Probezeit-Rechner
Probezeit-Ende & 2-Wochen-Kündigungsfrist nach § 622 BGB
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Eine Probezeit darf nach § 622 Abs. 3 BGB höchstens 6 Monate dauern.
Ende der Probezeit (letzter Tag)
14.12.2026
Montag, 14. Dezember 2026
2 Wochen
Kündigungsfrist in der Probezeit (§ 622 Abs. 3 BGB)
14.12.2026
Spätester Zugang einer Probezeit-Kündigung
15.12.2026
Ab hier gilt die Grundfrist (4 Wochen)
📊 Detaillierte Aufstellung
ℹ️ Während der Probezeit kündigen
- • Während der Probezeit gilt für beide Seiten eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB) – ohne festen Kündigungstermin.
- • Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag der Probezeit zugehen; die 2-Wochen-Frist darf danach noch in die feste Anstellung hineinlaufen.
- • Ab dem Tag nach Probezeitende gilt die gesetzliche Grundkündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB).
⚠️ Hinweise
- • Monatsende-Fälle: Beginnt das Arbeitsverhältnis am Monatsletzten (z. B. 31.08.), kann sich das gerechnete Probezeit-Ende durch die unterschiedliche Monatslänge verschieben – das Ergebnis ist eine Schätzung.
- • Abweichende Fristen können sich aus Tarif- oder Arbeitsvertrag ergeben (kürzere Probezeit als 6 Monate ist zulässig).
- • Längere Kündigungsfristen nach Betriebszugehörigkeit (§ 622 Abs. 2 BGB) bildet dieser Rechner nicht ab – sie greifen erst mit zunehmender Beschäftigungsdauer.
Hinweis: Schätzung – keine Steuer-/Rechtsberatung. Die Berechnung folgt § 622 BGB (Grundfrist 4 Wochen zum 15./Monatsende; während der Probezeit verkürzte Frist von 2 Wochen, Probezeit höchstens 6 Monate) und den Fristregeln der §§ 187–188 BGB. Abweichende Fristen können sich aus Tarif- oder Arbeitsvertrag ergeben. Sonderkündigungsschutz (z. B. bei Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Betriebsratsmitgliedschaft) und die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleiben unberücksichtigt. Nicht zu verwechseln mit der Führerschein-Probezeit nach StVG. Im Zweifel anwaltliche Beratung einholen.
Quellen
- • § 622 BGB (Kündigungsfristen) – gesetze-im-internet.de
- • § 187 BGB (Fristbeginn) – gesetze-im-internet.de
- • § 188 BGB (Fristende) – gesetze-im-internet.de
Zuletzt aktualisiert am 13. Juni 2026
Grundlage: § 622 BGB – während einer vereinbarten Probezeit (längstens 6 Monate) verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen (Abs. 3); nach Ende der Probezeit gesetzliche Grundkündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (Abs. 1). Fristberechnung nach §§ 187–188 BGB.
Berücksichtigt: vereinbarte Probezeitdauer (max. 6 Monate), verkürzte 2-Wochen-Frist (§ 622 Abs. 3), Übergang zur Grundfrist (4 Wochen zum 15./Monatsende, § 622 Abs. 1), taggenaue Datumsarithmetik.
Nicht berücksichtigt: Staffelung nach Betriebszugehörigkeit (§ 622 Abs. 2), abweichende tarif-/einzelvertragliche Fristen, Sonderkündigungsschutz (Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Betriebsrat), Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB), Führerschein-Probezeit (StVG).
Probezeit-Rechner: Ende und Kündigungsfrist berechnen
Mit dem Probezeit-Rechner ermitteln Sie taggenau, wann Ihre Probezeit endet, welche verkürzte Kündigungsfrist während der Probezeit gilt und ab wann die gesetzliche Grundkündigungsfrist greift. Alle Berechnungen folgen § 622 BGB sowie den Fristregeln der §§ 187–188 BGB.
Wie lange darf eine Probezeit dauern?
Nach § 622 Abs. 3 BGB darf eine vereinbarte Probezeit höchstens sechs Monate dauern. Kürzere Probezeiten – etwa drei oder vier Monate – sind zulässig. Eine Probezeit muss ausdrücklich vereinbart sein; ohne Vereinbarung gilt von Anfang an die normale Kündigungsfrist.
Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?
Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB) – und zwar von beiden Seiten. Anders als bei der Grundfrist gibt es keinen festen Kündigungstermin: Die 2-Wochen-Frist läuft taggenau und kann zu jedem beliebigen Kalendertag enden.
Was gilt nach der Probezeit? (Grundkündigungsfrist)
Ab dem Tag nach Ende der Probezeit gilt die gesetzliche Grundkündigungsfrist nach § 622 Abs. 1 BGB: vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit verlängert sich die Frist für eine Arbeitgeberkündigung stufenweise (§ 622 Abs. 2 BGB) – diese Staffelung bildet dieser Rechner bewusst nicht ab.
So wird das Probezeit-Ende berechnet (Formel)
Das Ende der Probezeit ergibt sich aus dem Eintrittsdatum plus der vereinbarten Monatszahl, abzüglich eines Tages:
Probezeit-Ende = Eintrittsdatum + Probezeit-Monate − 1 Tag
Beginnt das Arbeitsverhältnis am 01.07., umfasst eine 6-Monats-Probezeit die Zeit bis einschließlich 31.12. – das gleichnamige Datum 01.01. gehört bereits nicht mehr zur Probezeit. Fehlt im Zielmonat der maßgebende Tag (z. B. 31. → Februar), endet die Frist mit Ablauf des letzten Tages dieses Monats (§ 188 Abs. 3 BGB).
Rechenbeispiel: Eintritt 01.03.2026, Probezeit 6 Monate
Eintrittsdatum: 01.03.2026, vereinbarte Probezeit: 6 Monate.
Probezeit-Ende: 01.03. + 6 Monate = 01.09.2026, minus 1 Tag = 31.08.2026 (letzter Tag der Probezeit).
Verkürzte Kündigungsfrist während der Probezeit: 2 Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB).
Spätester Zugang einer Probezeit-Kündigung: 31.08.2026; die Frist läuft dann (Beginn 01.09., + 14 Tage) bis 14.09.2026.
Ab dem 01.09.2026 gilt die gesetzliche Grundkündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
Typische Fehler & Sonderfälle
- Probezeit über 6 Monate vereinbart: Eine über sechs Monate hinausgehende Probezeit-Kündigungsfrist ist unwirksam – nach Ablauf der zulässigen Höchstdauer gilt automatisch die Grundfrist nach § 622 Abs. 1 BGB.
- Zugang statt Absenden: Maßgeblich ist nicht das Absenden, sondern der Zugang der Kündigung. Sie muss spätestens am letzten Tag der Probezeit zugehen; die 2-Wochen-Frist darf danach in die feste Anstellung hineinlaufen.
- Eintritt am Monatsletzten: Beginnt das Arbeitsverhältnis z. B. am 31.08., kann sich das gerechnete Probezeit-Ende durch die unterschiedliche Monatslänge verschieben (§ 188 Abs. 3 BGB) – das Ergebnis ist eine Schätzung.
- Verwechslung mit der Führerschein-Probezeit: Die zweijährige Probezeit für Fahranfänger nach dem StVG hat mit der arbeitsrechtlichen Probezeit nichts zu tun.
- Sonderkündigungsschutz: Bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Betriebsratsmitgliedschaft gelten besondere Schutzvorschriften, die auch in der Probezeit greifen können – sie sind hier nicht abgebildet.
Häufige Fragen zur Probezeit
Wie lange darf eine Probezeit höchstens dauern?
Eine vereinbarte Probezeit darf nach § 622 Abs. 3 BGB längstens sechs Monate dauern. Kürzere Probezeiten, etwa drei oder vier Monate, sind zulässig. Eine längere Probezeit-Kündigungsfrist ist unwirksam – nach Ablauf der zulässigen Höchstdauer gilt die Grundkündigungsfrist nach § 622 Abs. 1 BGB.
Welche Kündigungsfrist gilt während der Probezeit?
Während einer vereinbarten Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB) – von beiden Seiten. Es gibt keinen festen Kündigungstermin: Die 2-Wochen-Frist läuft taggenau und kann zu jedem beliebigen Kalendertag enden.
Wie berechne ich das Ende meiner Probezeit?
Das Probezeit-Ende ergibt sich aus dem Eintrittsdatum plus der vereinbarten Monatszahl, minus einem Tag. Beispiel: Eintritt am 01.03.2026 plus 6 Monate ergibt den 01.09.2026, minus 1 Tag ist der 31.08.2026 der letzte Tag der Probezeit. Fehlt im Zielmonat der maßgebende Tag (z. B. 31. im Februar), endet die Frist mit Ablauf des letzten Tages dieses Monats (§ 188 Abs. 3 BGB).
Bis wann muss eine Kündigung in der Probezeit zugehen?
Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag der Probezeit zugehen; die 2-Wochen-Frist darf danach noch in die feste Anstellung hineinlaufen. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung innerhalb der Probezeit, nicht das Absenden. Geht eine Probezeit-Kündigung am letzten Probezeit-Tag zu, beginnt die Frist am Folgetag und endet 14 Tage später.
Welche Kündigungsfrist gilt nach der Probezeit?
Ab dem Tag nach Ende der Probezeit gilt die gesetzliche Grundkündigungsfrist nach § 622 Abs. 1 BGB: vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit verlängert sich die Frist für eine Arbeitgeberkündigung stufenweise (§ 622 Abs. 2 BGB).
Ist die arbeitsrechtliche Probezeit dasselbe wie die Führerschein-Probezeit?
Nein. Dieser Rechner behandelt ausschließlich die arbeitsrechtliche Probezeit nach § 622 BGB. Die zweijährige Probezeit für Fahranfänger nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist davon unabhängig und hat eigene Regeln.
Methodik & Quellen
Die Berechnung folgt § 622 BGB (Grundfrist 4 Wochen zum 15./Monatsende; während der Probezeit verkürzte Frist von 2 Wochen, Probezeit höchstens 6 Monate) und den Fristregeln der §§ 187–188 BGB. Abweichende Fristen können sich aus Tarif- oder Arbeitsvertrag ergeben. Sonderkündigungsschutz (z. B. bei Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Betriebsratsmitgliedschaft) und die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleiben unberücksichtigt. Nicht zu verwechseln mit der Führerschein-Probezeit nach StVG. Im Zweifel anwaltliche Beratung einholen. Berechnungen laufen vollständig im Browser – keine Daten verlassen Ihr Gerät. Zuletzt aktualisiert: 13. Juni 2026.
Quellen: § 622 BGB, § 187 BGB, § 188 BGB (gesetze-im-internet.de).