Handy-am-Steuer-Bußgeldrechner 2026
Bußgeld, Punkte & Fahrverbot bei Handynutzung
Zuletzt aktualisiert am 6. Juni 2026
Grundlage: § 23 Abs. 1a StVO (elektronische Geräte am Steuer) und die zugehörigen Tatbestände der BKatV. Das Verbot gilt für jedes Halten oder Bedienen elektronischer Geräte – Handy, Tablet, Navi.
Voreinstellung: Autofahrer ohne weitere Folgen (100 €, 1 Punkt) – Situation frei wählbar.
Nicht berücksichtigt: strafrechtliche Folgen bei einem Unfall mit Personenschaden, technische Ausnahmen (Sprachsteuerung, Head-up-Display), Sonderregeln für Auslandsfahrten. Keine Rechtsberatung, Angaben ohne Gewähr.
Open-Source-Projekt
Dieser Rechner ist Open Source. Hilf mit, ihn aktuell und korrekt zu halten.
🚨 Ihre Strafe
Handy am Steuer als Autofahrer – ohne weitere Folgen
🧮 So wird gerechnet
Der Rechner ordnet der gewählten Situation den Regelsatz aus dem bundesweiten Bußgeldkatalog zu (§ 23 Abs. 1a StVO). Verboten ist jedes Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Geräts – Handy, Tablet, Navi oder E-Book-Reader – während der Fahrt.
Autofahrer (Standard)
Regelsatz: 100 € + 1 Punkt(e) in Flensburg
⚠️ Angaben ohne Gewähr
Die Werte entsprechen dem bundesweiten Bußgeldkatalog (§ 23 Abs. 1a StVO, Stand 2026). Bei einem Unfall mit Personenschaden können zusätzlich strafrechtliche Folgen hinzukommen. Dieser Rechner ist ein Richtwert und ersetzt keine Rechtsberatung.
Was kostet Handy am Steuer 2026?
Mit dem Handy-am-Steuer-Bußgeldrechner sehen Sie sofort, welche Strafe bei verbotener Handynutzung droht – als Autofahrer, mit Gefährdung oder Sachschaden, am Steuer eines LKW, auf dem E-Scooter oder auf dem Fahrrad. Grundlage ist § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der seit Ende 2017 das Halten und Bedienen elektronischer Geräte während der Fahrt klar regelt.
Was genau ist verboten?
Untersagt ist jedes Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Geräts. Dazu zählen nicht nur Smartphones, sondern auch Tablets, Navigationsgeräte, E-Book-Reader und Touchscreens. Erlaubt ist die Bedienung nur, wenn das Gerät nicht in der Hand gehalten wird (z. B. fest in einer Halterung per Sprachsteuerung oder mit einem kurzen Blick) oder wenn der Motor wirklich aus ist – die automatische Start-Stopp-Funktion an der Ampel zählt dabei nicht als „Motor aus“.
Die Bußgelder im Überblick
Der einfache Verstoß als Autofahrer kostet 100 € und 1 Punkt in Flensburg. Kommt es zu einer Gefährdung, steigt die Strafe auf 150 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Bei einem Sachschaden (Unfall) sind es 200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Radfahrer zahlen 55 € ohne Punkte. Für LKW-Fahrer und E-Scooter-Nutzer gilt derselbe Tatbestand wie für Autofahrer.
Handy am Steuer in der Probezeit
Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren ist Handy am Steuer ein sogenannter A-Verstoß. Folge: ein kostenpflichtiges Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre. Das Bußgeld von 100 € und der Punkt bleiben zusätzlich bestehen.
📱 Bußgeldkatalog Handy am Steuer
Regelsätze nach § 23 Abs. 1a StVO (Stand 2026).
| Situation | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 📱 Autofahrer (Standard) | 100 € | 1 | – |
| ⚠️ Mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Mon. |
| 💥 Mit Sachschaden | 200 € | 2 | 1 Mon. |
| 🚚 LKW / Bus | 100 € | 1 | – |
| 🛴 E-Scooter | 100 € | 1 | – |
| 🚴 Radfahrer | 55 € | 0 | – |
Quellen: bussgeldkatalog.org, ADAC, BKatV (Stand 2026).
📊 Beispielrechnungen
So fällt die Strafe in typischen Situationen aus:
Beispiel 1: Blick aufs Handy an der Ampel
Hinweis: Start-Stopp an der Ampel gilt nicht als „Motor aus“.
Beispiel 2: Tippen führt zum Auffahrunfall
Beispiel 3: Fahranfänger telefoniert
⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle
Fehler 1: „An der roten Ampel ist es erlaubt“
Falsch. Solange der Motor läuft – und die Start-Stopp-Automatik zählt nicht als ausgeschaltet – ist die Handynutzung auch im Stand verboten. Erlaubt ist sie nur bei wirklich abgestelltem Motor.
Fehler 2: Nur Handys gelten als verboten
Das Verbot umfasst alle elektronischen Geräte: Tablet, Navi, E-Book-Reader, Smartwatch, sogar das Aufnehmen eines herabgefallenen Geräts während der Fahrt kann geahndet werden.
Fehler 3: Halterung vergessen
Navigieren ist erlaubt, wenn das Gerät in einer Halterung steckt und nur kurz mit einem Blick bedient wird. Wer das Handy dagegen in der Hand hält, um die Route zu prüfen, begeht denselben Verstoß wie beim Telefonieren.
Sonderfall: E-Scooter
Auf einem E-Scooter gilt derselbe Tatbestand wie für Autofahrer: 100 € und 1 Punkt. Wer mit dem Handy in der Hand auf dem E-Scooter fährt, riskiert also denselben Eintrag in Flensburg.
Sonderfall: Unfall mit Personenschaden
Kommt es durch die Ablenkung zu einem Unfall mit Verletzten, drohen über das Bußgeld hinaus strafrechtliche Konsequenzen (z. B. fahrlässige Körperverletzung) – diese sind im Rechner nicht abgebildet.
❓ Häufig gestellte Fragen zu Handy am Steuer
Was kostet Handy am Steuer 2026?
Der einfache Verstoß als Autofahrer kostet 100 € und 1 Punkt in Flensburg. Mit Gefährdung anderer sind es 150 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot, mit Sachschaden 200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Radfahrer zahlen 55 € ohne Punkte.
Gibt es bei Handy am Steuer ein Fahrverbot?
Beim einfachen Verstoß (100 €) gibt es kein Fahrverbot. Ein Fahrverbot von einem Monat droht erst, wenn durch die Handynutzung eine Gefährdung entsteht (150 €) oder ein Sachschaden verursacht wird (200 €) – jeweils zusammen mit 2 Punkten in Flensburg.
Handy am Steuer in der Probezeit – welche Folgen?
In der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren ist Handy am Steuer ein A-Verstoß. Neben dem Bußgeld von 100 € und dem Punkt drohen ein kostenpflichtiges Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre.
Was kostet Handy am Steuer für Radfahrer und E-Scooter?
Radfahrer zahlen für das Halten des Handys während der Fahrt 55 € ohne Punkte. Auf einem E-Scooter gilt dagegen derselbe Tatbestand wie für Autofahrer: 100 € und 1 Punkt in Flensburg.
Darf ich das Handy an der roten Ampel benutzen?
Nein. Solange der Motor läuft, ist die Handynutzung auch im Stand verboten. Die automatische Start-Stopp-Funktion gilt dabei nicht als ausgeschalteter Motor. Erlaubt ist die Nutzung nur, wenn der Motor wirklich aus ist.
Ist die Nutzung als Navi per Halterung erlaubt?
Ja, wenn das Gerät in einer Halterung steckt und nur kurz mit einem Blick bedient wird, ist die Navigation erlaubt. Sobald Sie das Handy jedoch in die Hand nehmen, um die Route zu prüfen oder einzugeben, begehen Sie denselben Verstoß wie beim Telefonieren (100 €, 1 Punkt).
