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Hundesteuer-Rechner

Hundesteuer nach Stadt berechnen – kostenlos & sofort

🐕Hundesteuer berechnen

Hundesteuer in Aachen

Jährliche Hundesteuer
132,00 €
pro Jahr
11,00 €
pro Monat
33,00 €
pro Quartal
🐕 Erster Hund← Ihre Auswahl132,00 € / Jahr
🐕‍🦺 Zweiter Hund156,00 € / Jahr
⚠️ Listenhund660,00 € / Jahr
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Hinweis zu den Steuersätzen

Die angegebenen Beträge entsprechen dem Stand 2025/2026 und können sich durch Satzungsänderungen der Gemeinde jederzeit ändern. Bitte verifizieren Sie die aktuelle Höhe bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt oder der Stadtverwaltung.

📊Vergleich: Hundesteuer in deutschen Großstädten

Stadt1. Hund2. HundListenhund
Aachen132,00 €156,00 €660,00 €
Augsburg84,00 €84,00 €420,00 €
Berlin120,00 €180,00 €600,00 €
Bielefeld132,00 €180,00 €600,00 €
Bochum156,00 €156,00 €852,00 €
Bonn180,00 €252,00 €1,08 €
Braunschweig132,00 €192,00 €660,00 €
Bremen150,00 €150,00 €600,00 €
Dortmund156,00 €156,00 €612,00 €
Dresden108,00 €108,00 €504,00 €

💡Tipps zur Hundesteuer

Rechtzeitig anmelden: Melden Sie Ihren Hund innerhalb von 2 Wochen nach Anschaffung beim Ordnungsamt an. Die Hundesteuermarke muss der Hund im öffentlichen Raum tragen.

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Befreiungen möglich: Blindenhunde, Rettungshunde, Therapiehunde und Diensthunde sind in vielen Gemeinden von der Steuer befreit. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde über mögliche Ermäßigungen.

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Tierheimhunde: Viele Gemeinden gewähren im ersten Jahr eine Befreiung oder Ermäßigung für Hunde aus dem Tierheim.

⚠️

Nicht-Anmeldung ist teuer: Wer seinen Hund nicht anmeldet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 € sowie die Nachzahlung der Steuer.

Hundesteuer in Deutschland: Alles was Sie wissen müssen

Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer, die von Städten und Gemeinden in Deutschland erhoben wird. Rechtsgrundlage sind die Kommunalabgabengesetze (KAG) der jeweiligen Bundesländer sowie die örtliche Hundesteuersatzung. Die Steuer wird für das Halten eines Hundes im Gemeindegebiet fällig – unabhängig von Rasse, Größe oder Alter des Tieres.

Was ist die Hundesteuer?

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer gemäß Art. 105 Abs. 2a GG. Sie dient primär der Einnahmeerzielung der Gemeinden, hat aber auch eine Lenkungsfunktion: Durch die finanzielle Belastung soll die Hundehaltung auf ein vertretbares Maß begrenzt werden. In Deutschland gibt es rund 10,6 Millionen Hunde (Stand 2024). Die Steuer wird jährlich erhoben und ist pro Hund zu entrichten.

Wie hoch ist die Hundesteuer?

Die Höhe der Hundesteuer variiert erheblich von Gemeinde zu Gemeinde. Typische Beträge für den ersten Hund liegen zwischen 50 € und 200 € pro Jahr. Für den zweiten und jeden weiteren Hund ist die Steuer häufig höher (Staffelung). Die teuersten Steuersätze gelten für sogenannte Listenhunde – hier können bis zu 1.000 € pro Jahr und mehr anfallen.

Hund anmelden: Hundesteuermarke erhalten

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund beim zuständigen Ordnungsamt oder der Gemeindekasse anzumelden. Die Anmeldefrist beträgt in den meisten Gemeinden zwei Wochen nach Anschaffung des Hundes. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke, die der Hund im öffentlichen Raum sichtbar tragen muss.

Für die Anmeldung benötigen Sie in der Regel:

  • Personalausweis
  • Impfpass des Hundes
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung (in vielen Bundesländern Pflicht)
  • Bei Listenhunden: Sachkundenachweis und/oder Wesenstest

Listenhunde / Kampfhunde: Erhöhte Steuer

Für sogenannte Listenhunde (umgangssprachlich „Kampfhunde") gelten deutlich höhere Steuersätze. Als Listenhunde werden Rassen eingestuft, die nach den jeweiligen Landeshundegesetzen als potenziell gefährlich gelten. Typische Rassen sind:

  • Kategorie 1 (unwiderlegbar gefährlich): American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier
  • Kategorie 2 (vermutet gefährlich): Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge u.a. (je nach Bundesland unterschiedlich)

Die erhöhte Steuer soll die Haltung dieser Rassen regulieren. In einigen Gemeinden beträgt die Steuer für Listenhunde das 5- bis 10-Fache des regulären Satzes.

Befreiungen und Ermäßigungen

In vielen Gemeinden gibt es Befreiungen oder Ermäßigungen für bestimmte Hunde:

  • Blindenführhunde: Vollständige Steuerbefreiung in fast allen Gemeinden
  • Rettungshunde: Befreiung oder Ermäßigung bei nachgewiesener Ausbildung
  • Therapiehunde: Ermäßigung in vielen Gemeinden
  • Diensthunde: Polizei-, Zoll- und Bundeswehrhunde sind steuerfrei
  • Hunde aus dem Tierheim: Oft Befreiung im ersten (oder ersten und zweiten) Jahr
  • Jagdhunde: In einigen ländlichen Gemeinden befreit oder ermäßigt
  • Herdenschutzhunde: In landwirtschaftlichen Betrieben oft befreit

Was passiert, wenn man den Hund nicht anmeldet?

Die Nicht-Anmeldung eines Hundes ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € geahndet werden. Zusätzlich müssen Sie die Steuer nachzahlen – oft bis zu vier Jahre rückwirkend. Kommunen setzen zunehmend auf Kontrollen durch den Außendienst und Datenabgleiche (z.B. mit Tierarztregistern und Hunderegistern wie TASSO).

Hundesteuer absetzen: Geht das?

Die Hundesteuer ist in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Sie zählt zu den privaten Aufwendungen und kann weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn der Hund beruflich eingesetzt wird (z.B. Therapiehund einer Praxis, Wachhund eines Unternehmens) – dann kann die Steuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Hundesteuer in anderen Ländern

Die Hundesteuer ist keine deutsche Besonderheit: Auch in Österreich und der Schweiz gibt es eine kommunale Hundesteuer. In den Niederlanden wurde die Hundesteuer 2023 in den meisten Gemeinden abgeschafft. In Großbritannien und Frankreich gibt es keine Hundesteuer. In Deutschland wird die Abschaffung regelmäßig diskutiert, bislang ohne Erfolg.

🧮 Rechenbeispiele

Beispiel 1: Ein Hund in Berlin

Sie halten einen Labrador in Berlin.
Jährliche Steuer: 120,00 €
Monatlich: 10,00 €

Beispiel 2: Zwei Hunde in Stuttgart

Sie halten zwei Hunde in Stuttgart.
1. Hund: 108,00 € / Jahr
2. Hund: 216,00 € / Jahr
Gesamt: 324,00 € / Jahr (27,00 € / Monat)

Beispiel 3: Listenhund in Köln

Sie halten einen American Staffordshire Terrier in Köln.
Jährliche Steuer: 912,00 €
Monatlich: 76,00 € – das ist 6× so viel wie für einen regulären Hund (156 €/Jahr).