Wohnung kündigen: Kündigungsschreiben mit Fristrechner als PDF
Für Mieter: Termin nach § 573c BGB mit den Feiertagen Ihres Bundeslands berechnen, Schreiben für alle Mieter erstellen, mit Durchschrift zur Empfangsbestätigung.
Kündigungsfrist berechnen
Es zählt der Tag, an dem die Kündigung beim Vermieter ankommt, nicht das Absenden.
Bundesland und Datum wählen, dann erscheint der Termin.
Die längeren Fristen nach fünf und acht Jahren gelten nur für den Vermieter. Bei Staffelmiete oder vereinbartem Kündigungsverzicht kann der früheste Termin später liegen; ein befristeter Mietvertrag endet erst mit Ablauf der Zeit.
Mieter
Alle, die den Mietvertrag unterschrieben haben – jede Person unterschreibt die Kündigung.
Vermieter
Inhalt des Schreibens
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Vorlage ohne Gewähr – keine Rechtsberatung. Für fristlose Kündigungen ist sie nicht gedacht.
Quellen
Zuletzt aktualisiert: 16. Oktober 2026
Grundlage
§§ 573c, 568, 126, 126a, 130, 193, 542, 545, 549, 557a und 575 BGB; BGH, Urteile vom 27.04.2005 (VIII ZR 206/04) und 16.03.2005 (VIII ZR 14/04); gesetzliche Feiertage der Länder.
Berücksichtigt
Dritter Werktag mit Samstag und Landesfeiertagen, Jahreswechsel und Schaltjahr, möbliertes Zimmer, bis zu vier Mieter, Stellplatz, Widerspruch gegen stillschweigende Verlängerung, Bitte um Bestätigung und Übergabetermin, neue Anschrift, Durchschrift mit Empfangsbestätigung.
Nicht berücksichtigt
Fristlose und außerordentliche Kündigung, Kündigung durch den Vermieter, Zeitmietverträge, Staffelmiete mit Kündigungsverzicht (nur Hinweis), Gewerberäume, Mariä Himmelfahrt in einzelnen bayerischen Gemeinden. Namen nur in lateinischer Schrift.
Die Kündigungsfrist für Mieter
Mieter kündigen eine Wohnung mit gut drei Monaten Vorlauf: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats beim Vermieter sein, dann endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 Satz 1 BGB). Wer am Mittwoch, 4. November 2026, kündigt, wohnt also bis zum 31. Januar 2027 – sofern der 4. November der dritte Werktag ist. Ein Tag zu spät kostet einen ganzen Monat Miete.
Was als Werktag zählt
Werktage sind Montag bis Samstag, ausgenommen die gesetzlichen Feiertage. Der Samstag zählt bei den drei Werktagen mit (BGH, Urteil vom 27.04.2005 – VIII ZR 206/04). Ist der dritte Werktag selbst ein Samstag, hat der BGH offen gelassen, ob die Frist nach § 193 BGB bis zum nächsten Werktag läuft; wer sicher gehen will, lässt die Kündigung bis zum Samstag zugehen. Weil die Feiertage Ländersache sind, verschiebt zum Beispiel Allerheiligen am Montag, 1. November 2027, den dritten Werktag in Baden-Württemberg auf Donnerstag, 4. November, in Berlin bleibt es Mittwoch, 3. November.
Schriftform und Zugang
Die Kündigung muss schriftlich sein (§ 568 Abs. 1 BGB) und eigenhändig unterschrieben (§ 126 Abs. 1 BGB); eine einfache E-Mail, ein Fax oder eine Messenger-Nachricht genügt nicht. Ersatzweise geht nur die elektronische Form mit qualifizierter elektronischer Signatur (§ 126 Abs. 3, § 126a BGB). Wirksam wird die Kündigung, wenn sie beim Vermieter ankommt (§ 130 Abs. 1 BGB), nicht schon mit dem Absenden. Damit Sie den Zugang später belegen können: persönlich übergeben und auf der Durchschrift quittieren lassen, durch einen Boten mit Zeugen einwerfen oder per Einwurf-Einschreiben schicken.
Mehrere Mieter
Haben mehrere den Mietvertrag geschlossen, ist für die Beendigung grundsätzlich eine gemeinsame Kündigung erforderlich (BGH, Urteil vom 16.03.2005 – VIII ZR 14/04). Das Schreiben führt deshalb alle Mieter auf und hat für jeden eine Unterschriftszeile.
Sonderfälle
- Möbliertes Zimmer in der Wohnung des Vermieters: Zugang bis zum 15. zum Ende desselben Monats (§ 573c Abs. 3 BGB), wenn der Vermieter das Zimmer überwiegend eingerichtet hat und es nicht dauerhaft mit Familie oder Partner bewohnt wird (§ 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB).
- Längere Fristen nach fünf und acht Jahren gelten nur für den Vermieter (§ 573c Abs. 1 Satz 2 BGB); eine Vereinbarung zum Nachteil des Mieters ist unwirksam (Abs. 4).
- Staffelmiete: Das Kündigungsrecht des Mieters kann für höchstens vier Jahre seit der Vereinbarung ausgeschlossen werden; gekündigt werden kann dann frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums (§ 557a Abs. 3 BGB).
- Zeitmietvertrag: Ein wirksam befristeter Vertrag (§ 575 BGB) endet mit Ablauf der Zeit und lässt sich vorher nicht ordentlich kündigen (§ 542 Abs. 2 BGB). Fehlt die schriftliche Begründung der Befristung, gilt er als unbefristet (§ 575 Abs. 1 Satz 2 BGB).
- Stellplatz oder Garage mit eigenem Vertrag eigens nennen, sonst läuft der Vertrag weiter.
- Weiter wohnen nach dem Ende: Nutzt der Mieter die Wohnung weiter, verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, wenn keine Seite binnen zwei Wochen widerspricht (§ 545 BGB). Das Schreiben widerspricht vorsorglich schon jetzt.
Nach der Kündigung
Für die Rückzahlung der Kaution hilft der Mietkaution-Rechner, für den neuen Vermieter die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und die Mieterselbstauskunft, für die Anmeldung am neuen Wohnort die Wohnungsgeberbestätigung und für den Umzug der Umzugskosten-Rechner. Ziehen Sie wegen einer neuen Stelle um, erstellt die Vorlage Arbeitsvertrag kündigen die Kündigung beim bisherigen Arbeitgeber.
⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle
Kündigung per E-Mail oder WhatsApp
Ohne eigenhändige Unterschrift ist die Schriftform nicht gewahrt (§ 568 Abs. 1, § 126 Abs. 1 BGB).
Am dritten Werktag erst zur Post gebracht
Es zählt der Zugang beim Vermieter (§ 130 Abs. 1 BGB), nicht das Absenden. Wer erst am dritten Werktag einen Brief aufgibt, ist zu spät dran.
Samstag nicht mitgezählt
Der Samstag ist ein Werktag (BGH, VIII ZR 206/04); wer ihn auslässt, kündigt womöglich einen Tag zu spät.
Nur ein Mieter kündigt
Bei mehreren Mietern ist grundsätzlich eine gemeinsame Kündigung erforderlich (BGH, VIII ZR 14/04).
Mit sechs oder neun Monaten gerechnet
Die längeren Fristen gelten nur für den Vermieter (§ 573c Abs. 1 Satz 2 BGB).
❓ Häufig gestellte Fragen
Bis wann muss ich die Wohnung kündigen?
Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter sein; dann endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 Satz 1 BGB). Wer zum 31. Januar ausziehen will, muss also bis zum dritten Werktag im November kündigen. Der Rechner oben berechnet den Tag mit den Feiertagen Ihres Bundeslands.
Zählt der Samstag als Werktag?
Ja. Bei den drei Werktagen der Kündigungsfrist zählt der Samstag mit (BGH, Urteil vom 27.04.2005 – VIII ZR 206/04). Fällt der dritte Werktag selbst auf einen Samstag, hat der BGH offen gelassen, ob sich die Frist auf den nächsten Werktag verschiebt (§ 193 BGB); sicher ist der Zugang bis zum Samstag.
Kann ich per E-Mail kündigen?
Nein, nicht mit einer einfachen E-Mail, einem Fax oder einer Messenger-Nachricht. Die Kündigung einer Wohnung braucht die Schriftform (§ 568 Abs. 1 BGB), also die eigenhändige Unterschrift (§ 126 Abs. 1 BGB). Ersetzen lässt sie sich nur durch die elektronische Form mit qualifizierter elektronischer Signatur (§ 126 Abs. 3, § 126a BGB).
Müssen alle Mieter unterschreiben?
Haben mehrere den Mietvertrag geschlossen, ist für die Beendigung grundsätzlich eine gemeinsame Kündigung erforderlich (BGH, Urteil vom 16.03.2005 – VIII ZR 14/04). Das Formular sieht deshalb für jeden Mieter eine eigene Unterschrift vor.
Kann ich zur Monatsmitte kündigen?
In der Regel nein: Das Mietverhältnis endet immer mit Ablauf eines Monats (§ 573c Abs. 1 BGB). Nur für ein möbliertes Zimmer in der Wohnung des Vermieters gilt eine kürzere Frist, Zugang bis zum 15. zum Ende desselben Monats (§ 573c Abs. 3, § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Früher geht es nur, wenn sich Mieter und Vermieter einigen.
Muss der Vermieter die Kündigung bestätigen?
Nein. Wirksam wird die Kündigung mit dem Zugang beim Vermieter (§ 130 Abs. 1 BGB); eine Bestätigung verlangt das Gesetz nicht. Sie hilft aber, den Zugang später zu belegen. Das Schreiben bittet deshalb darum, und die Durchschrift enthält eine Empfangsbestätigung für die persönliche Übergabe.
Was gilt ohne schriftlichen Mietvertrag?
Auch ein mündlich geschlossener Mietvertrag ist wirksam, und die Kündigungsfrist richtet sich nach § 573c BGB. Die Kündigung selbst muss trotzdem schriftlich erfolgen (§ 568 Abs. 1 BGB).
Gilt die längere Kündigungsfrist nach fünf Jahren auch für Mieter?
Nein. Die Verlängerung nach fünf und acht Jahren gilt nur für den Vermieter (§ 573c Abs. 1 Satz 2 BGB). Mieter kündigen immer mit der Frist aus Satz 1, und eine Vereinbarung zu ihrem Nachteil ist unwirksam (§ 573c Abs. 4 BGB).
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