JobRad- & Dienstrad-Rechner 2026
Ersparnis durch Gehaltsumwandlung (0,25%-Regelung)
Zuletzt aktualisiert am 5. Juni 2026
Grundlage: BMF-Schreiben vom 09.01.2020 zur steuerlichen Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern, §3 Nr. 37 und §8 Abs. 2 EStG, 0,25%-Regelung
Berücksichtigt: Geldwerter Vorteil mit 0,25%-Regelung (UVP geviertelt, auf 100 € abgerundet), Bruttoumwandlung mit Lohnsteuer- und Sozialabgaben-Ersparnis, optionaler Arbeitgeberzuschuss, Vergleich mit Direktkauf
Nicht berücksichtigt: Späterer Übernahmewert nach Laufzeitende, Kirchensteuer, individuelle Beitragsbemessungsgrenzen im Detail, konkrete Anbieterkonditionen – das Ergebnis ist eine Näherung, Ihre Lohnabrechnung kann leicht abweichen
Ihre Angaben
Ihre effektive Nettobelastung
statt 90,00 € Leasingrate – Sie sparen 45,65 €/Monat
Hinweis: Eine spätere Übernahme des Rads (Restwert) ist hier nicht eingerechnet. Die Ersparnis ist eine Näherung – Ihre echte Lohnabrechnung kann leicht abweichen.
ℹ️ So rechnet der Rechner
- ✓0,25%-Regelung: Geldwerter Vorteil = UVP geviertelt, auf volle 100 € abgerundet, davon 1 % pro Monat
- ✓Bruttoumwandlung: Die Leasingrate wird vom Brutto abgezogen – sie spart Lohnsteuer und (meist) Sozialabgaben
- ✓Gegenrechnung: Der geldwerte Vorteil wird Ihrem Brutto zugerechnet und versteuert – er reduziert die Ersparnis leicht
- ✓Gilt für Fahrräder und E-Bikes/Pedelecs bis 25 km/h – nicht für S-Pedelecs (45 km/h)
📋 Wichtige Hinweise
Übernahme am Ende
Nach der Laufzeit (meist 36 Monate) können Sie das Rad oft für rund 18 % des UVP übernehmen. Das Finanzamt setzt den Restwert pauschal auf 40 % an – die Differenz kann steuerpflichtig sein, wird aber häufig vom Anbieter übernommen.
Gehaltsextra ist noch günstiger
Übernimmt der Arbeitgeber die Rate komplett zusätzlich zum Gehalt (statt Umwandlung), bleibt das Rad für Sie komplett lohnsteuer- und SV-frei – der geldwerte Vorteil entfällt.
Auswirkung auf Sozialleistungen
Die Gehaltsumwandlung senkt Ihr Bruttogehalt – das kann sich minimal auf Renten- und Arbeitslosenanspruch sowie Lohnersatzleistungen (Elterngeld, Krankengeld) auswirken.
Dienstrad-Leasing 2026: So funktioniert die Ersparnis
Beim Dienstrad-Leasing (oft unter dem Markennamen JobRad bekannt) least Ihr Arbeitgeber ein Fahrrad oder E-Bike und überlässt es Ihnen zur privaten und beruflichen Nutzung. In den meisten Fällen läuft das über eine Gehaltsumwandlung: Die monatliche Leasingrate wird von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Dadurch zahlen Sie auf diesen Betrag keine Lohnsteuer und – bis zur Beitragsbemessungsgrenze – auch keine Sozialabgaben. Das ist der Kern der Ersparnis.
Die 0,25%-Regelung
Weil Sie das Rad auch privat nutzen dürfen, entsteht ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss. Seit dem 1. Januar 2020 gilt hier die günstige 0,25%-Regelung: Versteuert werden monatlich nur 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Rads. Das Finanzamt rechnet dabei so: Die UVP wird geviertelt, auf volle 100 € abgerundet, davon 1 % monatlich angesetzt.
- UVP 3.000 €: 3.000 ÷ 4 = 750 → abgerundet 700 → 1 % = 7 € geldwerter Vorteil/Monat
- UVP 2.500 €: 2.500 ÷ 4 = 625 → abgerundet 600 → 1 % = 6 € geldwerter Vorteil/Monat
- UVP 5.000 €: 5.000 ÷ 4 = 1.250 → abgerundet 1.200 → 1 % = 12 € geldwerter Vorteil/Monat
Dieser kleine Betrag wird Ihrem Bruttolohn zugerechnet und ganz normal versteuert. Er reduziert die Ersparnis nur geringfügig – unterm Strich bleibt das Dienstrad deutlich günstiger als der Barkauf.
Welche Räder sind förderfähig?
Die 0,25%-Regelung gilt für klassische Fahrräder sowie für E-Bikes und Pedelecs bis 25 km/h Tretunterstützung. Diese gelten verkehrs- und steuerrechtlich als Fahrräder. S-Pedelecs (Tretunterstützung bis 45 km/h) zählen dagegen als Kraftfahrzeuge – für sie gelten die Regeln wie beim Firmenwagen.
Warum die Gehaltsumwandlung spart
Die Leasingrate kommt aus dem Brutto, der geldwerte Vorteil ist nur ein Bruchteil davon. Vereinfacht:
- Sie verzichten auf z. B. 90 € Brutto Leasingrate pro Monat
- Davon hätten Sie ohnehin Steuern und Sozialabgaben gezahlt – netto kostet Sie die Rate also viel weniger
- Versteuert wird nur der geldwerte Vorteil (z. B. 7 € bei 3.000 € UVP)
- Je höher Ihr Grenzsteuersatz, desto größer die Ersparnis
Gehaltsumwandlung vs. Gehaltsextra
Übernimmt der Arbeitgeber die Leasingrate zusätzlich zum Gehalt (sogenanntes Gehaltsextra), ist das Dienstrad nach §3 Nr. 37 EStG für Sie komplett lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei – dann entfällt sogar die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Wie sich Brutto und Netto generell zusammensetzen, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.
📊 Beispielrechnungen: Dienstrad-Ersparnis 2026
So wirkt sich die Gehaltsumwandlung bei typischen Konstellationen aus (36 Monate Laufzeit, ohne Übernahmewert):
Beispiel 1: E-Bike, mittleres Einkommen
Beispiel 2: Hochwertiges Rad, gut verdienend
⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle
Fehler 1: Leasingrate als echte Belastung sehen
Die Leasingrate ist eine Bruttoumwandlung – sie senkt Ihr Netto nur um den Teil, den Sie nach Steuern und Sozialabgaben tatsächlich gespart hätten. Wer 90 € Rate sieht, zahlt netto oft nur 40–50 €.
Fehler 2: Den Übernahmewert vergessen
Nach Laufzeitende können Sie das Rad meist für rund 18 % des UVP übernehmen. Das Finanzamt setzt den Restwert pauschal auf 40 % an – die Differenz kann steuerpflichtig sein. Häufig übernimmt der Anbieter diese Versteuerung, das sollten Sie aber im Vertrag prüfen.
Fehler 3: SV-Ersparnis über der Bemessungsgrenze annehmen
Liegt Ihr Bruttogehalt über der Beitragsbemessungsgrenze (Rente/Arbeitslosen bzw. Kranken/Pflege), sparen Sie auf die umgewandelte Rate keine oder nur teilweise Sozialabgaben. Dann fällt die Ersparnis geringer aus – im Rechner können Sie das Häkchen „Sozialabgaben werden gespart" entfernen.
Sonderfall: S-Pedelec (45 km/h)
Schnelle E-Bikes mit Tretunterstützung bis 45 km/h gelten als Kraftfahrzeuge. Für sie greift nicht die 0,25%-, sondern die 0,5%- bzw. 1%-Regelung wie beim Firmenwagen.
Sonderfall: Auswirkung auf Lohnersatzleistungen
Da die Gehaltsumwandlung Ihr Bruttogehalt senkt, kann sich das minimal auf Elterngeld, Krankengeld oder die spätere Rente auswirken. Bei den meisten Leasingraten ist der Effekt klein, bei langen Laufzeiten sollten Sie ihn aber kennen.
🎯 Was bedeutet das Ergebnis für Sie?
Die effektive Nettobelastung zeigt, wie viel Sie monatlich wirklich aus der Tasche zahlen – und nicht die optisch hohe Leasingrate. So ordnen Sie die Zahlen ein:
✅ Höherer Steuersatz = mehr Ersparnis
Je höher Ihr Grenzsteuersatz, desto stärker wirkt die Bruttoumwandlung. Spitzenverdiener sparen oft 45–55 % gegenüber dem Barkauf.
📋 Arbeitgeberzuschuss nutzen
Übernimmt Ihr Arbeitgeber einen Teil der Rate, sinkt Ihre Belastung direkt. Fragen Sie nach – viele Firmen zuschießen 10–25 € pro Monat oder bieten das Rad sogar als Gehaltsextra an.
💰 Mit Pendelkosten gegenrechnen
Wer das Rad zum Pendeln nutzt, spart zusätzlich Sprit und ÖPNV-Tickets. Der Fahrrad-Pendel-Rechner zeigt, wie schnell sich der Umstieg amortisiert.
❓ Häufig gestellte Fragen zum JobRad & Dienstrad
Wie wird der geldwerte Vorteil beim Dienstrad berechnet?
Seit 2020 gilt die 0,25%-Regelung: Versteuert werden monatlich 0,25 % der UVP des Rads. Das Finanzamt rechnet so – die UVP wird geviertelt, auf volle 100 € abgerundet, davon 1 % monatlich. Beispiel: Bei 3.000 € UVP sind das 7 € geldwerter Vorteil pro Monat. Dieser Betrag wird Ihrem Bruttolohn zugerechnet und normal versteuert.
Wie viel spare ich mit einem JobRad gegenüber dem Direktkauf?
Typisch sind 30–40 % Ersparnis, bei hohem Steuersatz und Arbeitgeberzuschuss auch bis zu rund 50 %. Der Grund: Die Leasingrate kommt aus dem Brutto und spart Lohnsteuer sowie meist Sozialabgaben. Versteuert wird nur der kleine geldwerte Vorteil. Wie groß Ihre Ersparnis genau ausfällt, hängt vom Grenzsteuersatz, der Leasingrate und einem eventuellen Arbeitgeberzuschuss ab.
Was ist eine Gehaltsumwandlung beim Dienstrad?
Bei der Gehaltsumwandlung verzichten Sie auf einen Teil Ihres Bruttogehalts in Höhe der Leasingrate. Dieser Betrag wird vor Steuern und Sozialabgaben abgezogen, weshalb Ihr Netto nur um einen Bruchteil sinkt. Alternativ kann der Arbeitgeber die Rate als Gehaltsextra zusätzlich zum Gehalt übernehmen – dann ist das Rad für Sie komplett steuer- und SV-frei.
Gilt die 0,25%-Regelung auch für E-Bikes?
Ja. Die 0,25%-Regelung gilt für klassische Fahrräder und für E-Bikes/Pedelecs bis 25 km/h Tretunterstützung – diese gelten als Fahrräder. S-Pedelecs mit Tretunterstützung bis 45 km/h zählen als Kraftfahrzeuge; für sie gelten die Dienstwagen-Regeln (0,5 % bzw. 1 %).
Was passiert mit dem Rad nach der Leasinglaufzeit?
Nach Ende der Laufzeit (meist 36 Monate) können Sie das Rad oft für rund 18 % der UVP übernehmen. Das Finanzamt setzt den Restwert pauschal auf 40 % an. Die Differenz zwischen Kaufpreis und pauschalem Restwert kann steuerpflichtig sein – häufig übernimmt der Leasinganbieter diese pauschale Versteuerung. Diesen Übernahmewert rechnet der Rechner nicht ein.
Wirkt sich das Dienstrad auf meine Rente oder das Elterngeld aus?
Da die Gehaltsumwandlung Ihr Bruttogehalt senkt, fallen auch die Beiträge zur Rentenversicherung minimal niedriger aus – ebenso die Bemessungsgrundlage für Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Krankengeld. Bei üblichen Leasingraten ist der Effekt sehr klein. Bei einem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze entfällt die SV-Ersparnis ohnehin teilweise.