Falschparken-Bußgeldrechner 2026
Strafzettel & Knöllchen für Halten und Parken
Zuletzt aktualisiert am 6. Juni 2026
Grundlage: Bußgeldkatalog für Halten und Parken (BKatV, Tatbestände § 12 StVO) in der seit 9. November 2021 geltenden Fassung. Verwarnungsgelder 10–55 €, Bußgelder bis 110 €.
Voreinstellung: Verstoß „Im Halteverbot geparkt“ (25 €), Abschleppkosten 150 € – frei anpassbar.
Nicht berücksichtigt: Abschleppkosten (separat, je nach Stadt 100–300 €+), kommunale Parkgebühren, private Parkplätze und Vertragsstrafen, Erhöhungen durch Verwaltungsgebühr und Auslagen im Bescheid. Keine Rechtsberatung, Angaben ohne Gewähr.
Open-Source-Projekt
Dieser Rechner ist Open Source. Hilf mit, ihn aktuell und korrekt zu halten.
🅿️ Ihr Strafzettel
Im absoluten oder eingeschränkten Halteverbot geparkt
💡 Nur kurz gehalten 20 €. Mit Behinderung oder über 1 Stunde 40 €. Abschleppen bei Behinderung möglich.
🧮 So wird gerechnet
Der Rechner ordnet dem gewählten Verstoß den Regelsatz aus dem bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog für Halten und Parken (§ 12 StVO) zu. Erschwerende Umstände wie eine Behinderung anderer oder eine Parkdauer über einer Stunde erhöhen den Satz nach Katalog.
Im Halteverbot geparkt
Regelsatz: 25 € + 150 € Abschleppen = 175 €
⚠️ Angaben ohne Gewähr
Die Werte entsprechen dem bundesweiten Bußgeldkatalog für Halten und Parken (Stand seit 9. November 2021). Im konkreten Bescheid kommen oft Verwaltungsgebühren und Auslagen hinzu; Abschleppkosten variieren stark je nach Stadt und Abschleppunternehmen. Dieser Rechner ist ein Richtwert und ersetzt keine Rechtsberatung.
Was kostet Falschparken 2026?
Mit dem Falschparken-Bußgeldrechner sehen Sie sofort, wie teuer ein Knöllchen wird – vom abgelaufenen Parkschein bis zum unberechtigten Parken auf dem Behindertenparkplatz. Die Sätze stammen aus dem bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog für Halten und Parken, der seit der StVO-Novelle vom 9. November 2021 gilt und die Strafen fürs Falschparken deutlich angehoben hat.
Verwarnungsgeld oder Bußgeld?
Die meisten Parkverstöße werden als Verwarnungsgeld geahndet – das sind Beträge bis 55 €. Erst ab 60 € spricht man offiziell von einem Bußgeld, das zusätzlich eine Verwaltungsgebühr (in der Regel mindestens 28,50 €) auslöst. Ein Verwarnungsgeld bis 55 € kostet dagegen keine Zusatzgebühr, wenn Sie es fristgerecht zahlen. Punkte in Flensburg gibt es beim Falschparken nur in wenigen, schweren Fällen.
Wann gibt es Punkte in Flensburg?
Klassisches Falschparken bringt keine Punkte. Ein Punkt droht erst, wenn Sie Rettungsfahrzeuge behindern, an besonders gefährlichen Stellen parken (enge oder unübersichtliche Stellen, scharfe Kurven) oder auf der Autobahn bzw. Kraftfahrstraße parken. Auch das Parken in zweiter Reihe oder auf dem Gehweg kann bei Behinderung oder langer Dauer einen Punkt nach sich ziehen.
Wann wird abgeschleppt?
Abgeschleppt werden darf, wenn Ihr Fahrzeug andere konkret behindert oder eine Gefahr darstellt – etwa im absoluten Halteverbot, auf einem Behindertenparkplatz, vor einer Feuerwehrzufahrt, auf einem Geh- oder Radweg mit Behinderung oder auf einem E-Auto-Ladeplatz. Die Abschleppkosten trägt der Halter; sie liegen je nach Stadt und Tageszeit meist zwischen 100 und 300 € und kommen zum Verwarnungsgeld hinzu. Aktivieren Sie im Rechner das Feld „Abschleppkosten“, um die Gesamtkosten zu sehen.
🅿️ Bußgeldkatalog Falschparken – Überblick
Regelsätze nach dem bundesweiten Bußgeldkatalog für Halten und Parken (Stand seit 9.11.2021).
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Abschleppen |
|---|---|---|---|
| 🎫 Parkschein abgelaufen/fehlt | 20–40 € | 0 | nein |
| 🚫 Unzulässig geparkt | 25–50 € | 0 | nein |
| ⛔ Im Halteverbot geparkt | 25–40 € | 0 | möglich |
| 🚶 Auf dem Gehweg geparkt | 55–80 € | 0–1 | möglich |
| ↔️ In zweiter Reihe geparkt | 55–85 € | 0–1 | möglich |
| ♿ Behindertenparkplatz | 55 € | 0 | Regel |
| 🔌 E-Auto-Ladeplatz | 55 € | 0 | möglich |
| 🚒 Feuerwehrzufahrt | 55–100 € | 0–1 | Regel |
| 🛑 Enge/gefährliche Stelle | 100 € | 1 | möglich |
| 🛣️ Autobahn/Kraftfahrstraße | 70 € | 1 | möglich |
Quellen: bussgeldkatalog.org, ADAC, BKatV (Stand 2026).
📊 Beispielrechnungen
So setzen sich die Kosten in typischen Situationen zusammen:
Beispiel 1: Parkschein 45 Minuten überzogen
Beispiel 2: Gehweg, mit Behinderung, plus Abschleppen
Beispiel 3: Behindertenparkplatz + Abschleppen
⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle
Fehler 1: „Nur kurz halten“ unterschätzen
Im absoluten Halteverbot ist schon das kurze Halten verboten (20 €). Wer dort sein Auto abstellt und verlässt, parkt – und zahlt mehr. Warnblinker schützen nicht vor dem Knöllchen.
Fehler 2: Behindertenparkplatz mit „nur 5 Minuten“
Ohne gültigen blauen EU-Parkausweis kostet jedes Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz 55 € – und Abschleppen ist hier der Regelfall, selbst bei kurzer Dauer.
Fehler 3: E-Auto-Ladeplatz ohne Laden
Ein Elektroauto darf dort nur stehen, solange es lädt. Steht es ohne aktiven Ladevorgang (oder ein Verbrenner blockiert den Platz), werden 55 € fällig und es kann abgeschleppt werden.
Sonderfall: Verwaltungsgebühr ab 60 €
Bis 55 € ist es ein Verwarnungsgeld ohne Zusatzkosten. Ab 60 € wird daraus ein Bußgeld – dann kommt eine Verwaltungsgebühr von mindestens 28,50 € plus Auslagen obendrauf.
Sonderfall: Privatparkplatz
Auf Supermarkt- oder Privatparkplätzen gilt kein staatliches Bußgeld, sondern eine zivilrechtliche Vertragsstrafe des Betreibers (oft 20–40 €). Diese folgt eigenen Regeln und ist hier nicht abgebildet.
❓ Häufig gestellte Fragen zum Falschparken
Was kostet Falschparken im Halteverbot?
Im eingeschränkten oder absoluten Halteverbot kostet das Parken 25 €. Kommt eine Behinderung anderer hinzu oder dauert es länger als eine Stunde, steigt das Verwarnungsgeld auf 40 €. Nur kurz halten (statt parken) im absoluten Halteverbot kostet 20 €. Bei Behinderung kann zusätzlich abgeschleppt werden.
Wie teuer ist Parken auf dem Gehweg?
Das Parken auf einem Geh- oder Radweg kostet 55 €. Mit Behinderung anderer oder bei einer Dauer über einer Stunde sind es 70 €, mit beidem 80 €. In schweren Fällen kann zusätzlich ein Punkt in Flensburg eingetragen werden, und das Fahrzeug darf abgeschleppt werden.
Was kostet das Parken auf einem Behindertenparkplatz?
Wer ohne gültigen blauen EU-Parkausweis auf einem Schwerbehindertenparkplatz parkt, zahlt 55 €. Abschleppen ist hier der Regelfall – mit Abschleppkosten von oft 150 bis 300 € werden daraus schnell über 200 € Gesamtkosten. Die kurze Dauer spielt dabei keine Rolle.
Bekomme ich Punkte in Flensburg fürs Falschparken?
Klassisches Falschparken bringt keine Punkte. Ein Punkt droht erst bei besonders gefährlichem Verhalten: Behinderung von Rettungsfahrzeugen, Parken an engen oder unübersichtlichen Stellen (100 € + 1 Punkt), Parken in zweiter Reihe mit Behinderung (85 € + 1 Punkt) oder Parken auf der Autobahn (70 € + 1 Punkt).
Was kostet abgelaufener Parkschein oder Parken ohne Parkschein?
Ein fehlender oder abgelaufener Parkschein wird nach Dauer gestaffelt geahndet: bis 30 Minuten 20 €, bis 1 Stunde 25 €, bis 2 Stunden 30 €, bis 3 Stunden 35 € und über 3 Stunden 40 €. Punkte gibt es dafür keine, und abgeschleppt wird in der Regel ebenfalls nicht.
Wann darf mein Auto beim Falschparken abgeschleppt werden?
Abgeschleppt werden darf, wenn das Fahrzeug andere konkret behindert oder eine Gefahr darstellt – etwa im absoluten Halteverbot, auf einem Behindertenparkplatz, vor einer Feuerwehrzufahrt, auf einem E-Auto-Ladeplatz oder auf einem Geh- bzw. Radweg mit Behinderung. Die Abschleppkosten trägt der Halter; sie liegen je nach Stadt meist bei 100 bis 300 €.
