Ausbildungsvergütung-Rechner 2026
Azubi-Gehalt & Mindestvergütung (MiAV) nach § 17 BBiG
📅 Zuletzt aktualisiert am 13. Juni 2026
Grundlage: § 17 Abs. 2 BBiG (Mindestausbildungsvergütung), § 20 Abs. 3 SGB IV (Geringverdienergrenze 325 €). Basisbeträge je Beginn-Jahr aus der BMBF-Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt (BIBB). SV-Sätze 2026.
Berücksichtigt: gesetzliche MiAV-Staffelung 1.–4. Ausbildungsjahr (Faktor 1,00 / 1,18 / 1,35 / 1,40) je Ausbildungsbeginn 2020–2026, optionale Netto-Schätzung (AN-Anteile RV/AV/KV/PV), Geringverdiener-Regel.
Nicht berücksichtigt: tarifvertragliche Vergütungen (gehen vor), individueller KV-Zusatzbeitrag, Pflege-Zuschlag für Kinderlose (+0,6 %), Sachsen-Sonderregel, landesrechtlich geregelte Gesundheits-/Pflege-/Erzieher- und schulische Ausbildungen.
Der Basisbetrag deines Start-Jahres bleibt für die gesamte Ausbildung maßgeblich – die Vergütung wächst nicht jährlich mit.
Näherung: AN-Anteile RV 9,3 % + AV 1,3 % + KV 8,75 % + PV 1,8 % = 21,15 %. Lohnsteuer fällt bei diesen Beträgen i.d.R. nicht an (unter Grundfreibetrag).
🎓 Mindestausbildungsvergütung
📊 Staffelung für Ausbildungsbeginn 2026
| Ausbildungsjahr | Faktor | Mindestvergütung |
|---|---|---|
| 1. Jahr | 1,00 | 724 € |
| 2. Jahr | 1,18 | 854 € |
| 3. Jahr | 1,35 | 977 € |
| 4. Jahr | 1,40 | 1.014 € |
Amtlich auf volle Euro gerundete Beträge (§ 17 Abs. 2 BBiG, BMBF-Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt). Die Aufschläge gelten als feste Staffelung auf den Basisbetrag des Start-Jahres.
⚠️ Wichtige Hinweise
- •MiAV ist die Untergrenze: Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen (z. B. TVAöD, IG-Metall-Branchen) liegen meist deutlich höher und gehen vor. Bei Tarifbindung gilt der höhere Tarifsatz.
- •Gilt nur für BBiG/HwO-Berufe: Nicht für landesrechtlich geregelte Gesundheits-, Pflege- und Erzieherberufe oder schulische Ausbildungen – dort gelten eigene Vergütungsregeln.
- •Jährliche Fortschreibung: Ab 2024 gibt das BMBF den Basisbetrag jährlich neu bekannt (spätestens 1. November im Bundesgesetzblatt).
- •Kein Mitwachsen: Maßgeblich ist der Basisbetrag des Jahres, in dem die Ausbildung begonnen hat – nicht der jeweils aktuelle.
Schätzung – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Mindestausbildungsvergütung (MiAV) nach § 17 Abs. 2 BBiG ist die gesetzliche Untergrenze; tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen liegen häufig höher und gehen vor. Die optionale Netto-Berechnung ist eine Näherung (KV-Zusatzbeitrag und PV-Zuschlag variieren). Maßgeblich sind der konkrete Ausbildungs-/Tarifvertrag und die Lohnabrechnung.
Wie viel verdient ein Azubi 2026?
Wer 2026 eine Ausbildung beginnt, hat Anspruch auf mindestens 724 € brutto im ersten Jahr (gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Abs. 2 BBiG). Im zweiten Jahr sind es 854 €, im dritten 977 € und im vierten 1.014 €. Das ist die Untergrenze – gilt ein Tarifvertrag, liegt die Vergütung häufig deutlich höher und der Tarifsatz geht vor.
Ausbildungsvergütung 2026: Mindestbeträge & Staffelung
Die Mindestausbildungsvergütung (MiAV) ist die gesetzlich garantierte Untergrenze für Auszubildende in nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) geregelten Ausbildungsberufen. Sie wurde 2020 eingeführt (§ 17 Abs. 2 BBiG). Maßgeblich ist immer der Basisbetrag des Jahres, in dem die Ausbildung begonnen hat – er wächst während der Ausbildung nicht mit.
Die Staffelung nach Ausbildungsjahr
Auf den Basisbetrag des 1. Ausbildungsjahres wird in den Folgejahren ein fester Aufschlag gewährt – amtlich auf volle Euro gerundet:
- 1. Ausbildungsjahr: Basisbetrag (Faktor 1,00)
- 2. Ausbildungsjahr: +18 % (Faktor 1,18)
- 3. Ausbildungsjahr: +35 % (Faktor 1,35)
- 4. Ausbildungsjahr: +40 % (Faktor 1,40)
MiAV-Tabelle 2020–2026 (brutto/Monat)
| Beginn | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr |
|---|---|---|---|---|
| 2020 | 515 € | 608 € | 695 € | 721 € |
| 2021 | 550 € | 649 € | 743 € | 770 € |
| 2022 | 585 € | 690 € | 790 € | 819 € |
| 2023 | 620 € | 732 € | 837 € | 868 € |
| 2024 | 649 € | 766 € | 876 € | 909 € |
| 2025 | 682 € | 805 € | 921 € | 955 € |
| 2026 | 724 € | 854 € | 977 € | 1.014 € |
Formel der Staffelung
Die Mindestvergütung berechnet sich als:
MiAV(Jahr n, Start J) = Basisbetrag(J) × Faktor
Faktor = 1,00 (1.) / 1,18 (2.) / 1,35 (3.) / 1,40 (4.) – amtlich auf volle Euro gerundet
Rechenbeispiel: Azubi-Netto 2026
Eine Auszubildende beginnt 2026 ihre Ausbildung und ist im 1. Ausbildungsjahr. Brutto: 724 €. Da der Verdienst über der Geringverdienergrenze von 325 € liegt (§ 20 Abs. 3 SGB IV), zahlt sie die normalen Arbeitnehmer-Anteile zur Sozialversicherung:
- SV-Anteil gesamt: 724 € × 21,15 % = 153,13 € (RV 9,3 % + AV 1,3 % + KV 8,75 % + PV 1,8 %)
- Lohnsteuer: 0 € (unter dem Grundfreibetrag von ⌀ 1.029 €/Monat)
- → Netto ca. 570,87 €
Die Netto-Beträge sind eine Näherung: Der Krankenkassen-Zusatzbeitrag (⌀ 2,9 % in 2026) und der Pflege-Zuschlag für Kinderlose (+0,6 %) variieren. Was vom Brutto allgemein übrig bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.
Tarifvertrag schlägt MiAV
Die MiAV ist nur die Untergrenze. In vielen Branchen gelten Tarifverträge (z. B. TVAöD im öffentlichen Dienst, IG-Metall-Branchen), die deutlich höhere Ausbildungsvergütungen vorsehen. Bei Tarifbindung des Betriebs gilt der höhere Tarifsatz – nicht die MiAV. Ob ein Tarifvertrag greift, steht im Ausbildungs- oder Tarifvertrag.
⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle
❓ Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung
Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung 2026?
Wie ist die Ausbildungsvergütung nach Lehrjahren gestaffelt?
Welches Jahr ist für meine Ausbildungsvergütung maßgeblich?
Was bleibt vom Azubi-Gehalt netto übrig?
Gilt die Mindestausbildungsvergütung für alle Ausbildungen?
Was gilt bei einem Tarifvertrag?
Zahlen Azubis Sozialversicherung und Steuern?
Wird die Mindestausbildungsvergütung jährlich angepasst?
📊 Verwandte Rechner
Zuletzt aktualisiert: 13. Juni 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr