0,5-Gerichtsgebühr nach Nr. 1100 KV GKG | mindestens 38,00 € | keine Anwaltspflicht
Der gerichtliche Mahnbescheid ist der günstigste Weg, eine offene Forderung zu titulieren: Es fällt nur eine halbe Gerichtsgebühr (0,5) an, mindestens 38 €. Bei Forderungen bis 1.000 € bleibt es immer beim Mindestbetrag von 38 €. Die Höhe richtet sich nach der Hauptforderung; Zinsen und Mahnkosten, die als Nebenforderungen geltend gemacht werden, erhöhen den Streitwert nicht (§ 43 GKG).
| Forderung bis | Kosten Mahnbescheid |
|---|---|
| 500 € | 38,00 € |
| 1.000 € | 38,00 € |
| 1.500 € | 41,00 € |
| 2.000 € | 51,50 € |
| 3.000 € | 62,75 € |
| 5.000 € | 85,25 € |
| 10.000 € | 141,50 € |
| 25.000 € | 217,75 € |
| 50.000 € | 319,00 € |
Gerichtsgebühr nach Nr. 1100 KV GKG (0,5-Gebühr, mindestens 38,00 €), Gebührentabelle i.d.F. des KostBRÄG 2025. Zusätzliche Zustellkosten fallen beim Mahnbescheid regelmäßig nicht an.
Für das Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids erhebt das Gericht eine 0,5-Gebühr nach Nr. 1100 des Kostenverzeichnisses zum GKG, mindestens aber 38 €. Grundlage ist die Wertgebühr nach § 34 GKG: Bis 500 € Streitwert beträgt die volle Gebühr 40 € und steigt dann stufenweise (Gebührentabelle in der Fassung des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025).
Mehr kommt in aller Regel nicht dazu: Die Zustellungspauschale von 3,50 € (Nr. 9002 KV GKG) wird neben streitwertabhängigen Gebühren erst erhoben, wenn in einem Rechtszug mehr als 10 Zustellungen anfallen. Der Mahnbescheid selbst kann ohne Anwalt beantragt werden, online über das Verfahren des zentralen Mahngerichts Ihres Bundeslandes oder mit dem amtlichen Vordruck.
Die Gerichtskosten zahlt zunächst der Antragsteller als Vorschuss, erst danach wird der Mahnbescheid erlassen. Sie werden im Mahnbescheid aber automatisch als Verfahrenskosten mit angesetzt: Zahlt der Schuldner oder wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig, muss er neben der Forderung auch diese Kosten erstatten.
Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerspruchsfrist können Sie den Vollstreckungsbescheid beantragen. Dafür fällt im zivilen Mahnverfahren keine weitere Gerichtsgebühr an. Mit dem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid haben Sie einen Vollstreckungstitel, der 30 Jahre gilt und z.B. eine Lohnpfändung ermöglicht. Wie viel vom Einkommen des Schuldners pfändbar ist, zeigt der Pfändungsrechner.
Dann geht die Sache auf Antrag als normaler Zivilprozess weiter. Dort entsteht die 3,0-Verfahrensgebühr (Nr. 1210 KV GKG); die bereits gezahlte 0,5-Gebühr des Mahnverfahrens wird darauf angerechnet. Der Mahnbescheid war also kein verlorenes Geld.
Ist beim Schuldner nichts zu holen (Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze von 1.587,40 €, P-Konto, Privatinsolvenz), läuft auch ein Titel zunächst ins Leere. Hintergründe: P-Konto-Freibetrag und Privatinsolvenz-Rechner.
Quellen: § 34 GKG (Wertgebühren) und Anlage 1 Kostenverzeichnis Nr. 1100, 1210, 9002 sowie Anlage 2 (Gebührentabelle, Fundstelle BGBl. 2025 I Nr. 109), abrufbar über gesetze-im-internet.de. Stand: Juli 2026.