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Weihnachtsgeld bei Pfändung: Was bleibt 2026 geschützt?

§ 850a Nr. 4 ZPO | unpfändbar bis 795,00 € | gilt auch in der Privatinsolvenz

Gute Nachricht für alle mit Lohnpfändung oder in der Privatinsolvenz: Die Weihnachtsvergütung ist 2026 bis 795,00 € unpfändbar. Der Betrag ergibt sich aus § 850a Nr. 4 ZPO: die Hälfte des auf volle 10 € aufgerundeten monatlichen Pfändungsfreibetrags (1.587,40 € → 1590 € → 795,00 €). Nur der darüber liegende Teil zählt zum pfändbaren Einkommen – wie viel davon tatsächlich gepfändet wird, zeigt der Pfändungsrechner.

Beispiele: Weihnachtsgeld und Pfändungsschutz 2026

Weihnachtsgelddavon unpfändbarzählt zum pfändbaren Einkommen
500,00 € 500,00 € 0,00 €
795,00 € 795,00 € 0,00 €
1.200,00 € 795,00 € 405,00 €
2.000,00 € 795,00 € 1.205,00 €

Der übersteigende Teil wird dem November- bzw. Dezember-Einkommen zugerechnet und nach der normalen Pfändungstabelle (§ 850c ZPO) behandelt – er ist also nicht automatisch komplett weg.

So sichern Sie Ihr Weihnachtsgeld (je nach Situation)

Bei Lohnpfändung (Arbeitgeber rechnet ab)

Der Arbeitgeber muss § 850a Nr. 4 ZPO von sich aus beachten und die 795,00 € beim pfändbaren Betrag herausrechnen. Prüfen Sie die Novemberabrechnung; bei Fehlern hilft ein Hinweis an die Lohnbuchhaltung auf § 850a Nr. 4 ZPO.

Auf dem P-Konto (Geld ist schon auf dem Konto)

Die Bank kennt den Grund der Gutschrift nicht. Damit das Weihnachtsgeld zusätzlich zum Grundfreibetrag geschützt wird, brauchen Sie eine Freigabe durch das Vollstreckungsgericht (§ 906 Abs. 2 ZPO) oder eine erweiterte Bescheinigung. Stellen Sie den Antrag am besten, sobald der Zahltermin feststeht – formlos mit Verweis auf § 850a Nr. 4 ZPO, Kontoauszug und Lohnabrechnung als Nachweis. Mehr dazu im P-Konto-Freibetrag-Rechner.

In der Privatinsolvenz

Auch hier gilt § 850a Nr. 4 ZPO: Bis 795,00 € gehören nicht zur Insolvenzmasse. Informieren Sie Ihre Insolvenzverwaltung bzw. stellen Sie beim Insolvenzgericht den Freigabeantrag, bevor das Weihnachtsgeld ausgezahlt wird. Wie viel von Ihrem laufenden Einkommen abgeführt wird, zeigt der Privatinsolvenz-Rechner.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wie viel Weihnachtsgeld ist 2026 unpfändbar?
Bis 795,00 €. Die Grenze berechnet sich als Hälfte des auf volle 10 € aufgerundeten Pfändungsfreibetrags (2026: 1.587,40 € → 1590 € → 795,00 €) und steigt daher mit jeder Freibetrags-Anpassung zum 1. Juli automatisch mit.
Muss ich für den Schutz etwas beantragen?
Bei der Lohnpfändung nicht – der Arbeitgeber muss die Grenze von sich aus beachten. Auf dem P-Konto dagegen ja: Dort ist ein Freigabebeschluss des Vollstreckungsgerichts oder eine erweiterte Bescheinigung nötig, weil die Bank die Herkunft der Gutschrift nicht kennt.
Gilt der Schutz auch für Urlaubsgeld?
Urlaubsgeld ist nach § 850a Nr. 2 ZPO sogar in voller Höhe unpfändbar, soweit es den üblichen Rahmen nicht übersteigt – es gilt also eine andere, großzügigere Regel als beim Weihnachtsgeld.