Unterhaltsvorschuss-Rechner
Höhe für Alleinerziehende 2026 berechnen
👧 Ihr Unterhaltsvorschuss (2026)
1. Altersstufe (0–5 Jahre) – Mindestunterhalt abzüglich Kindergeld
📊 Berechnungsdetails
📅 Unterhaltsvorschuss 2026 nach Altersstufe
Alle Beträge gelten ab dem 1. Januar 2026 (Mindestunterhalt minus volles Kindergeld von 259 €):
| Altersstufe | Mindestunterhalt | − Kindergeld | = Vorschuss |
|---|---|---|---|
| 0–5 Jahre | 486 € | −259 € | 227 € |
| 6–11 Jahre | 558 € | −259 € | 299 € |
| 12–17 Jahre | 653 € | −259 € | 394 € |
⚠️ Wichtige Hinweise
- •Volle Kindergeldanrechnung: Beim Unterhaltsvorschuss wird das volle Kindergeld (259 €) abgezogen – nicht nur das halbe wie beim Barunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.
- •Kinder ab 12 Jahren: Für die 3. Altersstufe gelten zusätzliche Voraussetzungen (u. a. darf das Kind keine bzw. nur geringe eigene Leistungen wie Bürgergeld beziehen, oder der betreuende Elternteil erzielt ein Mindesteinkommen). Der hier gezeigte Betrag ist die reine Höhe nach der Altersstufe – der konkrete Anspruch ab 12 Jahren wird vom Jugendamt geprüft.
- •Anrechnung eigener Zahlungen: Zahlt der andere Elternteil bereits Unterhalt oder bezieht das Kind Waisenrente, mindert das den Vorschuss. Solche Zuflüsse sind in diesem Rechner nicht berücksichtigt.
🏛️ Zuständige Stelle
Jugendamt / Unterhaltsvorschusskasse
Den Unterhaltsvorschuss beantragen Sie beim Jugendamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Dort wird der konkrete Anspruch – insbesondere die zusätzlichen Voraussetzungen ab 12 Jahren und die Anrechnung anderer Zahlungen – verbindlich geprüft.
Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich ist die Entscheidung der zuständigen Unterhaltsvorschusskasse beim Jugendamt.
Transparenz & Grundlage der Berechnung
Zuletzt aktualisiert: Juli 2026. Die Beträge gelten ab dem 1. Januar 2026.
📖 Grundlage
§ 2 UhVorschG, § 1 Mindestunterhaltsverordnung (MinUhV), § 66 EStG
✅ Berücksichtigt
Mindestunterhalt je Altersstufe (0–5 / 6–11 / 12–17), volle Anrechnung des Kindergeldes
❌ Nicht berücksichtigt
Eigenes Kindeseinkommen ab 12 Jahren, gezahlter Unterhalt, Waisenrente, individuelle Prüfung durch das Jugendamt
Unterhaltsvorschuss 2026: Was Alleinerziehende wissen müssen
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Alleinerziehende, deren Kind vom anderen Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt erhält. Der Staat springt dann ein und zahlt einen monatlichen Vorschuss. Mit unserem Unterhaltsvorschuss-Rechner ermitteln Sie die Höhe für 2026 in Sekunden.
Stand: Juli 2026 – die Berechnung basiert auf dem Mindestunterhalt nach § 1 MinUhV (486 / 558 / 653 € je Altersstufe ab 01.01.2026) abzüglich des vollen Kindergeldes von 259 € (§ 66 EStG).
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss 2026?
Die Höhe hängt allein vom Alter des Kindes ab. Es gibt drei Altersstufen:
- 0–5 Jahre: 486 € Mindestunterhalt − 259 € Kindergeld = 227 €
- 6–11 Jahre: 558 € Mindestunterhalt − 259 € Kindergeld = 299 €
- 12–17 Jahre: 653 € Mindestunterhalt − 259 € Kindergeld = 394 €
Wie wird der Unterhaltsvorschuss berechnet?
Die Rechenregel steht in § 2 UhVorschG: Der Vorschuss entspricht dem Mindestunterhalt nach § 1612a BGB (Absatz 1) und wird um das volle Kindergeld für ein erstes Kind gemindert (Absatz 2), wenn der betreuende Elternteil vollen Kindergeldanspruch hat. Formel:
Unterhaltsvorschuss = Mindestunterhalt der Altersstufe − 259 € Kindergeld
Rechenbeispiel: Kind, 8 Jahre alt
Ein Kind ist 8 Jahre alt und fällt damit in die 2. Altersstufe (6–11 Jahre). So ergibt sich der monatliche Unterhaltsvorschuss Schritt für Schritt:
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Altersstufe bestimmen (8 Jahre → 6–11 Jahre) | 2. Stufe |
| Mindestunterhalt 6–11 Jahre (§ 1 Nr. 2 MinUhV) | 558,00 € |
| Minus volles Kindergeld (§ 66 EStG) | −259,00 € |
| = Unterhaltsvorschuss / Monat | 299,00 € |
Warum wird das volle Kindergeld abgezogen?
Beim Unterhaltsvorschuss wird das komplette Kindergeld (259 €) angerechnet. Das unterscheidet ihn vom Barunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, wo nach § 1612b BGB beim Minderjährigenunterhalt nur das halbe Kindergeld (129,50 €) auf den Bedarf angerechnet wird. Deshalb liegt der Unterhaltsvorschuss unter dem reinen Tabellenunterhalt.
Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?
Anspruch besteht grundsätzlich, wenn:
- das Kind bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt,
- der andere Elternteil keinen oder nicht regelmäßig vollen Unterhalt zahlt,
- das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
- das Kind in Deutschland lebt.
Sonderregeln für Kinder ab 12 Jahren
Für die 3. Altersstufe (12–17 Jahre) gelten zusätzliche Voraussetzungen: Das Kind darf grundsätzlich kein Bürgergeld beziehen, oder der alleinerziehende Elternteil muss ein Mindesteinkommen erzielen. Ob der Anspruch besteht, prüft das Jugendamt im Einzelfall. Der Rechner zeigt für diese Stufe die Höhe (394 €), nicht die individuelle Anspruchsvoraussetzung.
Wie lange wird gezahlt?
Der Unterhaltsvorschuss wird längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Anders als früher gibt es keine Höchstbezugsdauer und keine Altersgrenze von 12 Jahren mehr – seit der Reform 2017 wird der Vorschuss bis 18 geleistet, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Was wird auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet?
Neben dem Kindergeld mindern weitere Zahlungen den Vorschuss:
- Teilweise gezahlter Unterhalt des anderen Elternteils
- Waisenrente oder ähnliche Bezüge des Kindes
- Eigenes Einkommen des Kindes ab 12 Jahren
Zahlt der andere Elternteil bereits vollen Unterhalt, besteht kein Anspruch. Wie hoch der eigentliche Barunterhalt wäre, zeigt der Unterhalt-Rechner.
Wo wird der Unterhaltsvorschuss beantragt?
Zuständig ist die Unterhaltsvorschusskasse beim Jugendamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Der Antrag ist schriftlich zu stellen; die Leistung wird ab Antragstellung (rückwirkend maximal einen Monat) gezahlt.
Unterhaltsvorschuss und andere Leistungen
Der Unterhaltsvorschuss wird auf das Bürgergeld als Einkommen des Kindes angerechnet. Auf das Kindergeld selbst hat er keinen Einfluss – dieses wird weiterhin ausgezahlt und ist bereits im Vorschuss verrechnet. Wie viel Kindergeld Ihnen zusteht, zeigt der Kindergeld-Rechner.
Muss der andere Elternteil zurückzahlen?
Ja. Der Staat holt sich den gezahlten Vorschuss beim unterhaltspflichtigen Elternteil zurück (Rückgriff nach § 7 UhVorschG), soweit dieser leistungsfähig ist. Für das Kind ist der Vorschuss dennoch eine sichere, planbare Leistung.
⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle
Halbes statt volles Kindergeld abgezogen
Viele rechnen mit dem halben Kindergeld wie beim Barunterhalt. Beim Unterhaltsvorschuss wird jedoch das volle Kindergeld (259 €) abgezogen – der Vorschuss ist deshalb niedriger als der Tabellenunterhalt.
Voraussetzungen ab 12 Jahren übersehen
Ab 12 Jahren zahlt die Kasse nur unter Zusatzbedingungen (kein Bürgergeld-Bezug bzw. Mindesteinkommen des betreuenden Elternteils). Der reine Betrag von 394 € bedeutet nicht automatisch einen Anspruch.
Teilzahlungen des anderen Elternteils vergessen
Zahlt der andere Elternteil bereits einen Teil des Unterhalts, wird dieser Betrag vom Vorschuss abgezogen. Der volle Stufenbetrag gilt nur, wenn gar kein Unterhalt fließt.
❓ Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss 2026?
Der Unterhaltsvorschuss beträgt ab 1. Januar 2026 monatlich 227 € für Kinder von 0 bis 5 Jahren, 299 € für Kinder von 6 bis 11 Jahren und 394 € für Kinder von 12 bis 17 Jahren. Die Höhe ergibt sich aus dem Mindestunterhalt der Altersstufe (486 / 558 / 653 €) abzüglich des vollen Kindergeldes von 259 €.
Wie wird der Unterhaltsvorschuss berechnet?
Der Unterhaltsvorschuss entspricht dem Mindestunterhalt nach § 1 MinUhV der jeweiligen Altersstufe, gemindert um das volle Kindergeld für ein erstes Kind (259 € nach § 66 EStG). Rechtsgrundlage ist § 2 Abs. 1 und Abs. 2 UhVorschG. Beispiel: 558 € Mindestunterhalt (6–11 Jahre) − 259 € Kindergeld = 299 € Unterhaltsvorschuss.
Warum wird das volle Kindergeld abgezogen?
Beim Unterhaltsvorschuss wird nach § 2 Abs. 2 UhVorschG das volle Kindergeld (259 €) angerechnet, wenn der betreuende Elternteil vollen Kindergeldanspruch hat. Das ist anders als beim Barunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, wo gemäß § 1612b BGB nur das halbe Kindergeld (129,50 €) auf den Bedarf angerechnet wird.
Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?
Anspruch haben alleinerziehende Elternteile, deren Kind unter 18 Jahre alt ist, in Deutschland lebt und vom anderen Elternteil keinen oder keinen regelmäßig vollen Unterhalt erhält. Für Kinder ab 12 Jahren gelten zusätzliche Voraussetzungen (u. a. kein Bürgergeld-Bezug oder Mindesteinkommen des betreuenden Elternteils).
Gibt es Sonderregeln für Kinder ab 12 Jahren?
Ja. Für die 3. Altersstufe (12–17 Jahre) zahlt die Unterhaltsvorschusskasse den Betrag von 394 € nur, wenn das Kind kein Bürgergeld bezieht oder der alleinerziehende Elternteil ein Mindesteinkommen erzielt. Ob der Anspruch besteht, prüft das Jugendamt im Einzelfall.
Wie lange wird der Unterhaltsvorschuss gezahlt?
Der Unterhaltsvorschuss wird längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Seit der Reform 2017 gibt es keine Höchstbezugsdauer mehr; der Vorschuss kann durchgehend bis zum 18. Geburtstag geleistet werden.
Wo wird der Unterhaltsvorschuss beantragt?
Der Unterhaltsvorschuss wird bei der Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamts Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises beantragt. Der Antrag ist schriftlich zu stellen und wird ab Antragstellung, höchstens einen Monat rückwirkend, gezahlt. Dieser Rechner ist ein unabhängiges, kostenloses Angebot und kein amtlicher Bescheid.