Kinderkrankengeld-Rechner
Höhe und Anspruchstage 2026 berechnen
🤒 Ihr Kinderkrankengeld (Schätzung)
75,00 € pro Ausfalltag – vor Abzug der Arbeitnehmer-Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
📊 Berechnungsdetails
📅 Anspruchstage 2026
| Konstellation | Je Kind | Jahresmaximum |
|---|---|---|
| Elternteil (Paar) | 15 Tage | 35 Tage |
| Alleinerziehend | 30 Tage | 70 Tage |
Die Tage gelten je Elternteil und je Kalenderjahr. Bei mehreren Kindern summieren sich die Ansprüche, jedoch nur bis zum Jahres-Gesamtmaximum.
⚠️ Wichtige Hinweise
- •Kind mit Behinderung: Ist das Kind behindert und auf Hilfe angewiesen, gilt keine Altersgrenze von 12 Jahren (§ 45 Abs. 1 SGB V).
- •Voraussetzungen: ärztliches Zeugnis über die Betreuungsbedürftigkeit, gesetzliche Krankenversicherung mit eigenem Krankengeldanspruch und keine andere im Haushalt lebende Person, die das Kind betreuen kann.
- •Beitragsabzug: Kinderkrankengeld ist beitragspflichtig zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Der Arbeitnehmeranteil wird von der Kasse einbehalten – der ausgezahlte Betrag liegt daher etwas unter dem hier angezeigten Bruttowert.
- •Näherung Tagessatz: Die Umrechnung des Monatsentgelts auf den kalendertäglichen Netto-Satz ist gesetzlich nicht eindeutig festgelegt; dieser Rechner nähert mit ÷ 30. Verbindlich rechnet Ihre Krankenkasse.
Zuletzt aktualisiert: Juli 2026
Grundlage
§ 45 SGB V (Kinderkrankengeld), § 47 & § 223 SGB V, GKV-Beitragsbemessungsgrenze 2026 (69.750 €).
Berücksichtigt
90 %/100 % vom Netto bzw. 70 % vom Arbeitseinkommen, Höchstbetrag 135,63 €/Tag, Tage 2026 (15/30, max. 35/70) und Regelwerte ab 2027.
Nicht berücksichtigt
Individuelle SV-Beiträge auf das Kinderkrankengeld, exakter Regelentgelt-Divisor (§ 47), tarifliche Sonderfälle.
Kinderkrankengeld 2026: Höhe, Tage und Anspruch
Das Kinderkrankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 45 SGB V. Es ersetzt einen Teil des Verdienstausfalls, wenn gesetzlich versicherte Eltern zu Hause bleiben müssen, um ihr krankes Kind zu betreuen. Mit unserem Kinderkrankengeld-Rechner ermitteln Sie die Höhe pro Tag, den Gesamtbetrag und die verfügbaren Anspruchstage für 2026.
Stand: Juli 2026 – die Berechnung basiert auf § 45 SGB V, der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze nach § 223 SGB V und der GKV-Beitragsbemessungsgrenze 2026 von 69.750 € im Jahr.
Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?
Angestellte erhalten grundsätzlich 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Wer in den zwölf Monaten vor der Freistellung eine beitragspflichtige Einmalzahlung (z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld nach § 23a SGB IV) bezogen hat, bekommt sogar 100 % des ausgefallenen Nettos (§ 45 Abs. 2 SGB V).
Höchstbetrag: Der tägliche Deckel
Das Kinderkrankengeld ist nach oben begrenzt: Es darf 70 % der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten. Für 2026 ergibt sich daraus ein Höchstbetrag von 135,63 € pro Tag:
- Beitragsbemessungsgrenze GKV 2026: 69.750 € im Jahr
- ÷ 360 = 193,75 € pro Kalendertag (§ 223 Abs. 3 SGB V)
- × 70 % = 135,63 € Höchstbetrag pro Tag
Rechenbeispiel: Kinderkrankengeld Schritt für Schritt
Angenommen, eine angestellte Person hat ein Netto-Monatsentgelt von 2.500 € (frei gewähltes Beispiel), keine Einmalzahlung und betreut das kranke Kind an 5 Arbeitstagen:
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Netto-Monatsentgelt | 2.500,00 € |
| Tagessatz (Näherung ÷ 30) | 83,33 € |
| × 90 % (§ 45 Abs. 2 SGB V) | 75,00 € |
| Höchstbetrag-Prüfung (135,63 € nicht überschritten) | 75,00 € |
| Kinderkrankengeld pro Tag | 75,00 € |
| × 5 Tage = Gesamtbetrag | 375,00 € |
Verdient jemand deutlich mehr – etwa 5.000 € netto im Monat –, ergibt sich ein Netto-Tagessatz von rund 166,67 € (5.000 € ÷ 30) und daraus 90 % = 150,00 € Kinderkrankengeld. Hier greift der Deckel: Ausgezahlt werden dann höchstens 135,63 € pro Tag.
Wie viele Tage gibt es 2026?
Für das Kalenderjahr 2026 gilt eine befristete Aufstockung (§ 45 Abs. 2a SGB V):
- 15 Arbeitstage je Kind – für Alleinerziehende 30 Arbeitstage
- Jahres-Gesamtmaximum: 35 Arbeitstage – für Alleinerziehende 70 Arbeitstage
Diese Werte gelten je Elternteil. Ab 2027 gelten wieder die Regelwerte von 10/20 Tagen je Kind und maximal 25/50 Tagen im Jahr (§ 45 Abs. 2 SGB V).
Anspruch bei mehreren Kindern
Bei mehreren Kindern summieren sich die Ansprüche, aber nur bis zum Jahres-Gesamtmaximum. 2026 hätte ein Elternteil mit drei Kindern rechnerisch 3 × 15 = 45 Tage – gedeckelt wird jedoch bei 35 Tagen. Alleinerziehende kommen bei drei Kindern auf 3 × 30 = 90 Tage, gedeckelt bei 70 Tagen.
Voraussetzungen für den Anspruch
Damit ein Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:
- Das Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet (oder ist behindert und auf Hilfe angewiesen)
- Ein ärztliches Zeugnis bestätigt die notwendige Betreuung
- Elternteil und Kind sind gesetzlich krankenversichert, der Elternteil hat einen eigenen Krankengeldanspruch
- Keine andere im Haushalt lebende Person kann die Betreuung übernehmen
Kinderkrankengeld für Selbstständige
Erfolgt die Berechnung aus Arbeitseinkommen – etwa bei Selbstständigen mit Krankengeldanspruch –, beträgt das Kinderkrankengeld 70 % des regelmäßigen Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (§ 45 Abs. 2 S. 4 SGB V). Auch hier gilt der Höchstbetrag von 135,63 € pro Tag.
Alleinerziehende: Doppelter Anspruch
Alleinerziehende erhalten die doppelte Anzahl an Tagen, weil kein zweiter Elternteil einspringen kann: 2026 also 30 Tage je Kind und bis zu 70 Tage im Jahr. An der Höhe (90 %/100 % vom Netto bzw. 70 % vom Arbeitseinkommen) ändert der Alleinerziehenden-Status nichts.
Was wird vom Kinderkrankengeld abgezogen?
Das Kinderkrankengeld ist beitragspflichtig zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Krankenkasse behält den Arbeitnehmeranteil ein, sodass der ausgezahlte Betrag etwas unter dem hier berechneten Wert liegt. Zur Krankenversicherung selbst ist das Kinderkrankengeld beitragsfrei. Steuerlich unterliegt es dem Progressionsvorbehalt, ist also selbst steuerfrei, kann aber Ihren Steuersatz erhöhen.
Wie beantrage ich Kinderkrankengeld?
Das Kinderkrankengeld beantragen Sie direkt bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Sie benötigen dafür die ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung und Betreuungsbedürftigkeit des Kindes. Viele Kassen bieten die Beantragung online oder per App an. Ihr Arbeitgeber ist über die Freistellung zu informieren.
❓ Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist das Kinderkrankengeld 2026?
Das Kinderkrankengeld beträgt 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, bei einer beitragspflichtigen Einmalzahlung in den letzten 12 Monaten 100 %. Bei Selbstständigen sind es 70 % des regelmäßigen Arbeitseinkommens. Der Höchstbetrag liegt 2026 bei 135,63 € pro Tag (§ 45 SGB V).
Wie viele Kinderkrankentage gibt es 2026?
2026 gibt es je Elternteil 15 Arbeitstage pro Kind, für Alleinerziehende 30 Arbeitstage. Das Jahres-Gesamtmaximum liegt bei 35 Tagen, für Alleinerziehende bei 70 Tagen. Ab 2027 gelten wieder die Regelwerte von 10/20 Tagen je Kind und maximal 25/50 Tagen (§ 45 Abs. 2a und Abs. 2 SGB V).
Wie hoch ist der Höchstbetrag pro Tag?
Das Kinderkrankengeld darf 70 % der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten. Für 2026 ergibt sich aus der GKV-Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 € im Jahr (÷ 360 = 193,75 € pro Tag) ein Höchstbetrag von 135,63 € pro Tag.
Bis zu welchem Alter des Kindes gibt es Kinderkrankengeld?
Anspruch besteht, solange das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ist das Kind behindert und auf Hilfe angewiesen, gilt keine Altersgrenze (§ 45 Abs. 1 SGB V).
Bekommen Alleinerziehende mehr Kinderkrankengeld?
Alleinerziehende erhalten die doppelte Anzahl an Tagen: 2026 also 30 Tage je Kind und bis zu 70 Tage im Jahr. Die Höhe pro Tag (90 %/100 % vom Netto bzw. 70 % vom Arbeitseinkommen) ist dagegen identisch zum Anspruch von Elternteilen in einer Partnerschaft.
Wird das Kinderkrankengeld versteuert oder verbeitragt?
Kinderkrankengeld ist beitragspflichtig zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung; die Krankenkasse behält den Arbeitnehmeranteil ein. Zur Krankenversicherung ist es beitragsfrei. Steuerlich ist es selbst steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und kann so den persönlichen Steuersatz erhöhen.
Wie beantrage ich Kinderkrankengeld?
Das Kinderkrankengeld beantragen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Voraussetzung ist ein ärztliches Zeugnis über die Erkrankung und Betreuungsbedürftigkeit des Kindes. Viele Kassen ermöglichen die Beantragung online oder per App; den Arbeitgeber informieren Sie über die Freistellung.
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⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle
Regelwerte und 2026-Sonderregel verwechselt
Die erhöhten 15/30 Tage je Kind und die Maxima 35/70 gelten nur für das Kalenderjahr 2026. Ab 2027 gelten wieder 10/20 Tage je Kind und maximal 25/50 Tage im Jahr. Wer mit den falschen Werten plant, überschätzt den Anspruch.
Höchstbetrag übersehen
Bei höheren Einkommen werden nicht 90 % des vollen Nettos gezahlt, sondern höchstens 135,63 € pro Tag (2026). Der Deckel kürzt den Tagessatz spürbar – die Rechnung ohne Deckelung fällt zu hoch aus.
Betreuungsperson im Haushalt ignoriert
Kein Anspruch besteht, wenn eine andere im Haushalt lebende Person das Kind betreuen kann. Außerdem ist das ärztliche Zeugnis Pflicht – ohne diese Nachweise lehnt die Krankenkasse die Zahlung ab.