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Ausbildungsvergütung-Rechner 2026

Azubi-Gehalt & Mindestvergütung (MiAV) nach § 17 BBiG

📅 Zuletzt aktualisiert am 13. Juni 2026

Grundlage: § 17 Abs. 2 BBiG (Mindestausbildungsvergütung), § 20 Abs. 3 SGB IV (Geringverdienergrenze 325 €). Basisbeträge je Beginn-Jahr aus der BMBF-Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt (BIBB). SV-Sätze 2026.

Berücksichtigt: gesetzliche MiAV-Staffelung 1.–4. Ausbildungsjahr (Faktor 1,00 / 1,18 / 1,35 / 1,40) je Ausbildungsbeginn 2020–2026, optionale Netto-Schätzung (AN-Anteile RV/AV/KV/PV), Geringverdiener-Regel.

Nicht berücksichtigt: tarifvertragliche Vergütungen (gehen vor), individueller KV-Zusatzbeitrag, Pflege-Zuschlag für Kinderlose (+0,6 %), Sachsen-Sonderregel, landesrechtlich geregelte Gesundheits-/Pflege-/Erzieher- und schulische Ausbildungen.

Der Basisbetrag deines Start-Jahres bleibt für die gesamte Ausbildung maßgeblich – die Vergütung wächst nicht jährlich mit.

Näherung: AN-Anteile RV 9,3 % + AV 1,3 % + KV 8,75 % + PV 1,8 % = 21,15 %. Lohnsteuer fällt bei diesen Beträgen i.d.R. nicht an (unter Grundfreibetrag).

🎓 Mindestausbildungsvergütung

724 €brutto / Monat
2026 · 1. Ausbildungsjahr
Pro Jahr (brutto)
8.688 €
Basisbetrag 2026
724 €

📊 Staffelung für Ausbildungsbeginn 2026

AusbildungsjahrFaktorMindestvergütung
1. Jahr1,00724 €
2. Jahr1,18854 €
3. Jahr1,35977 €
4. Jahr1,401.014 €

Amtlich auf volle Euro gerundete Beträge (§ 17 Abs. 2 BBiG, BMBF-Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt). Die Aufschläge gelten als feste Staffelung auf den Basisbetrag des Start-Jahres.

⚠️ Wichtige Hinweise

  • MiAV ist die Untergrenze: Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen (z. B. TVAöD, IG-Metall-Branchen) liegen meist deutlich höher und gehen vor. Bei Tarifbindung gilt der höhere Tarifsatz.
  • Gilt nur für BBiG/HwO-Berufe: Nicht für landesrechtlich geregelte Gesundheits-, Pflege- und Erzieherberufe oder schulische Ausbildungen – dort gelten eigene Vergütungsregeln.
  • Jährliche Fortschreibung: Ab 2024 gibt das BMBF den Basisbetrag jährlich neu bekannt (spätestens 1. November im Bundesgesetzblatt).
  • Kein Mitwachsen: Maßgeblich ist der Basisbetrag des Jahres, in dem die Ausbildung begonnen hat – nicht der jeweils aktuelle.

Schätzung – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Mindestausbildungsvergütung (MiAV) nach § 17 Abs. 2 BBiG ist die gesetzliche Untergrenze; tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen liegen häufig höher und gehen vor. Die optionale Netto-Berechnung ist eine Näherung (KV-Zusatzbeitrag und PV-Zuschlag variieren). Maßgeblich sind der konkrete Ausbildungs-/Tarifvertrag und die Lohnabrechnung.

Wie viel verdient ein Azubi 2026?

Wer 2026 eine Ausbildung beginnt, hat Anspruch auf mindestens 724 € brutto im ersten Jahr (gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Abs. 2 BBiG). Im zweiten Jahr sind es 854 €, im dritten 977 € und im vierten 1.014 €. Das ist die Untergrenze – gilt ein Tarifvertrag, liegt die Vergütung häufig deutlich höher und der Tarifsatz geht vor.

Ausbildungsvergütung 2026: Mindestbeträge & Staffelung

Die Mindestausbildungsvergütung (MiAV) ist die gesetzlich garantierte Untergrenze für Auszubildende in nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) geregelten Ausbildungsberufen. Sie wurde 2020 eingeführt (§ 17 Abs. 2 BBiG). Maßgeblich ist immer der Basisbetrag des Jahres, in dem die Ausbildung begonnen hat – er wächst während der Ausbildung nicht mit.

Die Staffelung nach Ausbildungsjahr

Auf den Basisbetrag des 1. Ausbildungsjahres wird in den Folgejahren ein fester Aufschlag gewährt – amtlich auf volle Euro gerundet:

  • 1. Ausbildungsjahr: Basisbetrag (Faktor 1,00)
  • 2. Ausbildungsjahr: +18 % (Faktor 1,18)
  • 3. Ausbildungsjahr: +35 % (Faktor 1,35)
  • 4. Ausbildungsjahr: +40 % (Faktor 1,40)

MiAV-Tabelle 2020–2026 (brutto/Monat)

Beginn 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr
2020515 €608 €695 €721 €
2021550 €649 €743 €770 €
2022585 €690 €790 €819 €
2023620 €732 €837 €868 €
2024649 €766 €876 €909 €
2025682 €805 €921 €955 €
2026724 €854 €977 €1.014 €

Formel der Staffelung

Die Mindestvergütung berechnet sich als:

MiAV(Jahr n, Start J) = Basisbetrag(J) × Faktor
Faktor = 1,00 (1.) / 1,18 (2.) / 1,35 (3.) / 1,40 (4.) – amtlich auf volle Euro gerundet

Rechenbeispiel: Azubi-Netto 2026

Eine Auszubildende beginnt 2026 ihre Ausbildung und ist im 1. Ausbildungsjahr. Brutto: 724 €. Da der Verdienst über der Geringverdienergrenze von 325 € liegt (§ 20 Abs. 3 SGB IV), zahlt sie die normalen Arbeitnehmer-Anteile zur Sozialversicherung:

  • SV-Anteil gesamt: 724 € × 21,15 % = 153,13 € (RV 9,3 % + AV 1,3 % + KV 8,75 % + PV 1,8 %)
  • Lohnsteuer: 0 € (unter dem Grundfreibetrag von ⌀ 1.029 €/Monat)
  • Netto ca. 570,87 €

Die Netto-Beträge sind eine Näherung: Der Krankenkassen-Zusatzbeitrag (⌀ 2,9 % in 2026) und der Pflege-Zuschlag für Kinderlose (+0,6 %) variieren. Was vom Brutto allgemein übrig bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.

Tarifvertrag schlägt MiAV

Die MiAV ist nur die Untergrenze. In vielen Branchen gelten Tarifverträge (z. B. TVAöD im öffentlichen Dienst, IG-Metall-Branchen), die deutlich höhere Ausbildungsvergütungen vorsehen. Bei Tarifbindung des Betriebs gilt der höhere Tarifsatz – nicht die MiAV. Ob ein Tarifvertrag greift, steht im Ausbildungs- oder Tarifvertrag.

⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle

1.
Falsches Beginn-Jahr verwenden: Maßgeblich ist der Basisbetrag des Jahres, in dem die Ausbildung begonnen hat. Wer 2024 startete, bleibt im 3. Jahr (2026) bei 876 € – nicht bei den höheren 2026er-Werten.
2.
Aufschläge selbst hochrechnen: Die amtlichen Beträge sind auf volle Euro gerundet. 724 € × 1,18 = 854,32 € → amtlich 854 €. Nicht roh weiterrechnen.
3.
MiAV bei schulischen Berufen erwarten: Pflege-, Gesundheits- und Erzieherausbildungen sowie schulische Ausbildungen fallen nicht unter das BBiG/HwO – dort gelten eigene (oft landesrechtliche) Vergütungsregeln.
4.
Tarif ignorieren: Ist der Betrieb tarifgebunden, gilt der (höhere) Tarifsatz, nicht die MiAV. Die MiAV ist nur die gesetzliche Mindestgrenze für nicht tarifgebundene Betriebe.
5.
Geringverdiener-Regel übersehen: Bis 325 €/Monat trägt der Arbeitgeber die Sozialversicherung allein (§ 20 Abs. 3 SGB IV) – dann ist Netto = Brutto. Alle MiAV-Beträge liegen aber über 325 €, daher greift das nur bei sehr niedriger eigener Vergütung.

❓ Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung

Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung 2026?
Wer 2026 eine Ausbildung beginnt, hat Anspruch auf mindestens 724 € brutto im ersten Jahr. Im zweiten Jahr sind es 854 € (+18 %), im dritten 977 € (+35 %) und im vierten 1.014 € (+40 %). Das ist die gesetzliche Untergrenze nach § 17 Abs. 2 BBiG.
Wie ist die Ausbildungsvergütung nach Lehrjahren gestaffelt?
Auf den Basisbetrag des 1. Ausbildungsjahres kommen feste Aufschläge: +18 % im 2. Jahr, +35 % im 3. Jahr und +40 % im 4. Jahr (Faktor 1,00 / 1,18 / 1,35 / 1,40). Die Beträge werden amtlich auf volle Euro gerundet.
Welches Jahr ist für meine Ausbildungsvergütung maßgeblich?
Maßgeblich ist der Basisbetrag des Jahres, in dem die Ausbildung begonnen hat. Er bleibt für die gesamte Ausbildung gültig und wächst nicht jährlich mit. Wer 2024 startete, bleibt im 3. Jahr (2026) bei 876 € – nicht bei den höheren 2026er-Werten.
Was bleibt vom Azubi-Gehalt netto übrig?
Azubis zahlen die normalen Arbeitnehmer-Anteile zur Sozialversicherung von zusammen ca. 21,15 % (RV 9,3 % + AV 1,3 % + KV 8,75 % + PV 1,8 %). Lohnsteuer fällt bei diesen Beträgen i.d.R. nicht an (unter Grundfreibetrag). Bei 724 € brutto bleiben so ca. 570,87 € netto. Der KV-Zusatzbeitrag und der Pflege-Zuschlag für Kinderlose können den Wert verändern.
Gilt die Mindestausbildungsvergütung für alle Ausbildungen?
Nein. Die MiAV gilt nur für nach BBiG oder HwO geregelte Ausbildungsberufe. Landesrechtlich geregelte Gesundheits-, Pflege- und Erzieherberufe sowie schulische Ausbildungen haben eigene Vergütungsregeln und fallen nicht unter die MiAV.
Was gilt bei einem Tarifvertrag?
Die MiAV ist nur die Untergrenze. Ist der Betrieb tarifgebunden, gilt der tarifvertragliche Vergütungssatz – und der liegt häufig deutlich höher als die MiAV. Tarifverträge wie der TVAöD oder in den IG-Metall-Branchen gehen der gesetzlichen Mindestvergütung vor.
Zahlen Azubis Sozialversicherung und Steuern?
Ja, Azubis sind sozialversicherungspflichtig und zahlen die Arbeitnehmer-Anteile zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Eine Ausnahme greift bei einem Entgelt bis 325 €/Monat: Dann trägt der Arbeitgeber die Beiträge allein (§ 20 Abs. 3 SGB IV). Lohnsteuer fällt bei den MiAV-Beträgen wegen des Grundfreibetrags in der Regel nicht an.
Wird die Mindestausbildungsvergütung jährlich angepasst?
Ja. Seit 2024 gibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Basisbetrag jährlich neu im Bundesgesetzblatt bekannt – spätestens zum 1. November für das Folgejahr. Für jeden neuen Ausbildungsjahrgang gilt dann der jeweils aktuelle Basisbetrag.

Zuletzt aktualisiert: 13. Juni 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr