr.

Ab 1. Januar 2027: Verbrauchsausweise für Wohngebäude stützen sich auf zwei statt drei Jahre Verbrauchsdaten, Bezugsfläche ist dann die beheizte oder gekühlte Gebäudenutzfläche nach DIN/TS 18599: 2025-10; die Pauschale Wohnfläche × 1,35 bzw. × 1,2 bleibt (§ 82 und Anlage 10 GModG in der Fassung von Art. 2 Nr. 32 und 54, BGBl. 2026 I Nr. 226). Der Rechner rechnet nach den bis 31.12.2026 geltenden Regeln.

Energieträger der Heizung

Umrechnung: Verbrauch bereits in kWh

Verbrauch der letzten 3 Jahre (Heizung + Warmwasser), in kWh
Bezugsfläche
Gebäudenutzfläche AN ≈ Wohnfläche × 1,35 = 189 m² (§ 82 Abs. 2 GModG: × 1,35 bei bis zu zwei Wohnungen mit beheiztem Keller, sonst × 1,2)

Endenergiekennwert

95,2kWh/(m²·a)

3-Jahres-Mittel 18.000 kWh ÷ AN 189 m²

Effizienzklasse (GModG)C

🧮 So wird gerechnet

3-Jahres-Mittel = (18.000 + 19.500 + 16.500) ÷ 3 = 18.000 kWh

Kennwert = (Mittel × Klimafaktor) ÷ AN = (18.000 × 1) ÷ 189 = 95,2 kWh/(m²·a)

→ Effizienzklasse C nach Anlage 10 GModG.

Hinweis: Der Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung des Verbrauchskennwerts und der Effizienzklasse. Ein rechtsgültiger Energieausweis darf ausschließlich von berechtigten Ausstellern (z. B. Energieberater nach § 88 GModG) erstellt werden und ist für Verkauf/Vermietung Pflicht. Die vereinfachte Klimabereinigung weicht vom amtlichen DWD-Witterungsfaktor-Verfahren ab. Angaben ohne Gewähr.

Energiekennwert und Effizienzklasse berechnen

Mit dem Energieausweis-Rechner schätzen Sie den Endenergiekennwert Ihres Hauses in kWh pro Quadratmeter und Jahr und ermitteln die zugehörige Effizienzklasse von A+ bis H. Grundlage ist die Logik des Verbrauchsausweises: der reale Energieverbrauch der letzten drei Jahre, bezogen auf die Gebäudenutzfläche.

Die Formel

  • 3-Jahres-Mittel = (V1 + V2 + V3) ÷ 3, in kWh
  • Nutzfläche AN ≈ Wohnfläche × 1,35 bei bis zu zwei Wohnungen mit beheiztem Keller, sonst × 1,2
  • Kennwert = (Mittel × Klimafaktor) ÷ AN in kWh/(m²·a)

Verbräuche in Litern Öl, Kubikmetern Gas oder Kilogramm Pellets werden zuerst in Kilowattstunden umgerechnet: Heizöl und Erdgas mit rund Faktor 10, Holzpellets mit etwa 4,8 kWh/kg. Der Klimafaktor gleicht milde oder strenge Winter am Standort aus – standardmäßig 1,0, also ohne Korrektur.

Warum mal 1,35 oder 1,2?

Der Energieausweis bezieht sich nicht auf die Wohnfläche, sondern auf die Gebäudenutzfläche AN nach GModG, in die auch beheizte Nebenflächen eingehen. Ist sie nicht bekannt, darf sie bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen und beheiztem Keller pauschal mit dem 1,35-Fachen der Wohnfläche angesetzt werden, bei übrigen Wohngebäuden mit dem 1,2-Fachen (§ 82 Abs. 2 GModG). Den Faktor wählt der Rechner aus der Zahl der Wohnungen und der Angabe zum Keller; wer die AN bereits kennt, kann sie direkt eingeben.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

Dieser Rechner bildet den Verbrauchsausweis ab, der auf den tatsächlichen Heizkosten basiert und stark vom Nutzerverhalten abhängt. Der Bedarfsausweis dagegen wird aus dem baulichen Zustand des Gebäudes berechnet und ist aufwändiger. Für ältere, kleinere Häuser ist bei Verkauf/Vermietung teils der Bedarfsausweis Pflicht.

Effizienzklassen und ihre Bedeutung

Die Skala reicht von A+ (Neubau-/Passivhaus-Niveau, ≤ 30 kWh/m²a) bis H (unsanierter Altbau, > 250). Die Klasse landet seit 2014 auf jedem Energieausweis und wird in Immobilienanzeigen zunehmend wichtig – sie beeinflusst Kaufpreis, Miete und die Frage, ob eine Sanierung ansteht.

📋 Effizienzklassen nach GModG (Wohngebäude)

Endenergiekennwert in kWh/(m²·a) und zugehörige Effizienzklasse (Anlage 10 GModG).

Klasse kWh/(m²·a) typisch
A+≤ 30Passivhaus
A> 30–50KfW-Effizienzhaus
B> 50–75Neubau
C> 75–100saniert
D> 100–130teilsaniert
E> 130–160älterer Bestand
F> 160–200unsaniert
G> 200–250Altbau
H> 250sanierungsbedürftig

Quellen: § 86 GModG, Anlage 10 GModG, § 82 GModG (Gebäudenutzfläche), BGBl. 2026 I Nr. 226 (Änderungen ab 01.01.2027).

📊 Beispielrechnungen

Drei Haushalte mit unterschiedlichen Energieträgern (Klimafaktor 1,0):

Beispiel 1: Gasheizung, 140 m² Wohnfläche

Verbrauch (kWh):
18.000 / 19.500 / 16.500 → Mittel 18.000
Nutzfläche AN:
140 × 1,35 = 189 m² (Einfamilienhaus mit beheiztem Keller)
Kennwert:
18.000 ÷ 189 ≈ 95,2 → Klasse C

Beispiel 2: Ölheizung, 150 m² Wohnfläche

Verbrauch (Liter):
2.200 / 2.400 / 2.000 → Mittel 2.200 l ≈ 22.000 kWh
Nutzfläche AN:
150 × 1,35 = 202,5 m² (Einfamilienhaus mit beheiztem Keller)
Kennwert:
22.000 ÷ 202,5 ≈ 108,6 → Klasse D

Beispiel 3: Gas in m³, 120 m² Wohnfläche

Verbrauch (m³):
1.500 / 1.600 / 1.400 → Mittel 1.500 m³ ≈ 15.000 kWh
Nutzfläche AN:
120 × 1,35 = 162 m² (Einfamilienhaus mit beheiztem Keller)
Kennwert:
15.000 ÷ 162 ≈ 92,6 → Klasse C
💡 Tipp: Nutzen Sie drei zusammenhängende, vollständige Abrechnungsjahre. Ein einzelnes mildes oder strenges Jahr verzerrt das Ergebnis – der Mittelwert glättet das.

⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle

Fehler 1: Wohnfläche statt Nutzfläche

Der Kennwert bezieht sich auf die Gebäudenutzfläche AN, nicht auf die Wohnfläche. Ohne den Faktor 1,35 bzw. 1,2 fällt der Kennwert zu hoch und die Klasse zu schlecht aus.

Fehler 2: Einheit nicht umrechnen

Gas in m³ oder Öl in Litern muss erst in kWh umgerechnet werden (Faktor ~10). Wer die Rohmenge direkt durch die Fläche teilt, erhält einen völlig falschen Wert.

Fehler 3: Nur ein Jahr verwenden

Der Verbrauchsausweis verlangt drei zusammenhängende Jahre. Ein einzelnes Jahr ist zu stark vom Wetter und vom Verhalten abhängig und nicht aussagekräftig.

Sonderfall: Warmwasser separat

Wird das Warmwasser elektrisch oder getrennt erzeugt, fehlt dieser Anteil im Heizverbrauch. Für einen exakten Kennwert muss er pauschal ergänzt werden – das amtliche Verfahren regelt das genauer.

Sonderfall: Klimabereinigung

Das amtliche Verfahren bereinigt den Heizverbrauch mit einem standortgenauen DWD-Witterungsfaktor je PLZ. Die hier nutzbare Pauschale (Default 1,0) ist eine Vereinfachung und kann vom amtlichen Wert abweichen.

❓ Häufig gestellte Fragen zum Energieausweis

Wie berechnet man die Energieeffizienzklasse?

Man bildet das 3-Jahres-Mittel des Energieverbrauchs in kWh und teilt es durch die Gebäudenutzfläche AN (pauschal Wohnfläche × 1,35, bei mehr als zwei Wohnungen oder ohne beheizten Keller × 1,2). Das Ergebnis in kWh/(m²·a) wird der Skala nach Anlage 10 GModG zugeordnet: bis 30 ist A+, über 250 ist H.

Was ist ein guter Energiekennwert?

Werte unter 50 kWh/(m²·a) (Klasse A/A+) entsprechen Neubau- oder Effizienzhaus-Niveau. Ein saniertes Haus liegt oft bei 75–100 (Klasse C), ein unsanierter Altbau bei über 200 (Klasse G/H). Je kleiner der Wert, desto besser.

Wie rechne ich Gas oder Öl in kWh um?

Als Faustregel entsprechen 1 Liter Heizöl und 1 m³ Erdgas jeweils rund 10 kWh, 1 kg Holzpellets etwa 4,8 kWh. Der genaue Gas-Faktor steht über Brennwert und Zustandszahl auf der Abrechnung. Wer den Verbrauch schon in kWh hat, nutzt ihn direkt.

Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis?

Der Verbrauchsausweis basiert auf den realen Heizkosten der letzten drei Jahre und hängt vom Nutzerverhalten ab. Der Bedarfsausweis wird aus dem baulichen Zustand berechnet und ist objektiver, aber aufwändiger. Dieser Rechner bildet den Verbrauchsausweis ab.

Warum wird die Wohnfläche mit 1,35 oder 1,2 multipliziert?

Der Energieausweis nutzt die Gebäudenutzfläche AN, nicht die Wohnfläche. Ist sie nicht bekannt, darf sie pauschal angesetzt werden: bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen und beheiztem Keller mit dem 1,35-Fachen der Wohnfläche, bei allen anderen Wohngebäuden mit dem 1,2-Fachen (§ 82 Abs. 2 GModG). Der Rechner wählt den Faktor aus Ihren Angaben zu Wohnungen und Keller.

Ersetzt der Rechner einen offiziellen Energieausweis?

Nein. Der Rechner liefert nur eine Orientierung. Ein rechtsgültiger Energieausweis darf ausschließlich von berechtigten Ausstellern nach § 88 GModG erstellt werden und ist für Verkauf und Vermietung gesetzlich vorgeschrieben.

Wo kann ich einen Energieausweis erstellen lassen bzw. beantragen?

Einen Energieausweis „beantragt“ man nicht bei einer Behörde – man lässt ihn von einer ausstellungsberechtigten Person nach § 88 GModG erstellen: Energieberater (z. B. aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes), Architekten, Bauingenieure oder entsprechend qualifizierte Handwerksmeister und Schornsteinfeger. Der einfache Verbrauchsausweis lässt sich mit den Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre oft online für ca. 50–100 € erstellen; der aufwendigere Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Analyse kostet je nach Gebäude etwa 300–500 €. Gültig ist jeder Ausweis 10 Jahre.