Festgeld- und Tagesgeld-Rechner
Zinsen nach Steuern: mit Sparerpauschbetrag, Zinseszins und Kirchensteuer
Fester Zinssatz für die ganze Laufzeit, das Geld ist bis zum Ende angelegt.
Steuern
1.000 € je Person, 2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare (§ 20 Abs. 9 EStG). Der Betrag gilt für alle Kapitalerträge zusammen; tragen Sie ein, was Ihr Freistellungsauftrag bei dieser Bank noch abdeckt.
Kirchensteuer8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Ländern
Festgeld, 1 Jahr: Zinsen nach Steuern
300,00 € Zinsen brutto, davon 0,00 € Steuern (300,00 € steuerfrei über den Pauschbetrag).
So wird gerechnet
Die Zinsen werden am Laufzeitende gutgeschrieben und dann versteuert.
Zinsen je Monat = Guthaben × 3,00 % ÷ 12. Steuerpflichtig ist, was je Jahr über den noch freien Pauschbetrag von 1.000,00 € hinausgeht.
Kapitalertragsteuer 25 %, Solidaritätszuschlag 5,5 % davon: zusammen 26,375 %.
Annahmen: Anlagebeginn am 1. Januar, Zinsen als Monatszinsen (Zinssatz ÷ 12), Sparrate zum Monatsanfang, der noch freie Pauschbetrag steht jedes Jahr in gleicher Höhe zur Verfügung, die Bank behält die Steuer bei der Gutschrift ein.
Zinsen und Steuern je Jahr
Beträge in Euro. Die Steuer fällt in dem Jahr an, in dem die Zinsen gutgeschrieben werden.
| Jahr | Zinsen | steuerfrei | Steuer | netto |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 300,00 | 300,00 | 0,00 | 300,00 |
Quellen
Zuletzt aktualisiert: 23. September 2026
Grundlage
§ 20 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 9, § 32d Abs. 1, 4 und 6, § 43a Abs. 1, § 44 Abs. 1, § 44a und § 51a Abs. 2b EStG; §§ 3, 4 SolZG; §§ 7, 8 EinSiG; § 248 BGB; Richtlinie 2014/49/EU.
Berücksichtigt
Festgeld mit jährlicher Gutschrift oder Zinsen am Laufzeitende, mit oder ohne Zinseszins; Tagesgeld mit monatlicher, vierteljährlicher oder jährlicher Gutschrift und Sparrate; Abgeltungsteuer, Soli, Kirchensteuer 8 % oder 9 %, Sparer-Pauschbetrag je Jahr, Zeitpunkt des Steuerabzugs, Inflation.
Nicht berücksichtigt
Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG), Nichtveranlagungs-Bescheinigung, Zinsänderungen beim Tagesgeld, taggenaue Zinsberechnung der Bank, ausländische Quellensteuer, Verlustverrechnung, Kontogebühren.
Festgeld und Tagesgeld: was nach Steuern übrig bleibt
Festgeld bindet Ihr Geld für eine feste Laufzeit zu einem festen Zinssatz. Tagesgeld bleibt täglich verfügbar, der Zinssatz ist variabel. Der Rechner zeigt für beide, wie viel Zinsen brutto anfallen, wie viel Steuer die Bank einbehält und was netto bleibt. Er berücksichtigt den Sparer-Pauschbetrag je Kalenderjahr und rechnet die Steuer in dem Jahr, in dem die Zinsen tatsächlich gutgeschrieben werden.
Für einen Sparplan über viele Jahre eignet sich der Spar-Rechner, für das reine Vermögenswachstum der Zinseszins-Rechner. Einfache Zinsen und Tageszinsen rechnet der Zinsrechner, die Steuer auf Aktien, Fonds und Dividenden der Kapitalertragsteuer-Rechner.
So werden die Zinsen berechnet
- Ohne Zinseszins: Zinsen = Betrag × Zinssatz × Laufzeit in Monaten ÷ 12. 10.000 € zu 3 % für 6 Monate bringen 150 €.
- Festgeld mit jährlicher Gutschrift: Die Zinsen werden jedes Jahr gutgeschrieben und danach mitverzinst. Vor Steuern wächst das Kapital auf Betrag × (1 + Zinssatz)Jahre: 10.000 € zu 3 % bringen in 5 Jahren 1.592,74 €.
- Tagesgeld: Zinsen je Gutschrift = Guthaben × Zinssatz ÷ Zahl der Gutschriften im Jahr. 10.000 € zu 2 % bringen im ersten Jahr 201,84 € bei monatlicher, 201,51 € bei vierteljährlicher und 200 € bei jährlicher Gutschrift.
- Tagesgeld mit Sparrate: 5.000 € Startbetrag und 100 € zu jedem Monatsanfang, 2 %, monatliche Gutschrift: nach 5 Jahren 11.840,64 €, davon 840,64 € Zinsen, steuerfrei mit Freistellungsauftrag.
Ob Zinsen mitverzinst werden, legt die Bank in ihren Bedingungen fest; das BGB erlaubt Banken, das im Voraus zu vereinbaren (§ 248 Abs. 2 BGB).
Steuern auf Zinsen
Zinsen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Die Bank behält 25 % Kapitalertragsteuer ein und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf diese Steuer, zusammen 26,375 % (§ 43a Abs. 1 EStG, §§ 3, 4 SolZG). Die Soli-Freigrenze der Einkommensteuer gilt dafür nicht. Steuerfrei bleiben 1.000 € Kapitalerträge im Jahr, bei zusammen veranlagten Ehepaaren 2.000 € (Sparer-Pauschbetrag, § 20 Abs. 9 EStG), soweit ein Freistellungsauftrag reicht (§ 44a EStG).
Die Kirchensteuer kommt nicht einfach obendrauf. Weil sie die Abgeltungsteuer mindert, gilt die Formel aus § 32d Abs. 1 Satz 4 EStG: Kapitalertragsteuer = Kapitalerträge ÷ (4 + k), wobei k der Kirchensteuersatz ist (0,08 oder 0,09). Auf 1.000 € steuerpflichtige Zinsen ergibt das:
| je 1.000 € | ohne | 8 % KiSt | 9 % KiSt |
|---|---|---|---|
| Kapitalertragsteuer | 250,00 € | 245,10 € | 244,50 € |
| Solidaritätszuschlag | 13,75 € | 13,48 € | 13,45 € |
| Kirchensteuer | – | 19,61 € | 22,00 € |
| zusammen | 263,75 € (26,375 %) | 278,19 € (27,819 %) | 279,95 € (27,995 %) |
8 % gelten in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Ländern. Die Bank zieht die Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer mit ab (§ 51a Abs. 2b EStG).
Wann die Steuer fällig wird
Die Kapitalertragsteuer entsteht, sobald die Zinsen zufließen (§ 44 Abs. 1 Satz 2 EStG), also mit der Gutschrift. Bei jährlicher Gutschrift zählt der Pauschbetrag deshalb jedes Jahr neu. Werden die Zinsen eines mehrjährigen Festgelds erst am Laufzeitende gutgeschrieben, fällt alles in ein einziges Jahr, und der Pauschbetrag wirkt nur einmal.
Beispiel: 50.000 € für 3 Jahre zu 3 %, 1.000 € Pauschbetrag frei, keine Kirchensteuer.
- Jährliche Gutschrift mit Zinseszins: 4.624,04 € Zinsen, 428,34 € Steuer, 4.195,70 € netto.
- Zinsen am Laufzeitende mit Zinseszins: 4.636,35 € Zinsen, 959,09 € Steuer, 3.677,26 € netto.
Obwohl die Bank im zweiten Fall sogar etwas mehr Zinsen zahlt, bleiben 518,44 € weniger übrig. Die Bruttozinsen sind bei jährlicher Gutschrift niedriger, weil die Steuer jedes Jahr das mitverzinste Guthaben mindert.
Inflation: die reale Rendite
Was die Zinsen wert sind, hängt von der Inflation ab. Die reale Rendite ist (1 + Rendite nach Steuern) ÷ (1 + Inflationsrate) − 1. Beispiel: 10.000 € Festgeld zu 3 % für ein Jahr, steuerfrei über den Freistellungsauftrag, bei 2 % Inflation: 1,03 ÷ 1,02 − 1 = 0,98 % real. Die 10.300 € am Ende entsprechen 10.098,04 € heutiger Kaufkraft. Ohne Freistellungsauftrag bleiben nach Steuern 2,21 % und real nur 0,20 %. Aktuelle Inflationsraten veröffentlicht das Statistische Bundesamt, den Kaufkraftverlust über viele Jahre zeigt der Inflationsrechner.
Einlagensicherung: 100.000 € je Bank
Einlagen sind gesetzlich bis 100.000 € je Einleger und Bank geschützt, egal auf wie viele Konten das Geld verteilt ist (§ 8 Abs. 1 und § 7 Abs. 3 EinSiG). Bei Gemeinschaftskonten zählt der Anteil jedes Kontoinhabers (§ 7 Abs. 4 EinSiG); ein Gemeinschaftskonto zweier Personen ist deshalb bis 200.000 € geschützt, solange keiner der beiden weiteres Geld bei derselben Bank hat. In bestimmten Fällen, etwa nach dem Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie, sind bis zu 500.000 € geschützt, wenn der Entschädigungsfall innerhalb von sechs Monaten nach der Gutschrift eintritt (§ 8 Abs. 2 EinSiG). Bei Banken aus anderen EU-Staaten zahlt die Einlagensicherung des Herkunftslandes, ebenfalls bis 100.000 € je Einleger (Art. 6 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 Richtlinie 2014/49/EU).
Der Rechner ist eine Schätzung und keine Anlage- oder Steuerberatung. Er vergleicht keine Banken und nennt keine Marktzinsen; tragen Sie den Zinssatz aus Ihrem Angebot ein.
⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle
Jahreszins auf kurze Laufzeit übertragen
Der Zinssatz gilt pro Jahr. 3 % für 6 Monate bringen 1,5 % des Betrags, bei 10.000 € also 150 € und nicht 300 €.
Freistellungsauftrag doppelt verplant
Die 1.000 € (Ehepaare 2.000 €) gelten für alle Kapitalerträge zusammen, nicht je Bank. Wer den ganzen Betrag bei der Hausbank freigestellt hat, hat für ein Festgeld bei einer zweiten Bank nichts mehr frei.
Mehrjähriges Festgeld mit Zinsen am Laufzeitende
Alle Zinsen fließen im letzten Jahr zu, der Pauschbetrag wirkt nur einmal. Im Beispiel oben kostet das 518,44 €.
Tagesgeld mit Aktionszins
Gilt ein höherer Zinssatz nur für die ersten Monate, rechnen Sie längere Zeiträume besser mit dem Satz, der danach gilt.
Kirchensteuer einfach aufgeschlagen
9 % von 25 % auf die 26,375 % zu addieren ergäbe 28,625 %. Richtig sind 27,995 %, weil die Kirchensteuer die Kapitalertragsteuer mindert (§ 32d Abs. 1 Satz 4 EStG).
Einlagensicherung je Konto gedacht
Die 100.000 € gelten je Einleger und Bank. Drei Festgelder bei derselben Bank werden zusammengezählt (§ 7 Abs. 3 EinSiG).
Niedriges Einkommen
Ist die tarifliche Einkommensteuer auf die Zinsen niedriger als 25 %, prüft das Finanzamt das auf Antrag in der Steuererklärung (Günstigerprüfung, § 32d Abs. 6 EStG).
❓ Häufig gestellte Fragen
Wie viele Zinsen bringen 10.000 € Festgeld?
Das hängt von Zinssatz und Laufzeit ab: Zinsen = Betrag × Zinssatz × Jahre. Für ein Jahr bringen 10.000 € bei 2 % 200 €, bei 2,5 % 250 € und bei 3 % 300 €. Das ist steuerfrei, solange Ihr Freistellungsauftrag reicht. Ohne freien Pauschbetrag bleiben nach 26,375 % Steuer 147,25 €, 184,06 € bzw. 220,88 €. Über 5 Jahre mit jährlicher Gutschrift und Zinseszins werden aus 3 % Zinsen 1.592,74 €.
Wie werden Tagesgeldzinsen berechnet?
Die Bank verzinst das Guthaben mit dem jeweils gültigen Zinssatz und schreibt die Zinsen monatlich, vierteljährlich oder jährlich gut; danach werden sie mitverzinst. 10.000 € zu 2 % bringen im ersten Jahr 201,84 € bei monatlicher, 201,51 € bei vierteljährlicher und 200 € bei jährlicher Gutschrift. Weil der Tagesgeldzins variabel ist, rechnet der Rechner mit einem gleichbleibenden Satz.
Muss ich Zinsen versteuern?
Ja, Zinsen sind Kapitalerträge (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Die Bank behält bei der Gutschrift 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf ein, zusammen 26,375 %, bei Kirchenmitgliedern zusätzlich Kirchensteuer. Steuerfrei sind 1.000 € Kapitalerträge im Jahr, für zusammen veranlagte Ehepaare 2.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG), wenn Sie der Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Ohne Freistellungsauftrag holen Sie die zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung zurück (§ 32d Abs. 4 EStG).
Wie sicher ist Festgeld?
Festgeld und Tagesgeld sind Bankeinlagen und gesetzlich bis 100.000 € je Einleger und Bank geschützt (§ 8 Abs. 1 und § 7 Abs. 3 EinSiG). Mehrere Konten bei derselben Bank werden zusammengezählt, bei Gemeinschaftskonten zählt der Anteil jedes Inhabers. Die Deckungssumme von 100.000 € ist EU-weit gleich; bei Banken aus anderen EU-Staaten zahlt die Einlagensicherung des Herkunftslandes (Richtlinie 2014/49/EU). Der Zinssatz ist beim Festgeld für die ganze Laufzeit vertraglich fest.
Was ist besser: Zinsen jährlich oder am Laufzeitende?
Das hängt vom freien Pauschbetrag ab. Wird er genutzt, ist die jährliche Gutschrift meist besser: Die Steuer fällt jedes Jahr an, und der Pauschbetrag zählt jedes Jahr neu. Werden alle Zinsen erst am Ende gutgeschrieben, wirkt er nur einmal. Beispiel 50.000 € für 3 Jahre zu 3 % mit 1.000 € Pauschbetrag: 4.195,70 € netto bei jährlicher Gutschrift, 3.677,26 € bei Zinsen am Laufzeitende. Ist kein Pauschbetrag mehr frei, liegt die Zahlung am Laufzeitende leicht vorn, weil die Steuer erst später abgeht.
Wie wirkt sich die Kirchensteuer auf Zinsen aus?
Die Kirchensteuer von 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (übrige Länder) wird auf die Kapitalertragsteuer erhoben und mindert diese zugleich. Nach § 32d Abs. 1 Satz 4 EStG gilt: Kapitalertragsteuer = Zinsen ÷ (4 + Kirchensteuersatz). Bei 9 % sind das 24,45 %, mit Soli und Kirchensteuer zusammen 27,995 %; bei 8 % zusammen 27,819 %. Auf 1.000 € steuerpflichtige Zinsen sind das 279,95 € bzw. 278,19 € statt 263,75 €.