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Krypto-Steuer-Rechner 2026

Bitcoin, Ethereum & alle Coins – §23 EStG

Krypto-Verkäufe eingeben

Transaktion 1
3.000 € Gewinn (steuerpflichtig)

📉 Verlustverrechnung

Noch nicht verrechnete Krypto-Verluste aus früheren Jahren

👤 Steuerliche Situation

Dein Einkommen (Gehalt, Rente etc.) nach Abzug von Werbungskosten & Sonderausgaben

Krypto-Steuer (§23 EStG)

1.017 €

Steuer auf 3.000 € steuerpflichtigen Gewinn

Grenzsteuersatz34,4 %
Effektiver Satz33,9 %
Netto-Gewinn1.983 €

📊 Berechnung im Detail

Gewinne (Haltefrist unter 1 Jahr)3.000 €
Nach Verlustverrechnung3.000 €
⚠️

Freigrenze: 1.000 €

Gewinn überschreitet Freigrenze – gesamter Betrag wird besteuert!

Zu versteuernder Gewinn3.000 €
Steuern (persönlicher Steuersatz)1.017 €
Einkommensteuer (Grenzsteuersatz 34,4 %)1.017 €
Netto-Gewinnnach Steuern
1.983 €

⚖️ §23 EStG – Krypto-Besteuerung in Deutschland

  • 🎯Haltefrist 1 Jahr: Gewinne aus Krypto-Verkäufen nach über 1 Jahr Haltedauer sind komplett steuerfrei!
  • 💰Freigrenze 1.000 €: Gewinne unter der Freigrenze sind steuerfrei. Aber Achtung: Überschreitest du die Grenze, wird der gesamte Gewinn besteuert!
  • 📊Persönlicher Steuersatz: Krypto wird NICHT mit 25% Abgeltungsteuer besteuert, sondern mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz (14-45%)!
  • 📉Verlustverrechnung: Krypto-Verluste können nur mit Krypto-Gewinnen (und anderen privaten Veräußerungsgeschäften) verrechnet werden – nicht mit Gehalt oder Kapitalerträgen!
  • 📋FIFO-Prinzip: Bei Verkäufen gilt standardmäßig "First In, First Out" – die zuerst gekauften Coins werden zuerst verkauft.

⚠️ Wichtige Hinweise

  • Dokumentation: Führe genaue Aufzeichnungen über alle Käufe, Verkäufe und die Haltedauer. Das Finanzamt kann Nachweise verlangen!
  • Steuererklärung: Krypto-Gewinne müssen in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) deklariert werden.
  • Staking & Lending: Laut BMF-Schreiben 2022 verlängert Staking die Haltefrist NICHT. Staking-Rewards sind bei Zufluss als sonstige Einkünfte steuerpflichtig.
  • Mining: Mining-Erlöse sind gewerbliche Einkünfte und werden anders behandelt.
  • ⚠️Dieser Rechner dient zur Orientierung – für die Steuererklärung konsultiere einen Steuerberater!

🏛️ Zuständige Behörden & Anlaufstellen

📋

Finanzamt

Anlage SO zur Steuererklärung

ELSTER Online →
📞

Bürgertelefon BMF

Fragen zu Krypto-Steuern

030 18 333-0 →
💼

Steuerberater

Komplexe Krypto-Fälle

Steuerberaterkammer →
📚

BMF-Schreiben Krypto

Offizielle Richtlinien

BMF-Schreiben 2022 →

Krypto-Steuer 2026: Das musst du wissen

Gewinne aus Bitcoin, Ethereum und anderen Kryptowährungen sind in Deutschland steuerpflichtig – aber mit wichtigen Ausnahmen! Mit unserem Krypto-Steuer-Rechner berechnest du schnell, wie viel Steuer du auf deine Krypto-Gewinne zahlen musst.

🎯 Die wichtigste Regel für Krypto-Steuern:

Haltefrist über 1 Jahr = komplett steuerfrei!
Wenn du deine Coins mindestens 365 Tage hältst, zahlst du auf Gewinne keine Steuern – egal wie hoch!

§23 EStG – So werden Kryptos besteuert

Kryptowährungen gelten steuerlich als private Veräußerungsgeschäfte nach §23 EStG. Das bedeutet:

  • Haltefrist >1 Jahr: Gewinne sind komplett steuerfrei
  • Haltefrist <1 Jahr: Gewinne werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert
  • Freigrenze: 1.000 € pro Jahr (seit 2024, vorher 600 €)
  • ACHTUNG: Die 1.000 € sind eine Freigrenze, kein Freibetrag!

Freigrenze vs. Freibetrag – Der wichtige Unterschied

Viele verwechseln Freigrenze und Freibetrag – aber der Unterschied ist entscheidend:

✓ Freigrenze (1.000 €)

Gewinne bis 1.000 € = steuerfrei
Gewinne über 1.000 € = gesamter Betrag wird besteuert!

Beispiel: 1.001 € Gewinn → 1.001 € sind steuerpflichtig!

Freibetrag (zum Vergleich)

Nur der Betrag über der Grenze wäre steuerpflichtig.

Bei Krypto gilt das NICHT!

Persönlicher Steuersatz – Nicht 25%!

Anders als bei Aktien und ETFs (25% Abgeltungsteuer) werden Krypto-Gewinne zum persönlichen Einkommensteuersatz besteuert:

  • 14% – ab Grundfreibetrag (12.348 € in 2026)
  • 24% – ab ca. 17.800 € zu versteuerndes Einkommen
  • 42% – ab ca. 69.879 € zu versteuerndes Einkommen
  • 45% – ab 277.826 € (Reichensteuer)

Wichtig: Der Krypto-Gewinn wird zum sonstigen Einkommen addiert und dann mit dem Grenzsteuersatz besteuert!

FIFO-Prinzip – Welche Coins verkaufst du?

Wenn du mehrfach dieselbe Kryptowährung gekauft hast, gilt das FIFO-Prinzip (First In, First Out): Die zuerst gekauften Coins werden als zuerst verkauft betrachtet.

💡 Beispiel:
Du kaufst am 01.01.2024 einen Bitcoin für 40.000 €
Du kaufst am 01.06.2024 einen Bitcoin für 50.000 €
Du verkaufst am 15.01.2025 einen Bitcoin für 60.000 €

→ Es gilt der erste Kauf (01.01.2024) → Haltefrist über 1 Jahr → steuerfrei!

Verluste verrechnen

Krypto-Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden:

  • Verluste aus Krypto-Verkäufen mindern steuerpflichtige Krypto-Gewinne
  • Nicht verrechnete Verluste können in Folgejahre vorgetragen werden (Verlustvortrag)
  • Aber: Krypto-Verluste können NICHT mit Gehalt oder Kapitalerträgen verrechnet werden!

Staking, Lending & Mining

Bei Staking und Lending gibt es Sonderregeln:

  • ✅ Staking-Einnahmen: Laut BMF-Schreiben 2022 verlängert Staking die Haltefrist NICHT auf 10 Jahre. Es bleibt bei 1 Jahr. Die Staking-Rewards selbst sind bei Zufluss als sonstige Einkünfte steuerpflichtig.
  • ⚠️ Lending: Zinsen aus Lending sind sonstige Einkünfte nach §22 Nr.3 EStG (persönlicher Steuersatz, nicht 25% Abgeltungsteuer)
  • ⚠️ Mining: Kann gewerbliche Einkünfte darstellen – andere Regeln!

Diese Bereiche sind rechtlich komplex – konsultiere einen Steuerberater!

Krypto in der Steuererklärung

Krypto-Gewinne gehören in die Anlage SO (Sonstige Einkünfte) deiner Steuererklärung:

  • Zeile 11: Summe der privaten Veräußerungsgeschäfte
  • Zeile 44-48: Details zu einzelnen Geschäften
  • Führe genaue Aufzeichnungen: Kaufdatum, Kaufpreis, Verkaufsdatum, Verkaufspreis
  • Das Finanzamt kann Nachweise (Screenshots, Transaktionshistorie) verlangen!

📱 Tipp: Nutze eine Krypto-Steuersoftware wie CoinTracking, Blockpit oder Accointing, um alle Transaktionen automatisch zu erfassen und den Steuerreport zu erstellen.

🏛️ Offizielle Ressourcen

BMF-Schreiben zu Kryptowährungen

Das Bundesfinanzministerium hat 2022 ein umfassendes Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen veröffentlicht – die offizielle Richtlinie für Finanzämter.

BMF-Schreiben vom 09.05.2022 →