TÜV-überzogen-Rechner 2026
Bußgeld & Mehrkosten bei überzogener Hauptuntersuchung
Zuletzt aktualisiert am 6. Juni 2026
Grundlage: § 29 StVZO (Hauptuntersuchung) und die BKatV-Tatbestände zur HU; Anlage VIII StVZO (vertiefte HU bei Überziehung über 2 Monate, +20 % Gebühr).
Voreinstellung: Überziehung 2–4 Monate, reguläre HU-Gebühr 140 € – frei anpassbar.
Nicht berücksichtigt: versicherungsrechtliche Folgen bei einem Unfall, Stilllegung durch die Behörde, regionale Prüfgebühren (variieren je Prüforganisation und Bundesland), Sicherheitsprüfung (SP) bei Nutzfahrzeugen. Keine Rechtsberatung, Angaben ohne Gewähr.
Open-Source-Projekt
Dieser Rechner ist Open Source. Hilf mit, ihn aktuell und korrekt zu halten.
🔧 Ihre Kosten
Über 2 bis 4 Monate Überziehung – Verwarnungsgeld, vertiefte HU fällig.
🧮 So wird gerechnet
Das Bußgeld richtet sich nach der Überziehungsdauer der HU-Frist (§ 29 StVZO). Ab mehr als zwei Monaten Überziehung wird zusätzlich eine vertiefte Hauptuntersuchungfällig, die rund 20 % mehr kostet als die reguläre HU-Gebühr.
Überziehung: 2–4 Monate
15 € Bußgeld + 140 € HU + 28 € vertiefte HU = 183 €
⚠️ Angaben ohne Gewähr
Die Bußgelder entsprechen dem bundesweiten Katalog zur Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO, Stand 2026). Die HU-Gebühr und der Aufschlag für die vertiefte HU variieren je nach Bundesland und Prüforganisation – die 20 % sind ein Richtwert. Bei einem Unfall mit abgelaufenem TÜV kann es versicherungsrechtliche Folgen geben. Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.
Was kostet ein überzogener TÜV 2026?
Mit dem TÜV-überzogen-Rechner ermitteln Sie, welche Strafe und welche Mehrkosten anfallen, wenn die Hauptuntersuchung (HU) überfällig ist. Umgangssprachlich heißt die HU „TÜV“, durchgeführt wird sie aber von verschiedenen Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS. Grundlage für die Sanktionen ist § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Die Gebührenstufen
Das Bußgeld steigt mit der Dauer der Überziehung. Maßgeblich ist der auf der Plakette angegebene Fälligkeitsmonat:
- Bis 2 Monate: kein Bußgeld
- Über 2 bis 4 Monate: 15 € Verwarnungsgeld
- Über 4 bis 8 Monate: 25 € Verwarnungsgeld
- Mehr als 8 Monate: 60 € Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg
Was ist die vertiefte HU?
Wird die HU um mehr als zwei Monate überzogen, schreibt die StVZO eine vertiefte Hauptuntersuchung vor. Der Prüfer untersucht das Fahrzeug dann intensiver, was die Prüfung verteuert – üblich sind rund 20 % Aufschlag auf die reguläre HU-Gebühr. Bei einer HU für 140 € sind das also etwa 28 € extra. Der Rechner addiert diesen Aufschlag automatisch, sobald Sie eine Überziehung über zwei Monate wählen.
Gilt die alte Plakette weiter?
Nein. Mit Ablauf des auf der Plakette genannten Monats ist die HU fällig. Das Fahrzeug darf zwar weiter gefahren werden, der Halter muss die HU aber unverzüglich nachholen. Wichtig: Die Plakette wird nicht rückdatiert – nach bestandener HU gilt die neue Frist trotzdem ab dem ursprünglichen Fälligkeitsmonat. Wer lange wartet, verschenkt also keine Zeit, riskiert aber Bußgeld und vertiefte HU.
🔧 Bußgeld bei überzogener HU – Überblick
Sanktionen nach Überziehungsdauer der HU-Frist (§ 29 StVZO, PKW, Stand 2026).
| Überziehung | Bußgeld | Punkte | Vertiefte HU |
|---|---|---|---|
| bis 2 Monate | – | 0 | nein |
| über 2 bis 4 Monate | 15 € | 0 | ja (≈ +20 %) |
| über 4 bis 8 Monate | 25 € | 0 | ja (≈ +20 %) |
| mehr als 8 Monate | 60 € | 1 | ja (≈ +20 %) |
Quellen: bussgeldkatalog.org, ADAC, StVZO § 29 / Anlage VIII (Stand 2026).
📊 Beispielrechnungen
So setzen sich Bußgeld und Mehrkosten zusammen (reguläre HU-Gebühr beispielhaft 140 €):
Beispiel 1: 3 Monate überzogen
Beispiel 2: 6 Monate überzogen
Beispiel 3: 10 Monate überzogen
⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle
Fehler 1: „Bis 2 Monate ist alles erlaubt“
In den ersten zwei Monaten gibt es zwar kein Bußgeld, die Plakette ist aber bereits abgelaufen und die HU überfällig. Ab mehr als zwei Monaten wird zusätzlich die vertiefte HU fällig – warten lohnt sich also nicht.
Fehler 2: Plakette wird rückdatiert
Ein Irrtum: Die neue Frist beginnt nach bestandener HU trotzdem mit dem ursprünglichen Fälligkeitsmonat, nicht mit dem Prüfdatum. Wer überzieht, verschenkt damit faktisch Restlaufzeit – ein Grund mehr, pünktlich zu sein.
Fehler 3: TÜV und AU verwechseln
Die HU prüft die Verkehrssicherheit, die Abgasuntersuchung (AU) die Emissionen. Beide werden meist gemeinsam durchgeführt und in der HU-Gebühr abgerechnet. Überzogen wird in der Regel die HU-Frist.
Sonderfall: Punkt erst über 8 Monate
Ein Punkt in Flensburg droht beim PKW erst, wenn die HU um mehr als acht Monate überzogen ist. Bis dahin bleibt es bei einem Verwarnungs- bzw. Bußgeld ohne Punkte.
Sonderfall: Versicherungsschutz
Ein abgelaufener TÜV allein hebt den Versicherungsschutz nicht auf. Steht der überzogene TÜV aber im Zusammenhang mit einem technischen Mangel, der einen Unfall mitverursacht, kann die Versicherung Leistungen kürzen.
❓ Häufig gestellte Fragen zum überzogenen TÜV
Was kostet es, wenn der TÜV überzogen ist?
Bis 2 Monate Überziehung gibt es kein Bußgeld. Über 2 bis 4 Monate sind es 15 €, über 4 bis 8 Monate 25 € und ab mehr als 8 Monaten 60 € plus 1 Punkt in Flensburg. Ab mehr als 2 Monaten kommt zusätzlich die teurere vertiefte HU (rund 20 % Aufschlag auf die HU-Gebühr) hinzu.
Ab wann gibt es einen Punkt in Flensburg wegen überzogener HU?
Beim PKW gibt es einen Punkt erst, wenn die Hauptuntersuchung um mehr als 8 Monate überzogen ist. Dann werden 60 € Bußgeld und 1 Punkt fällig. Bis zu dieser Grenze bleibt es bei einem Verwarnungs- bzw. Bußgeld ohne Punkte.
Was ist die vertiefte HU und was kostet sie extra?
Wird die HU um mehr als zwei Monate überzogen, schreibt die StVZO eine vertiefte Hauptuntersuchung vor: Der Prüfer untersucht das Fahrzeug intensiver. Üblich ist ein Aufschlag von rund 20 % auf die reguläre HU-Gebühr – bei 140 € HU also etwa 28 € extra.
Wie lange darf ich den TÜV überziehen?
Rechtlich muss die HU nach Ablauf des Fälligkeitsmonats unverzüglich nachgeholt werden – eine offizielle „Schonfrist“ gibt es nicht. In den ersten 2 Monaten fällt kein Bußgeld an, danach steigt es gestaffelt. Empfehlenswert ist, die HU vor oder spätestens im Fälligkeitsmonat machen zu lassen.
Gilt die alte Plakette weiter, wenn der TÜV abgelaufen ist?
Nein. Mit Ablauf des auf der Plakette genannten Monats ist die HU fällig. Das Fahrzeug darf zwar weiter bewegt werden, die HU muss aber nachgeholt werden. Nach bestandener Prüfung gilt die neue Frist trotzdem ab dem ursprünglichen Fälligkeitsmonat – die Plakette wird nicht rückdatiert.
Bin ich mit abgelaufenem TÜV noch versichert?
Ein abgelaufener TÜV allein hebt den Versicherungsschutz nicht auf. Steht der überzogene TÜV aber im Zusammenhang mit einem technischen Mangel, der zu einem Unfall beiträgt, kann die Versicherung Leistungen kürzen oder Regress nehmen. Im Zweifel sollte die HU vor der nächsten Fahrt nachgeholt werden.
