Quittung online erstellen: Vorlage ausfüllen und als PDF speichern
Quittungsvorlage nach § 368 BGB mit Betrag in Worten – zum Ausdrucken, für Privatleute, Kleinunternehmer und mit Umsatzsteuer
Betrag
Zahlung
Empfänger des Geldes
Wer das Geld erhält, stellt die Quittung aus und unterschreibt sie.
Datum und Nummer
Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser; das PDF entsteht auf Ihrem Gerät, an uns wird nichts gesendet.
Vorlage ohne Gewähr – keine Rechts- oder Steuerberatung.
Quellen
Zuletzt aktualisiert: 16. Oktober 2026
Grundlage
§§ 126, 368 bis 370 BGB; §§ 12, 14, 14c und 19 Umsatzsteuergesetz; §§ 33 und 34a Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung.
Berücksichtigt
Betrag in Ziffern und Worten, Privatperson, Kleinunternehmer, Umsatzsteuer 19 % und 7 %, Kleinbetragsrechnung bis 250 €, Zahlungsart, Quittungsnummer.
Nicht berücksichtigt
Vollständige Rechnungen über 250 € (§ 14 Abs. 4 UStG), E-Rechnung, mehrere Steuersätze auf einer Quittung, fremde Währungen, elektronische Signatur.
Was ist eine Quittung?
Eine Quittung ist das schriftliche Empfangsbekenntnis des Gläubigers: Wer Geld oder eine andere Leistung erhält, bestätigt damit, sie bekommen zu haben. Verlangt der Zahler eine Quittung, muss der Empfänger sie gegen Empfang der Leistung ausstellen (§ 368 Satz 1 BGB). Schriftlich heißt: eigenhändig unterschrieben (§ 126 Abs. 1 BGB). Die Kosten, etwa für Porto, trägt der Zahler, wenn nichts anderes vereinbart ist (§ 369 Abs. 1 BGB). Das Formular oben erzeugt die Quittung als PDF zum Ausdrucken und Unterschreiben, wie ein Blatt aus dem Quittungsblock.
Was auf die Quittung gehört
- der Betrag in Ziffern und in Worten
- wer gezahlt hat und wofür
- Datum, Ort und Zahlungsart, etwa „in bar“
- Name und Unterschrift des Empfängers, bei Unternehmern auch Anschrift und ggf. Stempel
Der Betrag in Worten macht es schwerer, die Ziffern nachträglich zu ändern. Das Formular schreibt ihn selbst aus: 1.234,56 € wird zu „eintausendzweihundertvierunddreißig Euro und sechsundfünfzig Cent“.
Mit oder ohne Umsatzsteuer
Privatleute weisen keine Umsatzsteuer aus. Kleinunternehmer, deren Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet, sind steuerfrei (§ 19 Abs. 1 UStG) und schreiben einen Hinweis auf diese Steuerbefreiung auf die Quittung. Andere Unternehmer geben den enthaltenen Steueranteil an, in der Regel 19 %, ermäßigt 7 % (§ 12 Abs. 1 und 2 UStG).
Gerechnet wird aus dem Bruttobetrag: Steuer = Brutto × Steuersatz ÷ (100 + Steuersatz). Bei 119,00 € und 19 % sind 19,00 € Umsatzsteuer enthalten, netto 100,00 €.
Quittung oder Rechnung? Kleinbetragsrechnung bis 250 €
Beträgt der Gesamtbetrag höchstens 250 €, genügt für eine Rechnung, was § 33 UStDV verlangt: vollständiger Name und Anschrift des Unternehmers, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Ware oder Umfang und Art der Leistung sowie der Betrag mit dem Steuersatz oder dem Hinweis auf die Steuerbefreiung. Eine Quittung aus dem Formular enthält diese Angaben, wenn Sie Anschrift und Verwendungszweck vollständig ausfüllen. Über 250 € braucht der Zahler für den Vorsteuerabzug eine vollständige Rechnung nach § 14 Abs. 4 UStG; für Kleinunternehmer gilt dann § 34a UStDV. Die erstellt das Werkzeug „Rechnung schreiben“ als PDF.
Aufbewahren
Unternehmer bewahren Rechnungen und Buchungsbelege acht Jahre auf (§ 14b Abs. 1 UStG, § 147 Abs. 3 AO). Für Privatleute ist die Quittung der Beweis, dass gezahlt wurde; behalten Sie sie mindestens, bis die Forderung verjährt wäre, in der Regel drei Jahre ab Jahresende (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB).
Quittung richtig ausfüllen: Feld für Feld
- Betrag in Ziffern und in Worten; das Formular schreibt den Betrag selbst aus.
- Rolle des Empfängers: Privatperson, Kleinunternehmer oder Unternehmer mit Umsatzsteuer. Nur der letzte weist Steuer aus; wer es ohne Berechtigung tut, schuldet sie trotzdem (§ 14c UStG).
- Von und für: wer gezahlt hat und wofür, so genau, dass sich die Zahlung zuordnen lässt.
- Empfänger: Name, bei Unternehmern mit Anschrift (§ 33 UStDV).
- Datum, Ort, Zahlungsart und zuletzt die Unterschrift des Empfängers (§ 126 Abs. 1 BGB).
Beispiel: ausgefüllte Quittung
Erika Musterfrau verkauft Max Mustermann ihr gebrauchtes Fahrrad für 250 € gegen Barzahlung.
- Betrag: 250,00 €
- in Worten: „zweihundertfünfzig Euro“
- von: Max Mustermann
- für: Kauf gebrauchtes Fahrrad, Rahmennummer WAW12345
- Zahlungsart: in bar
- Empfänger: Erika Musterfrau
- Ort, Datum: Berlin, 16.10.2026 – darunter die Unterschrift von Erika Musterfrau
Quittungsblock ausfüllen: Netto, MwSt., Gesamt, in Worten
Gekaufte Quittungsblöcke haben meist die Felder Netto, MwSt. mit Satz und Betrag, Gesamt, in Worten, von, für, Ort und Datum sowie Stempel und Unterschrift. Diese Felder sind üblich, aber nicht vorgeschrieben. Privatleute und Kleinunternehmer lassen Netto und MwSt. frei und tragen nur den Gesamtbetrag ein; Kleinunternehmer ergänzen den Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG (§ 33 Satz 1 Nr. 4 UStDV).
Quittung für typische Fälle
Quittung bei Barzahlung
Bei Barzahlung ist die Quittung oft der einzige Nachweis. Verlangen Sie sie gleich bei der Übergabe des Geldes: Der Empfänger muss sie gegen Empfang der Leistung erteilen (§ 368 Satz 1 BGB). Das Formular vermerkt „in bar“.
Quittung beim Privatverkauf
Wer privat verkauft, wählt die Rolle „Privatperson“, also ohne Umsatzsteuer. Unter „für“ steht, was verkauft wurde, möglichst eindeutig, etwa mit Seriennummer oder Fahrgestellnummer.
Quittung als Kleinunternehmer
Kleinunternehmer weisen keinen Steuerbetrag aus, sondern weisen auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG hin (§ 33 Satz 1 Nr. 4 UStDV). Das Formular setzt den Hinweis bei der Rolle „Kleinunternehmer“ selbst.
Quittung für Miete und Kaution
Für die Miete über mehrere Monate gibt es eine eigene Mietquittung, auf Wunsch auch als Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Wie hoch eine Kaution sein darf, zeigt der Mietkaution-Rechner.
Quittung für eine Spende
Wer an einen gemeinnützigen Verein spendet, braucht für den Steuerabzug in der Regel keine Quittung, sondern eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) – sie entsteht mit der Spendenquittung.
⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle
Mehrwertsteuer ausgewiesen, ohne sie zu schulden
Wer als Privatperson Umsatzsteuer auf die Quittung schreibt, schuldet den Betrag dem Finanzamt (§ 14c Abs. 2 UStG); ein Kleinunternehmer schuldet ihn nach § 14c Abs. 1 UStG, außer gegenüber Endverbrauchern (BMF-Schreiben vom 18.03.2025, Rn. 5). Wählen Sie im Formular deshalb die passende Rolle.
Unterschriebene Quittung aus der Hand gegeben
Wer eine Quittung überbringt, gilt als ermächtigt, das Geld anzunehmen (§ 370 BGB). Eine unterschriebene Quittung gehört deshalb erst gegen Zahlung in fremde Hände.
Quittung über 250 € als Rechnung
Über 250 € reicht die Quittung für den Vorsteuerabzug nicht. Dann gehören unter anderem Rechnungsnummer, Leistungszeitpunkt sowie Name und Anschrift des Zahlers auf eine Rechnung (§ 14 Abs. 4 UStG).
Nicht unterschrieben
Ohne eigenhändige Unterschrift des Empfängers ist der Zettel keine Quittung im Sinne von § 368 BGB (§ 126 Abs. 1 BGB). Das PDF hat dafür eine Unterschriftszeile.
❓ Häufig gestellte Fragen
Muss ich eine Quittung ausstellen?
Ja, wenn der Zahler es verlangt: Wer eine Leistung empfängt, hat auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis zu erteilen, und zwar gegen Empfang der Leistung (§ 368 Satz 1 BGB). Die Kosten der Quittung trägt der Zahler, wenn sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt (§ 369 Abs. 1 BGB).
Darf ich als Privatperson eine Quittung ausstellen?
Ja. Eine Quittung erteilt, wer eine Leistung empfängt, also auch, wer privat etwas verkauft (§ 368 Satz 1 BGB). Umsatzsteuer gehört als Privatperson nicht darauf; wer sie trotzdem gesondert ausweist, schuldet den Betrag (§ 14c Abs. 2 UStG).
Was muss auf einer Quittung stehen?
§ 368 BGB verlangt ein schriftliches Bekenntnis, die Leistung empfangen zu haben; feste Pflichtangaben nennt es nicht. Üblich sind der Betrag in Ziffern und in Worten, der Zahler, der Zweck, Datum und Ort und die Unterschrift des Empfängers. Unternehmer, die die Quittung als Rechnung bis 250 € nutzen, brauchen außerdem ihren vollständigen Namen und ihre Anschrift, das Ausstellungsdatum, Menge und Art der Ware oder Leistung sowie den Betrag mit dem Steuersatz (§ 33 UStDV).
Braucht eine Quittung eine Quittungsnummer?
Gesetzlich nicht: § 368 BGB verlangt nur das schriftliche Empfangsbekenntnis, und auch eine Kleinbetragsrechnung bis 250 € kommt ohne Nummer aus (§ 33 UStDV). Eine fortlaufende Nummer braucht erst eine Rechnung über 250 € (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 UStG). Für die eigene Buchhaltung ist eine Nummer trotzdem praktisch; das Formular hat ein Feld dafür.
Darf ich als Privatperson Mehrwertsteuer auf die Quittung schreiben?
Nein. Wer in einer Rechnung Umsatzsteuer gesondert ausweist, obwohl er dazu nicht berechtigt ist, schuldet den ausgewiesenen Betrag (§ 14c Abs. 2 UStG). Kleinunternehmer schreiben statt eines Steuerbetrags einen Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG auf die Quittung (§ 33 Satz 1 Nr. 4 UStDV); weisen sie trotzdem Steuer aus, schulden sie diese nach § 14c Abs. 1 UStG, außer gegenüber Endverbrauchern (BMF-Schreiben vom 18.03.2025, Rn. 5).
Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus dem Bruttobetrag heraus?
Steuer = Bruttobetrag × Steuersatz ÷ (100 + Steuersatz), auf Cent gerundet. Bei 119,00 € und 19 % sind 19,00 € Umsatzsteuer enthalten, netto 100,00 €; bei 50,00 € und 7 % 3,27 € Umsatzsteuer, netto 46,73 €. Die Sätze stehen in § 12 Abs. 1 und 2 UStG.
Ersetzt eine Quittung eine Rechnung?
Bis zu einem Gesamtbetrag von 250 € kann sie als Kleinbetragsrechnung gelten, wenn sie die Angaben des § 33 UStDV enthält. Darüber braucht eine Rechnung unter anderem Name und Anschrift des Zahlers, die Steuernummer, eine fortlaufende Rechnungsnummer, den Zeitpunkt der Leistung sowie Nettobetrag und Steuerbetrag (§ 14 Abs. 4 UStG).
Wer bekommt das Original der Quittung?
Der Zahler: Ihm wird die Quittung als Empfangsbekenntnis erteilt (§ 368 Satz 1 BGB). Unternehmer behalten eine Kopie für die Buchhaltung, denn Rechnungen und Buchungsbelege sind acht Jahre aufzubewahren (§ 14b Abs. 1 UStG, § 147 Abs. 3 AO).
Wie lange muss ich Quittungen aufbewahren?
Unternehmer bewahren Rechnungen und Buchungsbelege acht Jahre auf, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind (§ 14b Abs. 1 UStG, § 147 Abs. 3 und 4 AO). Für Privatleute gibt es keine Pflicht. Als Beweis lohnt es sich, eine Quittung mindestens so lange zu behalten, bis die Forderung verjährt wäre: in der Regel drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden ist (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB).
Gilt eine handschriftliche Quittung?
Ja. Entscheidend ist die eigenhändige Unterschrift des Empfängers (§ 368 Satz 1, § 126 Abs. 1 BGB); ob der übrige Text von Hand oder am Computer geschrieben ist, spielt dafür keine Rolle.
Ist eine online erstellte Quittung gültig, auch ohne Unterschrift?
Online erstellt ja, sobald sie unterschrieben ist: Die Quittung nach § 368 BGB muss schriftlich sein, also vom Empfänger eigenhändig unterschrieben (§ 126 Abs. 1 BGB). Ein Zettel ohne Unterschrift erfüllt den Anspruch auf eine Quittung nicht. Rein elektronisch geht es nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126 Abs. 3, § 126a Abs. 1 BGB). Hat der Zahler ein rechtliches Interesse an einer anderen Form, kann er sie verlangen (§ 368 Satz 2 BGB).
Werden meine Angaben gespeichert?
Nein. Das PDF entsteht in Ihrem Browser; die Angaben aus dem Formular werden nicht an uns gesendet.
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