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Besoldungsrechner Brandenburg

Verkündete Tabelle ab 01.07.2024 und Stand der Anpassung 2026

So ist der Stand in Brandenburg (23. September 2026): Verkündet ist die Besoldungstabelle gültig ab 1. Juli 2024. Die Anpassung 2026 ist noch nicht beschlossen: Nach der Einigung von Landesregierung und Gewerkschaften vom 1. Juli 2026 sollen die Bezüge rückwirkend zum 1. Januar 2026 neu festgesetzt werden, in der A-Besoldung um 7 bis 17 %, in der B-Besoldung um rund 18 %. Der Gesetzentwurf (Drucksache 8/3322) liegt dem Landtag vor, der Haushaltsausschuss hat für den 24. September 2026 eine Anhörung angesetzt. Die Nachzahlung ist mit den Dezember-Bezügen 2026 geplant. Bis zur Verkündung zeigt der Rechner die geltende Tabelle.

Grundgehalt (A 13, Stufe 6) – verkündete Tabelle ab 01.07.2024

5.292,03 € / Monat

Jahresbrutto (12 Monatsbezüge): 63.504,36 €

Quelle: Anlage 4 BbgBesG, Grundgehaltssätze gültig ab 1. Juli 2024 (Bekanntmachung vom 16. Juli 2024, GVBl. I Nr. 42; Tabelle der Zentralen Bezügestelle). Die Anpassung 2026 ist noch nicht beschlossen: Laut Regierungsentwurf (Landtag-Drucksache 8/3322) werden die Grundgehälter rückwirkend zum 1. Januar 2026 neu festgesetzt, in der A-Besoldung um 7 bis 17 %. Zuzüglich Familienzuschlag für Kinder und Zulagen nach BbgBesG.

Zuletzt aktualisiert: 23. September 2026

Grundlage

Anlage 4 BbgBesG (Grundgehaltssätze ab 1. Juli 2024, Bekanntmachung vom 16. Juli 2024, GVBl. I Nr. 42), §§ 2 und 3 BbgBVAnpG 2024, § 40 und Anlage 6 BbgBesG; zur Anpassung 2026 der Gesetzentwurf Drucksache 8/3322.

Berücksichtigt

Grundgehalt aller Gruppen A 5 bis A 16 und B 1 bis B 11 mit allen Erfahrungsstufen nach der verkündeten Tabelle, Jahresbetrag aus 12 Monatsbezügen.

Nicht berücksichtigt

Die geplante Neufestsetzung ab 1. Januar 2026 (erst nach Verkündung), Familienzuschlag und Familiensonderzuschlag, Amts- und Stellenzulagen, Besoldungsordnungen R, W und C, Steuern und Beiträge.

Quellen: Zentrale Bezügestelle – Besoldungstabellen · BRAVORS – Brandenburgisches Besoldungsgesetz · Finanzministerium – Pressemitteilung vom 01.07.2026 · ZBB – Information vom 09.07.2026 · Landtag – Drucksache 8/3322

Besoldung Brandenburg 2026: das Wichtigste

Geltende Tabelle seit Juli 2024

Brandenburg hat die Besoldung 2024 in zwei Schritten erhöht: plus 4,76 % zum 1. Januar 2024 und plus 5,54 % zum 1. Juli 2024 (BbgBVAnpG 2024). Seitdem gilt die Tabelle ab 1. Juli 2024 unverändert.

Große Anpassung 2026 geplant

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 will Brandenburg die Grundgehälter rückwirkend zum 1. Januar 2026 neu festsetzen und die Abstände zwischen den Erfahrungsstufen neu strukturieren. Laut Entwurf stiege A 13 in Stufe 5 von 5.072,24 € auf 5.954,64 € und in Stufe 12 von 6.244,61 € auf 7.331,17 €. Diese Werte sind ein Entwurf und können sich im Landtag noch ändern.

Familienzuschlag nur für Kinder

Seit 2015 hängt der Familienzuschlag allein an den Kindern: 377,16 € für das erste und das zweite Kind, 888,39 € ab dem dritten Kind (Anlage 6 BbgBesG, ab 1. Juli 2024). Den Familiensonderzuschlag nach § 40a will der Entwurf auslaufen lassen: Wer ihn bis Ende 2026 bewilligt bekommt, erhält ihn längstens bis 31. Dezember 2027.

Keine Sonderzahlung

Ein Weihnachtsgeld gibt es nicht: Zur Besoldung zählen nach § 1 Abs. 3 und 4 BbgBesG Grundgehalt, Leistungsbezüge, Familienzuschlag, Familiensonderzuschlag, Zulagen, Vergütungen und Auslandsbesoldung sowie Leistungsprämien, Anwärterbezüge und vermögenswirksame Leistungen, aber keine jährliche Sonderzahlung.

Beispiele aus der geltenden Tabelle

  • Lehrkraft, A 13: 5.072,24 € in der Anfangsstufe 5, 6.244,61 € in der Endstufe 12.
  • Polizeikommissarin oder Polizeikommissar, A 9: 3.241,87 € in Stufe 3 bis 4.099,95 € in Stufe 11.

🔭 Was ändert sich 2027? (Stand 23. September 2026)

Quelle: Gesetzentwurf der Landesregierung, Landtag Brandenburg Drucksache 8/3322 vom 01.09.2026. Entwürfe können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

Besoldungstabelle Brandenburg – Besoldungsordnung A (ab 01.07.2024)

Gruppe St. 2St. 3St. 4St. 5St. 6St. 7St. 8St. 9St. 10St. 11St. 12
A 5 2.746,482.813,772.881,012.948,323.015,573.082,873.150,133.217,413.284,69––
A 6 2.790,592.864,482.938,353.012,203.086,063.159,963.233,793.307,673.381,55––
A 7 2.891,112.984,073.077,013.169,963.262,903.355,883.422,263.488,613.555,01––
A 8 –3.064,873.183,943.303,053.422,203.541,313.620,733.700,133.779,563.858,96–
A 9 –3.241,873.369,013.496,133.623,243.750,393.837,763.925,194.012,564.099,95–
A 10 –3.497,403.660,273.823,143.986,054.148,944.257,534.366,524.477,604.588,66–
A 11 ––4.033,694.200,534.367,904.538,674.652,514.766,314.880,174.993,995.107,84
A 12 –––4.541,264.744,864.948,455.084,105.219,835.355,525.491,285.626,96
A 13 –––5.072,245.292,035.511,855.658,445.804,985.951,546.098,076.244,61
A 14 –––5.384,835.669,875.954,946.144,946.334,996.525,046.715,116.905,11
A 15 –––––6.531,936.782,717.033,417.284,137.534,887.785,58
A 16 –––––7.213,367.503,417.793,358.083,318.373,288.663,28

Quelle: Anlage 4 BbgBesG, Grundgehaltssätze gültig ab 1. Juli 2024 (Bekanntmachung vom 16. Juli 2024, GVBl. I Nr. 42; Tabelle der Zentralen Bezügestelle). Beträge in Euro/Monat ohne Familienzuschlag und Zulagen; „–" = Erfahrungsstufe in dieser Gruppe nicht belegt. Stufe 1 ist in der Besoldungsordnung A nicht belegt.

Besoldungsordnung B (Festgehälter)

B 17.785,58 €
B 29.030,12 €
B 39.557,00 €
B 410.108,84 €
B 510.741,94 €
B 611.339,81 €
B 711.921,34 €
B 812.527,55 €
B 913.280,11 €
B 1015.617,27 €
B 1116.219,63 €

❓ Häufig gestellte Fragen

Was verdient eine Lehrkraft (A 13) in Brandenburg?

Nach der geltenden Tabelle (ab 1. Juli 2024) beträgt das Grundgehalt in A 13 5.072,24 € in der Anfangsstufe 5 und 6.244,61 € in der Endstufe 12. Laut Regierungsentwurf vom 1. September 2026 sollen es rückwirkend ab 1. Januar 2026 5.954,64 € bis 7.331,17 € werden. Beschlossen ist das noch nicht.

Wann kommt die Besoldungserhöhung 2026 in Brandenburg?

Landesregierung und Gewerkschaften haben sich am 1. Juli 2026 geeinigt, die Bezüge rückwirkend zum 1. Januar 2026 neu festzusetzen: in der A-Besoldung um 7 bis 17 %, in der B-Besoldung um rund 18 %. Der Gesetzentwurf (Landtag-Drucksache 8/3322) wird im Landtag beraten. Nach der Verabschiedung soll die Nachzahlung mit den Dezember-Bezügen 2026 kommen.

Warum steigt die Besoldung in Brandenburg so stark?

Das Bundesverfassungsgericht hat am 17. September 2025 (2 BvL 20/17 u. a.) die Maßstäbe für eine amtsangemessene Alimentation neu gefasst. Brandenburg setzt das um und koppelt die Besoldung laut Finanzministerium künftig an den Nominallohnindex. Weil sich die Gruppen in der Vergangenheit unterschiedlich entwickelt haben, fallen die Erhöhungen verschieden hoch aus; die erste Stufe des Tarifabschlusses der Länder vom 14. Februar 2026 ist eingerechnet.

Gibt es in Brandenburg Weihnachtsgeld oder einen Familienzuschlag für Verheiratete?

Nein. Das Brandenburgische Besoldungsgesetz kennt keine jährliche Sonderzahlung, und der Familienzuschlag richtet sich seit 2015 nur nach den Kindern: 377,16 € für das erste und das zweite Kind, 888,39 € ab dem dritten Kind (Anlage 6 BbgBesG). Hat der andere Elternteil kein Einkommen über der Minijob-Grenze, kann ein Familiensonderzuschlag nach § 40a BbgBesG hinzukommen.

Müssen Beamte in Brandenburg bald länger arbeiten?

Der Gesetzentwurf sieht vor, die regelmäßige Wochenarbeitszeit vom 1. März 2027 bis 31. Juli 2032 von 40 auf 41 Stunden anzuheben, mit Ausnahmen für besonders belastete Gruppen. Auch das ist noch nicht beschlossen.

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