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Anhängelast- und Führerschein-Check

Darf ich diese Kombination aus Auto und Anhänger fahren? Fahrerlaubnis, Anhängelast, Stützlast

🚗 Zugfahrzeug

Werte aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

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🚚 Anhänger

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🪪 Ihre Fahrerlaubnis

🔍 Prüfergebnis

Diese Kombination dürfen Sie fahren
Fahrerlaubnis nötig
B
zGM der Kombination 3.400 kg
Tatsächliche Anhängelast
1.040 kg
zulässig 1.500 kg (gebremst), Reserve 460 kg
Stützlast-Korridor
25 kg – 80 kg
tatsächlich 60 kg
Zugfahrzeug inkl. Stützlast
1.910 kg
zulässig 2.100 kg
  • ℹ️ Mit Klasse B geht das nur, weil die Summe der zulässigen Gesamtmassen (3.400 kg) unter 3.500 kg bleibt – ein schwererer Anhänger wäre B96- oder BE-pflichtig.
  • ℹ️ Tempo 100 km/h auf Autobahnen nur mit 100-km/h-Plakette (9. AusnahmeVO zur StVO), sonst gelten 80 km/h.

📋 Die vier Regeln, die geprüft werden

  • 1.Fahrerlaubnis (§ 6 FeV): Klasse B erlaubt Anhänger bis 750 kg zGM immer – schwerere nur, wenn die zulässigen Gesamtmassen von Auto und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht übersteigen. B96 hebt die Grenze auf 4.250 kg, BE erlaubt Anhänger bis 3.500 kg zGM. Gerechnet wird mit den Papierwerten, nicht mit dem tatsächlichen Gewicht.
  • 2.Anhängelast (§ 42 StVZO): Die tatsächliche Anhängelast – Anhängermasse minus Stützlast – darf den Herstellerwert O.1 (gebremst) bzw. O.2 (ungebremst) nicht überschreiten; ungebremst nie mehr als 750 kg und die halbe Leermasse.
  • 3.Stützlast (§ 44 StVZO): Mindestens 4 % der Anhängermasse (höchstens 25 kg nötig), höchstens der kleinere Wert von Zugfahrzeug (Feld 13) und Kupplung. Eine zu geringe Stützlast macht das Gespann pendelanfällig.
  • 4.Zuladung des Zugfahrzeugs: Die Stützlast drückt auf die Hinterachse und zählt zur Beladung des Autos. Insassen, Gepäck und Stützlast zusammen dürfen die zulässige Gesamtmasse nicht überschreiten.
Hinweis: Der Rechner prüft Fahrerlaubnis und technische Grenzen nach FeV und StVZO anhand Ihrer Eingaben. Nicht geprüft werden Achslasten (Felder 7.1–7.3), die Anhängerkupplung (D-Wert), Auflastungen per Einzelabnahme, die Höchstgeschwindigkeit des Anhängers, Fahrerlaubnisse mit Schlüsselzahlen (z. B. 79.06) sowie ausländische Fahrerlaubnisse. Verbindlich sind die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren und im Führerschein. Keine Rechtsberatung.

Zuletzt aktualisiert: September 2026

Grundlage

§ 6 Abs. 1 FeV (Klassen B, BE, C1E; zGM der Kombination als Summe ohne Stützlast), Anlage 9 FeV Schlüsselzahl 96 (bis 4.250 kg), § 42 StVZO (Anhängelast, 3.500-kg-Grenze, ungebremst 750 kg / halbe Leermasse), § 44 Abs. 3 StVZO (Stützlast 4 %, max. 25 kg Mindestwert).

Berücksichtigt

Fahrerlaubnis B/B96/BE/alte Klasse 3 nach Papierwerten, Herstellerangaben O.1/O.2 und Feld 13, Geländewagen-Faktor 1,5, tatsächliche Anhängelast (Masse minus Stützlast), Überladung des Anhängers, Stützlastkorridor, Zuladung des Zugfahrzeugs inklusive Stützlast, Reserve.

Nicht berücksichtigt

Achslasten (Felder 7/8), D-Wert der Kupplung, Auflastungen, Sattelanhänger und Lkw-Züge, Schlüsselzahlen wie 79.06, Sonderregeln der alten Klasse 3 im Detail (Zugfahrzeug bis 7,5 t, dreiachsige Züge), Fahrerlaubnisse aus dem Ausland, Tempo-100-Zulassung.

Anhänger ziehen: Zwei getrennte Fragen, die ständig vermischt werden

„Darf ich das ziehen?“ hat zwei Antworten, die nichts miteinander zu tun haben: Die Fahrerlaubnis richtet sich ausschließlich nach den zulässigen Gesamtmassen aus den Papieren – egal, wie leer der Anhänger ist. Die Technik richtet sich nach dem tatsächlichen Gewicht – egal, was im Führerschein steht. Wer beides verwechselt, fährt entweder ohne gültige Fahrerlaubnis (Straftat) oder überladen (Bußgeld). Unser Check prüft beide Ebenen und die Stützlast mit den Werten aus der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Fahrerlaubnis: Welche Klasse für welches Gespann

Klasse Anhänger (zGM) Kombination (zGM) Typisch
Bbis 750 kg immer; darüber nur, wenn …… Summe ≤ 3.500 kgKleiner Kastenanhänger, leichter Wohnwagen hinter Kleinwagen
B96über 750 kg3.501 – 4.250 kgMittlerer Wohnwagen hinter SUV; Schulung ohne Prüfung
BEbis 3.500 kgbis 7.000 kgPferdeanhänger, großer Wohnwagen, Autotransporter
Klasse 3 (vor 1999)auch über 3.500 kg (C1E)bis 12.000 kgBesitzstand; Umtausch in Kartenführerschein mit C1E + Schlüsselzahlen

zGM = zulässige Gesamtmasse aus Feld F.1 der Zulassungsbescheinigung. Die Kombination ist die Summe beider Werte ohne Stützlast (§ 6 Abs. 1 Satz 2 FeV).

Technik: Anhängelast und Stützlast

Anhängelast = tatsächliche Anhängermasse − Stützlast ≤ Feld O.1 (gebremst) / O.2 (ungebremst)
Stützlast: ≥ 4 % der Anhängermasse (max. 25 kg nötig), ≤ min(Feld 13, Kupplung)
Zugfahrzeug: Beladung + Stützlast ≤ Feld F.1

Beispiel: Ein Kombi mit 2.100 kg zGM, 1.550 kg Leermasse, 1.500 kg gebremster Anhängelast und 80 kg Stützlast zieht einen Anhänger mit 1.300 kg zGM, beladen 1.100 kg, Stützlast 60 kg. Fahrerlaubnis: 2.100 + 1.300 = 3.400 kg – Klasse B reicht. Anhängelast: 1.100 − 60 = 1.040 kg von 1.500 kg erlaubt. Stützlast: mindestens 25 kg, höchstens 80 kg – 60 kg passt. Zugfahrzeug: 1.850 + 60 = 1.910 kg von 2.100 kg. Alles im grünen Bereich. Wäre der Anhänger ein 1.500-kg-Wohnwagen, wäre die Kombination 3.600 kg – dann B96 oder BE nötig, obwohl die Technik das Gespann problemlos zulässt.

Ungebremste Anhänger

Anhänger ohne eigene Bremse dürfen höchstens 750 kg wiegen und nicht mehr als die Hälfte der um 75 kg erhöhten Leermasse des Zugfahrzeugs (§ 42 Abs. 2 StVZO) – bei einem Kleinwagen mit 1.100 kg Leermasse also nur 587 kg. Der Wert in Feld O.2 berücksichtigt das bereits; er ist bei kleinen Autos oft deutlich niedriger als 750 kg.

Wo die Werte im Fahrzeugschein stehen

  • F.1 technisch zulässige Gesamtmasse, F.2 im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse (meist gleich)
  • G Masse des fahrbereiten Fahrzeugs (Leermasse inkl. 75 kg Fahrer und 90 % Tank)
  • O.1 technisch zulässige Anhängelast gebremst, O.2 ungebremst
  • 13 Stützlast in kg
  • 7.1–7.3 / 8.1–8.2 zulässige Achslasten – für die Beladung des Zugfahrzeugs relevant

Wie viel das Gespann beim Fahren verbraucht, schätzt der Spritkosten-Rechner; das Überladungs-Bußgeld finden Sie im Bußgeld-Rechner.

⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle

Mit dem tatsächlichen Gewicht die Fahrerlaubnis geprüft

Für die Führerscheinfrage zählt nur die zGM aus den Papieren. Ein leer gefahrener 1.600-kg-Anhänger hinter einem 2.000-kg-Auto braucht B96 oder BE – der Polizei ist die Waage egal.

Anhängelast mit Anhängermasse gleichgesetzt

Die Stützlast ruht auf dem Auto, nicht auf der Anhängerachse. Ein 1.550-kg-Anhänger mit 75 kg Stützlast hat 1.475 kg Anhängelast und passt hinter ein Auto mit 1.500 kg in Feld O.1.

Kupplung nachgerüstet, Feld 13 fehlt

Bei nachgerüsteten Anhängerkupplungen steht die Stützlast oft nur auf dem Typenschild der Kupplung. Maßgeblich ist der kleinere Wert von Fahrzeughersteller und Kupplungshersteller.

Anhängelast auflasten lassen

Manche Hersteller erlauben eine höhere Anhängelast per Einzelabnahme (§ 21 StVZO) oder bei Steigungen bis 8 % statt 12 %. Das ändert Feld O.1, nicht aber die Fahrerlaubnisgrenzen.

Elektroauto mit hoher zGM

E-Autos haben durch die Batterie oft 2.500 kg und mehr zGM. Damit bleibt für Klasse B nur ein Anhänger bis 1.000 kg zGM – ein 1.200-kg-Wohnwagen braucht B96, obwohl das Auto ihn technisch spielend zieht.

❓ Häufig gestellte Fragen

Welchen Anhänger darf ich mit Führerschein Klasse B ziehen?

Jeden Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 kg – und schwerere Anhänger, solange die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht überschreiten (§ 6 Abs. 1 FeV). Beispiel: Ein Kombi mit 2.100 kg zGM darf mit Klasse B einen Anhänger bis 1.400 kg zGM ziehen. Gerechnet wird mit den Papierwerten, nicht mit der tatsächlichen Beladung – ein leerer 1.800-kg-Anhänger hinter demselben Kombi ist mit Klasse B verboten, auch wenn die Waage 3.000 kg zeigt.

Was bringt B96 und wann brauche ich BE?

B96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Erweiterung der Klasse B (Schlüsselzahl 96) nach einer Fahrerschulung ohne Prüfung: Damit darf die Kombination bis 4.250 kg zGM wiegen, wenn der Anhänger über 750 kg liegt. Klasse BE erlaubt Anhänger bis 3.500 kg zGM hinter einem Zugfahrzeug der Klasse B – insgesamt also bis 7.000 kg. Für Wohnwagen über 1.400 kg oder Pferdeanhänger ist BE der Normalfall. Wer die alte Klasse 3 (vor 1999) hat, darf über die Umstellung auf C1E sogar Anhänger über 3.500 kg bis 12 t Zuggewicht ziehen.

Wie berechne ich die tatsächliche Anhängelast?

Anhängelast ist die Masse, die auf der Anhängerachse liegt – also das tatsächliche Gesamtgewicht des beladenen Anhängers minus der Stützlast, die auf der Kupplung des Zugfahrzeugs ruht. Sie darf den Herstellerwert im Fahrzeugschein nicht überschreiten: Feld O.1 für gebremste, Feld O.2 für ungebremste Anhänger (§ 42 StVZO). Beispiel: Ein beladener Anhänger von 1.100 kg mit 60 kg Stützlast hat eine Anhängelast von 1.040 kg – bei 1.500 kg in Feld O.1 bleiben 460 kg Reserve.

Wie hoch muss die Stützlast sein?

Mindestens 4 % der tatsächlichen Anhängermasse, höchstens sind 25 kg nötig (§ 44 Abs. 3 StVZO) – bei einem 1.100-kg-Anhänger also mindestens 25 kg. Nach oben begrenzt der kleinere Wert von zulässiger Stützlast des Zugfahrzeugs (Feld 13 im Fahrzeugschein) und der Anhängerkupplung bzw. des Anhängers. In der Praxis liegt die beste Stützlast nahe am erlaubten Maximum: Sie stabilisiert das Gespann. Zu wenig Stützlast führt zum gefährlichen Pendeln bei hohem Tempo.

Zählt die Stützlast zum Gewicht des Autos?

Ja. Die Stützlast drückt auf die Anhängerkupplung und damit auf die Hinterachse des Zugfahrzeugs. Sie zählt zur Zuladung des Autos – Insassen, Gepäck und Stützlast dürfen zusammen die zulässige Gesamtmasse (Feld F.1) und die zulässige Hinterachslast (Feld 8.2) nicht überschreiten. Für die Fahrerlaubnisfrage bleibt sie dagegen außen vor: Die zGM der Kombination ist die Summe der zGM beider Fahrzeuge ohne Stützlast (§ 6 Abs. 1 Satz 2 FeV).

Was passiert bei Überladung oder falscher Fahrerlaubnis?

Überladung kostet nach Bußgeldkatalog je nach Prozentsatz zwischen 10 € und 235 € plus Punkte; ab 20 % Überschreitung gibt es einen Punkt in Flensburg, bei Gespannen über 7,5 t gelten strengere Sätze. Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnisklasse ist dagegen eine Straftat nach § 21 StVG: Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe, dazu kann die Kfz-Haftpflicht den Fahrer bei einem Unfall in Regress nehmen. Wer B hat und mit einer 3.600-kg-Kombination fährt, riskiert also deutlich mehr als ein Bußgeld.

Darf ich mit dem Anhänger 100 km/h fahren?

Nur mit der 100-km/h-Plakette nach der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO. Voraussetzungen unter anderem: Zugfahrzeug mit ABS, Anhängerreifen jünger als sechs Jahre mit Geschwindigkeitsindex L, Anhänger mit Stoßdämpfern und ein Verhältnis von Anhängermasse zu Leermasse des Zugfahrzeugs bis 1,1 (mit Stabilisierungseinrichtung 1,2, gebremst). Ohne Plakette gelten 80 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, 80 km/h außerorts.

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