Kinderfreibetrag-Rechner 2026
Günstigerprüfung: Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Zuletzt aktualisiert am 5. Juni 2026
Grundlage: §32 EStG (Kinderfreibetrag), §32a EStG (Einkommensteuertarif 2026), §31 EStG (Günstigerprüfung), Werte aus dem Steuerfortentwicklungsgesetz
Berücksichtigt: Kinderfreibetrag 2026 von 9.756 € pro Kind (6.828 € sächlich + 2.928 € BEA, beide Eltern), Kindergeld 259 €/Monat, Einkommensteuertarif 2026 inklusive Ehegatten-Splitting
Nicht berücksichtigt: Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, weitere Freibeträge und individuelle Besonderheiten – maßgeblich ist immer die Berechnung Ihres Finanzamts. Ohne Gewähr, ersetzt keine Steuerberatung.
Günstigerprüfung – Ergebnis
ist für Sie günstiger – um 102 € pro Jahr
Freibetrag gesamt: 9.756 € (alle Kinder, beide Eltern)
1 Kind × 259 € × 12 Monate
Hinweis: Das Finanzamt führt die Günstigerprüfung automatisch durch. Wirkt der Freibetrag, wird das bereits gezahlte Kindergeld mit der Steuer verrechnet.
ℹ️ So funktioniert die Günstigerprüfung
- ✓Kinderfreibetrag 2026: 9.756 € pro Kind und Jahr (6.828 € sächlicher Freibetrag + 2.928 € BEA-Freibetrag, jeweils für beide Eltern)
- ✓Kindergeld 2026: 259 € pro Kind und Monat, also 3.108 € im Jahr
- ✓Das Finanzamt vergleicht automatisch beides und gewährt die für Sie günstigere Variante – Sie müssen nichts wählen.
- ✓Der Freibetrag lohnt sich erst bei höherem Einkommen (oft ab ca. 85.000 € zu versteuerndem Einkommen für ein Kind bei Verheirateten).
Vereinfachte Berechnung – ohne Gewähr
Dieser Rechner nutzt den Grundtarif §32a EStG 2026 (inkl. Splitting) und vergleicht die reine Tarif-Steuerersparnis mit dem Jahres-Kindergeld. Nicht berücksichtigt werden Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, weitere Freibeträge sowie individuelle Besonderheiten. Die Ergebnisse ersetzen keine Steuerberatung. Maßgeblich ist allein die Berechnung Ihres Finanzamts.
Kinderfreibetrag oder Kindergeld 2026: So funktioniert die Günstigerprüfung
Eltern in Deutschland werden steuerlich entweder durch das Kindergeld oder durch den Kinderfreibetrag entlastet – aber nie durch beides gleichzeitig. Welche Variante für Sie günstiger ist, ermittelt das Finanzamt automatisch in der sogenannten Günstigerprüfung (§31 EStG). Unser Kinderfreibetrag-Rechner zeigt Ihnen das Ergebnis vorab: Er vergleicht die Steuerersparnis durch den Freibetrag mit dem Jahres-Kindergeld. Wie viel Kindergeld Ihnen zusteht, berechnen Sie zusätzlich mit dem Kindergeld-Rechner.
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2026?
Der Kinderfreibetrag besteht aus zwei Teilen, die das Existenzminimum und den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA) Ihres Kindes steuerfrei stellen:
- Sächlicher Kinderfreibetrag: 6.828 € pro Kind/Jahr (3.414 € je Elternteil)
- BEA-Freibetrag: 2.928 € pro Kind/Jahr (1.464 € je Elternteil)
- Gesamt 2026: 9.756 € pro Kind/Jahr für beide Elternteile zusammen
Bei zusammen veranlagten Eltern wird der volle Betrag von 9.756 € vom gemeinsamen zu versteuernden Einkommen abgezogen. Sind die Eltern nicht zusammen veranlagt, erhält jeder Elternteil die Hälfte (4.878 €).
Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld einheitlich 259 € pro Kind und Monat – das sind 3.108 € im Jahr. Eine Staffelung nach Anzahl der Kinder gibt es seit 2023 nicht mehr. Das Kindergeld wird monatlich von der Familienkasse ausgezahlt; es gilt steuerlich als Vorauszahlung auf die Entlastung durch den Kinderfreibetrag.
Wann ist der Kinderfreibetrag günstiger als das Kindergeld?
Der Freibetrag wirkt sich umso stärker aus, je höher Ihr persönlicher Steuersatz ist. Faustregel: Bei Verheirateten lohnt sich der Kinderfreibetrag für ein Kind oft erst ab einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von etwa 85.000 €. Darunter ist in der Regel das Kindergeld die bessere Wahl. Da das Kindergeld bei Verheirateten auf beide Eltern entfällt und der Freibetrag voll abgezogen wird, kann der Umschlagpunkt im Einzelfall abweichen. Wie hoch Ihre Einkommensteuer insgesamt ausfällt, sehen Sie im Einkommensteuer-Rechner.
So rechnet der Rechner
Die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag ergibt sich aus der Differenz: Einkommensteuer auf das volle zu versteuernde Einkommen minus Einkommensteuer auf das um den Freibetrag verringerte Einkommen. Grundlage ist der Tarif nach §32a EStG für 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €), bei Verheirateten inklusive Ehegatten-Splitting. Diesen Wert vergleicht der Rechner mit dem Jahres-Kindergeld und nennt die günstigere Variante samt Differenz.
📊 Beispielrechnungen: Kindergeld vs. Kinderfreibetrag
Drei typische Fälle (verheiratet, 1 Kind, Werte 2026, gerundet):
Beispiel 1: 60.000 € zvE – Kindergeld günstiger
Beispiel 2: 90.000 € zvE – Freibetrag günstiger
Beispiel 3: 130.000 € zvE, 2 Kinder
⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle
Fehler 1: Kindergeld und Freibetrag zusammenrechnen
Sie bekommen nur eines von beiden. Wirkt der Freibetrag, wird das bereits ausgezahlte Kindergeld auf die Steuerersparnis angerechnet. Es gibt also keine Addition beider Beträge.
Fehler 2: Den Freibetrag mit der Steuerersparnis verwechseln
Der Freibetrag von 9.756 € ist nicht Ihre Ersparnis. Er wird vom Einkommen abgezogen – die tatsächliche Ersparnis ist der Freibetrag multipliziert mit Ihrem Grenzsteuersatz, also deutlich weniger.
Fehler 3: Soli und Kirchensteuer übersehen
Beim Kinderfreibetrag wird der Solidaritätszuschlag und – falls Sie kirchensteuerpflichtig sind – die Kirchensteuer immer auf Basis des Freibetrags berechnet. Das kann den Freibetrag zusätzlich attraktiver machen. Dieser Rechner bildet das nicht ab.
Sonderfall: Alleinerziehende und getrennte Eltern
Sind die Eltern nicht zusammen veranlagt, erhält jeder Elternteil den halben Freibetrag (4.878 €). Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Elternteil den vollen Freibetrag übertragen bekommen. Alleinerziehende profitieren zusätzlich vom Entlastungsbetrag.
Sonderfall: Volljährige Kinder
Für volljährige Kinder gibt es Kindergeld und Kinderfreibetrag nur unter Bedingungen, etwa während einer Erstausbildung oder eines Studiums – in der Regel bis zum 25. Geburtstag.
🎯 Was bedeutet das Ergebnis für Sie?
Das Ergebnis zeigt, ob bei Ihrem Einkommen der Freibetrag oder das Kindergeld vorteilhafter ist. So gehen Sie damit um:
✅ Kindergeld trotzdem beantragen
Auch wenn der Freibetrag günstiger ist: Beantragen Sie immer das Kindergeld bei der Familienkasse. Es wird in der Günstigerprüfung gegengerechnet – ohne Antrag verschenken Sie Geld.
📋 Steuererklärung lohnt sich bei hohem Einkommen
Wenn der Freibetrag günstiger ist, holt das Finanzamt die Differenz erst über die Steuererklärung heraus. Den Rest Ihrer Steuerlast schätzen Sie mit dem Einkommensteuer-Rechner.
💰 Mehrere Kinder verstärken den Effekt
Jedes weitere Kind erhöht sowohl Freibetrag als auch Kindergeld. Bei hohem Einkommen und mehreren Kindern wächst der Vorteil des Freibetrags spürbar.
❓ Häufig gestellte Fragen zum Kinderfreibetrag
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2026?
Der Kinderfreibetrag 2026 beträgt 9.756 € pro Kind und Jahr für beide Elternteile zusammen. Er setzt sich aus dem sächlichen Kinderfreibetrag von 6.828 € und dem BEA-Freibetrag von 2.928 € zusammen. Pro Elternteil entfällt jeweils die Hälfte.
Bekomme ich Kindergeld und Kinderfreibetrag gleichzeitig?
Nein. Es gibt immer nur eine Entlastung. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung automatisch, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie vorteilhafter ist. Wirkt der Freibetrag, wird das bereits ausgezahlte Kindergeld auf die Steuerersparnis angerechnet.
Ab welchem Einkommen ist der Kinderfreibetrag günstiger?
Als Faustregel lohnt sich der Kinderfreibetrag für ein Kind bei Verheirateten oft erst ab einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von etwa 85.000 €. Darunter ist meist das Kindergeld günstiger. Der genaue Umschlagpunkt hängt vom Einzelfall ab – geben Sie Ihr Einkommen in den Rechner ein, um Ihr Ergebnis zu sehen.
Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld einheitlich 259 € pro Kind und Monat, also 3.108 € im Jahr. Eine Staffelung nach Kinderzahl gibt es nicht mehr – jedes Kind erhält den gleichen Betrag.
Muss ich den Kinderfreibetrag beantragen?
Nein. Der Kinderfreibetrag wird über die Anlage Kind in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Das Finanzamt führt die Günstigerprüfung automatisch durch. Das Kindergeld dagegen müssen Sie aktiv bei der Familienkasse beantragen – tun Sie das in jedem Fall, auch wenn der Freibetrag günstiger ist.
Ist diese Berechnung verbindlich?
Nein. Der Rechner liefert eine vereinfachte Schätzung auf Basis des Einkommensteuertarifs §32a EStG 2026 ohne Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und weitere individuelle Faktoren. Die Ergebnisse sind ohne Gewähr und ersetzen keine Steuerberatung. Maßgeblich ist allein die Berechnung Ihres Finanzamts.
🏛️ Zuständige Stellen
Finanzamt (Kinderfreibetrag)
Der Kinderfreibetrag wird über die Anlage Kind Ihrer Einkommensteuererklärung geltend gemacht. Die Günstigerprüfung führt Ihr zuständiges Finanzamt automatisch durch. Die Erklärung geben Sie online über ELSTER ab.
Familienkasse (Kindergeld)
Für das Kindergeld ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig – bundesweit einheitlich.
Kindergeld-Hotline: 0800 4 555530 (kostenfrei)