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Mahnbescheid: Kosten 2026 berechnen

0,5-Gerichtsgebühr nach Nr. 1100 KV GKG | mindestens 38,00 € | keine Anwaltspflicht

Der gerichtliche Mahnbescheid ist der günstigste Weg, eine offene Forderung zu titulieren: Es fällt nur eine halbe Gerichtsgebühr (0,5) an, mindestens 38 €. Bei Forderungen bis 1.000 € bleibt es immer beim Mindestbetrag von 38 €. Die Höhe richtet sich nach der Hauptforderung; Zinsen und Mahnkosten, die als Nebenforderungen geltend gemacht werden, erhöhen den Streitwert nicht (§ 43 GKG).

Volle Wertgebühr nach § 34 GKG (1,0)125,50 €
Davon 0,5-Gebühr (Nr. 1100 KV GKG)62,75 €
Gerichtskosten Mahnbescheid62,75 €
Forderung bisKosten Mahnbescheid
50038,00 €
1.00038,00 €
1.50041,00 €
2.00051,50 €
3.00062,75 €
5.00085,25 €
10.000141,50 €
25.000217,75 €
50.000319,00 €

Gerichtsgebühr nach Nr. 1100 KV GKG (0,5-Gebühr, mindestens 38,00 €), Gebührentabelle i.d.F. des KostBRÄG 2025. Zusätzliche Zustellkosten fallen beim Mahnbescheid regelmäßig nicht an.

So setzen sich die Kosten zusammen

Für das Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids erhebt das Gericht eine 0,5-Gebühr nach Nr. 1100 des Kostenverzeichnisses zum GKG, mindestens aber 38 €. Grundlage ist die Wertgebühr nach § 34 GKG: Bis 500 € Streitwert beträgt die volle Gebühr 40 € und steigt dann stufenweise (Gebührentabelle in der Fassung des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025).

Mehr kommt in aller Regel nicht dazu: Die Zustellungspauschale von 3,50 € (Nr. 9002 KV GKG) wird neben streitwertabhängigen Gebühren erst erhoben, wenn in einem Rechtszug mehr als 10 Zustellungen anfallen. Der Mahnbescheid selbst kann ohne Anwalt beantragt werden, online über das Verfahren des zentralen Mahngerichts Ihres Bundeslandes oder mit dem amtlichen Vordruck.

Wer zahlt die Kosten am Ende?

Die Gerichtskosten zahlt zunächst der Antragsteller als Vorschuss, erst danach wird der Mahnbescheid erlassen. Sie werden im Mahnbescheid aber automatisch als Verfahrenskosten mit angesetzt: Zahlt der Schuldner oder wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig, muss er neben der Forderung auch diese Kosten erstatten.

Was passiert nach dem Mahnbescheid?

Schuldner reagiert nicht: Vollstreckungsbescheid

Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerspruchsfrist können Sie den Vollstreckungsbescheid beantragen. Dafür fällt im zivilen Mahnverfahren keine weitere Gerichtsgebühr an. Mit dem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid haben Sie einen Vollstreckungstitel, der 30 Jahre gilt und z.B. eine Lohnpfändung ermöglicht. Wie viel vom Einkommen des Schuldners pfändbar ist, zeigt der Pfändungsrechner.

Schuldner legt Widerspruch ein: streitiges Verfahren

Dann geht die Sache auf Antrag als normaler Zivilprozess weiter. Dort entsteht die 3,0-Verfahrensgebühr (Nr. 1210 KV GKG); die bereits gezahlte 0,5-Gebühr des Mahnverfahrens wird darauf angerechnet. Der Mahnbescheid war also kein verlorenes Geld.

Schuldner kann nicht zahlen

Ist beim Schuldner nichts zu holen (Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze von 1.587,40 €, P-Konto, Privatinsolvenz), läuft auch ein Titel zunächst ins Leere. Hintergründe: P-Konto-Freibetrag und Privatinsolvenz-Rechner.

❓ Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Mahnbescheid 2026?
Eine 0,5-Gerichtsgebühr nach Nr. 1100 KV GKG, mindestens 38 €. Beispiele: Forderung bis 1.000 € kostet 38 €, bei 5.000 € sind es 85,25 €, bei 10.000 € sind es 141,50 €. Anwaltskosten fallen nur an, wenn Sie freiwillig einen Anwalt beauftragen.
Wer muss die Kosten des Mahnbescheids tragen?
Der Antragsteller zahlt die Gebühr als Vorschuss. Sie wird im Mahnbescheid als Verfahrenskosten mit geltend gemacht, sodass der Schuldner sie am Ende zusätzlich zur Forderung erstatten muss.
Was kostet der Vollstreckungsbescheid?
Im zivilen Mahnverfahren nichts mehr: Das Kostenverzeichnis sieht für den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids keine eigene Gerichtsgebühr vor. Es bleibt bei der 0,5-Gebühr des Mahnbescheids.
Was passiert mit den Kosten bei Widerspruch?
Bei Widerspruch geht die Sache auf Antrag ins streitige Verfahren über. Dort fällt die 3,0-Verfahrensgebühr an, auf die die bereits gezahlte 0,5-Gebühr des Mahnverfahrens angerechnet wird (Anmerkung zu Nr. 1210 KV GKG).
Brauche ich einen Anwalt für den Mahnbescheid?
Nein. Der Antrag läuft über das automatisierte Mahnverfahren der zentralen Mahngerichte (online oder amtlicher Vordruck) und ist bewusst ohne Anwalt nutzbar. Beauftragen Sie einen Anwalt oder ein Inkassobüro, kommen deren Vergütungen nach RVG bzw. Inkassorecht hinzu.

Quellen: § 34 GKG (Wertgebühren) und Anlage 1 Kostenverzeichnis Nr. 1100, 1210, 9002 sowie Anlage 2 (Gebührentabelle, Fundstelle BGBl. 2025 I Nr. 109), abrufbar über gesetze-im-internet.de. Stand: Juli 2026.