Verlustvortrag-Rechner 2026
Verlustverrechnung nach §10d EStG berechnen
💰 Zu versteuerndes Einkommen (zvE)
Das zu versteuernde Einkommen nach Abzug aller Werbungskosten und Sonderausgaben
📉 Verlustvortrag aus Vorjahren
Der vom Finanzamt festgestellte Verlustvortrag aus den Vorjahren (Bescheid nach §10d Abs. 4 EStG)
👤 Veranlagungsart
Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich die Grenze für die volle Verlustverrechnung auf 2 Mio. €
📋 Beispielszenarien:
Verrechenbar im aktuellen Jahr
von 80.000 € Verlustvortrag
📊 Berechnung im Detail
Verluste bis zur Grenze werden vollständig mit dem Einkommen verrechnet.
📈 Visualisierung
📐 Berechnungsformel nach §10d EStG
// Schritt 1: Bis zur Grenze (100%)
verrechenbar_1 = min(zvE, 1.000.000 €, Verlustvortrag)
// Schritt 2: Über der Grenze (60%)
restZvE = zvE − verrechenbar_1
verrechenbar_2 = min(restZvE × 70%, restlicher_Verlustvortrag)
// Ergebnis
zvE_neu = zvE − verrechenbar_1 − verrechenbar_2
Die Mindestbesteuerung nach §10d Abs. 2 EStG stellt sicher, dass bei sehr hohen Einkommen mindestens 30% des Betrags über 1 Mio. € (bzw. 2 Mio. € bei Zusammenveranlagung) der Besteuerung unterliegen.
ℹ️ Wichtige Hinweise
- ✓Verlustfeststellung: Der Verlustvortrag muss vom Finanzamt gesondert festgestellt werden (Bescheid nach §10d Abs. 4 EStG)
- ✓Grenze 2026: 1 Mio. € (Single) / 2 Mio. € (Zusammenveranlagung)
- ✓Mindestbesteuerung: Über der Grenze nur 70% verrechenbar (30% unterliegen der Mindestbesteuerung, VZ 2024-2027)
- ✓Vortrag: Nicht verrechnete Verluste werden unbegrenzt in die Folgejahre vorgetragen
- ✓Verlustrücktrag: Alternativ können Verluste auch ins Vorjahr zurückgetragen werden (max. 1 Mio. € / 2 Mio. €)
- ⚠️Besonderheiten: Für Kapitalverluste, Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften und Verluste aus Termingeschäften gelten Sonderregeln
📋 Typische Verlustquellen
Vermietung & Verpachtung
Renovierung, Leerstand, AfA
Selbstständigkeit
Anlaufverluste, Investitionen
Gewerbebetrieb
Geschäftliche Verluste
Land- & Forstwirtschaft
Ernteausfälle, Investitionen
Achtung: Verluste aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften können nur mit entsprechenden Gewinnen verrechnet werden (keine Verrechnung mit anderen Einkünften).
🏛️ Zuständige Behörden
Quellen & Rechtsgrundlagen
Verlustvortrag 2026: Regeln, Grenzen & Berechnung
Der Verlustvortrag ist ein wichtiges steuerliches Instrument, um Verluste aus einem Jahr mit Gewinnen in späteren Jahren zu verrechnen. Nach §10d EStG können Sie festgestellte Verluste nutzen, um Ihre Steuerlast zu senken.
Die wichtigsten Regeln 2026
- Bis 1 Mio. €: Vollständig (100%) verrechenbar
- Über 1 Mio. €: 70% verrechenbar (VZ 2024-2027, Wachstumschancengesetz)
- Zusammenveranlagung: Grenzen verdoppeln sich auf 2 Mio. €
- Vortrag: Nicht genutzte Verluste werden unbegrenzt vorgetragen
Mindestbesteuerung nach §10d Abs. 2 EStG
Die Mindestbesteuerung begrenzt die Verlustverrechnung bei hohen Einkommen:
- Einkommen bis 1 Mio. € (2 Mio. € bei Ehepaaren): 100% verrechenbar
- Einkommen über der Grenze: 70% verrechenbar (VZ 2024-2027 per Wachstumschancengesetz, danach wieder 60%)
- Mindestens 30% des übersteigenden Einkommens werden besteuert (2024-2027)
Beispiel: Bei einem zvE von 2 Mio. € und einem Verlustvortrag von 1,5 Mio. € können Sie im ersten Schritt 1 Mio. € voll verrechnen. Von der verbleibenden 1 Mio. € Einkommen können 70% (= 700.000 €) mit dem restlichen Verlustvortrag verrechnet werden (Wachstumschancengesetz, VZ 2024-2027).
Verlustvortrag vs. Verlustrücktrag
Neben dem Verlustvortrag gibt es auch den Verlustrücktrag:
- Verlustvortrag: Verluste in zukünftige Jahre übertragen (unbegrenzt)
- Verlustrücktrag: Verluste ins Vorjahr zurücktragen (max. 1 Mio. € / 2 Mio. €)
- Verlustrücktrag führt zu sofortiger Steuererstattung
- Wahlrecht: Sie können auch auf den Rücktrag verzichten
Feststellung des Verlustvortrags
Der Verlustvortrag muss vom Finanzamt gesondert festgestellt werden:
- Verlustfeststellungsbescheid nach §10d Abs. 4 EStG
- Wird automatisch mit dem Steuerbescheid erstellt
- Gegen den Bescheid kann Einspruch eingelegt werden
- Der festgestellte Verlust ist Grundlage für den Vortrag
Besondere Verlustarten
Für bestimmte Verlustarten gelten Sonderregeln:
- Kapitalverluste: Nur mit Kapitalerträgen verrechenbar (Verlusttopf)
- Private Veräußerungsgeschäfte: Nur mit entsprechenden Gewinnen
- Termingeschäfte: Eingeschränkte Verrechnung seit 2021
- Gewerbliche Verluste: Besonderheiten bei Personengesellschaften
🏛️ Zuständige Behörde
Finanzamt
Für die Verlustfeststellung und den Verlustabzug ist Ihr örtliches Finanzamt zuständig. Die Feststellung erfolgt im Rahmen der Einkommensteuererklärung.
ELSTER: elster.de
Formulare: Anlage N, Anlage V, Anlage S (je nach Verlustquelle)