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Verlustvortrag-Rechner 2026

Verlustverrechnung nach §10d EStG berechnen

💰 Zu versteuerndes Einkommen (zvE)

Das zu versteuernde Einkommen nach Abzug aller Werbungskosten und Sonderausgaben

📉 Verlustvortrag aus Vorjahren

Der vom Finanzamt festgestellte Verlustvortrag aus den Vorjahren (Bescheid nach §10d Abs. 4 EStG)

👤 Veranlagungsart

Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich die Grenze für die volle Verlustverrechnung auf 2 Mio. €

📋 Beispielszenarien:

Verrechenbar im aktuellen Jahr

80.000 €

von 80.000 € Verlustvortrag

Steuerersparnis33.600 €
zvE nach Verrechnung70.000 €

📊 Berechnung im Detail

Zu versteuerndes Einkommen150.000 €
Verlustvortrag aus Vorjahren80.000 €
Bis 1.000.000 € (100% verrechenbar)80.000 €

Verluste bis zur Grenze werden vollständig mit dem Einkommen verrechnet.

zvE nach Verlustverrechnung
70.000 €

📈 Visualisierung

Einkommen150.000 €
Verrechnet80.000 €
Verbleibendes zvE70.000 €

📐 Berechnungsformel nach §10d EStG

// Schritt 1: Bis zur Grenze (100%)

verrechenbar_1 = min(zvE, 1.000.000 €, Verlustvortrag)

// Schritt 2: Über der Grenze (60%)

restZvE = zvE − verrechenbar_1

verrechenbar_2 = min(restZvE × 70%, restlicher_Verlustvortrag)

// Ergebnis

zvE_neu = zvE − verrechenbar_1 − verrechenbar_2

Die Mindestbesteuerung nach §10d Abs. 2 EStG stellt sicher, dass bei sehr hohen Einkommen mindestens 30% des Betrags über 1 Mio. € (bzw. 2 Mio. € bei Zusammenveranlagung) der Besteuerung unterliegen.

ℹ️ Wichtige Hinweise

  • Verlustfeststellung: Der Verlustvortrag muss vom Finanzamt gesondert festgestellt werden (Bescheid nach §10d Abs. 4 EStG)
  • Grenze 2026: 1 Mio. € (Single) / 2 Mio. € (Zusammenveranlagung)
  • Mindestbesteuerung: Über der Grenze nur 70% verrechenbar (30% unterliegen der Mindestbesteuerung, VZ 2024-2027)
  • Vortrag: Nicht verrechnete Verluste werden unbegrenzt in die Folgejahre vorgetragen
  • Verlustrücktrag: Alternativ können Verluste auch ins Vorjahr zurückgetragen werden (max. 1 Mio. € / 2 Mio. €)
  • ⚠️Besonderheiten: Für Kapitalverluste, Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften und Verluste aus Termingeschäften gelten Sonderregeln

📋 Typische Verlustquellen

🏠

Vermietung & Verpachtung

Renovierung, Leerstand, AfA

💼

Selbstständigkeit

Anlaufverluste, Investitionen

🏢

Gewerbebetrieb

Geschäftliche Verluste

🌾

Land- & Forstwirtschaft

Ernteausfälle, Investitionen

Achtung: Verluste aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften können nur mit entsprechenden Gewinnen verrechnet werden (keine Verrechnung mit anderen Einkünften).

🏛️ Zuständige Behörden

📋

Finanzamt

Verlustfeststellung & Steuererklärung

ELSTER Online →
⚖️

Steuerberater

Optimierung & komplexe Fälle

Steuerberaterkammer →

Verlustvortrag 2026: Regeln, Grenzen & Berechnung

Der Verlustvortrag ist ein wichtiges steuerliches Instrument, um Verluste aus einem Jahr mit Gewinnen in späteren Jahren zu verrechnen. Nach §10d EStG können Sie festgestellte Verluste nutzen, um Ihre Steuerlast zu senken.

Die wichtigsten Regeln 2026

  • Bis 1 Mio. €: Vollständig (100%) verrechenbar
  • Über 1 Mio. €: 70% verrechenbar (VZ 2024-2027, Wachstumschancengesetz)
  • Zusammenveranlagung: Grenzen verdoppeln sich auf 2 Mio. €
  • Vortrag: Nicht genutzte Verluste werden unbegrenzt vorgetragen

Mindestbesteuerung nach §10d Abs. 2 EStG

Die Mindestbesteuerung begrenzt die Verlustverrechnung bei hohen Einkommen:

  • Einkommen bis 1 Mio. € (2 Mio. € bei Ehepaaren): 100% verrechenbar
  • Einkommen über der Grenze: 70% verrechenbar (VZ 2024-2027 per Wachstumschancengesetz, danach wieder 60%)
  • Mindestens 30% des übersteigenden Einkommens werden besteuert (2024-2027)

Beispiel: Bei einem zvE von 2 Mio. € und einem Verlustvortrag von 1,5 Mio. € können Sie im ersten Schritt 1 Mio. € voll verrechnen. Von der verbleibenden 1 Mio. € Einkommen können 70% (= 700.000 €) mit dem restlichen Verlustvortrag verrechnet werden (Wachstumschancengesetz, VZ 2024-2027).

Verlustvortrag vs. Verlustrücktrag

Neben dem Verlustvortrag gibt es auch den Verlustrücktrag:

  • Verlustvortrag: Verluste in zukünftige Jahre übertragen (unbegrenzt)
  • Verlustrücktrag: Verluste ins Vorjahr zurücktragen (max. 1 Mio. € / 2 Mio. €)
  • Verlustrücktrag führt zu sofortiger Steuererstattung
  • Wahlrecht: Sie können auch auf den Rücktrag verzichten

Feststellung des Verlustvortrags

Der Verlustvortrag muss vom Finanzamt gesondert festgestellt werden:

  • Verlustfeststellungsbescheid nach §10d Abs. 4 EStG
  • Wird automatisch mit dem Steuerbescheid erstellt
  • Gegen den Bescheid kann Einspruch eingelegt werden
  • Der festgestellte Verlust ist Grundlage für den Vortrag

Besondere Verlustarten

Für bestimmte Verlustarten gelten Sonderregeln:

  • Kapitalverluste: Nur mit Kapitalerträgen verrechenbar (Verlusttopf)
  • Private Veräußerungsgeschäfte: Nur mit entsprechenden Gewinnen
  • Termingeschäfte: Eingeschränkte Verrechnung seit 2021
  • Gewerbliche Verluste: Besonderheiten bei Personengesellschaften

🏛️ Zuständige Behörde

Finanzamt

Für die Verlustfeststellung und den Verlustabzug ist Ihr örtliches Finanzamt zuständig. Die Feststellung erfolgt im Rahmen der Einkommensteuererklärung.

ELSTER: elster.de
Formulare: Anlage N, Anlage V, Anlage S (je nach Verlustquelle)