SEPA-Lastschriftmandat: Vorlage mit Prüfung der Gläubiger-ID als PDF
Für Vereine, Vermieter und Unternehmen: Basis- oder Firmenlastschrift, einmalig oder wiederkehrend. Die Angaben des Zahlers füllen Sie vor oder lassen sie zum Ausfüllen frei.
Art des Mandats
Zahlungsempfänger (Sie)
Zahler (optional)
Leer lassen, wenn der Zahler das Mandat von Hand ausfüllt: Dann stehen im PDF Linien zum Eintragen.
Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser; das PDF entsteht auf Ihrem Gerät, an uns wird nichts gesendet.
Vorlage ohne Gewähr – keine Rechtsberatung. Ob Sie Lastschriften einziehen dürfen, vereinbaren Sie mit Ihrer Bank.
Quellen
Zuletzt aktualisiert: 16. Oktober 2026
Grundlage
Art. 5 und Anhang der Verordnung (EU) Nr. 260/2012; §§ 675j, 675p, 675x und 676b BGB; Hinweise der Deutschen Bundesbank zur Gläubiger-Identifikationsnummer; § 13 KraftStG.
Berücksichtigt
Basis- und Firmenlastschrift, einmalige und wiederkehrende Zahlungen, Prüfziffer der Gläubiger-ID und der IBAN, Mandatsreferenz bis 35 Zeichen, Vorabankündigung, leere Felder zum Ausfüllen von Hand.
Nicht berücksichtigt
Elektronische Mandate, Änderung oder Übertragung eines Mandats, die Lastschriftdatei für die Bank, das Mandat für die Kfz-Steuer (eigener Vordruck des Zolls). Namen nur in lateinischer Schrift.
Was in ein SEPA-Lastschriftmandat gehört
Die SEPA-Verordnung legt fest, welche Angaben zum Mandat jede Lastschrift mitführt (Anhang Nr. 3 Buchst. a Verordnung (EU) Nr. 260/2012). Auf das Mandat gehören deshalb:
- die Art der Lastschrift: einmalig oder wiederkehrend,
- Name und Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers,
- eine eindeutige Mandatsreferenz,
- Name und IBAN des Zahlers,
- das Datum der Unterschrift.
Die BIC muss der Zahler nicht mehr angeben; diese Pflicht endete für Inlandszahlungen am 1. Februar 2014 und für grenzüberschreitende Zahlungen am 1. Februar 2016 (Art. 5 Abs. 5). Mit seiner Unterschrift stimmt der Zahler gegenüber dem Zahlungsempfänger und gegenüber seiner Bank zu; der Zahlungsempfänger bewahrt das Mandat samt späteren Änderungen auf (Art. 5 Abs. 3 Buchst. a Ziff. ii).
Gläubiger-Identifikationsnummer
Wer Lastschriften einziehen will, braucht eine Gläubiger-Identifikationsnummer. In Deutschland vergibt sie die Deutsche Bundesbank, nur auf Online-Antrag; antragsberechtigt ist, wer seinen Hauptwohnsitz oder Hauptgeschäftssitz in Deutschland hat. Die Nummer kommt in einem digital signierten Schreiben per E-Mail. Allein berechtigt sie noch nicht zum Einzug, auch die eigene Bank muss zustimmen.
Aufbau: DE, zwei Prüfziffern, drei Zeichen Geschäftsbereichskennung (meist ZZZ) und elf Ziffern, die erste davon 0 – zusammen 18 Stellen. Die Prüfziffer wird wie bei der IBAN berechnet, aber ohne die Geschäftsbereichskennung. Das Formular prüft sie; zum Ausprobieren nennt die Bundesbank die Test-Nummer DE98ZZZ09999999999.
Mandatsreferenz
Die Mandatsreferenz kennzeichnet das einzelne Mandat; zusammen mit der Gläubiger-ID ist es damit eindeutig bestimmt. Sie vergeben sie selbst, etwa als Mitglieds- oder Kundennummer, mit höchstens 35 Zeichen: Buchstaben ohne Umlaute, Ziffern, Leerzeichen und / - ? : ( ) . , ' +. Steht sie beim Unterschreiben noch nicht fest, vermerkt die Vorlage „wird separat mitgeteilt“.
Basislastschrift oder Firmenlastschrift
Bei der SEPA-Basislastschrift kann der Zahler binnen acht Wochen ab der Belastung die Erstattung verlangen, ohne Gründe zu nennen (§ 675x Abs. 2 und 4 BGB). Die SEPA-Firmenlastschrift ist für Zahler gedacht, die keine Verbraucher sind: Erteilt der Zahler seine Zustimmung direkt seiner Bank, kann die Erstattung ausgeschlossen werden (§ 675x Abs. 3 BGB); seine Bank prüft dann jede Lastschrift anhand der Mandatsangaben (Art. 5 Abs. 6 der Verordnung).
Widerruf und Rückgabe
Der Zahler kann seine Zustimmung gegenüber seiner Bank widerrufen; dann sind alle folgenden Lastschriften nicht mehr autorisiert (§ 675j Abs. 2 BGB). Eine einzelne Lastschrift lässt sich bis zum Ende des Geschäftstags vor dem Fälligkeitstag widerrufen (§ 675p Abs. 2 Satz 2 BGB). Wird ohne gültiges Mandat abgebucht, ist die Lastschrift nicht autorisiert; das muss der Zahler seiner Bank spätestens 13 Monate nach der Belastung anzeigen (§ 676b Abs. 2 BGB).
Kfz-Steuer
Für die Kfz-Steuer braucht es ein eigenes Mandat: Die Zulassungsbehörde lässt ein steuerpflichtiges Fahrzeug nur zu, wenn eine Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer erteilt ist (§ 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KraftStG). Den Vordruck 032021 bietet das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung an; wer die Zulassung einem anderen überlässt, gibt ihm eine Kfz-Vollmacht mit.
Rechnung und IBAN
Die Rechnung zu einer Lastschrift erstellen Sie mit „Rechnung schreiben“; ob eine IBAN stimmt und zu welcher Bank sie gehört, zeigt der IBAN-Rechner.
⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle
Test-Gläubiger-ID im echten Mandat
Die Nummer DE98ZZZ09999999999 stellt die Bundesbank nur zum Ausprobieren bereit; für echte Lastschriften brauchen Sie eine eigene.
Firmenlastschrift mit Privatkunden
Die Firmenlastschrift ist für Zahler gedacht, die keine Verbraucher sind. Ohne Zustimmung des Zahlers direkt bei seiner Bank bleibt sein Erstattungsanspruch bestehen (§ 675x Abs. 2 und 3 BGB).
Mandatsreferenz doppelt vergeben
Jede Lastschrift führt eine eindeutige Mandatsreferenz mit (Anhang Nr. 3 Buchst. a Ziff. vi der Verordnung); zwei Mandate dürfen nicht dieselbe tragen.
BIC als Pflichtfeld verlangt
Seit 1. Februar 2016 muss der Zahler auch bei grenzüberschreitenden Lastschriften keine BIC mehr angeben (Art. 5 Abs. 5 der Verordnung).
Mandat nicht aufbewahrt
Der Zahlungsempfänger bewahrt das Mandat samt Änderungen auf (Art. 5 Abs. 3 Buchst. a Ziff. ii); ohne Mandat kann er im Streit nicht belegen, dass der Zahler zugestimmt hat (§ 675j Abs. 1 BGB).
❓ Häufig gestellte Fragen
Was muss auf einem SEPA-Lastschriftmandat stehen?
Die Art der Lastschrift (einmalig oder wiederkehrend), Name und Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers, eine eindeutige Mandatsreferenz, Name und IBAN des Zahlers und das Datum der Unterschrift – das sind die Angaben zum Mandat, die jede Lastschrift mitführt (Anhang Nr. 3 Buchst. a Verordnung (EU) Nr. 260/2012). Dazu kommt die Unterschrift des Kontoinhabers. Die BIC muss der Zahler seit 2016 nicht mehr angeben (Art. 5 Abs. 5).
Wo bekomme ich eine Gläubiger-Identifikationsnummer?
Bei der Deutschen Bundesbank, und zwar nur über deren Online-Antrag. Antragsberechtigt ist, wer seinen Hauptwohnsitz oder Hauptgeschäftssitz in Deutschland hat; die Nummer kommt in einem digital signierten Schreiben per E-Mail. Allein berechtigt sie noch nicht zum Einzug: Auch Ihre Bank muss zustimmen.
Was ist eine Mandatsreferenz?
Eine Kennung, die Sie für jedes Mandat selbst vergeben, zum Beispiel die Mitglieds- oder Kundennummer. Zusammen mit der Gläubiger-Identifikationsnummer macht sie das Mandat eindeutig. Sie darf höchstens 35 Zeichen haben. Steht sie beim Unterschreiben noch nicht fest, vermerkt die Vorlage, dass sie separat mitgeteilt wird.
Wie lange kann ich eine Lastschrift zurückgeben?
Bei der SEPA-Basislastschrift acht Wochen ab der Belastung, ohne Angabe von Gründen (§ 675x Abs. 2 und 4 BGB). Gab es kein gültiges Mandat, ist die Lastschrift nicht autorisiert; das muss der Zahler seiner Bank spätestens 13 Monate nach der Belastung anzeigen (§ 676b Abs. 2 BGB). Bei der Firmenlastschrift kann die Erstattung ausgeschlossen sein (§ 675x Abs. 3 BGB).
Was ist der Unterschied zwischen Basis- und Firmenlastschrift?
Die Basislastschrift gilt für alle Zahler und gibt ihnen acht Wochen lang einen Erstattungsanspruch (§ 675x Abs. 2 und 4 BGB). Die Firmenlastschrift ist für Zahler gedacht, die keine Verbraucher sind: Erteilt der Zahler seine Zustimmung direkt seiner Bank, kann die Erstattung ausgeschlossen werden (§ 675x Abs. 3 BGB). Seine Bank prüft dann jede Lastschrift anhand der Mandatsangaben (Art. 5 Abs. 6 Verordnung (EU) Nr. 260/2012).
Kann ich ein Lastschriftmandat widerrufen?
Ja. Der Zahler widerruft seine Zustimmung gegenüber seiner Bank; danach sind folgende Lastschriften nicht mehr autorisiert (§ 675j Abs. 2 BGB). Eine einzelne Lastschrift kann er bis zum Ende des Geschäftstags vor dem Fälligkeitstag widerrufen (§ 675p Abs. 2 Satz 2 BGB). Sinnvoll ist, auch den Zahlungsempfänger zu informieren.
Brauche ich für die Kfz-Steuer ein eigenes Mandat?
Ja. Die Zulassungsbehörde lässt ein steuerpflichtiges Fahrzeug nur zu, wenn eine Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer erteilt ist (§ 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KraftStG). Dafür gibt es den Vordruck 032021 im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung.
Muss das Mandat unterschrieben sein?
Mit dem Mandat stimmt der Zahler der Lastschrift zu, und zwar gegenüber dem Zahlungsempfänger und seiner eigenen Bank (Art. 5 Abs. 3 Buchst. a Ziff. ii Verordnung (EU) Nr. 260/2012); das Datum der Zeichnung gehört zu den Pflichtangaben. Die Vorlage sieht deshalb die Unterschrift des Kontoinhabers vor. Wie die Zustimmung sonst erteilt werden kann, vereinbart der Zahler mit seiner Bank (§ 675j Abs. 1 BGB).
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