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Kfz-Kauf­vertrag privat ausfüllen und als PDF speichern

Kaufvertrag für Auto, Motorrad, Wohnmobil oder Anhänger von privat an privat – mit einem Gewährleistungsausschluss nach den Vorgaben des BGH, zwei Ausfertigungen und der Mitteilung an die Zulassungsstelle. Auch als leere Vorlage.

Was wird verkauft?

Nur für den Verkauf zwischen Privatpersonen. Händler können die Mängelhaftung gegenüber Verbrauchern nicht ausschließen.

Fahrzeugart

Verkäufer

Käufer

Fahrzeug

Die Angaben stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).

Zulassung
Gesamtlaufleistung nach Ihrer Kenntnis

Zustand: Angaben des Verkäufers

Nach Ihrer Kenntnis. Einen bekannten Mangel zu verschweigen, hebt den Haftungsausschluss für diesen Mangel auf (§ 444 BGB).

Unfallschäden
Mängel

Kaufpreis und Übergabe

Zahlung

Der Verkäufer bestätigt den Erhalt im Vertrag.

Übergebene Unterlagen

Ort und Datum

Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser; das PDF entsteht auf Ihrem Gerät, an uns wird nichts gesendet.

Vorlage ohne Gewähr – keine Rechtsberatung.

Zuletzt aktualisiert: 16. Oktober 2026

Grundlage

§§ 433, 434, 437, 438, 444, 446, 449, 309 Nr. 7, 474 und 476 BGB; BGH, Urteile vom 04.02.2015 (VIII ZR 26/14) und 17.02.2010 (VIII ZR 67/09); §§ 2 bis 4 und 15 FZV; §§ 95 bis 97 und 122 VVG; § 7 KraftStG.

Berücksichtigt

Pkw, Motorrad, Roller, Wohnmobil, Wohnwagen und Anhänger; zugelassen, abgemeldet oder mit Versicherungskennzeichen; Ausschluss der Sachmängelhaftung mit den nötigen Ausnahmen oder gesetzliche Haftung; Unfälle, Mängel und Laufleistung nach Kenntnis; Barzahlung oder Überweisung mit Eigentumsvorbehalt; Übergabe mit Uhrzeit; zwei Ausfertigungen; Mitteilung an die Zulassungsbehörde; leere Vorlage.

Nicht berücksichtigt

Verkauf durch Händler oder Unternehmer, finanzierte oder geleaste Fahrzeuge, Inzahlungnahme, Raten- oder Teilzahlung, Verkauf ins Ausland, Verkäufer, der nicht der Halter ist. Namen nur in lateinischer Schrift.

Was in einen Kfz-Kaufvertrag gehört

Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz für den Kauf eines Autos nicht vor. Ein schriftlicher Vertrag hält aber fest, was vereinbart war, und regelt vor allem die Haftung für Mängel. Das Formular oben fragt alles ab, was dafür nötig ist, und erzeugt ein PDF mit je einer Ausfertigung für Verkäufer und Käufer:

  • Verkäufer und Käufer mit Anschrift; die Ausweisnummer ist freiwillig
  • Fahrzeug: Marke, Modell, Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Kennzeichen, Erstzulassung, Kilometerstand, nächste Hauptuntersuchung
  • Kaufpreis in Ziffern und in Worten, bar oder per Überweisung
  • Übergabe mit Datum und Uhrzeit, übergebene Unterlagen, Schlüssel und Zubehör
  • bekannte Unfallschäden und Mängel
  • Ausschluss der Sachmängelhaftung oder gesetzliche Haftung

Gewährleistung ausschließen: worauf es ankommt

Auch ein privater Verkäufer haftet nach dem Gesetz für Sachmängel (§§ 434, 437 BGB), und zwar zwei Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Unter Privatleuten lässt sich diese Haftung ausschließen, aber nicht beliebig:

  • Arglist und Garantie: Auf einen Ausschluss kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat (§ 444 BGB).
  • Körperschäden und grobes Verschulden: Ein Muster, das für viele Verträge vorformuliert ist, gilt als Allgemeine Geschäftsbedingung, sobald eine Seite es stellt, auch wenn es nur einmal verwendet wird (BGH, Urteil vom 04.02.2015 – VIII ZR 26/14, Rn. 15). Schließt es die Haftung auch für Körper- und Gesundheitsschäden und für grobes Verschulden aus, ist der Ausschluss unwirksam (§ 309 Nr. 7 BGB; VIII ZR 26/14, Leitsatz).
  • „Soweit gesetzlich zulässig“ rettet einen solchen Ausschluss nicht; der Zusatz ist selbst unwirksam (VIII ZR 26/14, Rn. 17).

Der Ausschluss im Formular nimmt diese Fälle deshalb ausdrücklich aus und entspricht so den Anforderungen des § 309 Nr. 7 BGB. Ob ein Muster im Einzelfall überhaupt als „gestellt“ gilt, hängt davon ab, ob die andere Seite frei zwischen Vertragstexten wählen und eigene vorschlagen konnte; das muss beweisen, wer sich auf den Schutz der AGB-Regeln beruft (BGH, Urteil vom 17.02.2010 – VIII ZR 67/09, Leitsatz a und Rn. 11).

„Ohne Garantie“ und „gekauft wie gesehen“

Wer „ohne Garantie“ verkauft, meint meist die gesetzliche Sachmängelhaftung, also die Gewährleistung. Eine Garantie ist ein zusätzliches Versprechen, für eine Beschaffenheit einzustehen; wer eine übernimmt, kann sich insoweit nicht auf den Ausschluss berufen (§ 444 BGB). Die Formel „gekauft wie gesehen“ regelt nicht ausdrücklich, was für Mängel gilt, die bei der Besichtigung nicht zu sehen waren. Der ausdrückliche Ausschluss im Formular lässt diese Frage nicht offen.

Unfälle, Mängel und Kilometerstand angeben

Der Ausschluss schützt nur vor Mängeln, die der Verkäufer nicht kennt. Verschweigt er einen bekannten Mangel oder Unfallschaden, kann er sich für diesen nicht auf den Ausschluss berufen (§ 444 BGB), und die Ansprüche verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist statt in zwei Jahren (§ 438 Abs. 3 BGB). Das Formular verlangt deshalb zu beiden Fragen eine ausdrückliche Antwort. Formuliert sind die Angaben „nach Kenntnis des Verkäufers“: Eine solche Erklärung zur Unfallfreiheit hat der BGH, jedenfalls für die Zeit vor dem eigenen Besitz, als bloße Wissensmitteilung angesehen, nicht als Vereinbarung einer Beschaffenheit (VIII ZR 67/09, Rn. 25). Beim Kilometerstand hält der Vertrag den Tachostand fest und getrennt davon, was der Verkäufer über die tatsächliche Gesamtlaufleistung weiß.

Anders liegt es bei Zusagen. Haben Verkäufer und Käufer eine Beschaffenheit vereinbart, etwa dass die Klimaanlage funktioniert, gilt ein allgemeiner Haftungsausschluss für das Fehlen dieser Beschaffenheit nicht, auch nicht bei einem fast 40 Jahre alten Auto und einem Verschleißteil (BGH, Urteil vom 10.04.2024 – VIII ZR 161/23, Leitsätze a und b). Ins Feld „Weitere Vereinbarungen“ gehören deshalb nur Zusagen, die sicher stimmen.

Bezahlung und Übergabe

Bei Barzahlung bestätigt der Verkäufer im Vertrag, dass er den Kaufpreis erhalten hat. Bei einer Überweisung bleibt das Fahrzeug bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Verkäufers (§ 449 BGB), und er übergibt es erst, wenn der Betrag gutgeschrieben ist. Mit der Übergabe gehen die Gefahr, die Nutzungen und die Lasten auf den Käufer über (§ 446 BGB). Deshalb hält der Vertrag neben dem Datum die Uhrzeit fest, und der Käufer bestätigt, Fahrzeug, Unterlagen und Schlüssel erhalten zu haben.

Nach dem Verkauf: Zulassungsstelle, Versicherung, Kfz-Steuer

  • Mitteilung an die Zulassungsbehörde: Bisheriger Halter und Eigentümer teilen den Halterwechsel unverzüglich mit, mit Kennzeichen, Name, Vorname und vollständiger Anschrift des Erwerbers und dessen Bestätigung, dass ihm die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde (§ 15 Abs. 5 Satz 1 und 3 FZV). Das PDF enthält dafür eine eigene Seite. Die Mitteilung entfällt, wenn der Käufer schon umgemeldet hat (Satz 2), und bei abgemeldeten Fahrzeugen (§ 15 Abs. 6 FZV).
  • Ummeldung: Der Käufer beantragt unverzüglich bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I, mit Versicherungsnachweis, und legt Teil II zur Umschreibung vor (§ 15 Abs. 5 Satz 4 FZV). Geschieht das nicht, kann die Behörde die Zulassungsbescheinigung aufbieten; läuft das Aufgebot erfolglos ab, endet die Zulassung (Satz 5 und 6). Erledigt das jemand anderes für den Käufer, braucht er eine Vollmacht für die Zulassungsstelle.
  • Versicherung: Der Käufer tritt in die Kfz-Haftpflichtversicherung ein, für die Prämie der laufenden Periode haften beide (§§ 95, 122 VVG). Der Verkauf ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen (§ 97 Abs. 1 VVG); der Käufer kann innerhalb eines Monats nach dem Erwerb kündigen (§ 96 Abs. 2 VVG). Die Anzeige des Verkäufers und die Kündigung des Käufers erstellt die Vorlage Kfz-Versicherung kündigen.
  • Kfz-Steuer: Sie schuldet, für wen das Fahrzeug zugelassen ist (§ 7 Nr. 1 KraftStG), bis zur Ummeldung also der Verkäufer; nach Angaben des Zolls endet seine Steuerpflicht mit dem Datum der Umschreibung auf den Erwerber. Nach dem Vertrag trägt der Käufer Steuer, Versicherungsbeiträge, Gebühren und Bußgelder aus der Nutzung ab der Übergabe. Was das Auto jährlich an Steuer kostet, zeigt der Kfz-Steuer-Rechner.

Motorrad, Roller, Wohnmobil, Wohnwagen, Anhänger

Der Vertrag passt sich der Fahrzeugart an. Beim Wohnwagen und Anhänger entfallen Kilometerstand und Laufleistung. Kleinkrafträder mit höchstens 45 km/h, etwa 50er-Roller (§ 2 Nr. 11 FZV), sind zulassungsfrei und fahren mit Versicherungskennzeichen (§ 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchst. d, § 4 Abs. 3 FZV). Dann gibt es keine Zulassungsbescheinigung und keine Mitteilung an die Zulassungsbehörde; mitzuführen und zu übergeben ist die Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung (§ 4 Abs. 5 FZV). Leichtkrafträder bis 125 cm³ bekommen ein Kennzeichen, aber keine Zulassungsbescheinigung Teil II (§ 4 Abs. 2 FZV).

Wie viel das Fahrzeug noch wert ist, schätzt der Restwert-Rechner, und für den Erhalt einer Anzahlung oder eines Teilbetrags gibt es die Quittung zum Ausfüllen.

⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle

Ausschluss ohne Ausnahmen

„Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ ohne die Ausnahmen für Körperschäden und grobes Verschulden ist in einem Muster unwirksam; dann haftet der Verkäufer, als gäbe es keinen Ausschluss (§ 309 Nr. 7 BGB; BGH, VIII ZR 26/14).

„Soweit gesetzlich zulässig“

Der Zusatz macht einen unwirksamen Ausschluss nicht wirksam (BGH, VIII ZR 26/14, Rn. 17).

Bekannten Mangel verschwiegen

Für diesen Mangel hilft kein Ausschluss, und die Verjährung verlängert sich (§ 444, § 438 Abs. 3 BGB). Auch einen reparierten Unfallschaden angeben.

Händler als „Privatverkäufer“

Verkauft ein Unternehmer an einen Verbraucher, gelten die Regeln des Verbrauchsgüterkaufs auch dann, wenn sie durch eine andere Gestaltung umgangen werden (§ 476 Abs. 4 BGB).

Zulassungsbescheinigung Teil II fehlt

Liegt sie bei einer Bank, etwa weil das Auto finanziert ist, vor dem Verkauf klären, ob der Verkäufer Eigentümer ist. Der Vertrag enthält seine Erklärung, dass das Fahrzeug ihm gehört; ohne Teil II kann der Käufer ein zulassungspflichtiges Fahrzeug nicht umschreiben lassen (§ 15 Abs. 5 Satz 4 Nr. 3 FZV).

Zusage unter „Weitere Vereinbarungen“

Was dort als Beschaffenheit vereinbart ist, etwa „Klimaanlage funktioniert“, deckt der Haftungsausschluss nicht ab (BGH, VIII ZR 161/23).

Ohne Uhrzeit übergeben

Mit der Uhrzeit lässt sich später zeigen, ob ein Blitzerfoto, ein Parkverstoß oder ein Unfall vor oder nach der Übergabe war.

❓ Häufig gestellte Fragen

Brauche ich für den privaten Autoverkauf einen schriftlichen Kaufvertrag?

Vorgeschrieben ist keine Form, auch ein mündlicher Kaufvertrag ist wirksam. Schriftlich lässt sich aber später belegen, welches Fahrzeug zu welchem Preis, in welchem Zustand und wann übergeben wurde. Vor allem regelt der Vertrag die Sachmängelhaftung: Ohne Ausschluss haftet auch ein privater Verkäufer zwei Jahre ab Ablieferung für Mängel (§§ 437, 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB).

Kann ich mein Auto privat ohne Garantie verkaufen?

Ja. Unter Privatleuten lässt sich die Sachmängelhaftung, umgangssprachlich oft „Garantie“, ausschließen. Steht der Ausschluss in einem vorformulierten Muster, muss er Schadensersatz wegen Körper- und Gesundheitsschäden und wegen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung ausnehmen, sonst ist er unwirksam (§ 309 Nr. 7 BGB; BGH, Urteil vom 04.02.2015 – VIII ZR 26/14). Für arglistig verschwiegene Mängel und übernommene Garantien gilt er nie (§ 444 BGB).

Was passiert, wenn ich einen bekannten Mangel verschweige?

Dann kann sich der Verkäufer für diesen Mangel nicht auf den Haftungsausschluss berufen (§ 444 BGB), und die Ansprüche des Käufers verjähren nicht nach zwei Jahren, sondern in der regelmäßigen Verjährungsfrist (§ 438 Abs. 3 BGB). Bekannte Mängel und Unfallschäden gehören deshalb in den Vertrag.

Reicht die Formulierung „gekauft wie gesehen“?

Sie regelt nicht ausdrücklich, was für Mängel gilt, die bei der Besichtigung nicht zu sehen waren. Klarer ist ein ausdrücklicher Ausschluss der Sachmängelhaftung mit den Ausnahmen, die § 309 Nr. 7 und § 444 BGB verlangen. Diesen Ausschluss verwendet das Formular.

Was muss ich der Zulassungsstelle nach dem Verkauf melden?

Bei einem Halterwechsel müssen bisheriger Halter und Eigentümer der Zulassungsbehörde unverzüglich das Kennzeichen, Name, Vorname und vollständige Anschrift des Erwerbers mitteilen, dazu dessen Bestätigung, dass ihm die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde (§ 15 Abs. 5 FZV). Die Mitteilung entfällt, wenn der Käufer schon umgemeldet hat, und bei abgemeldeten Fahrzeugen (§ 15 Abs. 5 Satz 2, Abs. 6 FZV). Das PDF enthält dafür eine eigene Seite.

Was passiert mit der Kfz-Versicherung, wenn ich das Auto verkaufe?

Der Käufer tritt in die Kfz-Haftpflichtversicherung ein; für die Prämie der laufenden Versicherungsperiode haften Verkäufer und Käufer gemeinsam (§§ 95, 122 VVG). Der Verkauf ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen (§ 97 Abs. 1 VVG). Der Käufer kann die übernommene Versicherung innerhalb eines Monats nach dem Erwerb kündigen (§ 96 Abs. 2 VVG).

Wer zahlt die Kfz-Steuer bis zur Ummeldung?

Steuerschuldner ist die Person, für die das Fahrzeug zugelassen ist (§ 7 Nr. 1 KraftStG), bis zur Ummeldung also der Verkäufer; nach Angaben des Zolls endet seine Steuerpflicht mit dem Datum der Umschreibung auf den Erwerber. Der Vertrag legt fest, dass der Käufer Kfz-Steuer, Versicherungsbeiträge, Gebühren und Bußgelder trägt, die durch die Nutzung ab der Übergabe entstehen, und sie dem Verkäufer erstattet.

Bar oder Überweisung: Was ist sicherer?

Bei Barzahlung bestätigt der Verkäufer den Erhalt im Vertrag. Bei einer Überweisung behält er sich das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung vor (§ 449 BGB) und übergibt das Fahrzeug erst, wenn der Betrag auf seinem Konto ist. Mit der Übergabe gehen Gefahr, Nutzungen und Lasten auf den Käufer über (§ 446 BGB).

Gilt der Vertrag auch für Motorrad, Roller, Wohnmobil oder Anhänger?

Ja, die Fahrzeugart lässt sich wählen. Beim Wohnwagen und Anhänger entfallen Kilometerstand und Laufleistung. Kleinkrafträder bis 45 km/h wie 50er-Roller (§ 2 Nr. 11 FZV) sind zulassungsfrei und fahren mit Versicherungskennzeichen (§ 3 Abs. 3, § 4 Abs. 3 FZV); dann entfallen Zulassungsbescheinigung und Mitteilung an die Zulassungsbehörde.

Darf ein Händler die Gewährleistung ausschließen?

Nicht gegenüber Verbrauchern. Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer, ist das ein Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB). Vor Mitteilung eines Mangels kann sich der Unternehmer auf einen Ausschluss der Mängelrechte nicht berufen; die Verjährung lässt sich bei gebrauchten Sachen nur unter Bedingungen und auf nicht weniger als ein Jahr verkürzen (§ 476 Abs. 1 und 2 BGB). Das Formular ist deshalb nur für den Verkauf zwischen Privatleuten.

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