Kfz-Versicherung kündigen: Kündigungsschreiben mit Fristrechner als PDF
Zum Ablauf des Versicherungsjahres, nach Beitragserhöhung, Schaden oder Autokauf: Frist berechnen, Schreiben erstellen, ausdrucken und unterschreiben. Beim Verkauf schreibt die Vorlage die Anzeige an den Versicherer.
Warum kündigen Sie?
Frist berechnen
Es zählt der Tag, an dem das Schreiben beim Versicherer ankommt, nicht das Absenden.
Steht im Versicherungsschein, oft als „Ablauf 01.01., 0 Uhr“ – dann endet das Versicherungsjahr Ende Dezember.
Angaben eintragen, dann erscheint die Frist.
Versicherungsnehmer
Kündigen kann, wer den Vertrag geschlossen hat; die Angaben stehen im Versicherungsschein.
Versicherer und Vertrag
Inhalt des Schreibens
Ort und Datum des Schreibens
Drucken Sie das Schreiben aus und unterschreiben Sie es. Für die ordentliche Kündigung der Kfz-Haftpflicht verlangt das Gesetz eine schriftliche Kündigung (§ 5a Abs. 1 PflVG); sicher ist ein Brief mit eigenhändiger Unterschrift (§ 126 Abs. 1 BGB). Ob Ihr Versicherer auch eine E-Mail annimmt, steht in den Versicherungsbedingungen.
Es zählt der Tag, an dem das Schreiben beim Versicherer ankommt, nicht das Absenden (§ 130 Abs. 1 BGB). Versenden Sie es so, dass Sie den Zugang belegen können, etwa per Einschreiben.
Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser; das PDF entsteht auf Ihrem Gerät, an uns wird nichts gesendet.
Vorlage ohne Gewähr – keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen.
Quellen
Zuletzt aktualisiert: 16. Oktober 2026
Grundlage
§§ 1 und 5a PflVG; §§ 11, 39, 40, 92, 95, 96, 97, 111 und 122 VVG; §§ 121, 126, 126b, 130, 187, 188, 193, 309 Nr. 13 und 310 BGB; Art. 229 § 37 EGBGB; BGH, Urteil vom 17.02.2005 – III ZR 172/04; bundesweite gesetzliche Feiertage.
Berücksichtigt
Ordentliche Kündigung zum Ende jedes Monats, Sonderkündigung nach Beitragserhöhung, nach Schaden in Haftpflicht und Kasko und durch den Käufer, Anzeige des Verkaufs, Monatsfristen über Monatsende und Schaltjahr, § 193 BGB nur bei den Sonderkündigungsrechten, Prüfung des Zugangstags (ohne Angabe: Datum des Schreibens), Bitte um Bestätigung, Widerruf des SEPA-Mandats, hilfsweise Kündigung.
Nicht berücksichtigt
Feiertage einzelner Länder (sie verlängern nur die Sonderkündigungsfristen), Kündigung durch den Versicherer, Abmeldung des Fahrzeugs und Ruheversicherung, Fahrzeugwechsel im selben Vertrag, Verträge über mehr als drei Jahre (§ 11 Abs. 4 VVG), Tod des Versicherungsnehmers, Kündigung per E-Mail oder Kundenportal. Namen nur in lateinischer Schrift.
Wann Sie die Kfz-Versicherung kündigen können
Die Kfz-Haftpflichtversicherung endet spätestens nach einem Jahr an einem Monatsersten (§ 5a Abs. 1 Satz 1 PflVG) und verlängert sich um jeweils ein Jahr, „wenn es nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird“ (Satz 2). Die Monatsfrist ist also Gesetz. Wann das Versicherungsjahr endet, steht dagegen im Vertrag: In vielen Verträgen ist es das Kalenderjahr, dann muss die Kündigung bis zum 30. November beim Versicherer sein. Das ist üblich, aber kein Gesetz – prüfen Sie den Ablauf im eigenen Versicherungsschein. Für Teil- und Vollkasko regelt der Vertrag die Frist; eine vereinbarte Verlängerung darf jeweils höchstens ein Jahr betragen (§ 11 Abs. 1 VVG).
Sonderkündigung: Beitragserhöhung, Schaden, Fahrzeugkauf
- Beitragserhöhung: Erhöht der Versicherer den Beitrag auf Grund einer Anpassungsklausel, ohne dass sich der Schutz entsprechend ändert, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen, mit sofortiger Wirkung, frühestens zum Wirksamwerden der Erhöhung (§ 40 Abs. 1 VVG).
- Schaden in der Haftpflicht: innerhalb eines Monats, nachdem der Versicherer Ihren Anspruch auf Freistellung anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt hat (§ 111 VVG).
- Schaden in der Kasko: bis zum Ablauf eines Monats nach dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung (§ 92 Abs. 2 VVG). In beiden Fällen höchstens zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode.
- Fahrzeug gekauft: Der Käufer kann den übernommenen Vertrag sofort oder zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen, innerhalb eines Monats nach dem Erwerb (§ 96 Abs. 2, § 122 VVG).
Fristen richtig rechnen
Eine Monatsfrist ab einem Ereignis endet am Tag gleicher Zahl im Folgemonat; fehlt dieser Tag, am letzten Tag des Monats (§§ 187, 188 BGB). Geht die Mitteilung über eine Beitragserhöhung am Donnerstag, 1. Oktober 2026, zu, endet die Frist am Sonntag, 1. November. Weil das Kündigungsrecht innerhalb dieser Frist auszuüben ist, tritt nach § 193 BGB der nächste Werktag an die Stelle: Die Kündigung muss bis Montag, 2. November 2026, ankommen; sicher ist der Zugang bis Freitag, 30. Oktober. Bei Zugang am 31. Januar 2027 endet die Frist mit dem 28. Februar, einem Sonntag, also am Montag, 1. März 2027.
Bei der ordentlichen Kündigung gilt das nicht: § 193 BGB ist auf Kündigungsfristen weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar, für alle Vertragsarten (BGH, Urteil vom 17. Februar 2005 – III ZR 172/04). Endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember 2026, muss die Kündigung bis Montag, 30. November 2026, zugehen. Im Jahr 2025 fiel der 30. November auf einen Sonntag – auch dann verschiebt sich nichts, sicher ist der Zugang bis zum Freitag davor.
Form und Zugang
Für die ordentliche Kündigung der Kfz-Haftpflicht schreibt § 5a Abs. 1 PflVG „schriftlich“ vor; sicher ist ein ausgedruckter Brief mit eigenhändiger Unterschrift (§ 126 Abs. 1 BGB). § 309 Nr. 13 Buchst. b BGB verbietet Versicherungsbedingungen, die von Privatkunden eine strengere Form als die Textform verlangen (nicht gegenüber Unternehmern, § 310 Abs. 1 BGB; für Verträge ab dem 1. Oktober 2016, Art. 229 § 37 EGBGB) – eine gesetzliche Formvorschrift hebt er nicht auf. Wirksam wird die Kündigung, wenn sie zugeht (§ 130 Abs. 1 BGB). Schicken Sie sie deshalb so, dass Sie den Zugang belegen können, etwa per Einschreiben, und rechnen Sie Postlaufzeiten ein.
Auto verkauft: Anzeige statt Kündigung
Wer sein Fahrzeug verkauft, kündigt die Versicherung nicht: Der Käufer tritt in den Vertrag ein (§ 95 Abs. 1, § 122 VVG). Für den Beitrag der laufenden Versicherungsperiode haften beide (§ 95 Abs. 2 VVG). Den Verkauf zeigt der Verkäufer oder der Käufer unverzüglich an (§ 97 Abs. 1 VVG) – für diese Anzeige gibt es oben den Grund „Fahrzeug verkauft“. Kündigt der Käufer, schuldet der Verkäufer den Beitrag bis zum Vertragsende (§ 96 Abs. 3, § 39 Abs. 1 VVG); schließt der Käufer eine neue Haftpflichtversicherung ab, gilt die alte als gekündigt (§ 5a Abs. 2 PflVG). Den Kaufvertrag selbst erstellt die Vorlage Kfz-Kaufvertrag.
Wer nach der Kündigung den Versicherer wechseln will, kann Beiträge mit dem Kfz-Versicherung-Rechner grob einschätzen.
⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle
Absendetag statt Zugang
Es zählt der Tag, an dem die Kündigung beim Versicherer ankommt (§ 130 Abs. 1 BGB), nicht der Poststempel.
Auf den Montag verlassen
Fällt der 30. November auf ein Wochenende, bleibt es bei der ordentlichen Kündigung beim 30. November (BGH III ZR 172/04).
Als Verkäufer gekündigt
Der Verkäufer hat kein Kündigungsrecht; der Vertrag geht auf den Käufer über (§ 95 Abs. 1, § 122 VVG). Er zeigt den Verkauf an (§ 97 Abs. 1 VVG).
Sonderkündigung nach eigenem Schaden wegen Rückstufung
Das Recht aus § 40 VVG knüpft an eine Erhöhung auf Grund einer Anpassungsklausel an, eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse ist in der Regel keine. Nach dem Schaden selbst gilt § 111 bzw. § 92 VVG.
Sofort gekündigt, ohne neue Haftpflicht
Der Halter muss eine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten (§ 1 PflVG). Wer sofort kündigt, braucht ab dann eine neue.
Nur per E-Mail gekündigt
Das Gesetz verlangt für die Haftpflicht eine schriftliche Kündigung (§ 5a Abs. 1 PflVG); sicher ist der unterschriebene Brief.
❓ Häufig gestellte Fragen
Bis wann muss ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
Spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres muss die Kündigung beim Versicherer sein (§ 5a Abs. 1 PflVG). Endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember, wie in vielen Verträgen, ist das der 30. November. Wann Ihr Versicherungsjahr endet, steht im Versicherungsschein. Es zählt der Zugang, nicht das Absenden (§ 130 Abs. 1 BGB).
Verlängert sich die Frist, wenn der 30. November auf ein Wochenende fällt?
Nein. § 193 BGB ist auf Kündigungsfristen weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar, und zwar ohne Rücksicht auf die Art des Vertrags (BGH, Urteil vom 17. Februar 2005 – III ZR 172/04). Fällt der letzte Tag auf einen Samstag oder Sonntag, muss die Kündigung trotzdem bis dahin angekommen sein, am besten am Werktag davor. Anders bei den Sonderkündigungsrechten: Ihre Monatsfrist endet nach § 193 BGB erst am nächsten Werktag.
Kann ich die Kfz-Versicherung per E-Mail kündigen?
Sicher ist ein unterschriebener Brief. Für die ordentliche Kündigung der Kfz-Haftpflicht verlangt § 5a Abs. 1 PflVG eine schriftliche Kündigung; schriftlich heißt mit eigenhändiger Unterschrift (§ 126 Abs. 1 BGB). Versicherungsbedingungen dürfen von Privatkunden zwar höchstens Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 Buchst. b, § 310 Abs. 1 BGB, für Verträge ab dem 1. Oktober 2016), an der gesetzlichen Vorgabe ändert das aber nichts. Ob Ihr Versicherer eine E-Mail annimmt, steht in den Bedingungen.
Wann darf ich nach einer Beitragserhöhung kündigen?
Erhöht der Versicherer den Beitrag auf Grund einer Anpassungsklausel, ohne dass sich der Versicherungsschutz entsprechend ändert, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen, mit sofortiger Wirkung, frühestens zum Wirksamwerden der Erhöhung (§ 40 Abs. 1 VVG). Die Mitteilung muss Sie darauf hinweisen und spätestens einen Monat vor der Erhöhung zugehen. Eine höhere Schadenfreiheitsklasse nach einem eigenen Schaden ist in der Regel keine solche Erhöhung.
Kann ich nach einem Unfall kündigen?
Ja. In der Haftpflicht, wenn der Versicherer Ihren Anspruch auf Freistellung anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt hat: innerhalb eines Monats ab der Anerkennung oder Ablehnung (§ 111 VVG). In der Kasko innerhalb eines Monats ab dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung (§ 92 Abs. 2 VVG). Sie können sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt kündigen, aber nicht später als zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode.
Muss ich die Versicherung kündigen, wenn ich das Auto verkaufe?
Nein, als Verkäufer können Sie das gar nicht: Der Käufer tritt in den Vertrag ein (§ 95 Abs. 1, § 122 VVG). Den Verkauf müssen Sie oder der Käufer aber unverzüglich anzeigen (§ 97 Abs. 1 VVG). Der Käufer kann innerhalb eines Monats nach dem Erwerb kündigen (§ 96 Abs. 2 VVG); schließt er eine neue Haftpflichtversicherung ab, gilt der alte Vertrag als gekündigt (§ 5a Abs. 2 PflVG). Kündigt er, zahlen Sie den Beitrag bis zum Vertragsende (§ 96 Abs. 3, § 39 Abs. 1 VVG).
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Die ordentliche Kündigung wirkt dann erst zum Ablauf des folgenden Versicherungsjahres, denn der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (§ 5a Abs. 1 PflVG). Ob die Frist gewahrt ist, prüft die Vorlage am Zugangstag, ohne Angabe am Datum des Schreibens. Ist es zu spät, nennt das Schreiben den nächsten Ablauf, für den die Kündigung noch rechtzeitig kommt, und kündigt hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Ein Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung, Schaden oder Erwerb besteht nur innerhalb seines Monats.
Wie lange zahle ich nach einer sofortigen Kündigung?
Endet der Vertrag vor Ablauf der Versicherungsperiode, steht dem Versicherer nur der Teil des Beitrags zu, der der Zeit mit Versicherungsschutz entspricht (§ 39 Abs. 1 VVG). Endet die Haftpflicht, braucht das Fahrzeug ab dann eine neue Haftpflichtversicherung; der Halter muss sie abschließen und aufrechterhalten (§ 1 PflVG).
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