Verzugszinsen-Rechner 2026
Verzugszinsen nach § 288 BGB taggenau berechnen
Zuletzt aktualisiert am 5. Juni 2026
Grundlage: § 288 BGB (Verzugszinsen) und § 247 BGB (Basiszinssatz). Aktueller Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank: 1,27 % (Stand 1. Januar 2026, unverändert seit 1. Juli 2025)
Berücksichtigt: Verzugszins für Verbraucher (Basiszins + 5 Punkte) und B2B (Basiszins + 9 Punkte), taggenaue Berechnung sowie die 40-€-Mahnpauschale nach § 288 Abs. 5 BGB
Nicht berücksichtigt: vertraglich vereinbarte abweichende Zinssätze, Zinseszinsen, der genaue Verzugseintritt im Einzelfall – ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung
Ihre Verzugszinsen
für 30 Tage Verzug
Forderung + Zinsen
ℹ️ So funktioniert's
- ✓Basiszinssatz 1,27 % (Deutsche Bundesbank, Stand 1. Januar 2026, halbjährliche Anpassung nach § 247 BGB)
- ✓Verbraucher: Basiszins + 5 Prozentpunkte = 6,27 % (§ 288 Abs. 1 BGB)
- ✓Geschäftskunden (B2B): Basiszins + 9 Prozentpunkte = 10,27 % (§ 288 Abs. 2 BGB)
- ✓Formel: Forderung × Zinssatz × Verzugstage ÷ 365
- ✓Im B2B kommt eine Mahnpauschale von 40 € hinzu (§ 288 Abs. 5 BGB)
Hinweis: Diese Berechnung erfolgt ohne Gewähr und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Verzugszins gilt für Entgeltforderungen; vertraglich oder per Gesetz können abweichende Zinssätze gelten. Ob und ab wann tatsächlich Verzug eingetreten ist, hängt vom Einzelfall ab (Mahnung, Fälligkeit, 30-Tage-Regel nach § 286 Abs. 3 BGB).
Verzugszinsen berechnen: Höhe, Formel & Rechtsgrundlage
Verzugszinsen sind der gesetzliche Schadenersatz dafür, dass eine fällige Geldforderung nicht rechtzeitig bezahlt wurde. Wer in Zahlungsverzug gerät, muss die offene Forderung verzinsen – und zwar ab dem Tag, an dem der Verzug eintritt. Mit unserem Verzugszinsen-Rechner ermitteln Sie die Zinsen taggenau nach § 288 BGB, inklusive der 40-Euro-Mahnpauschale im Geschäftsverkehr.
Wie hoch sind die Verzugszinsen 2026?
Der Verzugszinssatz setzt sich aus dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank plus einem gesetzlichen Aufschlag zusammen. Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wird halbjährlich – jeweils zum 1. Januar und 1. Juli – angepasst und beträgt aktuell 1,27 % (Stand 1. Januar 2026, unverändert seit 1. Juli 2025).
- Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB): Basiszins + 5 Prozentpunkte = 6,27 % p. a.
- Geschäftskunden / B2B (§ 288 Abs. 2 BGB): Basiszins + 9 Prozentpunkte = 10,27 % p. a.
Der höhere B2B-Satz gilt für Entgeltforderungen bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist – also wenn beide Seiten Unternehmer sind. Sobald ein Verbraucher beteiligt ist, gilt der niedrigere Satz von 5 Prozentpunkten.
Die Formel
Der Rechner nutzt die übliche taggenaue Verzugszins-Formel:
Verzugszinsen = Forderung × Verzugszinssatz × Verzugstage ÷ 365
Der Zinssatz ist der Jahreszins (Basiszins + Aufschlag), die Verzugstage werden auf das Kalenderjahr mit 365 Tagen umgelegt. Beispiel: 1.000 € Forderung, Verbraucher (6,27 %), 30 Tage Verzug ergeben 1.000 × 0,0627 × 30 ÷ 365 = 5,15 € Verzugszinsen.
Die 40-Euro-Mahnpauschale im B2B
Ist der Schuldner einer Entgeltforderung kein Verbraucher, hat der Gläubiger zusätzlich Anspruch auf eine Pauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB). Diese Pauschale ist unabhängig von der Höhe der Forderung und von der konkreten Mahnung. Achtung: Sie wird auf später entstehende Rechtsverfolgungskosten (z. B. Anwaltskosten) angerechnet, soweit der Schaden darin begründet ist.
Wann beginnt der Verzug?
Verzug tritt grundsätzlich erst nach einer Mahnung ein (§ 286 Abs. 1 BGB). Es gibt aber Ausnahmen, bei denen es keiner Mahnung bedarf – etwa bei einem kalendermäßig bestimmten Zahlungstermin. Bei Entgeltforderungen kommt der Schuldner zudem spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB); gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn in der Rechnung darauf hingewiesen wurde. Der genaue Verzugsbeginn ist für die Berechnung entscheidend – er bestimmt, ab welchem Tag die Zinsen laufen.
📊 Beispielrechnungen
So wirken sich Forderungshöhe, Schuldnertyp und Verzugsdauer aus (Basiszins 1,27 %):
Beispiel 1: Verbraucher, 1.000 € offen, 30 Tage
Beispiel 2: B2B, 5.000 € offen, 60 Tage
⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle
Fehler 1: Falscher Aufschlag
5 Prozentpunkte gelten, sobald ein Verbraucher beteiligt ist. Die 9 Prozentpunkte greifen nur bei reinen B2B-Entgeltforderungen, an denen kein Verbraucher beteiligt ist.
Fehler 2: Veralteter Basiszinssatz
Der Basiszinssatz ändert sich halbjährlich (1. Januar / 1. Juli). Für jeden Zeitraum ist der jeweils gültige Satz maßgeblich. Aktuell beträgt er 1,27 % (Stand 1. Januar 2026).
Fehler 3: Verzugsbeginn falsch angesetzt
Die Zinsen laufen nicht ab Rechnungsdatum, sondern ab Eintritt des Verzugs – meist nach Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (§ 286 Abs. 3 BGB).
Sonderfall: Pauschale wird angerechnet
Die 40-€-Pauschale ist auf einen Schadenersatz wegen Rechtsverfolgungskosten anzurechnen, soweit der Schaden darin begründet ist (§ 288 Abs. 5 Satz 3 BGB). Sie kommt also nicht „doppelt“ obendrauf, wenn z. B. Anwaltskosten geltend gemacht werden.
Sonderfall: Höhere vertragliche Zinsen
Vertraglich können höhere Verzugszinsen vereinbart sein. Der Gläubiger darf außerdem einen weitergehenden Verzugsschaden geltend machen (§ 288 Abs. 4 BGB) – etwa nachweisbare Kreditkosten.
❓ Häufig gestellte Fragen zu Verzugszinsen
Wie hoch sind die Verzugszinsen 2026?
Die Verzugszinsen betragen für Verbraucher 5 Prozentpunkte und für Geschäftskunden (B2B) 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei einem Basiszinssatz von 1,27 % (Stand 1. Januar 2026) sind das 6,27 % p. a. für Verbraucher und 10,27 % p. a. im B2B-Bereich.
Wie berechnet man Verzugszinsen?
Die Verzugszinsen ergeben sich aus Forderung × Verzugszinssatz × Verzugstage ÷ 365. Beispiel: 1.000 € Forderung, 6,27 % Zinssatz und 30 Tage Verzug ergeben 1.000 × 0,0627 × 30 ÷ 365 = 5,15 €.
Was ist der Basiszinssatz und wie hoch ist er aktuell?
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB ist die von der Deutschen Bundesbank halbjährlich festgelegte Bezugsgröße für die Verzugszinsen. Er wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli angepasst und liegt aktuell bei 1,27 % (Stand 1. Januar 2026, unverändert seit 1. Juli 2025).
Wann darf ich die 40-Euro-Mahnpauschale verlangen?
Die Pauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB können Sie verlangen, wenn der Schuldner einer Entgeltforderung kein Verbraucher ist und sich in Verzug befindet. Sie gilt also nur im Geschäftsverkehr (B2B) und wird auf später entstehende Rechtsverfolgungskosten angerechnet.
Ab wann beginnt der Zahlungsverzug?
Verzug tritt in der Regel mit einer Mahnung nach Fälligkeit ein (§ 286 Abs. 1 BGB). Bei Entgeltforderungen kommt der Schuldner spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB) – gegenüber Verbrauchern nur, wenn in der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.
Gilt der niedrigere Zinssatz immer für Verbraucher?
Ja. Sobald an dem Rechtsgeschäft ein Verbraucher beteiligt ist – egal ob als Schuldner oder Gläubiger –, gilt der Satz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Die 9 Prozentpunkte sind reinen B2B-Entgeltforderungen vorbehalten.