Krypto-Steuer-Rechner 2026
Bitcoin, Ethereum & alle Coins – §23 EStG
₿ Krypto-Verkäufe eingeben
📉 Verlustverrechnung
Noch nicht verrechnete Krypto-Verluste aus früheren Jahren
👤 Steuerliche Situation
Dein Einkommen (Gehalt, Rente etc.) nach Abzug von Werbungskosten & Sonderausgaben
Krypto-Steuer (§23 EStG)
Steuer auf 3.000 € steuerpflichtigen Gewinn
📊 Berechnung im Detail
Freigrenze: 1.000 €
Gewinn überschreitet Freigrenze – gesamter Betrag wird besteuert!
⚖️ §23 EStG – Krypto-Besteuerung in Deutschland
- 🎯Haltefrist 1 Jahr: Gewinne aus Krypto-Verkäufen nach über 1 Jahr Haltedauer sind komplett steuerfrei!
- 💰Freigrenze 1.000 €: Gewinne unter der Freigrenze sind steuerfrei. Aber Achtung: Überschreitest du die Grenze, wird der gesamte Gewinn besteuert!
- 📊Persönlicher Steuersatz: Krypto wird NICHT mit 25% Abgeltungsteuer besteuert, sondern mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz (14-45%)!
- 📉Verlustverrechnung: Krypto-Verluste können nur mit Krypto-Gewinnen (und anderen privaten Veräußerungsgeschäften) verrechnet werden – nicht mit Gehalt oder Kapitalerträgen!
- 📋FIFO-Prinzip: Bei Verkäufen gilt standardmäßig "First In, First Out" – die zuerst gekauften Coins werden zuerst verkauft.
⚠️ Wichtige Hinweise
- ✓Dokumentation: Führe genaue Aufzeichnungen über alle Käufe, Verkäufe und die Haltedauer. Das Finanzamt kann Nachweise verlangen!
- ✓Steuererklärung: Krypto-Gewinne müssen in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) deklariert werden.
- ✓Staking & Lending: Laut BMF-Schreiben 2022 verlängert Staking die Haltefrist NICHT. Staking-Rewards sind bei Zufluss als sonstige Einkünfte steuerpflichtig.
- ✓Mining: Mining-Erlöse sind gewerbliche Einkünfte und werden anders behandelt.
- ⚠️Dieser Rechner dient zur Orientierung – für die Steuererklärung konsultiere einen Steuerberater!
🏛️ Zuständige Behörden & Anlaufstellen
Krypto-Steuer 2026: Das musst du wissen
Gewinne aus Bitcoin, Ethereum und anderen Kryptowährungen sind in Deutschland steuerpflichtig – aber mit wichtigen Ausnahmen! Mit unserem Krypto-Steuer-Rechner berechnest du schnell, wie viel Steuer du auf deine Krypto-Gewinne zahlen musst.
🎯 Die wichtigste Regel für Krypto-Steuern:
Haltefrist über 1 Jahr = komplett steuerfrei!
Wenn du deine Coins mindestens 365 Tage hältst, zahlst du auf Gewinne keine Steuern – egal wie hoch!
§23 EStG – So werden Kryptos besteuert
Kryptowährungen gelten steuerlich als private Veräußerungsgeschäfte nach §23 EStG. Das bedeutet:
- Haltefrist >1 Jahr: Gewinne sind komplett steuerfrei
- Haltefrist <1 Jahr: Gewinne werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert
- Freigrenze: 1.000 € pro Jahr (seit 2024, vorher 600 €)
- ACHTUNG: Die 1.000 € sind eine Freigrenze, kein Freibetrag!
Freigrenze vs. Freibetrag – Der wichtige Unterschied
Viele verwechseln Freigrenze und Freibetrag – aber der Unterschied ist entscheidend:
✓ Freigrenze (1.000 €)
Gewinne bis 1.000 € = steuerfrei
Gewinne über 1.000 € = gesamter Betrag wird besteuert!
Beispiel: 1.001 € Gewinn → 1.001 € sind steuerpflichtig!
Freibetrag (zum Vergleich)
Nur der Betrag über der Grenze wäre steuerpflichtig.
Bei Krypto gilt das NICHT!
Persönlicher Steuersatz – Nicht 25%!
Anders als bei Aktien und ETFs (25% Abgeltungsteuer) werden Krypto-Gewinne zum persönlichen Einkommensteuersatz besteuert:
- 14% – ab Grundfreibetrag (12.348 € in 2026)
- 24% – ab ca. 17.800 € zu versteuerndes Einkommen
- 42% – ab ca. 69.879 € zu versteuerndes Einkommen
- 45% – ab 277.826 € (Reichensteuer)
Wichtig: Der Krypto-Gewinn wird zum sonstigen Einkommen addiert und dann mit dem Grenzsteuersatz besteuert!
FIFO-Prinzip – Welche Coins verkaufst du?
Wenn du mehrfach dieselbe Kryptowährung gekauft hast, gilt das FIFO-Prinzip (First In, First Out): Die zuerst gekauften Coins werden als zuerst verkauft betrachtet.
💡 Beispiel:
Du kaufst am 01.01.2024 einen Bitcoin für 40.000 €
Du kaufst am 01.06.2024 einen Bitcoin für 50.000 €
Du verkaufst am 15.01.2025 einen Bitcoin für 60.000 €
→ Es gilt der erste Kauf (01.01.2024) → Haltefrist über 1 Jahr → steuerfrei!
Verluste verrechnen
Krypto-Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden:
- Verluste aus Krypto-Verkäufen mindern steuerpflichtige Krypto-Gewinne
- Nicht verrechnete Verluste können in Folgejahre vorgetragen werden (Verlustvortrag)
- Aber: Krypto-Verluste können NICHT mit Gehalt oder Kapitalerträgen verrechnet werden!
Staking, Lending & Mining
Bei Staking und Lending gibt es Sonderregeln:
- ✅ Staking-Einnahmen: Laut BMF-Schreiben 2022 verlängert Staking die Haltefrist NICHT auf 10 Jahre. Es bleibt bei 1 Jahr. Die Staking-Rewards selbst sind bei Zufluss als sonstige Einkünfte steuerpflichtig.
- ⚠️ Lending: Zinsen aus Lending sind sonstige Einkünfte nach §22 Nr.3 EStG (persönlicher Steuersatz, nicht 25% Abgeltungsteuer)
- ⚠️ Mining: Kann gewerbliche Einkünfte darstellen – andere Regeln!
Diese Bereiche sind rechtlich komplex – konsultiere einen Steuerberater!
Krypto in der Steuererklärung
Krypto-Gewinne gehören in die Anlage SO (Sonstige Einkünfte) deiner Steuererklärung:
- Zeile 11: Summe der privaten Veräußerungsgeschäfte
- Zeile 44-48: Details zu einzelnen Geschäften
- Führe genaue Aufzeichnungen: Kaufdatum, Kaufpreis, Verkaufsdatum, Verkaufspreis
- Das Finanzamt kann Nachweise (Screenshots, Transaktionshistorie) verlangen!
📱 Tipp: Nutze eine Krypto-Steuersoftware wie CoinTracking, Blockpit oder Accointing, um alle Transaktionen automatisch zu erfassen und den Steuerreport zu erstellen.
🏛️ Offizielle Ressourcen
BMF-Schreiben zu Kryptowährungen
Das Bundesfinanzministerium hat 2022 ein umfassendes Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen veröffentlicht – die offizielle Richtlinie für Finanzämter.
BMF-Schreiben vom 09.05.2022 →Gesetzliche Grundlage
§23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte →Steuererklärung online
ELSTER – Anlage SO →