Mieterselbstauskunft ausfüllen und als PDF speichern
Nach dem Musterfragebogen der Datenschutzkonferenz (Januar 2026) – nur Fragen, die der Vermieter stellen darf. Mit leerer Vorlage zum Ausdrucken.
Wofür brauchen Sie die Selbstauskunft?
Das Formular fragt nur, was die Datenschutzkonferenz für zulässig hält. Unzulässige Fragen müssen Sie nicht beantworten.
Wohnung, für die Sie sich interessieren
A) Angaben zur Person
Name und mindestens eine Kontaktangabe; weitere sind freiwillig.
B) Bei Anmietungsinteresse
Ort und Datum
Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser; das PDF entsteht auf Ihrem Gerät, an uns wird nichts gesendet.
Vorlage ohne Gewähr – keine Rechtsberatung.
Quellen
Zuletzt aktualisiert: 16. Oktober 2026
Grundlage
Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressenten (Version 2.0, Januar 2026) mit Musterfragebogen; Art. 6, 9 und 17 DS-GVO; § 543 BGB; § 27 WoFG.
Berücksichtigt
Die drei Zeitpunkte Besichtigung, Anmietungsinteresse und Entscheidung, Einkommen als Betrag oder Mindestbetrag, Zahlung durch eine öffentliche Stelle, Sozialwohnung, Haustiere ohne Kleintiere, Mietrückstände nach § 543 BGB, Stellungnahme, leere Vorlage.
Nicht berücksichtigt
Mehrere Mietinteressenten auf einem Bogen (je Person ein Bogen), Bürgschaften, die Bonitätsauskunft selbst, gewerbliche Mietverhältnisse. Namen nur in lateinischer Schrift.
Was ist eine Mieterselbstauskunft?
Vor dem Abschluss eines Mietvertrags fragen Vermieter, Makler oder Hausverwaltungen persönliche Angaben ab, um über den Vertrag zu entscheiden. Dabei dürfen sie nur erheben, was für das Mietverhältnis erforderlich ist. Wie weit das reicht, haben die Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern in einer Orientierungshilfe festgehalten (Version 2.0, Januar 2026), samt Musterfragebogen. Das Formular oben folgt diesem Muster: Sie geben nur an, was gefragt werden darf, und erhalten ein PDF für den Vermieter.
Was der Vermieter wann fragen darf
- A) Zur Besichtigung: Name, Vorname und eine Kontaktangabe; bei einer Sozialwohnung, ob ein Wohnberechtigungsschein vorliegt (§ 27 WoFG).
- B) Wenn Sie die Wohnung anmieten möchten: wie viele Erwachsene und Kinder einziehen, Arbeitgeber und Beruf, Einkommen, Haustiere, ein laufendes Insolvenzverfahren und Räumungstitel der letzten fünf Jahre.
- C) Wenn er sich für Sie entschieden hat: Nachweise zum Einkommen und zur Bonität sowie Fragen zu erheblichen Mietrückständen oder einer Kündigung wegen Pflichtverletzung.
Was der Vermieter nicht fragen darf
- Familienstand, und zu weiteren einziehenden Personen mehr als ihre Zahl und ob es Kinder oder Erwachsene sind, solange sie nicht selbst Vertragspartei werden (B.1)
- Religion, ethnische Herkunft und Staatsangehörigkeit (B.3)
- Vorstrafen und laufende Ermittlungsverfahren (B.4)
- Heiratsabsichten, Schwangerschaft oder Kinderwunsch (B.5)
- Mitgliedschaft in Parteien oder Mietervereinen (B.6)
- Dauer der Beschäftigung und Gründe für monatliche Belastungen (B.7, B.8)
- Kontaktdaten früherer Vermieter (C.1)
Die Buchstaben verweisen auf die Abschnitte der Orientierungshilfe.
Einkommen: Betrag oder Mindestbetrag
Die Frage nach dem Nettoeinkommen bzw. dem Betrag, der nach Abzug laufender Belastungen für die Miete bleibt, ist in der Regel erforderlich. Es genügt aber, dass Sie einen vom Vermieter genannten Mindestbetrag bestätigen (B.8). Zahlt eine öffentliche Stelle die Miete vollständig direkt an den Vermieter, sind Einkommensfragen unzulässig; dann reicht ein Nachweis über die Zahlung (C.5).
Nachweise und Schufa
Einkommensnachweise wie Gehaltsabrechnung, Kontoauszug oder Steuerbescheid gehören erst unmittelbar vor den Vertragsschluss, und nicht erforderliche Angaben dürfen Sie schwärzen (C.2). Als Bonitätsnachweis dient eine Auskunft, die eine Auskunftei speziell für ein Mietverhältnis ausstellt; die Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO darf der Vermieter nicht anfordern (C.3). Eine Einwilligung in seine eigene Abfrage darf er nicht verlangen (C.4).
Früherer Vermieter und Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Nach Kontaktdaten des früheren Vermieters darf nicht gefragt werden. Zulässig sind begrenzt Fragen nach erheblichen Pflichtverletzungen, etwa Mietrückständen in Höhe der Schwellen für eine fristlose Kündigung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB), und Sie bekommen Gelegenheit, zu erklären, warum sich das nicht wiederholen wird. Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kann der neue Vermieter nicht verlangen, weil der bisherige sie nicht ausstellen muss (C.1).
Was mit Ihren Daten passiert
Bekommen Sie die Wohnung nicht, sind Ihre Daten zu löschen, sobald sie für die Entscheidung nicht mehr gebraucht werden (Art. 17 Abs. 1 Buchst. a DS-GVO); kommen Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz in Betracht, in der Regel spätestens nach sechs Monaten. Schwarze Listen über „auffällige“ Mietinteressenten sind grundsätzlich unzulässig (D). Das Formular selbst speichert nichts: Das PDF entsteht in Ihrem Browser.
⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle
Zu viel angegeben
Fragen nach Familienstand, Staatsangehörigkeit oder den Kontaktdaten des Vorvermieters sind unzulässig; Sie müssen sie nicht beantworten (Orientierungshilfe, Einleitung, B.1, B.3 und C.1).
Unterlagen zu früh geschickt
Gehaltsabrechnungen und Bonitätsnachweise gehören erst in Phase C, wenn sich der Vermieter für Sie entschieden hat. Der Musterfragebogen bittet ausdrücklich, keine unaufgeforderten Unterlagen zu schicken.
Ausweiskopie mitgeschickt
Zeigen genügt; eine Kopie des Personalausweises ist unzulässig (A.1).
Einwilligung unterschrieben
Einwilligungserklärungen in Selbstauskunft-Formularen sind nicht das richtige Mittel, weil der Vertragsabschluss davon abhängt und die Einwilligung dann nicht freiwillig ist (Orientierungshilfe, Einleitung; Art. 7 Abs. 4 DS-GVO).
Einen Bogen für alle
Ziehen mehrere Personen als Mietinteressenten ein, füllt jede einen eigenen Bogen aus (Musterfragebogen, A).
❓ Häufig gestellte Fragen
Was darf der Vermieter in der Mieterselbstauskunft fragen?
Das hängt vom Zeitpunkt ab. Zur Besichtigung nur Name und eine Kontaktangabe, bei Sozialwohnungen den Wohnberechtigungsschein. Wenn Sie die Wohnung anmieten möchten: Zahl der Erwachsenen und Kinder, Arbeitgeber, Beruf, Einkommen, Haustiere, laufende Insolvenz und Räumungstitel der letzten fünf Jahre. Erst wenn er sich für Sie entschieden hat: Nachweise und Fragen zu erheblichen Mietrückständen oder Kündigungen (Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz, Version 2.0, Januar 2026).
Muss ich alle Fragen beantworten?
Nein. Unzulässige Fragen müssen nicht beantwortet werden (Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz, Einleitung). Auch zulässige Fragen gehören erst zum jeweiligen Zeitpunkt; vorher besteht keine Pflicht, sie zu beantworten (Musterfragebogen der Datenschutzkonferenz).
Darf der Vermieter eine Kopie meines Personalausweises verlangen?
Nein. Er darf Ihre Angaben bei der Besichtigung anhand des Ausweises prüfen und festhalten, dass er das getan hat; eine Ausweiskopie ist nicht erforderlich und damit unzulässig (Orientierungshilfe, A.1).
Muss ich mein Gehalt angeben?
Der Vermieter darf nach dem Nettoeinkommen bzw. dem Betrag fragen, der Ihnen nach Abzug laufender Belastungen für die Miete bleibt. Es genügt aber auch die Bestätigung, dass ein bestimmter Betrag erreicht wird. Nach den Gründen Ihrer Belastungen darf er nicht fragen, und zahlt eine öffentliche Stelle die Miete vollständig direkt an ihn, entfallen die Einkommensfragen ganz (Orientierungshilfe, B.8).
Darf der Vermieter eine Schufa-Auskunft verlangen?
Er darf einen Bonitätsnachweis verlangen, den eine Auskunftei speziell für ein Mietverhältnis ausstellt und der nur die dafür nötigen Angaben enthält. Die Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO darf er nicht anfordern, weil sie viel mehr enthält (Orientierungshilfe, C.3). Eine Einwilligung in eine eigene Abfrage darf er nicht zur Bedingung machen (C.4).
Darf der Vermieter nach Kindern oder einer Schwangerschaft fragen?
Nach der Zahl der einziehenden Personen und danach, ob Kinder oder Erwachsene einziehen, ja (Orientierungshilfe, B.1). Nach Heiratsabsichten, Schwangerschaft oder Kinderwunsch nicht, das gehört zum Kernbereich der privaten Lebensgestaltung (B.5).
Darf der Vermieter nach meinem früheren Vermieter fragen?
Nach dessen Kontaktdaten nicht (Orientierungshilfe, C.1). Begrenzt zulässig sind Fragen nach erheblichen Pflichtverletzungen, etwa Mietrückständen in Höhe der Kündigungsschwellen aus § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB; dazu bekommen Sie Gelegenheit zur Stellungnahme. Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kann der neue Vermieter nicht verlangen.
Was passiert mit meinen Daten, wenn ich die Wohnung nicht bekomme?
Sie sind zu löschen, sobald sie für die Entscheidung nicht mehr gebraucht werden (Art. 17 Abs. 1 Buchst. a DS-GVO). Kommen Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz in Betracht, in der Regel spätestens nach sechs Monaten. Schwarze Listen über Mietinteressenten sind grundsätzlich unzulässig (Orientierungshilfe, D).
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