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Forward-Darlehen-Rechner 2026

Zinsen für die Anschlussfinanzierung im Voraus sichern

Zuletzt aktualisiert am 6. Juni 2026

Grundlage: Forward-Aufschlag gesamt = Aufschlag pro Monat × Vorlaufmonate; effektiver Forward-Sollzins = aktueller Sollzins + Aufschlag; Monatsrate = Restschuld × (Forward-Sollzins + Tilgung) ÷ 100 ÷ 12; Restschuldverlauf nach der Annuitätenformel (Finanztip, LBS, Allianz).

Voreinstellungen: aktueller Sollzins 3,5 % p.a. (Richtwert 10-jährige Anschlussfinanzierung, tagesabhängig), Forward-Aufschlag 0,02 %-Punkte je Vorlaufmonat – frei anpassbar.

Nicht berücksichtigt: gestaffelte oder aufschlagsfreie Zeiträume (erste ~12 Monate teils 0 %), bankindividuelle Konditionen, Bonität und Beleihungsauslauf. Keine Finanzberatung, Angaben ohne Gewähr.

Open-Source-Projekt

Dieser Rechner ist Open Source. Hilf mit, ihn aktuell und korrekt zu halten.

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Vorlaufzeit bis Forward-Beginn

Ihr Forward-Darlehen

3,98 %Forward-Sollzins

aktueller Sollzins 3,50 % + 0,48 %-Punkte Aufschlag

Monatsrate (Zins + Tilgung)996,67
Restschuld nach 10 Jahren150.968
Vorteil ggü. erwartetem Zins+440,00 € / Jahr
Liegt der spätere Marktzins wie angenommen bei 4,20 %, sichern Sie sich mit dem Forward-Darlehen den günstigeren Zins.

🧮 So wird gerechnet

Forward-Aufschlag gesamt = Aufschlag/Monat × Vorlaufmonate

= 0,02 × 24 = 0,48 %-Punkte

Forward-Sollzins = aktueller Sollzins + Aufschlag = 3,50 % + 0,48 % = 3,98 %

Monatsrate = Restschuld × (Forward-Sollzins + Tilgung) ÷ 100 ÷ 12

= 200.000 € × (3,98 + 2,00) ÷ 100 ÷ 12 = 996,67

Hinweis: Dies ist eine unverbindliche Beispielrechnung und keine Finanz- oder Anlageberatung. Tatsächliche Forward-Aufschläge und Sollzinsen sind bonitäts-, beleihungs- und tagesabhängig und variieren stark je Bank – der Aufschlag ist häufig gestaffelt, die ersten rund 12 Monate teils 0 %. Die Break-even-Bewertung beruht auf einer Annahme über den künftigen Marktzins, der nicht prognostizierbar ist. Keine Gewähr für Aktualität und Richtigkeit; konkrete Konditionen beim Kreditgeber einholen.

Forward-Darlehen berechnen: Zinsen Jahre im Voraus sichern

Mit dem Forward-Darlehen-Rechner ermitteln Sie, welchen Zins Sie sich für Ihre Anschlussfinanzierung heute schon sichern können – auch wenn Ihre aktuelle Zinsbindung erst in einigen Jahren ausläuft. Ein Forward-Darlehen ist ein normales Annuitätendarlehen, das Sie heute abschließen, dessen Auszahlung aber erst in der Zukunft erfolgt. Im Gegenzug für die Zinssicherheit verlangt die Bank einen Forward-Aufschlag, der mit jedem Monat Vorlaufzeit steigt. Der Rechner zeigt Ihnen den Aufschlag, den effektiven Forward-Sollzins, Ihre Monatsrate und ob sich der Abschluss gegenüber einer angenommenen Zinsentwicklung lohnt.

Die Formel

Der Rechner kombiniert die Aufschlags-Logik mit der klassischen Annuitätenrechnung:

  • Forward-Aufschlag gesamt = Aufschlag pro Monat (%-Punkte) × Vorlaufzeit (Monate)
  • Forward-Sollzins = aktueller Sollzins + Forward-Aufschlag gesamt
  • Monatsrate = Restschuld × (Forward-Sollzins + Tilgung) ÷ 100 ÷ 12

Der Aufschlag wird also direkt auf den Sollzins aufgeschlagen (so beschreibt es Finanztip): Aus einem heutigen Zins von 3,5 % wird bei 24 Monaten Vorlauf und 0,02 %-Punkten pro Monat ein Forward-Zins von 3,98 %. Über die gesamte neue Zinsbindung bleibt dieser Zins fest – das ist der eigentliche Wert des Forward-Darlehens: Planungssicherheit gegen steigende Zinsen.

Was ist die Vorlaufzeit?

Die Vorlaufzeit ist die Zeitspanne zwischen dem heutigen Abschluss und dem Auslaufen Ihrer aktuellen Zinsbindung – also dem Zeitpunkt, an dem das Forward-Darlehen die alte Finanzierung ablöst. Je länger die Vorlaufzeit, desto höher der Aufschlag, weil die Bank das Zinsänderungsrisiko länger trägt. Üblich sind bis zu 60, teils 66 Monate (LBS, Allianz). Häufig sind die ersten rund 12 Monate aufschlagsfrei – wer die Anschlussfinanzierung nur knapp im Voraus sichert, zahlt also oft gar keinen Aufschlag.

Wann lohnt sich ein Forward-Darlehen?

Die Antwort hängt allein von der künftigen Zinsentwicklung ab. Ein Forward-Darlehen lohnt sich, wenn der Marktzins zum Zeitpunkt der Anschlussfinanzierung höher liegt als der heute gesicherte Forward-Sollzins. Liegt er niedriger, hätten Sie mit Abwarten günstiger finanziert. Da niemand den künftigen Zins kennt, ist das Forward-Darlehen vor allem eine Versicherung gegen Zinssteigerungen. Der Rechner stellt Ihren persönlichen Forward-Zins einer von Ihnen angenommenen Marktzins-Erwartung gegenüber und zeigt den groben Vorteil oder Nachteil pro Jahr.

Forward-Darlehen, Prolongation oder Umschuldung?

Läuft die Zinsbindung in unter zwölf Monaten aus, ist meist eine normale Prolongation (Verlängerung bei der bisherigen Bank) oder eine Umschuldung zu einer anderen Bank sinnvoller, weil kein nennenswerter Aufschlag anfällt. Wer dagegen ein bis fünf Jahre Vorlauf hat und steigende Zinsen erwartet, sichert sich mit dem Forward-Darlehen die heutigen Konditionen. Ein vorzeitiger Ausstieg aus einer laufenden Bindung ist ein anderer Fall – dafür fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an.

📈 Forward-Aufschlag nach Vorlaufzeit

Richtwerte bei einem Aufschlag von 0,02 %-Punkten pro Monat. Der reale Aufschlag ist bankindividuell und oft gestaffelt – die ersten rund 12 Monate sind häufig 0 %.

Vorlaufzeit Aufschlag gesamt Forward-Zins* Mehrzins/Jahr**
12 Monate0,24 %-Pkt.3,74 %480 €
24 Monate0,48 %-Pkt.3,98 %960 €
36 Monate0,72 %-Pkt.4,22 %1.440 €
48 Monate0,96 %-Pkt.4,46 %1.920 €
60 Monate1,20 %-Pkt.4,70 %2.400 €

* Beispiel mit aktuellem Sollzins 3,5 %. ** Mehrkosten gegenüber 3,5 % bezogen auf 200.000 € Restschuld (Aufschlag in %-Punkten × Restschuld). Quellen: Finanztip, LBS, Allianz (Stand 2026).

📊 Beispielrechnungen

So wirken sich Vorlaufzeit, Aufschlag und Restschuld auf Forward-Zins und Rate aus:

Beispiel 1: 200.000 € Restschuld, 24 Monate Vorlauf

Aktueller Sollzins:
3,50 %
Aufschlag:
0,02 × 24 = 0,48 %-Pkt.
Forward-Sollzins:
3,50 % + 0,48 % = 3,98 %
Tilgung 2 %, Rate:
200.000 × 5,98 % ÷ 12 = 996,67 €

Beispiel 2: 150.000 € Restschuld, 36 Monate Vorlauf

Aktueller Sollzins:
3,20 %
Aufschlag:
0,025 × 36 = 0,90 %-Pkt.
Forward-Sollzins:
3,20 % + 0,90 % = 4,10 %
Tilgung 3 %, Rate:
150.000 × 7,10 % ÷ 12 = 887,50 €

Beispiel 3: 250.000 € Restschuld, nur 12 Monate Vorlauf

Aktueller Sollzins:
3,60 %
Aufschlag:
0,02 × 12 = 0,24 %-Pkt.
Forward-Sollzins:
3,60 % + 0,24 % = 3,84 %
Tilgung 2 %, Rate:
250.000 × 5,84 % ÷ 12 = 1.216,67 €
💡 Tipp: Beispiel 1 zeigt: 24 Monate Vorlauf kosten 0,48 %-Punkte mehr Zins – auf 200.000 € sind das im ersten Jahr rund 960 € zusätzliche Zinslast. Steigt der Marktzins bis dahin um mehr als 0,48 %-Punkte, hat sich der Forward-Abschluss gelohnt.

⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle

Fehler 1: Aufschlag als feste Zahl statt pro Monat ansetzen

Der Forward-Aufschlag wird je Vorlaufmonat berechnet. 0,02 %-Punkte pro Monat bedeuten bei 24 Monaten 0,48 %-Punkte gesamt – nicht 0,02 %. Wer das verwechselt, unterschätzt die Kosten dramatisch.

Fehler 2: Aufschlagsfreie Monate ignorieren

Viele Banken berechnen die ersten rund 12 Monate Vorlauf 0 % Aufschlag. Wer seine Anschlussfinanzierung nur knapp im Voraus sichert, zahlt oft gar keinen Aufschlag. Reduzieren Sie im Rechner den Aufschlag pro Monat oder die Vorlaufzeit entsprechend.

Fehler 3: Forward-Darlehen als Zinswette verstehen

Ein Forward-Darlehen ist eine Zinsversicherung, keine Spekulation. Es lohnt sich nur, wenn die Zinsen tatsächlich steigen. Wer auf jeden Cent optimieren will, sollte die Unsicherheit der Zinsprognose einkalkulieren – niemand kennt den Zins in drei Jahren.

Sonderfall: Abnahmepflicht

Mit dem Forward-Darlehen gehen Sie eine Abnahmeverpflichtung ein: Sie müssen das Darlehen abnehmen, auch wenn die Zinsen bis dahin gefallen sind. Eine Nichtabnahme kann eine Nichtabnahmeentschädigung auslösen. Schließen Sie nur ab, wenn die Finanzierung sicher steht.

Sonderfall: 10-Jahres-Sonderkündigungsrecht

Nach § 489 BGB dürfen Sie zehn Jahre nach Vollauszahlung mit sechs Monaten Frist kündigen – ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Wer in diesen Zeitraum fällt, braucht für die Anschlussfinanzierung oft gar kein Forward-Darlehen, sondern kann frei umschulden.

❓ Häufig gestellte Fragen zum Forward-Darlehen

Was ist ein Forward-Darlehen?

Ein Forward-Darlehen ist eine Anschlussfinanzierung, die Sie heute zu festen Konditionen abschließen, deren Auszahlung aber erst in der Zukunft – beim Auslaufen Ihrer aktuellen Zinsbindung – erfolgt. So sichern Sie sich den heutigen Zins gegen steigende Marktzinsen. Für diese Sicherheit verlangt die Bank einen Forward-Aufschlag, der mit jedem Vorlaufmonat steigt.

Wie wird der Forward-Aufschlag berechnet?

Der gesamte Aufschlag ergibt sich aus Aufschlag pro Monat × Vorlaufzeit in Monaten. Bei 0,02 %-Punkten pro Monat und 24 Monaten Vorlauf sind das 0,48 %-Punkte. Dieser Aufschlag wird auf den aktuellen Sollzins addiert: Aus 3,5 % werden so 3,98 %. Typisch sind 0,01 bis 0,03 %-Punkte pro Monat, wobei die ersten rund 12 Monate oft aufschlagsfrei sind.

Wann lohnt sich ein Forward-Darlehen?

Ein Forward-Darlehen lohnt sich, wenn der Marktzins zum Zeitpunkt der Anschlussfinanzierung höher liegt als der heute gesicherte Forward-Sollzins. Steigt der Zins um mehr als den eingerechneten Aufschlag, haben Sie gespart. Da der künftige Zins nicht prognostizierbar ist, ist das Forward-Darlehen vor allem eine Versicherung gegen Zinssteigerungen und für Planungssicherheit.

Wie lange im Voraus kann ich ein Forward-Darlehen abschließen?

Je nach Bank sind in der Regel bis zu 60, teilweise 66 Monate Vorlaufzeit möglich. Je länger die Vorlaufzeit, desto höher der Forward-Aufschlag, weil die Bank das Zinsänderungsrisiko länger trägt. Empfehlenswert ist der Abschluss meist ein bis fünf Jahre vor dem Ende der aktuellen Zinsbindung – sofern man steigende Zinsen erwartet.

Muss ich das Forward-Darlehen abnehmen?

Ja. Mit dem Abschluss gehen Sie eine Abnahmeverpflichtung ein und müssen das Darlehen zum vereinbarten Zeitpunkt annehmen – auch wenn die Zinsen bis dahin gefallen sind. Eine Nichtabnahme kann eine Nichtabnahmeentschädigung der Bank auslösen. Schließen Sie ein Forward-Darlehen daher nur ab, wenn die Finanzierung sicher zustande kommt.

Was ist der Unterschied zwischen Forward-Darlehen und Prolongation?

Bei der Prolongation verlängern Sie die Finanzierung kurz vor Ablauf bei Ihrer bisherigen Bank zu den dann aktuellen Konditionen – ohne Aufschlag. Das Forward-Darlehen sichert dagegen schon Jahre im Voraus einen festen Zins, kostet aber den Forward-Aufschlag. Prolongation oder Umschuldung lohnen sich eher bei kurzer Restlaufzeit, das Forward-Darlehen bei längerem Vorlauf und erwarteten Zinssteigerungen.